Flucht- und Rettungspläne gemäß DIN ISO 23601
Flucht- und Rettungspläne sollen im Ereignisfall verhindern, das Menschen zu Schaden kommen.
Flucht und Rettungspläne sind ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes. Dieser Punkt zählt mit zu den wichtigsten Punkten die im Unternehmen sicherzustellen sind. Besonders wenn sich betriebsfremde Personen im Unternehmen „frei“ bewegen können oder die Flucht und Rettungswege besonders verwinkelt sind.
B&K NRW Arbeitsschutz unterstützt Sie mit unseren Fachkräften und ihrer jahrelangen Erfahrung im betrieblichen Brandschutz bei der Erstellung Ihrer Flucht und Rettungspläne in Ihrem Unternehmen.
Flucht- und Rettungspläne müssen ständig aktuell gehalten und alle 2 Jahre überprüft werden.
Brandschutz bedeutet in erster Linie den Schutz von Menschen sicherzustellen. Besonders wichtig ist dabei der Flucht und Rettungsplan, damit sich im Notfall Beschäftige und Besucher in Sicherheit bringen können. Bei der Erstellung ihrer Flucht und Rettungspläne, erstellen wir diese nicht nur, sondern wir kontrollieren Ihren Fluchtweg und dessen regelkonforme Kennzeichnung. So sind Sie sicher, dass Sie einen normgerechten Flucht- und Rettungsplan, sowie einen sicheren Flucht und Rettungsweg haben.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Situationsanalyse Ihrer Flucht- und Rettungswege
- Aufnahme aller brandschutztechnischen Einrichtungen vor Ort
- Abstimmung mit den Behörden
- Erstellung der Brandschutzordnung Teil A
- Erstellung der Flucht- und Rettungspläne mit modernster CAD-Technik
Unsere Arbeitsweise bei der Erstellung Ihrer Flucht und Rettungspläne
Unsere Brandschutzexperten erstellen Ihre Flucht- und Rettungspläne effizient und kostengünstig.
- Als erstes führen wir eine Situationsanalyse Ihrer Flucht- und Rettungswege durch. Im Bedarfsfall klären wir unsichere Positionen auch direkt mit den Behörden ab. Diese Leistungen erledigen wir entweder bei Ihnen vor Ort oder mit Ihren Gebäude- und Lageplänen, bei uns im Office.
- Ihre Pläne werden mit modernster CAD-Technik von uns erstellt oder wenn Sie vorhandene CAD-Dateien vorhanden sind, von uns spezifiziert. Das erspart Arbeit und Kosten.
- Zusätzlich erhalten Sie von uns, für Ihr Unternehmen, eine Ermittlung der notwendigen Löschmitteleinheiten und die Erstellung der Brandschutzordnung Teil A.
Ihr Nutzen unsere Leistung
Auf Wunsch können wir Ihnen auch die Montage der Flucht- und Rettungspläne, die Ergänzung oder Aktualisierung der vorhandenen Fluchtwegbeschilderung und die zweijährlich geforderte Überprüfung Ihrer Pläne kostengünstig anbieten.
Durch unsere Leistungen, werden Sie als Unternehmer komplett um die Pflicht der Planung, der Erstellung, der Montage und der Pflege Ihrer Flucht- und Rettungspläne entlastet.
Dadurch sparen Sie Zeit und somit Geld.
Alle von uns erbrachten Leistungen werden für Sie rechtssicher dokumentiert und in Datei- und Papierformat zur Verfügung gestellt.
Informationen und Antworten
1. Akkordeon
Ein Flucht- und Rettungsplan dient der vereinfachten Vermittlung von Informationen über relevante Flucht- und Rettungswege, die Evakuierung und Brandbekämpfungseinrichtungen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden sowie in festgelegten baulichen Anlagen.
Flucht- und Rettungspläne stellen den Grundriss eines Gebäudes oder den Teil einer Gesamtanlage dar. Folgende Punkte müssen in einem Flucht- und Rettungsplan dargestellt werden:
- Der Grundriss oder ein Teil des Gesamtgebäudes - je nach Größe und Etagenanzahl
- Der Verlauf der Flucht- und Rettungswege muss schnell erkennbar sein
- Die Standorte der Erste-Hilfe Einrichtungen
- Die Standorte der Feuerlöscheinrichtungen / Löschmittel
- Die Position der Sammelstellen
- Die Kennzeichnung des Standortes, aus der Sicht des Betrachters
2. Akkordeon
Die rechtlichen Grundlagen für Notausgänge, Fluchtwege und den Flucht- und Rettungsplänen sind festgelegt in:
- Der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) § 4 Absatz 4
- Den Arbeitsstättenrichtlinien ASR A1.3 und ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“
- DGUV-Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention"
- In den Grundpflichten für Unternehmer gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Des Weiteren gibt es je nach Umgebungseigenschaften Sondervorschriften. Diese finden Anwendung in Bereichen mit hoher Brandgefährdung ohne selbstständige Feuerlöscheinrichtungen, in giftstoffgefährdeten Räumen und für explosivstoffgefährdete Räume.
3. Akkordeon
- bei unübersichtlicher Fluchtwegführung (z. B. über Zwischengeschosse, durch
größere Räume, gewinkelte oder von den normalen Verkehrswegen abweichende
Wegführung), - bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen (z. B. Arbeitsstätten mit
Publikumsverkehr) oder - in Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung
4. Akkordeon
Flucht- und Rettungspläne sollen eindeutig für den Betrachter sein. Sie sollen dem Betrachter, von seinem jeweiligen Standort die schnellsten und sichersten Fluchtwege aufzeigen. Je nach Umgebungsbedingungen und vorhandenen Personen im Gebäude, sind eine ausreichende Anzahl von Flucht- und Rettungsplänen, ggf. auch mehrsprachig auszuhängen.