Seminar zum Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer

Praxisnah in Ihrem Unternehmen inklusive Löschübung

Brandschutzhelfer sind speziell ausgebildete Mitarbeiter im Unternehmen. Im Brandfall übernehmen Sie besondere Aufgaben. Dazu gehören zum Beispiel die Entstehungsbrandbekämpfung, sowie wichtige Aufgaben bei der Evakuierung von Beschäftigen und Besuchern. Sie fungieren auch als Sammelplatzleiter und sind eine wichtige Verbindungsstelle im Brandfall, zur Feuerwehr.

Aber nicht nur im Brandfall sind Brandschutzhelfer wichtig, auch im vorbeugenden Brandschutz tragen Sie einen großen Baustein zur betrieblichen Sicherheit bei. Durch ihre Ausbildung sind sie in der Lage Brandgefährdungen zu erkennen und können Maßnahmen zur Brandverhütung entwickeln und umsetzen.

Wie viele Gefahrensituationen bergen auch Brandfälle ein enormes Risiko für Ihre Mitarbeiter und Ihren Betrieb.

Deswegen fordert der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften das in jedem Unternehmen je nach Brandrisiko mindesten 5 – 10% der Mitarbeiter zu Brandschutzhelfer ausgebildet sind.

  • Termine

    • Freitag, 08.12.2023
    • Freitag, 02.02.2024
    • Mittwoch, 17.04.2024
    • Freitag, 14.06.2024
    • Montag, 26.08.2024
    • Mittwoch, 23.10.2024
    • Freitag, 13.12.2024
  • Dauer
    09:00 – 13:00 Uhr

  • Kosten
    €99,00 / Teilnehmer (netto)

  • Seminarort
    B&K NRW-Arbeitsschutz
    Münsterstr. 5
    59065 Hamm

Wir schulen auch individuell in Ihrem Unternehmen
Fordern Sie ein kostenloses Angebot für Ihre inhouse Schulung in Ihrem Unternehmen über unser Kontaktformular an.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Theoretische Ausbildung inklusive Praxisübung am Feuerlöscher

Mit einer Schulung von B&K NRW-Arbeitsschutz können Sie Ihre Mitarbeiter zu geprüften Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern ausbilden lassen. Dadurch können sie im Brandfall schneller reagieren und Kollegen und Besucher unverzüglich in Sicherheit bringen. Mit einer praxisnahen Löschübung sorgen wir dafür, dass sich die erlernten Kenntnisse zusätzlich festigen. Erhöhen Sie die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen mit eigenen Brandschutzhelfern – jetzt unverbindlich das Seminar anfragen!

Ausgebildete Brandschutzhelfer können durch ihr erworbenes Wissen Ruhe bewahren und noch vor Eintreffen der Feuerwehr erste Maßnahmen ergreifen. Deshalb ist die Ausbildung ausreichend vieler Brandschutzhelfer für jeden Betrieb gesetzlich vorgeschrieben.

Seminarinhalte

  • Rechtliche Grundlagen

  • Grundlagen der Verbrennung

  • Häufige Brandursachen

  • Vorbeugender Brandschutz

  • Gefahren durch Brände

  • Betriebliche Brandschutzorganisation (BSO Teil A,B und C)

  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

  • Löschmittel und ihre Wirkung

Praxis

  • Unterweisung am Feuerlöscher

  • Löschtaktiken bei Löschversuchen

  • Praktische Löschübungen mit Feuerlöschern: Wirkung und Handhabung von Feuerlöscher

  • Abschluss

    • Zertifikat: “Brandschutz- und Evakuierungshelfer”
  • Voraussetzung

    • Es sind keine Voraussetzungen notwendig.
  • Gültigkeit

    • Gemäß der DGUV Information 205-023 wird eine Wiederholungsschulung alle 3-5 Jahre empfohlen.
  • Zielgruppe

    • Mitarbeiter im Bereich Arbeitsschutz oder Brandschutz, Sicherheitsbeauftragte, Hausmeister, Mitarbeiter aus der Verwaltung oder Technik
    • Mitarbeiter die Aufgaben im Brandschutz übernehmen sollen.
  •  Rechtliche Grundlage

    • Arbeitsschutzgesetz
    • Arbeitsstättenverordnung
    • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2)
    • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 1)

Warum sind Brandschutzhelfer so wichtig?

Ruhe bewahren, erste Maßnahmen ergreifen, Menschenleben retten.

Brandschutzhelfer sind für die Sicherheit in Ihrem Unternehmen sehr wichtig. Ein Brand stellt für alle Unternehmen eine große Bedrohung da. Deswegen ist es ebenso gesetzlich vorgeschrieben eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern im Betrieb zum Brandschutzhelfer auszubilden, die im Notfall und auch präventiv gezielte Maßnahmen zur Brandabwehr und zum Schutz der anderen Mitarbeitern und Besucher ausüben.

Kurz gesagt Brandschutzhelfer schützen Ihr Unternehmen und retten Leben!

Feuerlöscher mit Daumen hoch

Häufige Fragen zum Seminar: „Ausbildung zum Brandschutzhelfer“ (FAQ)

Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den dazugehörigen Technischen Regeln ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände muss jeder Unternehmer der eine Arbeitsstätte betreibt eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern ausbilden.
ASR 2.2:

7.3 Brandschutzhelfer

(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.

Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte als Maßnahme ergriffen werden sein.

Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, wie Fortbildungen, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen.

Gemäß der ASR 2.2 Maßnahmen gegen Brände und der DGUV Information 205-023 hat sich in der Praxis bewährt, die Schulung bei einer normalen Brandgefährdung alle 3-5 Jahre zu wiederholen.

In Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung wie zum Beispiel in der Industrie (Produktionsbereiche etc.) kann es auch notwenig sein, die Schulungen jährlich zu wiederholen.

Gemäß der DGUV Information 205-023 müssen folgene Inhalte in der Brandschutzhelfer Ausbildung enthalten sein

Theorie:

1.Grundzüge des Brandschutzes
– Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
– häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z. B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
– betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch aufspezielle Produktionsabläufe

2.Betriebliche Brandschutzorganisation
– Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096:2014-05 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
– Alarmierungswege und -mittel
– betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
– Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
– Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkennzeichnung“

3.Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
– Brandklassen A, B, C, D und F
– Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
– geeignete Feuerlöscheinrichtungen
– Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
– Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten

4.Gefahren durch Brände
– Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z. B. durch Kohlenmonoxid)
– thermische Gefährdungen (z. B. Wärmestrahlung)
– mechanische Gefährdungen (z. B. durch herumfliegende Teile)
– besondere betriebliche Risiken (z. B. Metallbrände, Fettbrände oderhohe Brandlasten)

5.Verhalten im Brandfall
– Alarmierung
– Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
– Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
– ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z. B. An-sprechpersonen für die Feuerwehr)
– Löschen von brennenden Personen

Praxis:
– Handhabung und Funktion
– Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
– Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
– realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen,
– Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen

Gemäß der DGUV Information 203-023 darf die Schulung nur durch Fachkundige Personen durchgeführt werden. Fachkundig im Sinne der DGUV Informationen sind Personen mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachhochschulstudium in der Fachrichtung Brandschutz, Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit zusätzlichen entsprechender Ausbildung im Brandschutz und Mitglieder der Feuerwehr.