Prüfen Sie Ihre Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen eigenständig

Rechtssicher prüfen gemäß DGUV Information 208-016

Mobile Leitern und fahrbare Arbeitsbühnen (Roll-/Fahrgerüste), die nicht in einem sicheren Betriebszustand sind, stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und führen oft zu besonders schweren Arbeitsunfällen. Die Betriebssicherheitsverordnung und auch die Berufsgenossenschaften verlangen daher, dass Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen regelmäßig von einer fachkundigen beziehungsweise einer „zur Prüfung befähigten Person“ auf den ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.

Unser Fachseminar vermittelt Ihnen die rechtliche Grundlage und die Kenntnisse, die Sie als Prüfer benötigen, um Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen sicher prüfen und rechtssicher dokumentieren zu können. Dafür bilden wir Sie anhand folgender Vorgaben aus: Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 2121 Teil 2, der DGUV Information 208-016 und DGUV Information 201-011.

Sicherheit geht vor – regelmäßige Prüfungen einfach selbst durchgeführt

Sowohl Leitern und Tritte als auch fahrbare Arbeitsbühnen müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit und ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden, um Unfälle und daraus folgende Personen- und Sachschäden zu vermeiden. Je nachdem, wie oft diese Betriebsmittel genutzt werden und welchen äußeren Einflüssen sie ausgesetzt sind, verändert sich ggf. der Zyklus, in dem die Prüfung stattfinden muss.

Damit Sie die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb sicherstellen, können Sie Ihre Mitarbeiter zu „zum Prüfen befähigten Personen“ ausbilden lassen. So sparen Sie Zeit und Kosten bei der Durchführung der Prüfungen von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen.

Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zur Schulung zum Prüfer für Leitern und fahrbare Arbeitsbühnen. Wir beantworten Ihnen Fragen zum Thema und informieren Sie, welche Voraussetzungen man mitbringen muss, um zu einer „zum Prüfen befähigten Person“ ausgebildet zu werden. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!

  • Termine

    • Freitag, 08.03.2024
    • Freitag, 07.06.2024
    • Freitag, 06.09.2024
    • Freitag, 06.12.2024
  • Das Seminar wird mit Microsoft Teams durchgeführt. Die Software können Sie kostenlos unter Downloads herunterladen.

  • Dauer
    09:00 – 15:00 Uhr

  • Kosten
    290,00 EUR netto pro Teilnehmer (Online)

    Inhouse Schulung – Preis auf Anfrage

  • Seminarort
    Onlineseminar

  • Download
    Microsoft Teams

Wir schulen auch individuell in Ihrem Unternehmen
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Webinar

Wir bieten dieses Seminar als Webinar sowie als Präsenzschulung bei Ihnen im Unternehmen an.

Die Inhalte der Schulung

Das Seminar liefert alle wichtigen Grundlagen zur Prüfung von Leitern und fahrbaren Arbeitsbühnen – inklusive praktischer Übungen bei der Inhouse-Schulung.

Im Rahmen der Schulung zum Prüfen von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen bringen wir Ihnen sämtliche wichtigen Grundlagen rund um das Thema Arbeitsschutz nahe. Die Theorie umfasst die Betriebssicherheitsverordnung, die TRBS 1203 und 2121 sowie alle relevanten Normen. Auf dieser Grundlage vermitteln wir den sicheren Umgang mit Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen sowie deren sorgfältige Prüfung. Ein elementarer Bestandteil des Prüfungsvorganges ist zudem die korrekte und rechtssichere Dokumentation der Prüfungsergebnisse. Denn diese ist von entscheidender Bedeutung für den Arbeitgeber, falls es zu einem Schadensfall kommen sollte.

Der theoretische Anteil der Schulung kann problemlos online als Webinar veranstaltet werden. Wenn Sie Wert darauf legen, dass Ihre teilnehmenden Mitarbeiter erste praktische Erfahrungen machen, empfehlen wir eine Inhouse-Schulung. Hierbei erlernen sie auch die Durchführung der Prüfung und der Gefährdungsbeurteilung sowie die Dokumentation der Prüfung an einem Praxisbeispiel.

Theorie

  • Betriebssicherheitsverordung

  • TRBS 1203 und 2121 Teil 2

  • Normen (DIN EN 131, DIN 4567, DIN EN 14183, DIN EN 1003

  • Haftung und Verantwortung

  • Aufgaben und Pflichten

  • Sicherer Umgang mit Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen

  • Durchführung der Prüfung von Leitern, Tritte und fahrbaren Arbeitsbühnen

  • Rechtssichere Dokumentation der Prüfung

Praxis (nur bei Inhouse Schulung)

  • Praktische Durchführung der Prüfung

  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

  • Dokumentation der Prüfung

  • Abschluss

    • Zertifikat: “Zur Prüfung Befähigte Person von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen”
  • Voraussetzung

    • Abgeschlossene Berufsausbildung
    • Erfahrung mit dem Umgang von Leitern und Tritte
  • Zielgruppe

    • Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Instandhaltung-, Wartungspersonal
  • Gültigkeit

    • Alle 2 Jahre wird ein Erfahrungsaustausch empfohlen.
  • Rechtliche Grundlage

    • Arbeitsschutzgesetz
    • Betriebssicherheitsverordnung
    • TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Person“

Kosten sparen für Ihr Unternehmen

Machen Sie Ihre Mitarbeiter zu Prüfern für Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen

Leitern und Tritte müssen nach den behördlichen Vorgaben mindestens einmal jährlich und fahrbare Arbeitsbühnen nach jedem Aufbau durch eine „Zur Prüfung befähigte Person“ auf deren Sicherheit und Funktionsfähigkeit hin überprüft werden.

Dieses durch externe Dienstleister durchführen zu lassen, kann jedes Jahr viel Zeit, Geld und Nerven kosten.

Durch unsere Ausbildung werden Ihrer Mitarbeiter befähigt, diese Prüfungen eigenständig und flexibel durchzuführen. Dadurch sparen Sie nachhaltig Zeit und Kosten für Ihr Unternehmen ein.

Sanduhr mit Euros und Sparschwein

Häufige Fragen zum Seminar: „Prüfer für Leitern und Tritte“ (FAQ)

Die Rechtsgrundlagen für die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritte basieren auf folgende Gesetze und Verordnungen:

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG) § 3 „Grundpflichten des Unternehmers“
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3 und § 14 und Anhang 2
  • DGUV Vorschrift 208-016

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten gemäß der DGUV Vorschrift 208-016 durchzuführen ist. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte fachkundige Person seine Leitern und Tritte, wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand überprüft. Das Ergebnis dieser Prüfungen muss dokumentiert sein.

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen alle Arbeitsmittel die der Unternehmer seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt, vor erster Inbetriebnahme und falls die Arbeitsmittel schadhaften Einflüssen unterliegen, regelmäßig auf Ihre Sicherheit überprüft werden.

Wir oft Leitern geprüft werden müssen im Unternehmen hängt somit von den Umgebungseinflüssen ab die auf die Leitern wirken.

Beispielhafte Einflüsse die zu Beschädigungen führen können?:

  • starke Verschmutzungen
  • hohe Luftfeuchtigkeit
  • chemische Stoffe
  • rauer Betrieb
  • Feuchtigkeit
  • niedrige Temperaturen
  • mechanische Beschädigungen
  • zu starke Belastung

Diese Einflüsse sind im Anhang einer Gefährdungsbeurteilung zur ermitteln und ein Prüfzyklus ist festzzulegen.

Die Berufsgenosschaften empfehlen aber jede Leiter mindestens einmal im Jahr durch eine „zum prüfen Befähigte Person“ prüfen zu lassen.

Gemäß der Betriebssicherheitsverordung (BetrSichV) müssen alle Arbeitsmittel in regelmäßigen Abständen geprüft werden und nach jeder Montage. Dies bedeutet für fahrbahre Arbeitsbühnen, dass diese nach jedem Aufbau von einer „zum Prüfen Befähigten Person“ geprüft, abgenommen und schrieftlich freigegeben werden muss bevor diese Benutzt werden darf.

Nach der Betriebssicherheitsverordung (BetrSichV) dürfen Prüfungen nur durch Befähigte Personen durchgeführt werden. Wer eine „zum prüfen Befähigte Person“ ist, wird in den Technischen Regeln (TRBS 1203) zur Betriebsicherheitsverordnung genauer definiert:
TRBS 1203 – Zur Prüfung Befähigte Person

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die zur Prüfung befähigte Person so ausgewählt und qualifiziert ist, dass sie die ihr übertragenen Prüfaufgaben

1. dem Stand der Technik entsprechend (z. B. TRBS und andere Technische Regeln, DGUV- Prüfgrundsätze, ggf. in der erforderlichen Reihenfolge der Prüfschritte) und

2. mit dem entsprechenden Prüfumfang

Des Weiteren muss diese Person Kenntnisse mit dem Arbeitsmittel besitzen, diese werden gemäß TRBS erworben durch:

1. Berufsausbildung,

2. Berufserfahrung und

3. zeitnahe berufliche Tätigkeit.

Zum prüfen befähigte Personen müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, Erfahrung im Umgang mit Leitern haben. Zudem muss die prüfende Person den aktuellen Stand der Technik kennen.