Erstellung der Brandschutzordnung Teile A, B und C

Wir erstellen die Brandschutzordnung nach den Vorgaben der DIN 14096.

Betrieblicher Brandschutz besteht aus 3 festen Säulen. 1. der Präventive oder auch Organisatorische Brandschutz, 2. der technische Brandschutz und 3. der abwehrende Brandschutz.

Der abwehrender Brandschutz wird durch die Feuerwehr dargestellt. Hier stehen dem Unternehmer nur wenig beeinflussbare Mittel zur Verfügung.

Anders sieht das im organisatorischen bzw. präventiven und technischen Brandschutz aus. Hier hat der Unternehmer den vollen Einfluss auf Technik, Regeln und Verhaltensvorgaben für seine Beschäftigen.

Genau hier kommt die Brandschutzordnung zum Tragen.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Ist-Analyse Brandschutz vor Ort!

  • Beratung zur Regelung und Verhalten im Brandfall

  • Erstellung der Brandschutzordnung mit den Teilen A, B und C

  • Optional: Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern für die Brandschutzordnung Teil C

  • Optional: Durchführung der jährlichen Unterweisung „Brandschutz“ auf Grundlage der Brandschutzordnung Teil B

Verhalten im Brandfall

Die Brandschutzordnung ist für jedes Unternehmen Pflicht. Sie ist wie eine Hausordnung zu sehen und betrifft jede Person, die sich auf dem Betriebsgelände aufhält.

Brandschutzordnung

Brandschutzordnung in 3 Teilen

Die Separierung in drei Teile bietet einen umfassenden Brandschutz mit verschiedenen Schwerpunkten.

Die Brandschutzordnung (BSO) gibt Regeln für die Brandverhütung und den Brand- und Evakuierungsfall im Unternehmen vor. Die BSO ist die Grundlage des Brandschutzes im Betrieb sowie ebenso für die jährliche Unterweisung der Beschäftigten.

Dabei ist die Brandschutzordnung in 3 Teile aufgeteilt. Teil A gilt für Besucher, Teil B Fremdfirmen und Mitarbeiter und Teil C für Personen mit besonderen Aufgaben wie zum Beispiel der Brandschutzhelfer oder den Sammelplatzleitern.

Wir unterstützen Sie schnell und kompetent mit über 10-jähriger Erfahrung im Brandschutz!

Unsere Arbeitsweise

Unsere Brandschutzexperten erstellen Ihre Brandschutzordnung mit den Teilen A, B und C anhand einer speziell entwickelten Prozess- Leitfragenanalyse.

In der Analyse werden alle wichtigen Punkte für Ihr Unternehmen betrachtet. Dazu gehören unter anderem:

  • Brandverhütung
  • Brand- & Rauchausbreitung
  • Flucht- & Rettungswege
  • Melde- & Löscheinrichtungen
  • Verhalten im Brandfall
  • Brandmelden & Alarmsignale
  • Rettung & Löschversuch
  • besondere Aufgaben und Regeln.

Somit erhalten Sie eine zu 100% strukturierte und auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Brandschutzordnung.

Ihr Nutzen – unsere Leistungen

Mit unseren umfassenden Leistungen im Rahmen der verschiedenen Brandschutzprüfungen sorgen wir für eine maximale Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb. Wir führen eine Ist-Analyse des Brandschutzes vor Ort in Ihrem Betrieb durch und erstellen eine vollständige Brandschutzordnung, die die Teile A, B und C beinhaltet. Außerdem beraten wir Sie dabei, wie Ihre Mitarbeiter sich im Brandfall verhalten sollen, und unterstützen Sie bei der Regelung eines Brandfalls. Auf diese Weise verfügt Ihr Unternehmen über einen vollständigen und rechtssicheren Brandschutz.

Auf Wunsch bilden wir Ihre Mitarbeiter zu Brandschutz- und Evakuierungshelfern für die Brandschutzordnung Teil C aus, sodass Ihre Beschäftigten im Falle eines Brandes reguliert in Sicherheit gebracht werden können, ohne erst auf Hilfe von außen warten zu müssen. Zudem führen wir gerne die jährliche Unterweisung „Brandschutz“ auf Grundlage der Brandschutzverordnung Teil B (Mitarbeiter und Fremdfirmen) durch, damit der Brandschutz in Ihrem Betrieb gewährleistet ist.

Häufige Fragen zu Brandschutzordnungen (FAQ)

In den technischen Regeln zur Arbeitsstättenverordnung ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände wird gefordert, dass der Unternehmer die notwendigen Maßnahmen gegen Entstehungsbrände einschließlich der Verhaltensregeln im Brandfall (z. B. Evakuierung von Gebäuden) festzulegen und zu dokumentieren hat.
Ebenfalls wird unter 7.1 Organisatorische Maßnahmen in der ASR A 2.2 gefordert das diese Maßnahmen den Personen (Beschäftige, Fremdfirmen und Besucher) zugänglich, auszuhängen und/oder jährlich zu unterweisen sind. Als Möglichkeit dazu nennt der Gesetzgeber die Brandschutzordnung mit den Teilen A, B und C gemäß der DIN 14096.
Die Gliederung und der Aufbau einer Brandschutzordnung richtet sich nach der DIN 14096. Danach ist die Brandschutzordnung in den Teilen A, B und C unterteilt.
Teil A:
Der Teil A beschäftigt sich mit Verhaltensanweisungen für alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten. Diese Verhaltensregeln passen in der Regel auf eine DIN A4 Seite. Die Regeln sind so aufgebaut, dass jede Person diese schnell und verständlich überblicken und umsetzen kann. Der Teil A wird an markanten Stellen im Gebäude ausgelegt.
Teil B:
Der Teil B richtet sich an alle Personen die sich langfristig und/oder regelmäßig im Gebäude aufhalten. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Der Teil B wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt.
Teil C:
Der Teil C richtet sich an Personen im Unternehmen, die mit besonderen brandschutztechnischen Aufgaben betraut sind (Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzwart u.s.w.) . Hier werden die wichtigsten Maßnahmen zur Vermeidung von Bränden aufgeführt.
In diesem Teil werden alle vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen für diesen Personenkreis mit besonderen Brandschutzaufgaben beschrieben. Der Ablauf einer Evakuierung (in der Praxis auch Evakuierungskonzept genannt) ist ebenfalls Bestandteil von Teil C.
Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, entsprechend qualifizierte und geeignete Beschäftigte für die in Erstellung einer Brandschutzordnung zu benennen. Brandschutzbeauftragte sollten fachlich in der Lage sein, diese Aufgaben zu übernehmen.
Diese Personen sind in der Lage, die möglichen Gefahren zu erkennen und zu beurteilen.
Um die Brandschutzordnungen immer auf dem neusten Stand zu halten, gilt seit April 2014 eine zweijährige Prüffrist nach DIN 14096: Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen. Auch diese Prüfungen sind von einer fachkundigen Person durchzuführen.