Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in ganz NRW

Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt für Sie die sicherheitstechnische Grundbetreuung (Regelbetreuung) nach den gesetzlichen Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 und dem Arbeitssicherheitsgesetz.

Handschlag von Mitarbeiten

Wir bringen Sie mit Sicherheit zum Erfolg!

Durch unsere zertifizierten Dokumente gemäß GQA-Zertifizierung erhalten Sie ein rechtssicheres Rundum-Sorglos-Paket in der Arbeitssicherheit aus einer Hand.

Arbeitssicherheit ist ein wichtiger Grundpfeiler für jedes erfolgreiches Unternehmen. Die sicherheitstechnische Betreuung stellt sicher, dass Beschäftigte im Unternehmen, in einem vertretbaren Umfang von arbeitsbedingten Gefährdungen und Belastungen ausgesetzt oder gar völlig ungefährdet sind.

Im Rahmen dieser Bedingungen richtet die Fachkraft für Arbeitssicherheit den geschulten und durch Berufsgenossenschaften geprüften Blick auf alle Einflussfaktoren, die über eigentliche Arbeitsbedingungen hinausgehen.

Die Ziele einer sicherheitstechnischen Betreuung liegen dabei bei der Erhaltung der psychischen und physischen Gesundheit, bei der Stärkung der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und der Rechtssicherheit des Unternehmers.

Eine professionelle sicherheitstechnische Betreuung bietet die Basis für den Schutz von Beschäftigten im Unternehmen selbst.

Unsere geschulten Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen und entlasten dabei den Unternehmer, seine Führungskräfte und die Beschäftigten im gesamten Bereich der Arbeitssicherheit.

In unserer Grundbetreuung inklusive

  • Ist-Analyse im Arbeitsschutz – Wir nutzen Vorhandenes und erstellen das Notwendige.

  • Dokumentierte Regelbetreuung nach dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 2.

  • Erstellung und Pflege der kompletten Gefährdungsbeurteilungen gemäß Arbeitsschutzgesetz.

  • Erstellung und Pflege der Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen.

  • Erstellung und Pflege der Gefährdungsbeurteilungen nach dem Mutterschutzgesetz.

  • Erstellung und Pflege der erforderlichen Betriebsanweisungen.

  • Erstellung und Pflege eines Gefahrstoffverzeichnisses.

  • Erstellung und Durchführung der Unterweisungen im Unternehmen.

  • Planung und Durchführung von Sitzungen des Arbeitsschutzausschuss (ASA).

  • Planung und Durchführung von protokollierten Sicherheitsbegehungen.

  • Erstellung von Unfalldokumentationen.

  • Teilnahme an Planungsgesprächen für sicherheitstechnische Beurteilungen.

  • Beratung und Betreuung nach ArbSchG, ASiG und DGUV Vorschrift 2.

  • Erstellung einer Ist-Analyse im Arbeitsschutz.

  • Visuelle Darstellungen der sicherheitstechnischen Kennzahlen.

  • Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber den Behörden.

  • Durchführung der erforderlichen Jahresunterweisungen.

  • und einiges mehr

Einsatzzeitenrechner für Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Nutzen Sie unseren Rechner, für eine individuelle Einschätzung:

Mann notiert Zeit

Unternehmer kennen die Gesetzeslage:

Haben sie Beschäftigte, sind sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) dazu verpflichtet, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen. Rechtlich geregelt ist nicht nur, wer eine Fachkraft für Arbeitssicherheit braucht, sondern auch, welche Qualifikationen diese benötigt und welche Aufgaben sie hat. Zudem gibt es konkrete Vorgaben für die Berechnung der Einsatzzeiten der Sicherheitsfachkraft (SiFa bzw. FaSi) und des Betriebsarztes auf Basis des WZ-Kodes / Wirtschaftszweig-Kodes der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Faustbegrüßung mit Arbeitshandschuhen

Mit unserem Spezialwissen zum Thema Arbeitssicherheit betrachten wir nicht nur einzelne Teilbereiche, sondern den Betrieb als Gesamtheit. So erstellen wir für Sie einen umfassenden und rechtssicheren Arbeitsschutz. B&K NRW-Arbeitsschutz stellt Ihnen eine kompetente und kooperative Arbeitssicherheitsfachkraft zur Verfügung – sprechen Sie uns noch heute an!

Unsere Philosophie in der DGUV Vorschrift 2 Grundbetreuung

Eine produktive Zusammenarbeit auf Augenhöhe – den Arbeitsschutz immer im Blick

Wir legen Wert darauf, ergebnisorientiert mit unseren Kunden zusammenarbeiten. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind geübt darin, Ihren Betrieb nicht zu behindern, und möchten gemeinsam mit Ihnen einen bestmöglichen Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen herstellen. Deshalb führen sie sorgfältige Prüfungen durch und entwickeln praktikable Lösungen. Ihre Vorteile im Überblick:

  • Wir zeigen Defizite auf, entwickeln Lösungen und setzen diese mit Ihnen gemeinsam um.

  • Wir handeln systematisch und bringen proaktiv Ideen ein, um Ihren Arbeitsschutz zu verbessern.

  • Wir arbeiten strukturiert an Ihrer Rechtssicherheit, statt nur mit juristischen Folgen zu argumentieren.

  • Wir unterstützen Sie auf Wunsch auch bei der Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen.

  • Wir entlasten die Führungskräfte im Bereich der Arbeitssicherheit komplett.

  • Wir respektieren Ihre Abläufe und führen Prüfungen so durch, dass Ihr laufender Betrieb so wenig wie möglich gestört wird.

  • Wir stellen Ihnen eine feste Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Seite, sodass sie einen Ansprechpartner haben, der Ihr Unternehmen bestens kennt.

Vorteile einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wenn Unternehmen erfolgreich sein möchten, brauchen sie vor allem gesunde und motivierte Mitarbeiter. Dadurch werden Leistungsfähigkeit, Produktivität sowie Konkurrenzfähigkeit gesteigert. Doch es ist auch verständlich, dass ein Unternehmer, der Experte ist in seiner Branche und sich dem Kerngeschäft widmen möchte, kaum Zeit, Energie oder gar Fachwissen für arbeitssicherheitstechnische Belange hat.

Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Sie und Ihre Mitarbeiter. Dabei achtet sie auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und auf die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen. Zusätzlich entlastet der externe Einsatz von Sicherheitsfachkräften das Unternehmen von den organisatorischen Aufgaben, während sich der Arbeitgeber auf seine Haupttätigkeit konzentrieren kann. Ein weiterer Vorteil: Beschäftigte werden in die Prozesse rund um den Arbeitsschutz aktiv mit einbezogen, wodurch ihre Motivation steigt.

Die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2

Jedes Unternehmen ist für die eigene Arbeitssicherheit und die Unfallverhütung verantwortlich. Es ist also kaum verwunderlich, dass sich viele Betriebe Beratung zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit von externen Experten einholen. Dadurch wird Rechtssicherheit geschaffen, während der Unternehmer die Einhaltung zahlreicher Vorschriften nicht in Eigenregie durchführen muss.

Dabei kennt die Arbeitssicherheit für größere Unternehmen mehr als 100 Einzelvorschriften, die der Unternehmer erfüllen muss. Um eigene Ressourcen zu schonen, entscheiden sich viele Unternehmer für externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Aufgaben einer Fachkraft Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2

Die qualifizierten Fachkräfte für Arbeitssicherheit der B&K NRW-Arbeitsschutz übernehmen die unterschiedlichsten Aufgaben. Dabei beraten und entlasten sie den Arbeitgeber bei der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen sowie bei der richtigen Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung.

Zudem begleiten Sie das Unternehmen in allen Belangen rund um Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe sowie die optimale Arbeitsumgebung. Dabei erstellen unsere Experten Gefährdungsbeurteilungen und führen auf Ihr Unternehmen abgestimmte Unterweisungen durch, darunter auch der Aufbau eines Gefahrstoff-Managements sowie interne Arbeitsschutz-Management-Systeme.

Unsere Sicherheitsfachkraft unterstützt Sie bei der Organisation der arbeitsmedizinischen Betreuung sowie allen Themen rund um den Brandschutz. Dabei werden immer individuelle sowie betriebsspezifische Gegebenheiten berücksichtigt.

Individuelle Grundbetreuung für einen optimalen Arbeitsschutz

Egal, wie groß. Egal, welche Branche: B&K NRW-Arbeitsschutz ist ein starker und zuverlässiger Partner für alle Unternehmen.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten innerhalb der sicherheitstechnischen Betreuung ausschließlich bei Ihnen vor Ort, ohne dass wir Anfahrtskosten berechnen. Durch Begehungen und Beratung beim Aufbau der betrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen ermitteln sie den betrieblichen Stand Ihres Unternehmens in der Arbeitssicherheit. So können Prioritäten gesetzt und erforderliche Arbeitssicherheitsbereiche systematisch erledigt werden.

Dabei bieten unsere Experten für jede Branche und Betriebsgröße optimale Strukturen und erarbeiten individuelle Lösungen für den Arbeitsschutz. Durch unser Arbeitsschutzmanagementsystem (DokuAS) sind Sie in kürzester Zeit sicherheitstechnisch bestens aufgestellt – und das zu 100 % rechtssicher.

In unserem Betreuungsportfolio befinden sich Unternehmen verschiedenster Branchen und Größenordnungen. Von einem bis mehr als 2000 Beschäftigte ist alles vertreten. Überzeugen Sie sich selbst von unseren Leistungen und unserem Rundum-Sorglos-Paket. Melden Sie sich jetzt für eine individuelle Beratung zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit!

Arbeitssicherheit Baustelle

B&K NRW-Arbeitsschutz betreut Kunden aller Art, um individuelle Lösungen für ihre Arbeitssicherheit zu finden. Um uns ein klares und umfassendes Bild der jeweiligen Situation zu verschaffen, arbeiten wir ausschließlich bei unseren Kunden vor Ort. Dadurch werden nicht nur die Ergebnisse präziser und die Lösungen konstruktiver, sondern wir entlasten zudem die Führungskräfte durch kürzere Abstimmungswege. Alle unsere Maßnahmen sind garantiert rechtssicher.

Fragen und Antworten (FAQ):

Welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie sich für eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit entscheiden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst ist die Frage, ob eine Regelbetreuung ausreichend ist oder Sie noch betriebsspezifische Zeiten benötigen. Abhängig von der Art des Betriebs und der Zahl der Mitarbeiter sind bestimmte Einsatzzeiten der Sicherheitsfachkraft (SiFa) vorgeschrieben. Zusätzlich kommt es darauf an, welche Voraussetzungen in Ihrem Unternehmen herrschen. Nutzen Sie den Einsatzzeitenrechner weiter oben auf dieser Seite, um sich einen Überblick zu verschaffen. Wir liefern Ihnen dann gerne ein individuelles Angebot mir einer detaillierten Kostenaufstellung.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind hauptsächlich beratend und unterstützend tätig. Ziel ist es, den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit zu prüfen sowie Unfälle zu verhüten. Das Ziel unserer Fachkräfte ist es aber auch, Sie als Unternehmer zu entlasten. Wir sind bei Ihnen vor Ort im Einsatz und zeigen mögliche Defizite bzw. Optimierungsbedarf auf. Darauf basierend entwickeln wir individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen. Egal, ob es um die Einführung neuer Arbeitsverfahren geht, um die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen oder um die Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung​ – eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit begleitet Unternehmen bei all diesen Schritten. Sie führt Prüfungen und Unterweisungen durch und hilft auch dabei, Prozesse zu optimieren.

Laut Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 muss jedes Unternehmen, sobald es mindestens einen Angestellten hat, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) bestellen.

Das Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) bildet die Grundlage für die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Dort ist festgelegt, dass jedes Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen muss. Über welche Qualifikationen und Anforderungen die SiFa verfügen muss, ist ebenfalls im ASiG geregelt, weiterhin konkretisiert die DGUV Vorschrift 2 dieses Thema.