Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitstechnische Betreuung
Sicherheitstechnische Betreuung vom Experten
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Fasi) übernehmen für Sie die Sicherheitstechnische Betreuung (Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung) Ihres Unternehmens nach den gesetzlichen Vorgaben der DGUV-Vorschrift 2 und dem Arbeitssicherheitsgesetz.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Fasi) sind durch die Berufsgenossenschaften geprüft und zugelassen.
Unsere sicherheitstechnische Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Fasi) erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der betrieblichen Besonderheiten des zu betreuenden Unternehmens.
Durch die Durchführung einer Prozessanalyse ermitteln wir Ihren betrieblichen Stand im Arbeitsschutz und können so, priorisiert die erforderlichen Arbeitssicherheitsthemen bearbeiten. Dabei nutzen wir Ihre vorhandenen Strukturen in Unternehmen. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten ausschließlich bei Ihnen vor Ort,somit entlasten wir Sie und Ihre Führungskräfte im viele Prozesse im Arbeitsschutz.
Wir bieten für jede Branche und Betriebsgröße die optimale Struktur und Lösung im Arbeitsschutz! Durch unser Arbeitsschutzmanagementsystem (DokuAS) werden Sie in kürzester Zeit rechtssicher innerhalb der Grundbetreuung aufgestellt.
Unsere Betreuungsstrukturen sind bedarfsorientiert auf KMU- und Großunternehmen abgestimmt.
In unserem Betreuungsportfolio befinden sich Unternehmensgrößen von 1 bis mehr als 2000 Beschäftigte in allen Branchen. Überzeugen Sie sich selbst von unserem Rundum-Sorglos-Paket.
Unsere Leistungen in der Sicherheitstechnischen Betreuung im Überblick:
- Ist-Analyse im Arbeitsschutz - Wir nutzen Vorhandenes und erstellen das Notwendige!
- Dokumentierte Komplettbetreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV-Vorschrift 2
- Entlastung der Führungskräfte um die Prozesse im Arbeitsschutz durch:
- Erstellung / Pflege der Gefährdungsbeurteilungen nach dem ArbSchG
- Erstellung / Pflege der erforderlichen Betriebsanweisungen
- Erstellung und Durchführung der Unterweisungen im Unternehmen
- Aufbau eines Gefahrstoffmanagements
- Erstellung und Pflege eines Gefahrstoffkatasters
- Erstellung aller Gefährdungsbeurteilungen nach der GefStoffV
- Durchführung von protokollierten Sicherheitsbegehungen nach Begehungsplan
- Erstellung von Unfalldokumentationen
- Durchführung und Planung der Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
- Mitwirkung und Beratung in betrieblichen sicherheitstechnischen Gesprächen
- Erstellung und Pflege eines Arbeitsschutzmanagementsystems (DokuAS)
- Erstellung von Leistungsnachweisen über unsere sicherheitstechnische Betreuung
- Unterstützung bei der Organisation der arbeitsmedizinschen Betreuung
- Unterstützung bei allen Themen im betrieblichem Brandschutz
- Unterstützung bei der Organisation von Betriebsmittelprüfungen
-
Sicherstellung Ihrer Rechtssicherheit gegenüber den Behörden
Arbeitsschutz durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Jedes Unternehmen ist für den Arbeitsschutz und der Unfallverhütung verantwortlich, so dass viele Betriebe die Arbeitssicherheit extern vergeben. Dies schafft Rechtssicherheit und der Unternehmer muss die Einhaltung zahlreicher Vorschriften nicht in Eigenregie durchführen. Für größere Unternehmen kennt die Arbeitssicherheit mehr als 100 Einzelvorschriften, die der Unternehmer erfüllen muss. Um eigene Ressourcen zu schonen, entscheiden sich viele Unternehmer für eine externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Diese Fachkräfte übernehmen ihre Aufgaben auf der Grundlage der DGUV Vorschrift 2 und dem Arbeitssicherheitsgesetzes und bieten eine betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2. Eine Sicherheitsfachkraft sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und ist Ansprechpartner für die Unfallprävention. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die extern bestellt wird, entlastet Unternehmen von organisatorischen Aufgaben und sorgt für die rechtssichere Umsetzung der gesetzlicher Vorgaben.
Arbeitssicherheit von B&K NRW-Arbeitsschutz
Mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit wird Ihr Unternehmen spürbar entlastet. Die qualifizierten Fachkräfte von B&K NRW-Arbeitsschutz übernehmen die unterschiedlichsten Aufgaben im Bereich der Arbeitssicherheit. Von der Beratung für Führungskräfte bis zu den Sicherheitsbegehungen sind die Aufgaben sehr vielfältig. Dazu gehören zum Beispiel das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und die Durchführung von Unterweisungen. Zudem übernimmt die Sicherheitsfachkraft den Aufbau eines Gefahrstoffmanagements und erstellt für Sie ein internes Arbeitsschutzmanagementsystem. Darüber hinaus unterstützt unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber bei der Organisation der arbeitsmedizinischen Betreuung und bei allen Themen zum Brandschutz. Bei allen Tätigkeiten werden die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt. Weitere Informationen zu den Leistungen der Fachkräfte für Arbeitssicherheit erhalten Sie direkt von B&K NRW-Arbeitsschutz.
Vorteile einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit
Wenn ein Unternehmen die Arbeitssicherheit extern vergibt, kann der Arbeitgeber von vielen Vorteilen profitieren. Dazu gehört zuallererst die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, da der Einsatz einer Fachkraft für Arbeitssicherheit vorgeschrieben ist. Zudem werden Unternehmen von den organisatorischen Verpflichtungen entlastet und der Arbeitgeber kann sich auf seine geschäftlichen Tätigkeiten konzentrieren. Darüber hinaus verbessert die Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Mitarbeiter werden zudem in den Arbeitsschutz aktiv einbezogen, so dass auch die Motivation steigt. Informieren Sie sich unverbindlich bei B&K NRW-Arbeitsschutz, wenn Sie eine externe Arbeitssicherheit bestellen wollen. Wir bringen Sie mit Sicherheit zum Erfolg!
Durch unsere geprüften und zertifizierten Dokumente gemäß GQA-Zertifizierung,
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Informationen zur sicherheitstechnische Betreuung
1. Akkordeon
Die Umsetzung von Arbeitssicherheit im Unternehmen ist eine gesetzliche Pflicht, ab dem ersten Beschäftigten. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) und weiteren gesetzlichen Verordnungen wieder.
Als Nachweis zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften dient eine vom Unternehmer zu erstellende Dokumentation. Diese umfasst zum Beispiel: Die Aufstellung einer Arbeitsschutzorganisation, die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, die Durchführung von Unterweisungen, die Erstellung von Betriebsanweisungen, die Wirksamkeitskontrolle Ihrer Maßnahmen im Arbeitsschutz und einiges mehr.
Bei fehlender Umsetzung der Gesetze und Vorschriften im Arbeitsschutz, drohen dem Unternehmer Geldstrafen oder die zeitweise Stilllegung seiner Tätigkeiten im Unternehmen. Die für die Kontrolle zuständigen Behörden sind die Berufsgenossenschaften als Berater und das Amt für Arbeitsschutz als Kontrollinstanz.
2. Akkordeon
Die Unternehmerpflichten werden detailliert durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) abgebildet.
Der Unternehmer hat unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Beschäftigten unter anderem folgende Pflichten zu erfüllen:
- Arbeitsschutzorganisation aufbauen
- Führungsstrukturen aufbauen
- Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen erstellen
- Maßnahmen zur Gefahrenminimierung treffen
- Unterweisungen mit den Beschäftigten durchführen
- Betriebsanweisungen erstellen und die Beschäftigten anhand dieser unterweisen
- Mitwirkungspflichten der Beschäftigten sicherstellen
- Notfallpläne für den Ereignisfall vorhalten und üben
- Wirksamkeitskontrollen der getroffenen Maßnahmen durchführen
- und einiges mehr. (Arbeitsschutzgesetz)
Des Weiteren müssen alle Planungen, Maßnahmen und operativen Tätigkeiten im Bereich der Arbeitssicherheit lückenlos dokumentiert und diese den Behörden, auf verlangen vorlegt werden können.
3. Akkordeon
Unsere Betreuung wird ausschließlich von Fachkräften für Arbeitssicherheit, die von Ihrer Berufsgenossenschaft geprüft und zugelassen sind, durchgeführt. Die Umsetzung unserer Tätigkeit orientiert sich exakt an den gesetzlichen Vorschriften und berücksichtigt Ihre betrieblichen Besonderheiten.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten prozessorientiert. Sie ermitteln Ihren betrieblichen Stand im Arbeitsschutz mit der Durchführung einer Prozessanalyse. Dadurch können wir vorhandene Strukturen nutzen.
Des Weiteren werden in Absprache mit Ihnen die Unternehmerpflichten von unseren Fachkräften selbstständig geplant, aufgebaut, dokumentiert und im Betrieb umgesetzt. Dabei werden alle Prozesse im Arbeitsschutz von uns betrachtet und dokumentiert.
Die Dokumentationen unserer Leistungen werden strukturiert in einem von uns erstellten und gepflegten Dokumentenmanagementsystem (DokuAS) abgelegt. So haben Sie, die Führungskräfte und im Bedarfsfall die Vertreter der Behörden immer einen Überblick über den aktuellen Stand im Arbeitsschutz.
Wir haben den Arbeitsschutz in folgende Hauptprozesse unterteilt:
- Arbeitsschutzorganisation
- Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz
- Betriebsanweisungen
- Unterweisungen
- Unfallbearbeitung
- ASA-Sitzungen bei >20 Beschäftigten
- Gefahrstoffe
- Brandschutz
- Prüfpflichten
- Kommunikation
4. Akkordeon
Wir sind Ihre Experten im Arbeitsschutz und entlasten Sie und Ihre Führungskräfte vertrauensvoll um die kompletten Aufgaben im Arbeitsschutz!
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten direkt in Ihrem Unternehmen. Sie fügen sich in Ihre Unternehmensstrukturen ein und erarbeiten selbstständig alle gesetzlich geforderten Unterlagen.
Unsere Fachkräfte erörtern mit den Führungskräften die Inhalte und deren Wirkung der Dokumente. Sie führen die Unterweisungen und ggf. die ASA-Sitzungen durch. Sie kontrollieren die Wirksamkeiten der betrieblichen Maßnahmen im Arbeitsschutz.
Sie übernehmen die Behördenkommunikation, erstellen und pflegen Ihr Arbeitsschutzmanagementsystem (unser DokuAS) und unterstützen Sie in allen Arbeitsschutzprozessen die unsere Kompetenz fordern!
Wir bieten ein
"Rundum-Sorglos-Paket" im Arbeitsschutz mit Rechtsicherheit!
5. Akkordeon
Mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit sparen Unternehmen viel Zeit und sorgen gleichzeitig für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Für die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit kann das Unternehmen auch auf externe Experten zurückgreifen. Denn die Einsatzzeiten einer solchen Fachkraft sind umfangreich und viele Betriebe bevorzugen daher externe Lösungen. Dies sorgt für Rechtssicherheit im Unternehmen und der Betrieb wird von organisatorischen Verpflichtungen entlastet. Daher profitieren vor allem kleinere und mittlere Betriebe von einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit, um die eigenen Ressourcen zu schonen. Für größere Betriebe ist eine externe Lösung ebenfalls ratsam, wenn keine eigenen Arbeitskräfte für solche Aufgaben zur Verfügung stehen. Denn ein Sicherheitsingenieur oder Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt viele verschiedene Arbeitsaufgaben, die in Teilzeit nicht ausführbar sind. Die Bestellung einer externen Fachkraft ist in vielen Fällen empfehlenswert.
Arbeitssicherheit durch externen Dienstleister: B&K NRW-Arbeitsschutz
Die Fachkräfte von B&K NRW-Arbeitsschutz bieten alle erforderlichen Qualifikationen und die nötige Erfahrung, um die komplexen Aufgaben zu erfüllen. Mit einer solchen externen Fachkraft für Arbeitssicherheit können sich Arbeitgeber auf Ihren Geschäftsablauf konzentrieren. Alle Fachkräfte arbeiten nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen. Dabei erfolgt die sicherheitstechnische Betreuung unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten. Für jede Branche und Betriebsgröße kann B&K NRW-Arbeitsschutz geeignete Fachkräfte stellen. Dies gilt für KMU-Unternehmen ebenso wie für Großbetriebe. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit entlastet Ihr Unternehmen und kann für größere und kleinere Firmen betriebsspezifische Lösungen anbieten.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit übernehmen komplexe Aufgaben
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet von der fachlichen Beratung bis zur Erstellung von Betriebsanweisungen vielfältige Aufgaben. Ob Sicherheitsbegehungen oder die Erstellung von Unfalldokumentationen – die Aufgaben einer solchen Fachkraft sind sehr komplex. Dazu gehört auch die Unterweisung der Mitarbeiter und die Unterstützung bei der Umsetzung. Denn eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit von B&K NRW-Arbeitsschutz berücksichtigt immer die vorhandenen Strukturen im Unternehmen. Weitere Infos erhalten Sie von B&K NRW-Arbeitsschutz.
6. Akkordeon
Eine sicherheitstechnische Betreuung erfolgt zumeist durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese Sicherheitskraft unterstützt den Unternehmer bei der Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Prinzipiell übernimmt diese Fachkraft die Aufgaben der Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2. Dazu gehören die fachkundige Beratung im Arbeitsschutz ebenso wie das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen. Eine sicherheitstechnische Betreuung beinhaltet auch regelmäßige Betriebsbegehungen, Unfalluntersuchungen sowie Unfallanalysen erstellen. Auch die Beratung über Unfallgefahren und Beratungen zur Ergonomie am Arbeitsplatz zählen zu seinen Aufgaben. Die sicherheitstechnische Betreuung hilft dem Unternehmer bei der Erfüllung seiner Pflichten hinsichtlich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Dies schafft Rechtssicherheit und der Unternehmer erfüllt seine gesetzlichen Verpflichtungen.
Sicherheitstechnische Betreuung von B&K NRW Arbeitsschutz
Die Fachkräfte von B&K NRW Arbeitsschutz bieten die nötige Kompetenz für eine sicherheitstechnische Betreuung. Zudem sind die Sicherheitsfachkräfte von der Berufsgenossenschaft zugelassen und übernehmen alle erforderlichen Aufgaben auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften. Dabei werden die spezifischen Besonderheiten im Unternehmen berücksichtigt, wie die Abläufe, die Unternehmensgröße und andere Gegebenheiten. Auf Grundlage einer Prozessanalyse wird der betriebliche Stand des Arbeitsschutzes ermittelt, um erforderliche Maßnahmen abzuleiten. Für jede Branche und Unternehmensgröße wird eine sicherheitstechnische Betreuung angeboten. Dies gilt für KMU-Unternehmen und für Großbetriebe. Die unterschiedlichsten Betriebe und Branchen haben die Fachkräfte von B&K NRW Arbeitsschutz bereits betreut.
Sicherheitsfachkräfte für mehr Arbeitssicherheit
Eine sicherheitstechnische Betreuung verbessert die Arbeitssicherheit. Denn eine Sicherheitsfachkraft ist in erster Linie ein Experte für Arbeitsschutz. Als Schnittstelle für Prävention wird die Fachkraft für sicherheitstechnische Betreuung von den wichtigsten Trägern wie Gesetzgeber, Unternehmen und Berufsgenossenschaft mit verschiedenen Anforderungen konfrontiert. Das Arbeitssicherheitsgesetz sieht die Sicherheitsfachkraft als Experten. Dieser prüft und untersucht die Sicherheitseinrichtungen im Unternehmen und soll auf die optimale Arbeitssicherheit hinwirken. Das Ziel ist die optimale Arbeitssicherheit und der verbesserte Gesundheitsschutz. Informieren Sie sich bei B&K NRW Arbeitsschutz über die angebotene Arbeitsschutzbetreuung und fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.