Ingenieurbüro Arbeitssicherheit B&K NRW-Arbeitsschutz GmbH & Co. KG

Seit über 10 Jahren Dienstleistungen rund um die Arbeitssicherheit in ganz Nordrhein-Westfalen für Unternehmen jeder Branche und jeder Betriebsgröße

Qualität in der Arbeitssicherheit

Die B&K NRW-Arbeitsschutz GmbH & Co. KG ist nach GQA zertifiziert und deckt die Fachbereiche Arbeitssicherheit, Brandschutz, Betriebsmittelsicherheit und Qualifizierungen ab

Jetzt Schnellcheck Arbeitssicherheit

Erfüllt Ihr Betrieb alle organisatorischen Pflichten im Arbeitsschutz?

Mit unserem Schnellcheck ermitteln Sie in wenigen Schritten Ihren betrieblichen Stand in der Arbeitssicherheit.

Besprechung von Arbeitssicherheit

Falls der Schnellcheck negativ ausfällt, weil Ihr Betrieb nicht alle Anforderungen erfüllt, unterstützen wir Sie gerne. Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch oder ein Angebot an!

Externe Sicherheitstechnische Betreuung

Vertrauen spielt im Arbeitsschutz und im Bereich der Arbeitssicherheit eine große Rolle.

Unser Expertenteam Arbeitssicherheit – für Ihren Betrieb
Damit Sie einen einen großen Nutzen und finanziellen Vorteil durch die Umsetzung Ihres betrieblichen Arbeitsschutzes haben, benötigen Sie Experten. Unser Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten wirtschaftlich, prozessorientiert und entlasten Sie und Ihre Führungskräfte nahezu um den kompletten Prozess im Arbeitsschutz, denn wir arbeiten bei Ihnen vor Ort, erstellen alle Ihre Dokumente individuell und setzen diese in Ihre betriebliche Praxis für Sie um. So ist Ihr Arbeitsschutz rechtssicher aufgestellt und Sie können sich sorglos Ihrem Tagesgeschäft widmen.

Alles aus einer Hand
Angefangen von der ersten Ist-Analyse bis zur rechtssicheren Fertigstellung aller Ihrer Dokumente im Arbeitsschutz sind wir der Partner Ihres Vertrauens. Unsere Bestandskunden schätzen unsere vertrauensvolle Arbeit seit über 10 Jahren.

DGUV Vorschrift 3 Elektroprüfungen

Wir übernehmen für Sie die Durchführung und Organisation unkompliziert, störungsfrei und rechtssicher.

E-Check vom Meisterbetrieb
Unsere zertifizierten Elektrofachkräfte sind befähigte Personen nach der TRBS 1203 und führen die DGUV Vorschrift 3 Prüfungen (E-Check) auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und der aktuellen DIN VDE Normen durch.

Wir prüfen Ihre Elektrogeräte, elektrischen Maschinen, Schweißgeräte und elektrische Anlagen zuverlässig und bestätigen Ihnen den sicheren und einwandfreien Zustand Ihrer Elektrogeräte.

Aufgrund unserer über 10-jährigen Erfahrung im Bereich der Elektroprüfungen können wir für jede Branche und Betriebsgröße das optimale Leistungspaket kostengünstig und individuell anbieten.

Prüfung von Elektrogerät
Besprechung von Brandschutz

Brandschutztechnische Beratung

Wussten Sie, dass in Deutschland alle 5 Minuten ein Feuer in Unternehmen entsteht? Brände können nicht nur einen Sachschaden in Millionenhöhe und einen Imageverlust verursachen, Sie können Menschenleben kosten. Doch das können Sie vermeiden!

Handeln bevor es brennt
Durch einen vorbeugenden Brandschutz schützen Sie Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter und Ihre Sachwerte. Wir stellen Ihnen einen persönlichen Brandschutzbeauftragten an Ihre Seite. Ihr Brandschutzbeauftragter erstellt eine Brandschutzordnung mit den Teilen A, B und C.

Die weiteren Tätigkeiten und Dokumentationen, wie eine Brandrisikoanalyse, die Ermittlung der Löscheinheiten, die Ausbildung der Brandschutzhelfer, und vieles mehr, findet sich in unserem DokuBS (Dokumentenmanagementsystem Brandschutz) immer aktuell wieder.

Betriebsmittelprüfungen

Sicherheitstechnische Prüfungen von Regalanlagen, Leitern, Rolltoren und Brandschutztüren herstellerunabhängig gemäß der UVV

Unfälle vermeiden durch sichere Betriebsmittel

Durch die regelmäßige Prüfung Ihrer Betriebsmittel gewährleisten Sie einen sicheren Arbeitsplatz für Ihre Mitarbeiter. Denn schon kleine Schäden an einem Regal oder einer Leiter können zu schwerwiegenden Unfällen mit gravierenden Folgen führen. Unsere Fachkräfte für Betriebsmittelsicherheit kümmern sich um die jährliche Regalinspektion nach DIN EN 15635 sowie die Prüfung von Leitern und Tritten nach der Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016. Zur Betriebsmittelsicherheit gehören darüber hinaus auch Rolltore und Brandschutztüren, die regelmäßig gewartet und kontrolliert werden müssen. So werden Unfälle verhindert und im Falle eines Brandes kann die Gefahr zuverlässig eingedämmt werden.

Sicherheit von Lagerregalen
Seminar

Arbeits- und Brandschutzseminare

Neben unsere Seminartätigkeiten für die Arbeitsschutzbehörden, dem Haus der Technik (HdT) in Essen und der KIWA-Deutschland, bieten wir unseren Kunden auch Seminare in Hamm (Westf.) oder inhouse in Ihrem Unternehmen an.

Qualifiziert und zertifiziert
Unsere Dozenten sind erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieure und Brandschutzexperten und verfügen über eine umfassende rhetorische und methodische Seminarqualifikation.

Unsere Seminarinhalte sind immer aktuell, basieren auf den behördlichen Vorgaben und sind von diesen geprüft. Wir sind GQA (Geprüfte Qualität im Arbeitsschutz) zertifiziert und werden von den Arbeitsschutzbehörden empfohlen.

Unsere Referenzen

B&K NRW-Arbeitsschutz in Zahlen

0
betreute Stunden im Jahr
0
geprüfte Geräte im Jahr
0
durchgeführte Seminare im Jahr
0
zufriedene Kunden

Häufige Fragen zur Arbeitssicherheit (FAQ)

Jeder Arbeitsgeber ist verpflichtet, seine Arbeitsplätze menschengerecht und sicher zu gestalten, damit weder Mitarbeiter noch Kunden zu Schaden kommen. Verletzt sich ein Mitarbeiter schwer, so führt dies oftmals zu Untersuchungen, in wie weit der Arbeitgeber gegen seine Verpflichtungen aus der DGUV verstoßen hat und eventuell haftbar gemacht werden kann.

Jeder Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet, eine sogenannte „Gefährdungsbeurteilung“ vorzunehmen. Kleinunternehmer müssen nachweisen, dass sie an einer Beratung teilgenommen haben und der Umfang bzw. die Einsatzzeiten für eine FASI festgelegt wurden. Bei einer solchen Beratung werden nicht nur die Zeiten des FASI Einsatzes festgelegt, sondern auch deren Umfang. Dieser richtet sich im Wesentlichen nach der DGUV Vorschrift 2. Der Betreuungsumfang richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter und nach der Art des Gewerbes. So müssen Gewerbe im produzierenden oder im chemischen Bereich wesentlich mehr Schulungen ansetzen, als reine Bürobetriebe. Die meisten Berufsgenossenschaften verfügen über eine Tabelle aus der die Anzahl der erforderlichen Stunden für das Unternehmen hervorgeht.

In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.

Jedoch haben die Bundesländer in ihrem jeweiligen Baurecht die Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten verankert.

Dies trifft insbesondere bei Krankenhäusern, größeren Industriebauten und Verkaufsstätten zu, da aufgrund der hohen Personenzahl in diesen Gebäuden mit erhöhten Gefahren zu rechnen ist. Zudem kann die zuständige Baubehörde bei Sonderbauten einen Brandschutzbeauftragten fordern.

Des Weiteren fordern auch Versicherungsgesellschaften die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ein. Dieses wird oft mit einem Prämienvorteil honoriert!

Die Beauftragung des Brandschutzbeauftragten wird zwischen dem Unternehmer, unter Nennung des Zuständigkeitsbereiches, einer Aufgabenbeschreibung und dem veranschlagten Zeitbedarf in schriftlicher Form, mit dem Brandschutzbeauftragten getroffen. (Richtlinie vfdb 12-09/01-2009-03: Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten)..

Der Unternehmer ist verantwortlich für die Sicherheit seiner Beschäftigten. Er hat dafür zu sorgen, dass alle notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter getroffen werden.

Die Pflicht der Unternehmer ist in den folgenden Gesetzen und Verordnungen geregelt:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – „Grundpflichten der Unternehmer“
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – § 5 Abs. (1) § 14 Abs. (2)
    „sichere Arbeitsmittel“
  • Deutsche gesetzliche Unfallversicherung – DGUV Vorschrit 3 „Sicherheit
    elektrische Betriebsmittel“

Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung § 5 (1) darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die sicher sind. Weiter heißt es im § 14 (2) der Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsmittel die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigen führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend prüfen zu lassen.

Zudem fordern Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, in der DGUV-Vorschrift 3 und DGUV-Vorschrift 4, von den versicherten Betrieben, elektrische ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel / Anlagen zu prüfen, um die Beschäftigen vor Gefährdungen zu schützen.

Da viele Brände (31% = häufigste Brandursache) immer noch auf defekte Elektrogeräte und Elektroanlagen zurückzuführen sind, fordern Versicherer, die fachgerechte Prüfung elektrischer Betriebsmittel innerhalb der vorgeschriebenen Zeiträume ein.

Zusammenfassend reduzieren DGUV-V3 Prüfungen, Personen- und Sachschäden und sind ein wichtiger Baustein des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen.

Der Unternehmer ist verantwortlich für die Sicherheit seiner Beschäftigten. Er hat dafür zu sorgen, dass alle notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter getroffen werden.

Die Pflicht der Unternehmer ist in den folgenden Gesetzen und Verordnungen geregelt:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – „Grundpflichten der Unternehmer“
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – § 5 Abs. (1) § 14 Abs. (2) „sichere Arbeitsmittel“
  • Deutsche gesetzliche Unfallversicherung – DGUV Vorschrit 3 „Sicherheit elektrische Betriebsmittel“

Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung § 5 (1) darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die sicher sind. Weiter heißt es im § 14 (2) der Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsmittel die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigen führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend prüfen zu lassen.

Zudem fordern Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, in der DGUV-Vorschrift 3 und DGUV-Vorschrift 4, von den versicherten Betrieben, elektrische ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel / Anlagen zu prüfen, um die Beschäftigen vor Gefährdungen zu schützen.

Zusammenfassend reduzieren Betriebsmittelprüfungen, Personen- und Sachschäden und sind ein wichtiger Baustein des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen.

Mit dem Unternehmermodell haben Kleinbetriebe eine alternative Lösung zur Regelbetreuung. Prinzipiell muss jeder Arbeitgeber in Deutschland einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Dies gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Das Unternehmermodell ist ein alternatives Modell für Kleinunternehmer bis 50 Beschäftigte.

Dabei übernimmt der Arbeitgeber selbst einen Teil der Arbeitssicherheit. Wenn ein Arbeitgeber das Unternehmermodell anwenden möchte, muss er an Seminaren und Fortbildungen der Berufsgenossenschaft teilnehmen. In diesen Lehrgängen werden die Besonderheiten der Branchen berücksichtigt. Zudem muss der Arbeitgeber für seinen Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Dafür kann der Unternehmer externe Unterstützung z.B. durch B&K NRW Arbeitsschutz heranziehen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Arbeitgeber in seinem Betrieb das Unternehmermodell anwenden.

Vorteile des Unternehmermodells und der Nutzen für Kleinbetriebe
Kleinunternehmer sind mit dem Unternehmermodell flexibel und können bei Bedarf eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt bestellen. Dies gilt auch für das Unternehmermodell, das die Berufsgenossenschaft anbietet. Auf den Veranstaltungen und Fortbildungen erhält der Arbeitgeber praxisbezogene Infos zum Arbeitsschutz.

Die Arbeitshilfen der Berufsgenossenschaft sind zudem kostenlos und eine dauerhafte Bestellung eines Betriebsarztes oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nicht erforderlich. Stattdessen kann der Unternehmer bedarfsgerecht handeln und in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes eine externe Beratung anfordern. Darüber hinaus bietet das Unternehmermodell die nötige Rechtssicherheit, sobald der Arbeitgeber den betrieblichen Arbeitsschutz organisiert hat.

Wir bilden Unternehmer der Berufsgenossenschaften BG ETEM und der BGW im Rahmen des Unternehmermodells aus.

Die ständige Wissensvermittlung hat einen großen Einfluss auf die Entwicklungsmöglichkeiten eines jeden Einzelnen. Das lebenslange Lernen erhält damit eine immer größere Bedeutung und Akzeptanz in der Gesellschaft. Die Themen Weiterbildung und Schulungen stehen für verschiedene Aspekte, denn Unternehmen und Arbeitnehmer verfolgen unterschiedliche Ziele.

Für Unternehmen stehen bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter folgende Gründe im Mittelpunkt:

  • Entgegenwirken des Fachkräftemangels
  • Wettbewerbsvorteile durch Schritthalten mit schnellen Entwicklungen
  • Bewerten und Forcieren neuer Entwicklungen
  • Nutzung von Spezialwissen für die Unternehmensentwicklung

Für den Arbeitnehmer zählen dagegen folgende Aspekte:

  • Erfüllen neuer beruflicher Anforderungen durch technischen Fortschritt
  • die Selbstverwirklichung im Beruf und im Privaten
  • die Verbesserung der Berufschancen durch Abheben von der Masse
  • Blick über den Tellerrand hinaus.