Unsere DGUV Vorschrift 3 und 4 Elektroprüfungen im Überblick

DIN VDE 0701-0702
Prüfung von ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Geräten

DIN VDE 105-100
Prüfung von Elektroverteilungen und elektrischen Anlagen

DIN VDE 0751-1
Prüfung von Medizingeräten und Pflegebetten
DGUV Vorschrift 3 Elektroprüfungen in NRW E-Check vom Meisterbetrieb
Wir übernehmen für Sie die Durchführung und Organisation unkompliziert, störungsfrei und rechtssicher.
Unsere zertifizierten Elektrofachkräfte sind befähigte Personen nach der TRBS 1203 und führen unsere DGUV Vorschrift 3 Prüfungen (E-Check) auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und der aktuellen DIN VDE Normen durch. Wir prüfen Ihre Elektrogeräte, elektrischen Maschinen, Schweißgeräte, Ladesäulen und elektrische Anlagen zuverlässig und bestätigen Ihnen den sicheren und einwandfreien Zustand Ihrer Elektrogeräte.
Durch unsere detaillierte und aussagekräftige Dokumentation der Prüfungen, erhalten Sie einen rechtsicheren und gerichtsfesten Nachweis. Dadurch sind Sie in der Lage, den Zustand Ihrer elektrischen Betriebsmittel nachzuweisen und Reparaturmaßnahmen sowie das Prüffristenmanagement optimal zu steuern.
Aufgrund unserer über 10-jährigen Erfahrung im Bereich der Elektroprüfungen können wir für jede Branche und Betriebsgröße das optimale Leistungspaket kostengünstig und individuell anbieten.
Wir sind in ganz NRW für Sie im Einsatz. Egal ob Ihr Unternehmen in Hamm, Dortmund, Köln, Bochum, Bielefeld, Münster, Aachen, Düsseldorf, Leverkusen, Essen oder Bonn ist, wir führen den E-Check an ihren elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durch.
Ihre Vorteile durch B&K NRW-Arbeitsschutz GmbH & CO.KG:
- Kostentransparenz durch nachvollziehbare Festpreise - keine versteckten Kosten
- Auf Kundenbedürfnisse abgestimmte Planung des Prüfungsablaufes mit dem Auftraggeber
- Keine zentrale Bereitstellung der zu prüfenden Geräte notwendig
- Durchführung von reibungslosen Prüfabläufen im normalen Tagesgeschäft, ohne Störungen des Betriebsablaufs
- Unsere Prüfer sind, motivierte, gepflegte und deutschsprachige, befähigte Elektrofachkräfte nach TRBS 1203
- Wir arbeiten ausschließlich mit geeichter und modernster Messtechnik
- Wir überwachen und koordinieren Ihre Prüfintervalle
- Feste Ansprechpartner bei uns im Office und bei Ihnen vor Ort
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Rechtssichere und umfassende Dokumentation der durchgeführten Elektroprüfungen
DGUV V3 Prüfung (E-Check) an ortsveränderlichen und ortsfesten Anlagen und Betriebsmittel
Unser in NRW einmaliger E-Check für Elektrogeräte ist gesetzlich durch die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Vorschrift 3 geregelt. Demnach muss jedes Unternehmen eine anerkannte Prüfung für seine elektrischen Geräte nachweisen. Nur eine anerkannte Prüfung gilt als Nachweis für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 3.
Die Prüfung der elektrischen Anlagen und Geräte muss vor der ersten Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen je nach Beanspruchung und Belastung der elektrischen Geräte und Anlagen erfolgen. Diese Überprüfung darf nur eine zum Prüfen befähigte Person ausführen. Dabei wird der Arbeitgeber in die Pflicht genommen, denn das Unternehmen ist für den ordnungsgemäßen Zustand der Elektrogeräte verantwortlich. Mit einem regelmäßigen DGUV V3 Prüfungen an allen ortsveränderlichen und ortsfesten Anlagen und Betriebsmittel vermeidet der Unternehmer Unfälle und somit Ausfallzeiten der Mitarbeiter sowie persönliche Haftungsrisiken im Schadensfall.
Was muss nach DGUV V3 und V4 geprüft werden?
Die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung gilt für alle Elektrogeräte, die in einem Unternehmen mit elektrischer Netzspannung betrieben werden. Daher kann die DGUV V3 Prüfung für Elektrogeräte die unterschiedlichsten Geräte und Anlagen betreffen. Dazu gehören alle ortsveränderlichen Geräte, wie Monitore, Rechner, Kaffeemaschinen, Kopierer, Netzteile oder Mehrfach-Steckdosen genauso wie auch Bohrmaschinen, Pflegebetten und Betonmischer.
Bei den ortsfesten Geräten handelt es sich vielmehr um nicht-bewegliche Elektrogeräte. Darunter fällt beispielsweise die Klimaanlage, Einbauleuchten oder der Elektroherd. Ebenso fallen stationäre Anlagen wie Verteilungen, Steckdosen, die Beleuchtungsanlage und Rolltore unter die DGUV V3 Prüfung.
Ihr E-Check durch B&K NRW Arbeitsschutz
Nach Auftragserteilung stimmen wir kurzfristig mit Ihnen den für Sie optimalen Prüftermin ab. Dabei passen wir uns auf Ihre Bedürfnisse an. Bevor wir mit den DGUV V3 Prüfungen starten, werden Ihre Mitarbeiter über den genauen Ablauf der DGUV V3 Prüfungen informiert, um einen möglichst störungsfreien Ablauf der Prüfungen zu gewährleisten.
Unsere Elektrofachkräfte führen die DGUV V3 Prüfungen selbständig durch. Jeder Arbeitsplatz wird geprüft sodass keine zentrale Bereitstellung der Geräte notwendig ist. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie kurzfristig die Dokumentation der DGUV V3 Prüfung. Diese Dokumentation wird auch bei uns archiviert und auf Wunsch übernehmen wir zusätzlich die Terminverfolgung Ihrer Prüfzyklen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum E-Check
1. Akkordeon
Laut DGUV Vorschrift 3 sind "elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen dienen."
In der Regel werden die elektrischen Betriebsmittel in Kategorien unterteilt:
- Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel - alles was ein Stecker hat und leicht bewegt werden kann.
- Ortsfeste, elektrische Betriebsmittel - fest angeschlossene, montierte und schwer zu bewegende elektrische Geräte
- Elektrische Anlagen - Gebäudeinstallationen und Maschinen
Ortsveränderliche Geräte sind zum Beispiel:
Computer, Drucker, Tischlampen, Steckerleisten, Wasserkocher, Bohrmaschinen, Kabeltrommel...
Ortsfeste Geräte sind zum Beispiel:
Durchlauferhitzer, Kühlschrank, Herd, Spülmaschine, Dunstabzugshaube...
Elektrische ortsfeste Maschinen sind zum Beispiel:
Kreissäge, Presse, CNC Maschine, Fertigungsstraßen...
Elektrische Anlagen sind zum Beispiel:
Sicherungskästen, Steckdosen, Deckenbeleuchtung, Alarmanlagen...
2. Akkordeon
Der Unternehmer ist verantwortlich für die Sicherheit seiner Beschäftigten. Er hat dafür zu sorgen, dass alle notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter getroffen werden.
Die Pflicht der Unternehmer ist in den folgenden Gesetzen und Verordnungen geregelt:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - "Grundpflichten der Unternehmer"
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - § 5 Abs. (1) § 14 Abs. (2) "sichere Arbeitsmittel"
- Deutsche gesetzliche Unfallversicherung - DGUV Vorschrit 3 "Sicherheit elektrische Betriebsmittel"
Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung § 5 (1) darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die sicher sind. Weiter heißt es im § 14 (2) der Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsmittel die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigen führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend prüfen zu lassen.
Zudem fordern Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, in der DGUV-Vorschrift 3 und DGUV-Vorschrift 4, von den versicherten Betrieben, elektrische ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel / Anlagen zu prüfen, um die Beschäftigen vor Gefährdungen zu schützen.
Da viele Brände (31% = häufigste Brandursache) immer noch auf defekte Elektrogeräte und Elektroanlagen zurückzuführen sind, fordern Versicherer, die fachgerechte Prüfung elektrischer Betriebsmittel innerhalb der vorgeschriebenen Zeiträume ein.
Zusammenfassend reduzieren DGUV-V3 Prüfungen, Personen- und Sachschäden und sind ein wichtiger Baustein des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen.
3. Akkordeon
Die Prüffrist ist abhängig vom Prüfergebnis und vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Hier werden unter anderem die Belastung und die äußeren Umgebungseinflüsse auf das elektrische Gerät bewertet. Die DGUV-Vorschrift 3 gibt Empfehlungen für die Prüffrist vor. Für ortsveränderliche elektrische Geräte empfiehlt sich ein Prüfzyklus von 3 bis 24 Monate je nach Einsatzbereich. Für ortsfeste Betriebsmittel wird ein Prüfintervall von 4 Jahren empfohlen.
Die folgenden Prüfzyklen haben sich bewährt:
Großküchen oder Baustellen ähnliche Bereiche | 3 - 6 Monate |
Produktion oder Werkstatt ähnliche Bereiche | 6 - 12 Monate |
Schulungsräume oder Büro ähnliche Bereiche | 12 - 24 Monate |
4. Akkordeon
1. Beauftragung
Nach Auftragserteilung kontaktieren wir Sie kurzfristig um einen individuellen Prüfungszeitraum festzulegen.
2. Einsatzplanung
Nachdem der Prüftermin festgelegt ist, klären wir mit Ihnen, den organisatorischen Ablauf z.B. Arbeitszeiten, Ansprechpartner, Prüfzyklen, Standorte u.s.w.. Ein von uns vorbereitetes Rundschreiben, zur Information Ihrer Mitarbeiter, ermöglicht einen reibungslosen Ablauf der Elektroprüfung.
3. Prüfungsdurchführung
Zum vereinbarten Prüftermin führen unsere Elektrofachkräfte selbstständig die Prüfarbeiten durch. Dabei werden alle elektrischen Geräte einer Einzelprüfung unterzogen. Die Prüfung erfolgt nach den DIN VDE Bestimmungen mit geeichten Messgeräten.
4. Auswertung
Nach erfolgreicher Durchführung der DGUV-V3 Prüfung dokumentieren und werten unsere Prüftechniker die Ergebnisse aus. Sie erhalten einen detaillierten, rechtssicheren, Prüfbericht mit der Möglichkeit auf einen Blick eine Übersicht der Ergebnisse zu bekommen.
5. Terminüberwachung
Die Ergebnisse Ihrer Prüfung archivieren wir in unserem System. Wir übernehmen für Sie die Terminverfolgung der Wiederholungsprüfungen und melden uns rechtzeitig bei Ihnen.