Brandschutzordnung Teile A, B und C
Wir erstellen die Brandschutzordnung nach den Vorgaben der DIN 14096.
Die Brandschutzordnung der Grundpfeiler im betrieblichen Brandschutz
Betrieblicher Brandschutz besteht aus 3 festen Säulen. 1. der Präventive oder auch Organisatorische Brandschutz, 2. der technische Brandschutz und 3. der abwehrende Brandschutz.
Der abwehrender Brandschutz wird durch die Feuerwehr dargestellt. Hier stehen dem Unternehmer nur wenig beeinflussbare Mittel zur Verfügung.
Anders sieht das im organisatorischen bzw. präventiven und technischen Brandschutz aus. Hier hat der Unternehmer den vollen Einfluss auf Technik, Regeln und Verhaltensvorgaben für seine Beschäftigen.
Genau hier kommt die Brandschutzordnung zum Tragen.
Die Brandschutzordnung (BSO) gibt Regeln für die Brandverhütung und dem Brand- und Evakuierungsfall im Unternehmen vor.
Die BSO ist die Grundlage des Brandschutzes im Unternehmen und ebenso für die jährliche Unterweisung der Beschäftigen.
Dabei ist die Brandschutzordnung in 3 Teile aufgeteilt. Teil A gilt für Besucher, Teil B Fremdfirmen und Mitarbeiter und Teil C für Personen mit besonderen Aufgaben wie zum Beispiel der Brandschutzhelfer oder den Sammelplatzleitern.
Wir unterstützen Sie schnell und kompetent mit über 10-jähriger Erfahrung im Brandschutz!
Unsere Leistungen im Überblick:
- Ist-Analyse Brandschutz vor Ort!
- Beratung zur Regelung und Verhalten im Brandfall
- Erstellung der Brandschutzordnung mit den Teilen A, B und C
- Optional: Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern für die Brandschutzordnung Teil C
- Optional: Durchführung der jährlichen Unterweisung "Brandschutz" auf Grundlage der Brandschutzordnung Teil B
Unsere Arbeitsweise
Unsere Brandschutzexperten erstellen Ihrer Brandschutzordnung mit den Teilen A, B und C anhand einer speziell entwickelten Prozess- Leitfragenanalyse.
In der Analyse werden alle wichtigen Punkte für Ihr Unternehmen betrachtet. Dazu gehören unter anderem; Brandverhütung, Brand- Rauchausbreitung, Flucht- Rettungswege, Melde- Löscheinrichtungen, Verhalten im Brandfall, Brandmelden, Alarmsignale, Rettung, Löschversuch, besondere Aufgaben und Regeln.
Somit erhalten Sie eine 100% strukturierte und für Ihr Unternehmen zugeschnittene Brandschutzordnung.
Ihr Nutzen – unsere Leistungen
Unsere Brandschutzordnung kann nicht nur die Gesundheit und das Leben der Personen retten, die sich im Gebäude befinden, sondern sie schützt auch Ihre Sachwerte.
Unsere Brandschutzexperten entlasten Ihre Führungskräfte und geben Ihnen die Sicherheit, Ihrer Verantwortung im präventiven Brandschutz nachgekommen zu sein.
Experten Tipp: Lassen Sie die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter nach der Brandschutzordnung Teil B und die Ausbildung der Brandschutzhelfer für die Brandschutzordnung Teil C gleich mit durchführen.
Informationen und Antworten
1. Akkordeon
Die Gliederung und der Aufbau einer Brandschutzordnung richtet sich nach der DIN 14096. Danach ist die Brandschutzordnung in den Teilen A, B und C unterteilt.
Teil A:
Der Teil A beschäftigt sich mit Verhaltensanweisungen für alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten. Diese Verhaltensregeln passen in der Regel auf eine DIN A4 Seite. Die Regeln sind so aufgebaut, dass jede Person diese schnell und verständlich überblicken und umsetzen kann. Der Teil A wird an markanten Stellen im Gebäude ausgelegt.
Teil B:
Der Teil B richtet sich an alle Personen die sich langfristig und/oder regelmäßig im Gebäude aufhalten. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Der Teil B wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form augehändigt.
Teil C:
Der Teil C richtet sich an Personen im Unternehmen, die mit besonderen brandschutztechnischen Aufgaben betraut sind (Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Sicherheitsbeauftrgter, Brandschutzwart u.s.w.) . Hier werden die wichtigsten Maßnahmen zur Vermeidung von Bränden aufgeführt.
In diesem Teil werden alle vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen für diesen Personenkreis mit besonderen Brandschutzaufgaben beschrieben. Der Ablauf einer Evakuierung (in der Praxis auch Evakuierungskonzept genannt) ist ebenfalls Bestandteil von Teil C.
2. Akkordeon
In arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften wird eine Brandschutzordnung nicht grundsätzlich gefordert. Maßnahmen des Brandschutzes muss der Arbeitgeber vielmehr gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Grundlage für die genannten Maßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.
Gemäß § 4 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV hat der Arbeitgeber für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Diese eher allgemein gehaltenen Anforderungen werden mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten - ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" konkretisiert.
In der DGUV Information 205-001 "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz" werden die Brandschutzmaßnahmen näher erläutert und unter Ziffer 15 ausgeführt, dass entsprechend dem Risiko für die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Bränden und Explosionen ein Brandbekämpfungsplan erforderlich sein kann.
Des weiteren werden in den länderspezifischen baurechtlichen Vorschriften wie z. B. die Sonderbauverordnung - SBauVO Anforderungen an Brandschutzordnungen, Feuerwehrpläne sowie Unterweisungen gestellt. Ggf. können sich Vorgaben an den Brandschutz auch aus der jeweiligen Bau- oder Gewerbegenehmigung für das konkrete Objekt ergeben.
3. Akkordeon
Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, entsprechend qualifizierte und geeignete Beschäftigte für die in Erstellung einer Brandschutzordnung zu benennen. Brandschutzbeauftragte sollten fachlich in der Lage sein, diese Aufgaben zu übernehmen.
Diese Personen sind in der Lage, die möglichen Gefahren zu erkennen und zu beurteilen.
Um die Brandschutzordnungen immer auf dem neusten Stand zu halten, gilt seit April 2014 eine zweijährige Prüffrist nach DIN 14096: Brandschutzordnung - Regeln für das Erstellen und das Aushängen. Auch diese Prüfungen sind von einer fachkundigen Person durchzuführen.
4. Akkordeon
Wir erbringen die folgenden Leistungen:
- Ist-Analyse im Brandschutz - wie sicher ist Ihr Unternehmen
- Erstellung der Brandschutzordnung mit den Teilen A, B und C gemäß DIN 14096
- Einweisung der betroffenen Personenkreise in die Brandschutzordnung
- Optional: Unterweisung und Ausbildung Ihrer Beschäftigten im Brandschutz.