Explosionsschutzdokument gemäß Gefahrstoffverordnung
Wir sind Ihre Experten für die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) auf Basis der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Für Anlagen und Arbeitsbereiche, in denen explosionsfähige Gemische entstehen können, ist es vor Inbetriebnahme oder vor Veränderungen von Arbeitsmitteln und Arbeitsabläufen erforderlich, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen oder zu aktualisieren. Die gesetzliche Grundlage resultiert aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Der Unternehmer ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet, auf der Basis der Betriebssicherheitsverordnung ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Im Ergebnis müssen alle technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen berücksichtigt werden, um ein hohes Sicherheitsniveau erreichen zu können.
Unsere fachkundigen Explosionsschutzbeauftragen sind ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit und erstellen für Sie das erforderliche Explosionsschutzdokument-/ Konzept inklusive aller geforderten Dokumente gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Unsere Leistungen im Überblick:
- Erfassen der baulichen und geografischen Gegebenheiten
- Erstellen der Verfahrensbeschreibung für den Explosionsbereich
- Abgleich mit dem Gefahrstoffkataster und der Sicherheitsdatenblätter
- Ermittlung und Bewertung der Explosionsgefährdungen
- Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV / BetrSichV
- Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG
- Erstellung des Explosionsschutzdokuments nach GefStoffV § 6
- Erstellung eines Ex-Zonenplans für den Ex-Bereich
- Erarbeitung eines Schutzkonzeptes für den Ex-Bereich
- Erstellung der notwendigen Betriebsanweisungen für den Ex-Bereich
- Erstellung eines Fremdfirmenmanagements - gem. § 15 GefStoffV (Fremdfirmen)
- Zusammenfassung der notwendigen Betriebsanweisungen für den Ex-Bereich
- Umsetzungsempfehlung der Maßnahmen aus dem Explosionsschutzdokument
- Umsetzungsempfehlung für das Anbringen der vorgeschriebenen Beschilderung
- Einweisung der verantwortlichen Personen im Umgang mit dem Explosionsschutzkonzept
- Erstellung einer Komplettdokumentation für den Ex-Bereich in Detei- und Papierform
Explosionsschutzdokument erstellen
Wenn im Betrieb die Gefahr von explosionsfähiger Atmosphäre besteht, muss der Arbeitgeber ein Explosionsschutzdokument erstellen. Dies gilt für die Lagerung und den Umgang zahlreicher Stoffe, die aufgrund ihrer Kennzeichnung ein hohes Gefahrenpotential bieten. Sobald die Entstehung einer explosionsfähigen Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden kann, muss der Arbeitgeber für die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes sorgen.
Solch ein Dokument dient zunächst als Nachweis, dass ein Unternehmen die erforderlichen Vorkehrungen zur Sicherung des Explosionsschutzes getroffen hat. Dies entspricht einer gesetzlichen Vorgabe, die laut der Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung einzuhalten ist. Nach diesen Verordnungen muss ein Unternehmen ein Explosionsschutzdokument erstellen. Dies ist vor allem in verschiedenen Betrieben der Chemie-Branche erforderlich. Ein solches Dokument soll Explosionsgefährdungen bewerten und für jede Gefährdung eine geeignete Schutzmaßnahme benennen.
Inhalte des Explosionsschutzdokumentes
Wer ein Explosionsschutzdokument erstellt, sollte bestimmte Inhalte festhalten. Der Arbeitgeber muss dokumentieren, dass mögliche Explosionsgefährdungen ermittelt und bewertet wurden. Zur Dokumentation gehört auch die Benennung der vorhandenen Schutzmaßnahmen, um den Explosionsschutz zu erhöhen. Bei Bedarf muss der Arbeitgeber die gefährdeten Bereiche in sogenannte Explosionsschutzzonen aufteilen.
Zudem muss das Dokument eine Definition über die Kriterien der Verwendung von Arbeitsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen enthalten. Dazu zählen auch die Nennung organisatorischer Maßnahmen wie die Unterweisung, Kennzeichnung oder Betriebsanweisung. Auch allgemeine Maßnahmen wie die Gestaltung von Fluchtwegen müssen in einem Explosionsschutzdokument angegeben werden. Wenn Sie ein Explosionsschutzdokument erstellen, sollten alle genannten Inhalte vorkommen. In Summe werden die getroffenen Maßnahmen in einem Schutzkonzept zusammengefasst.
Explosionsschutzdokument erstellen lassen
Wir erstellen gerne Ihr Explosionsschutzdokument. Sämtliche Dokumente und Schutzmaßnahmen werden in einem Explosionsschutzkonzept gegliedert abgelegt. Damit schaffen Sie Rechtssicherheit und kommen Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach. Die Fachkräfte von B&K erstellen dieses gemäß der gesetzlichen Vorschriften. Von der Ermittlung der Explosionsgefährdungen bis zur Erstellung der Ex-Zonenpläne und der Erarbeitung von Schutzmaßnahmen übernehmen wir alle relevanten Tätigkeiten zur Erstellung Ihres Explosionsschutzdokument-/ Konzeptes.
Informationen und Antworten
1. Akkordeon
Die Gefährdungsbeurteilungen und das Explosionsschutzdokument sind vom Unternehmer zu erstellen. Er hat dabei die notwendigen Maßnahmen für eine sichere Bereitstellung und Verwendung der Arbeitsmittel zu bewerten und umzusetzen. Der Unternehmer kann auch eine fachkundige Person mit der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen und der Explosionsschutzdokumente beauftragen. Fachkundige Personen sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit und ausgebildete Explosionsschutzbeauftragte.
Bei der Beurteilung müssen folgende Punkte beachtet werden:
- die Wahrscheinlichkeit und die Dauer des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären
- die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins, der Aktivierung und des Wirksamwerdens von Zündquellen
- das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen von Explosionen
2. Akkordeon
Bei Gefährdungen durch explosionsfähige Atmosphären ist eine tätigkeitbezogene Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und eine Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu erstellen. Beide zusammen bilden die Basis für das Explosionsschutzdokument.
Die Rechtsgrundlagen finden sich wieder in der:
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 6 Abs. 9, § 11 und Anhang I Nr.1
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 9, Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.1
- DGUV Vorschrift 1 § 3
- TRBS 2152 Teil 1
- DGUV Regel 113-001
3. Akkordeon
Aus dem Explosionsschutzdokument muss gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) insbesondere hervorgehen:
- dass und wie die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind
- dass angemessene Vorkehrungen getroffen wurden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen (Explosionsschutzkonzept)
- die Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche (Zeichnung)
- für welche Bereiche die Explosionsschutzmaßnahmen getroffen wurden
- wie die Vorgaben in Bezug auf die Zusammenarbeit mit dritten umgesetzt werden und
- wie und welche Überprüfungen der technischen Schutzmaßnahmen und Prüfungen zum Explosionsschutz nach Anhang 2 Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchzuführen sind
4. Akkordeon
Unsere Experten im Explosionsschutz sind ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Explosionsschutzbeauftragte. Sie sind speziell für diese Tätigkeiten ausgebildet und haben Praxiserfahrung. Wir erstellen für Sie alle Ex-Schutzdokumente, erläutern diese Ihren Führungskräften und bringen auch die notwendigen Beschilderungen im betrieblichen Ex-Bereich an. Dadurch werden Sie und Ihre Führungskräfte um diese "Pflicht" entlastet!
Ihr Nutzen:
- Sie sparen Zeit und somit bares Geld
- Sie erhalten alle Dokumente für die Ex-Bereiche nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Sie erhalten eine rechtssichere Dokumentation
- Sie erhalten alle Dokumentationen in Datei- und Papierform