Fachkraft für Arbeitssicherheit in ganz NRW sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
Unsere Sicherheitsfachkraft (Sifa) oder auch Arbeitssicherheitsfachkraft genannt übernimmt für Sie die sicherheitstechnische Grundbetreuung (Regelbetreuung) nach den gesetzlichen Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 und dem Arbeitssicherheitsgesetz.
Arbeitssicherheit ist ein wichtiger Grundpfeiler für jedes erfolgreiches Unternehmen. Die sicherheitstechnische Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit stellt sicher, dass Mitarbeiter eines Unternehmens in einem zumindest vertretbaren Umfang von arbeitsbedingten Gefährdungen und Belastungen ausgesetzt oder gar völlig ungefährdet sind.
Im Rahmen dieser Bedingungen richtet die Fachkraft für Arbeitssicherheit den geschulten und durch Berufsgenossenschaften geprüften Blick auf alle Einflussfaktoren, die über eigentliche Arbeitsbedingungen hinausgehen. Die Ziele einer sicherheitstechnischen Betreuung liegen dabei bei der Erhaltung der psychischen und physischen Gesundheit, bei der Stärkung der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter und der Rechtssicherheit des Unternehmers.
Eine professionelle sicherheitstechnische Betreuung bietet die Basis für den Schutz von Beschäftigten im Unternehmen selbst. Unsere geschulten Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen und entlasten dabei Unternehmer und Beschäftigte im gesamten Bereich der Arbeitssicherheit.
Unsere Philosophie in der DGUV V2 Grundbetreuung
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Führungskräfte entlasten
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Prozesse im Arbeitsschutz optimieren
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Rechtssicherheit gewährleisten
Durch unsere Arbeitssicherheitsanalyse und den Begehungen, ermitteln unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit den betrieblichen Stand Ihres Unternehmens in der Arbeitssicherheit. So können Prioritäten und erforderliche Arbeitssicherheitsbereiche systematisch bearbeitet werden. Dabei arbeiten unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ausschließlich bei Ihnen vor Ort und entlasten so Ihre Führungskräfte.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bieten für jede Branche und Betriebsgröße die optimalen Strukturen und erarbeiten prozessorientierte individuelle Lösungen im Arbeitsschutz. Durch unser Arbeitsschutzmanagementsystem (DokuAS) sind Sie in kürzester Zeit sicherheitstechnisch aufgestellt und zu 100% rechtssicher.
In unserem Betreuungsportfolio befinden sich Unternehmensgrößen von 1 bis mehr als 2000 Beschäftigte aus allen Branchen. Überzeugen Sie sich selbst von unserem Rundum-Sorglos-Paket.
Wir sind in ganz NRW für Sie im Einsatz. Egal ob Ihr Unternehmen in Hamm, Dortmund, Köln, Bochum, Bielefeld, Münster, Aachen, Düsseldorf, Leverkusen, Essen oder Bonn ist, wir betreuen Sie vor Ort.
Unsere Leistungen in der sicherheitstechnischen Betreuung im Überblick:
- Ist-Analyse im Arbeitsschutz - Wir nutzen Vorhandenes und erstellen das Notwendige
- Dokumentierte Regelbetreuung nach dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV V2
- Schaffung einer Arbeitsschutzorganisation
- Erstellung / Pflege aller notwendigen Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz
- Erstellung / Pflege der erforderlichen Betriebsanweisungen
- Erstellung aller erforderlichen Unterweisungsunterlagen
- Durchführung der erforderlichen Jahresunterweisungen
- Erstellung und Pflege eines Gefahrstoffkatasters
- Durchführung von protokollierten Sicherheitsbegehungen nach Begehungsplan
- Durchführung und Planung der Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
- Erstellung aller behördlich geforderten Dokumentationen
- Übernahme und Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten / Behördenkommunikation
- Sicherstellung der Rechtssicherheit gegenüber den Behörden
- uvm.
Vorteile einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit
Wenn Unternehmen erfolgreich sein möchten, brauchen sie vor allem gesunde und motivierte Mitarbeiter. Dadurch werden Leistungsfähigkeit, Produktivität sowie Konkurrenzfähigkeit gesteigert. Doch es ist auch verständlich, dass ein Unternehmer, der sich mit dem Kerngeschäft seines Unternehmens beschäftigt, kaum Zeit, Energie oder gar Fachwissen für arbeitssicherheitstechnische Belange hat.
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheitskraft entlastet Sie und Ihre Mitarbeiter. Dabei achtet unsere Fachkraft auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und auf die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen. Zusätzlich entlastet der externe Einsatz von Sicherheitsfachkräften das Unternehmen von den organisatorischen Aufgaben, während sich der Arbeitgeber auf sein Kerngeschäft konzentrieren kann. Ein weiterer Vorteil; Beschäftigte werden in die Prozesse rund um den Arbeitsschutz aktiv mit einbezogen, wodurch Ihre Motivation steigt.
Externe sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
Jedes Unternehmen ist für die eigene Arbeitssicherheit und die Unfallverhütung verantwortlich. Es ist also kaum verwunderlich, dass viele Betriebe Ihre Arbeitssicherheit an externe Experten vergeben. Dadurch wird Rechtssicherheit geschaffen, während der Unternehmer die Einhaltung zahlreicher Vorschriften nicht in Eigenregie durchführen muss.
Dabei kennt die Arbeitssicherheit für größere Unternehmen mehr als 100 Einzelvorschriften, die der Unternehmer erfüllen muss. Um eigene Ressourcen zu schonen, entscheiden sich viele Unternehmer für eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Fasi) nach DGUV Vorschrift 2
Die qualifizierten Fachkräfte für Arbeitssicherheit der B&K NRW-Arbeitsschutz übernehmen die unterschiedlichsten Aufgaben im Bereich der Arbeitssicherheit. Dabei beraten und entlasten Sie den Arbeitgeber bei der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen sowie bei der richtigen Auswahl von Körperschutzmitteln.
Zudem begleiten Sie das Unternehmen in allen Belangen rund um Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe sowie die optimale Arbeitsumgebung. Dabei erstellen unsere Experten Gefährdungsbeurteilungen und führen auf Ihr Unternehmen abgestimmte Unterweisungen durch, darunter auch der Aufbau eines Gefahrstoff-Managements sowie interne Arbeitsschutz-Management-Systeme.
Unsere Sicherheitsfachkräfte unterstützen Sie bei der Organisation der arbeitsmedizinischen Betreuung sowie allen Themen rund um den Brandschutz. Dabei werden immer individuelle betriebsspezifische Gegebenheiten berücksichtigt.
Sie benötigen eine geprüfte und professionelle Arbeitssicherheitsfachkraft? Informieren Sie sich unverbindlich bei B&K NRW-Arbeitsschutz über unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit nach der DGUV V2 Grundbetreuung.
Unternehmer kennen die Gesetzeslage:
Haben Unternehmer Beschäftige, sind sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) dazu verpflichtet eine Sicherheitsfachkraft (Fachkraft für Arbeitssicherheit) zu bestellen.
Es gibt zudem konkrete Vorgaben für die Berechnung der Einsatzzeiten der Sicherheitsfachkraft (Fachkraft für Arbeitssicherheit) und des Betriebsarztes auf Basis des WZ-Kodes / Wirtschaftszweig-Kodes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Mit unseren geprüften und zertifizierten Dokumenten (GQA-Zertifizierung) erhalten Sie ein "Rundum-Sorglos-Paket" in der Arbeitssicherheit und im gesamten Arbeitsschutz aus einer Hand.
Wir bringen Sie mit Sicherheit zum Erfolg!
Informationen zur sicherheitstechnische Betreuung
1. Akkordeon
Die Umsetzung von Arbeitssicherheit im Unternehmen ist eine gesetzliche Pflicht, ab dem ersten Beschäftigten. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) und weiteren gesetzlichen Verordnungen wieder.
Als Nachweis zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften dient eine vom Unternehmer zu erstellende Dokumentation. Diese umfasst zum Beispiel: Die Aufstellung einer Arbeitsschutzorganisation, die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, die Durchführung von Unterweisungen, die Erstellung von Betriebsanweisungen, die Wirksamkeitskontrollen Ihrer Maßnahmen im Arbeitsschutz und einiges mehr.
Bei fehlender Umsetzung der Gesetze und Vorschriften im Arbeitsschutz, drohen dem Unternehmer Geldstrafen oder die zeitweise Stilllegung seiner Tätigkeiten im Unternehmen. Die für die Kontrolle zuständigen Behörden sind die Berufsgenossenschaften als Berater und das Amt für Arbeitsschutz als Kontrollinstanz.
2. Akkordeon
Die Unternehmerpflichten werden detailliert durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) abgebildet.
Der Unternehmer hat unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Beschäftigten unter anderem folgende Pflichten zu erfüllen:
- Arbeitsschutzorganisation aufbauen
- Führungsstrukturen aufbauen
- Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen erstellen
- Maßnahmen zur Gefahrenminimierung treffen
- Unterweisungen mit den Beschäftigten durchführen
- Betriebsanweisungen erstellen und die Beschäftigten anhand dieser unterweisen
- Mitwirkungspflichten der Beschäftigten sicherstellen
- Notfallpläne für den Ereignisfall vorhalten und üben
- Wirksamkeitskontrollen der getroffenen Maßnahmen durchführen
- und einiges mehr. (Arbeitsschutzgesetz)
Des Weiteren müssen alle Planungen, Maßnahmen und operativen Tätigkeiten im Bereich der Arbeitssicherheit lückenlos dokumentiert und diese den Behörden, auf verlangen vorlegt werden können.
3. Akkordeon
Unsere Betreuung wird ausschließlich von Fachkräften für Arbeitssicherheit, die von Ihrer Berufsgenossenschaft geprüft und zugelassen sind, durchgeführt. Die Umsetzung unserer Tätigkeit orientiert sich exakt an den gesetzlichen Vorschriften und berücksichtigt Ihre betrieblichen Besonderheiten.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten prozessorientiert. Sie ermitteln Ihren betrieblichen Stand im Arbeitsschutz mit der Durchführung einer Prozessanalyse. Dadurch können wir vorhandene Strukturen nutzen, gutes mitnehmen und neues entwickeln.
Des Weiteren werden in Absprache mit Ihnen, die Unternehmerpflichten von unseren Fachkräften selbstständig geplant, aufgebaut, dokumentiert und im Betrieb umgesetzt. Dabei werden alle Prozesse im Arbeitsschutz von uns betrachtet und dokumentiert.
Die Dokumentationen unserer Leistungen werden strukturiert in einem von uns erstellten und gepflegten Dokumentenmanagementsystem (DokuAS) abgelegt. So haben Sie, Ihre Führungskräfte und im Bedarfsfall die Vertreter der Behörden immer einen Überblick über den aktuellen Stand im Arbeitsschutz.
Wir haben den Arbeitsschutz in folgende Hauptprozesse unterteilt:
- Arbeitsschutzorganisation
- Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz
- Betriebsanweisungen
- Unterweisungen
- Unfallbearbeitung
- ASA-Sitzungen bei >20 Beschäftigten
- Gefahrstoffe
- Brandschutz
- Prüfpflichten
- Kommunikation
4. Akkordeon
Wir sind Ihre Experten im Arbeitsschutz und entlasten Sie und Ihre Führungskräfte vertrauensvoll um die kompletten Aufgaben im Arbeitsschutz!
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten direkt in Ihrem Unternehmen. Sie fügen sich in Ihre Unternehmensstrukturen ein und erarbeiten selbstständig alle gesetzlich geforderten Unterlagen.
Unsere Fachkräfte erörtern mit den Führungskräften die Inhalte der Dokumente und deren Wirkung intern und extern. Sie führen die Unterweisungen und ggf. die ASA-Sitzungen durch. Sie kontrollieren die Wirksamkeiten der betrieblichen Maßnahmen im Arbeitsschutz.
Sie übernehmen die Behördenkommunikation, erstellen und pflegen Ihr Arbeitsschutzmanagementsystem (unser DokuAS) und unterstützen Sie in allen Arbeitsschutzprozessen die unsere Kompetenz fordern!
Wir bieten ein
"Rundum-Sorglos-Paket" im Arbeitsschutz mit Rechtssicherheit!
5. Akkordeon
Mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit sparen Unternehmen viel Zeit und sorgen gleichzeitig für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Für die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit kann das Unternehmen auch auf externe Experten zurückgreifen. Denn die Einsatzzeiten einer solchen Fachkraft sind umfangreich. Viele Betriebe bevorzugen daher externe Lösungen. Das sorgt schnell für Rechtssicherheit im Unternehmen und der Betrieb wird von organisatorischen Verpflichtungen entlastet. Daher profitieren vor allem kleinere und mittlere Unternehmen von einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit, um die eigenen Ressourcen zu schonen. Für größere Betriebe ist eine externe Lösung ebenfalls ratsam, wenn keine eigenen Arbeitskräfte für solche Aufgaben zur Verfügung stehen. Denn ein Sicherheitsingenieur oder Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt viele verschiedene Arbeitsaufgaben, die in Teilzeit nicht ausführbar sind. Die Bestellung einer externen Fachkraft ist in vielen Fällen empfehlenswert.
Arbeitssicherheit durch externen Dienstleister: B&K NRW-Arbeitsschutz
Die Fachkräfte von B&K NRW-Arbeitsschutz bieten alle erforderlichen Qualifikationen und die nötige Erfahrung, um die komplexen Aufgaben zu erfüllen. Mit einer solchen externen Fachkraft für Arbeitssicherheit können sich Arbeitgeber auf Ihren Geschäftsablauf konzentrieren. Alle Fachkräfte arbeiten nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen. Dabei erfolgt die sicherheitstechnische Betreuung unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten. Für jede Branche und Betriebsgröße kann B&K NRW-Arbeitsschutz geeignete Fachkräfte stellen. Dies gilt für Kleinst-, KMU-Unternehmen und für Großbetriebe. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit entlastet Ihr Unternehmen und kann für größere und kleinere Firmen betriebsspezifische Lösungen anbieten.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit übernehmen komplexe Aufgaben
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet von der fachlichen Beratung bis zur Erstellung von Betriebsanweisungen vielfältige Aufgaben. Ob Sicherheitsbegehungen oder die Erstellung von Unfalldokumentationen – die Aufgaben einer solchen Fachkraft sind sehr komplex. Dazu gehört auch die Unterweisung der Mitarbeiter und die Unterstützung bei der Umsetzung. Denn eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit von B&K NRW-Arbeitsschutz berücksichtigt immer die vorhandenen Strukturen im Unternehmen. Weitere Infos erhalten Sie von B&K NRW-Arbeitsschutz.
6. Akkordeon
Eine sicherheitstechnische Betreuung erfolgt zumeist durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese Sicherheitskraft unterstützt den Unternehmer bei der Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Prinzipiell übernimmt diese Fachkraft die Aufgaben der Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2. Dazu gehören die fachkundige Beratung im Arbeitsschutz ebenso wie das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen. Eine sicherheitstechnische Betreuung beinhaltet auch regelmäßige Betriebsbegehungen, Unfalluntersuchungen sowie Unfallanalysen erstellen. Auch die Beratung über Unfallgefahren und Beratungen zur Ergonomie am Arbeitsplatz zählen zu seinen Aufgaben. Die sicherheitstechnische Betreuung hilft dem Unternehmer bei der Erfüllung seiner Pflichten hinsichtlich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Dies schafft Rechtssicherheit und der Unternehmer erfüllt seine gesetzlichen Verpflichtungen.
Sicherheitstechnische Betreuung von B&K NRW Arbeitsschutz
Die Fachkräfte von B&K NRW Arbeitsschutz bieten die nötige Kompetenz für eine sicherheitstechnische Betreuung. Zudem sind die Sicherheitsfachkräfte von der Berufsgenossenschaft zugelassen und übernehmen alle erforderlichen Aufgaben auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften. Dabei werden die spezifischen Besonderheiten im Unternehmen berücksichtigt, wie die Abläufe, die Unternehmensgröße und andere Gegebenheiten. Auf Grundlage einer Prozessanalyse wird der betriebliche Stand des Arbeitsschutzes ermittelt, um erforderliche Maßnahmen abzuleiten. Für jede Branche und Unternehmensgröße wird eine sicherheitstechnische Betreuung angeboten. Dies gilt für KMU-Unternehmen und für Großbetriebe. Die unterschiedlichsten Betriebe und Branchen haben die Fachkräfte von B&K NRW Arbeitsschutz bereits betreut.
Sicherheitsfachkräfte für mehr Arbeitssicherheit
Eine sicherheitstechnische Betreuung verbessert die Arbeitssicherheit. Denn eine Sicherheitsfachkraft ist in erster Linie ein Experte für Arbeitsschutz. Als Schnittstelle für Prävention wird die Fachkraft für sicherheitstechnische Betreuung von den wichtigsten Trägern wie Gesetzgeber, Unternehmen und Berufsgenossenschaft mit verschiedenen Anforderungen konfrontiert. Das Arbeitssicherheitsgesetz sieht die Sicherheitsfachkraft als Experten. Dieser prüft und untersucht die Sicherheitseinrichtungen im Unternehmen und soll auf die optimale Arbeitssicherheit hinwirken. Das Ziel ist die optimale Arbeitssicherheit und der verbesserte Gesundheitsschutz. Informieren Sie sich bei B&K NRW Arbeitsschutz über die angebotene Arbeitsschutzbetreuung und fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.