Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln

Wir prüfen Ihre E-Ladestationen, Wallboxen und Ladekabel nach DGUV Vorschrift 3

Die E-Mobilität in Deutschland gewinnt an immer größerer Bedeutung. Derzeit gibt es in Deutschland über 420.000 zugelassene Elektrofahrzeuge und über 26.000 E-Ladestationen. Im privaten Bereich aber auch in vielen Unternehmen setzt man auf immer mehr auf umweltfreundliche E-Mobilität. Ganz besonders wenn der benötige Strom umweltfreundlich im eigenen Unternehmen zum Beispiel über Sonnenenergie erzeugt werden kann.

Aber was gibt es bei dieser neuen Infrastruktur für Unternehmer zu beachten? Da die E-Ladesäulen elektrische Betriebsmittel sind, unterliegen Sie genauso wie jedes andere elektrische Gerät oder Betriebsmittel, egal ob ortsveränderlich oder ortsfest, der DGUV Vorschrift 3. Aber nicht nur die Ladesäule kommt als elektrisches Betriebsmittel dazu. Jedes Elektrofahrzeug besitzt noch ein Notladekabel (ICCB) was ebenfalls regelmäßig nach DGUV V3 geprüft werden muss.

Im Gegensatz zu vielen anderen ortsfesten Betriebsmitteln, die oftmals nur alle 4 Jahre nach DGUV V3 geprüft werden, muss die Prüfung von E-Ladesäulen jährlich erfolgen.

Unsere zertifizierten Elektrofachkräfte übernehmen die jährliche Prüfung sowie die rechtssichere Dokumentation für Sie.

Ladestation, Ladesäule, Stromtankstelle, Wallbox

An E-Ladestationen können Elektroautos aufgeladen werden. Öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektroautos befinden sich häufig in Parkhäusern, auf städtischen Parkplätzen, vor Hotels, Kinos, Schwimmbädern oder auf Firmengrundstücken. Auch vor dem Eigenheim können Ladestationen in Form von Ladesäulen mit Ladepunkten oder Wallboxen aufgestellt sein.

Als Synonym für den Begriff Ladestation werden auch auf die Wörter e-Tankstelle oder Elektrotankstelle verwendet. In behördlichen Dokumenten wird auch auf vom Ladepunkt gesprochen.

E-Ladesäulen stehen häufig in öffentlichen oder halböffentlichen Raum. Dies hat zur Folge das für viele Betreiber nicht nur die Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten sind, sondern auch die Verkehrsicherheitspflicht nach BGB.

Männer kontrollieren Ladesäule

Erweiterte Prüfung bei Ladesäulen

Der E-Check von Ladesäulen für E-Autos erfordert spezielles Wissen und modernste Messtechnik.

Der Prüfer benötigt bei der Überprüfung von Ladesäulen und Ladekabeln nicht nur besonderes Know-How sondern auch spezielle Adapter und Messgeräte um die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 durchführen zu können.

Alleine bei dem Stecker nach IEC 62196 Typ 2 wird überprüft, wie viel Strom durch das Ladekabel fließen kann bzw. darf. Aber auch die Kommunikation zwischen Auto und Ladesäule muss überprüft werden. Genau bedeutet dies, dass bestimmte Signalpegel die den Status (Ladebereit, Belüftung, Fehler, etc.) übermitteln geprüft werden müssen.

Zusätzlich gibt es in den DIN VDE Normen noch weitere spezielle Anforderungen für den sicheren Betrieb der Ladestationen und Wallboxen und für die davor installierten Leitungen und Unterverteilungen, die ebenfalls bei der DGUV V3 Prüfung von uns geprüft werden.

Prüfen der Schutzmaßnahmen

  • Damit Sie rechtssicher nach dem Arbeitsschutzgesetz, Energiewirtschaftsgesetz und den UVV-Vorschriften aufgestellt sind, müssen Sie als Unternehmer oder Betreiber die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen sicherstellen

  • Durchführung der Erstprüfung gemäß DIN VDE 0100-600 sowie die jährliche wiederkehrende Prüfung gemäß der DIN VDE 0105-100 und 0122

  • Prüfungen müssen dokumentiert werden, eindeutig zuzuordnen sein und dürfen nur durch qualifizierte Elektrofachkräfte durchgeführt werden

  • Elektrofachkräfte müssen die Voraussetzungen nach der TRBS 1203 erfüllen

  • Neben dem elektrischen Schlag gehört das überhitzen der Akkus in den Elektroautos zu den größten Risiken beim Ladevorgang. Damit dies nicht passiert, wird ein Ladevorgang bei der Prüfung simuliert und überprüft ob in einer Fehlersimulation alle Schutzeinrichtungen richtig funktionieren und für den nötigen Schutz beim Ladevorgang sorgen.

Mann klebt Prüfsiegel auf Ladesäule

Unsere Prüfungen werden ausschließlich mit modernster Messtechnik und nur von Elektrofachkräften durchgeführt, die alle Anforderungen zur „zum Prüfen Befähigte Person“ gemäß der TRBS 1203 und der Betriebssicherheitsverordnung erfüllen.

Unsere Prüfschritte bei der DGUV V3-Prüfung im Einzelnen

1

Sichtprüfung

Zuerst wird der Ladepunkt auf äußerliche Mängel und Beschädigungen untersucht. Des Weiteren wird festgestellt, ob der Ladepunkt für seinen Einsatzort geeignet ist. Auch das Ladekabel wird auf äußere Beschädigungen begutachtet.

2

Messung

Nach der Sichtprüfung erfolgen die Messungen. Dabei werden die Isolationswiderstände, die Ableitströme, der Erdungswiderstand und die automatische Abschaltung gemäß den zugelassenen Grenzwerten überprüft.

3

Funktionsprüfung

Bei der Funktionsprüfung werden bei einem simulierten Ladevorgang alle Schutz- und Kontrollkomponenten geprüft.

Dokumentation

Unsere rechtssichere Dokumentation der DGUV Vorschrift 3 Prüfung enthält alle Angaben, die in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der technischen Regel TRBS 1201 gefordert werden.

Jedes Ladekabel und jeder Ladepunkt erhält eine eindeutige Identifikationsnummer in Form eines Barcodes oder eines RDIF-Tags, sowie bei bestandener Prüfung ein Prüfsiegel. Jedes Betriebsmittel erhält ein Prüfprotokoll mit allen Messpunkten und Grenzwerten. Für vorhandene Mängel wird ein detailliertes Mängelprotokoll geführt.

DGUV V3 Prüfungen bei B&K NRW-Arbeitsschutz

Wir sind als Prüfdienstleister seit über 10 Jahren auf dem Markt und haben einen breiten Erfahrungsschatz was die Prüfdienstleistungen, aber auch die Abläufe und die Kundenbedürfnisse angeht. Durch unsere Erfahrungen in allen Betriebsgrößen und Branchen, können wir auch für Sie die eine optimale und störungsfreie Durchführung gewährleisten. Als spezialisiertes Unternehmen haben wir die Abläufe der Prüfungen genau abgestimmt und können Ihnen dadurch auch einen atraktiven Preis anbieten. Durch unsere enge Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften, können Sie von uns eine störungsfreie, rechtssichere und kostenatraktive Prüfung erwarten.

Ihre Vorteile – unsere Leistungen

E-Check vom Meisterbetrieb

Bei den Prüfungen setzten wir auf Qualität, Erfahrung und Fachkompetenz. Dementsprechend setzten wir nur Elektromeister und Elektrofachkräfte für die Überprüfung Ihre elektrischen ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel ein. Unsere Mitarbeiter sind mit modernster und geeichter Messtechnik ausgerüstet und werden regelmäßig durch Qualifizierungen auf dem neusten Stand der Technik gehalten.

Rund um die Uhr für Sie da

Wir sind 365 Tage und 24 Stunden am Tag für Sie im Einsatz und stellen uns auf Ihre Bedürfnisse im Unternehmen ein. Dabei unternehmen wir alles um Ihre Ausfallzeiten so gering wir möglich zu halten.

Vom Planungsgespräch bis zur Durchführung, Sie haben immer feste Ansprechpartner vor Ort und bei uns im Office.

Keine verstecken Kosten

Bei B&K NRW-Arbeitsschutz erhalten Sie bei allen Betriebsmittel Prüfungen Festpreise für Regale, Leiter, Tore und Türen, etc.. Dadurch können wir Ihnen eine 100% transparente Preisgestaltung bieten. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten die während oder nach der Prüfung anfallen.

Die Abrechnung erfolgt immer nach Leistung, das heißt wir rechnen immer nur die tatsächlich geprüften Stückzahlen ab. Jegliche Planungszeit, Beratungsgespräche oder Rüstzeiten sind dabei für Sie immer inklusive.

Reaktionsschnell

Sie benötigen kurzfristig Betriebsmittelprüfungen? Kein Problem! Bei B&K NRW-Arbeitsschutz ist die Beratung immer umgehend und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein individuelles auf Sie angepasstes Angebot.

Kurzfristige Prüftermine und eine schnelle Dokumentation sind bei uns garantiert. Setzen Sie sich gerne mit uns für eine kostenlose Beratung in Verbindung.

Terminüberwachung Ihrer Prüfzyklen

Jede VDE Prüfung hat individuelle Prüfintervalle; da kann man leicht mal den Überblick verlieren. Durch unseren Erinnerungsservice kann Ihnen dies nicht mehr passieren. Völlig kostenfrei erinnern wir Sie rechtzeitig wenn bei Ihnen einer Ihren Prüfzyklen ausläuft und vereinbaren, wenn gewünscht, direkt einen neuen Prüftermin für die bevorstehenden DGUV-V3 Prüfungen. So können Sie sicher sein, dass Sie keine Frist mehr verpassen und bleiben rechtssicher.

Häufige Fragen zur Prüfung von E-Ladestationen (FAQ)

Der Unternehmer ist verantwortlich für die Sicherheit seiner Beschäftigten. Er hat dafür zu sorgen, dass alle notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter getroffen werden.

Die Pflicht der Unternehmer ist in den folgenden Gesetzen und Verordnungen geregelt:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – „Grundpflichten der Unternehmer“
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – § 5 Abs. (1) § 14 Abs. (2) „sichere Arbeitsmittel“
  • Deutsche gesetzliche Unfallversicherung – DGUV Vorschrit 3 „Sicherheit elektrische Betriebsmittel“

Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung § 5 (1) darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die sicher sind. Weiter heißt es im § 14 (2) der Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsmittel die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigen führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend prüfen zu lassen.

Zudem fordern Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, in der DGUV-Vorschrift 3 und DGUV-Vorschrift 4, von den versicherten Betrieben, elektrische ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel / Anlagen zu prüfen, um die Beschäftigen vor Gefährdungen zu schützen.

Da viele Brände (31% = häufigste Brandursache) immer noch auf defekte Elektrogeräte und Elektroanlagen zurückzuführen sind, fordern Versicherer, die fachgerechte Prüfung elektrischer Betriebsmittel innerhalb der vorgeschriebenen Zeiträume ein.

Zusammenfassend reduzieren DGUV-V3 Elektroprüfungen, Personen- und Sachschäden und sind ein wichtiger Baustein des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen.

Laut DGUV Vorschrift 3 sind „elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen dienen.“
In der Regel werden die elektrischen Betriebsmittel in Kategorien unterteilt:

  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – alles was ein Stecker hat und leicht bewegt werden kann.
  • Ortsfeste, elektrische Betriebsmittel – fest angeschlossene, montierte und schwer zu bewegende elektrische Geräte
  • Elektrische Anlagen – Gebäudeinstallationen und Maschinen
  • Lichtbogenschweißgeräte
  • Medizingeräte und Pflegebetten
  • Ladepunkte

Ortsveränderliche Geräte sind zum Beispiel:
Computer, Drucker, Tischlampen, Steckerleisten, Wasserkocher, Bohrmaschinen, Kabeltrommel…

Ortsfeste Geräte sind zum Beispiel:
Durchlauferhitzer, Kühlschrank, Herd, Spülmaschine, Dunstabzugshaube…

Elektrische ortsfeste Maschinen sind zum Beispiel:
Kreissäge, Presse, CNC Maschine, Fertigungsstraßen…

Elektrische Anlagen sind zum Beispiel:
Sicherungskästen, Steckdosen, Deckenbeleuchtung, Alarmanlagen…

Ladesäulen gehören gemäß der DIN VDE zu den Anlagen der besonderen Art und müssen jährlich nach der DGUV Vorschrift 3 überprüft werden, auch wenn diese zu den ortsfeste Anlagen zählen.

1. Beauftragung

Nach Auftragserteilung kontaktieren wir Sie kurzfristig um einen individuellen Prüfungszeitraum festzulegen.

2. Einsatzplanung

Nachdem der Prüftermin festgelegt ist, klären wir mit Ihnen, den organisatorischen Ablauf z.B. Arbeitszeiten, Ansprechpartner, Prüfzyklen, Standorte u.s.w.. Ein von uns vorbereitetes Rundschreiben, zur Information Ihrer Mitarbeiter, ermöglicht einen reibungslosen Ablauf der Elektroprüfung.

3. Prüfungsdurchführung

Zum vereinbarten Prüftermin führen unsere Elektrofachkräfte selbstständig die Prüfarbeiten durch. Dabei werden alle elektrischen Geräte einer Einzelprüfung unterzogen. Die Prüfung erfolgt nach den DIN VDE Bestimmungen mit geeichten Messgeräten.

4. Auswertung

Nach erfolgreicher Durchführung der DGUV-V3 Prüfung dokumentieren und werten unsere Prüftechniker die Ergebnisse aus. Sie erhalten einen detaillierten, rechtssicheren, Prüfbericht mit der Möglichkeit, auf einen Blick eine Übersicht der Ergebnisse zu bekommen.

5. Terminüberwachung

Die Ergebnisse Ihrer Prüfung archivieren wir in unserem System. Wir übernehmen für Sie die Terminverfolgung der Wiederholungsprüfungen und melden uns rechtzeitig bei Ihnen.