Ausbildung Prüfer für Leitern und Tritte

Prüfen Sie Ihre Leitern und Tritte selbst nach der DGUV Information 208-016

Leitern und Tritte müssen mindestens alle 12 Monate von einer fachkundigen Person geprüft werden.

Mobile Leitern die nicht in einem sicheren Betriebszustand sind, stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko da und führen oft zu besonderes schweren Arbeitsunfällen. Die Betriebssicherheitsverordnung und auch die Berufsgenossenschaften verlangen daher das Leitern, Tritte regelmäßig von einer fachkundigen beziehungsweise einer „zur Prüfung befähigte Person“ auf den ordnungsgemäßen Zustand überprüft wird.

Unser Fachseminar vermittelt Ihnen die rechtliche Grundlage und die Kenntnisse, die Sie als Prüfer benötigen um Leitern, Tritte sicher Prüfen und rechtssicher dokumentieren zu können. Wir vermitteln Ihnen die Grundlagen aus der Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 2121 Teil 2, der DGUV Information 208-016.

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Unsere Ausbildungsinhalte "Fach- und sachkundige Personen für Leitern und Tritte":

  • Unfälle mit Leitern und Tritten
  • Rechtliche Grundlagen
  • Anforderungen und Funktionen der einzelnen Leitertypen
  • Unfallgefahren und Schutzmaßnahmen im Umgang mit Leitern und Tritten
  • Instandhaltung und Reparaturen von Leitern und Tritten
  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung “Umgang mit Leitern und Tritte”
  • Erläuterung aller Dokumente im Leiterprüfbuch
  • Praxisübungen an Ihren Leitern vor Ort
  • Erstellung aller Prüfdokumente (Leiternprüfbuch), für jeden Ihrer Leitertypen
  • Teilnehmerurkunde: “Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritte”
  • Bonus: 54 Prüfsiegel und 10 Grundträger für Prüfsiegel inklusive

 

Abschluss:

  • Zertifikat: “Zur Prüfung Befähigte Person von Leitern und Tritten”

Voraussetzung:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Erfahrung mit dem Umgang mit Leitern und Tritten.

Rechtliche Grundlage:

  • Arbeitsschutzgesetzt
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • TRBS 1203 "Zum Prüfen Befähigte Person"

 

Kosten sparen für Ihr Unternehmen

Leitern und Tritte, müssen nach den behördlichen Vorgaben mindestens einmal jährlich und fahrbare Arbeitsbühnen nach jedem Aufbau durch eine „Zur Prüfung befähigte Person“ auf deren Sicherheit und Funktionsfähigkeit hin überprüft werden. Dieses durch externe Dienstleister durchführen zu lassen, kann jedes Jahr viel Zeit, Geld und Nerven kosten.Durch unsere Ausbildung werden Ihrer Mitarbeiter befähigt, diese Prüfungen eigenständig und flexibel durchzuführen. Dadurch sparen Sie nachhaltig Zeit und Kosten für Ihr Unternehmen ein. 

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