Gefährdungsbeurteilungen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die Sicherheit Ihrer Arbeits- und Betriebsmittel immer im Blick.

Unser Seminar „Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach § 3 BetrSichV“ vermittelt den Teilnehmer:innen das Wissen und die Methodenkompetenzen zur selbständigen und effektiven Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung in der betrieblichen Praxis.
Die Betriebssicherheitsverordnung stellt die Grundlage für das sichere Arbeiten mit Arbeits- und Betriebsmitteln und komplexen Anlagen in jedem Unternehmen dar. Neben der Ermittlung der Gefährdungen durch die Arbeitsmittel, fordert die BetrSichV auch die Festlegung der Prüfzyklen für die eingesetzten Arbeits- und Betriebsmittel ein.

Die Teilnehmer:innen erlernen im Seminar die rechtssichere Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung für alle Arbeits- und Betriebsmittel sowie für komplexe Anlagen. Dabei wird die Erstellung „aller“ notwendigen Gefährdungsbeurteilungen nach der BetrSichV, die Festlegung der notwendigen Prüfzyklen und der Zusammenhang zum Arbeitsschutzgesetz vermittelt.

Alle Inhalte und Ergebnisse werden praxisbezogen und selbstständig erarbeitet. Ferner erlernen die Teilnehmer:innen den praxisbezogenen Nutzen und die Vorteile der Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV.

Abgerundet wird das Seminar durch die Vermittlung der Methodenkompetenz, für eine rechtssichere Dokumentation im Umgang mit der BetrSichV.

  • Termine

    • Donnerstag, 22.02.2024
    • Donnerstag, 19.09.2024
  • Das Seminar wird mit Microsoft Teams durchgeführt. Die Software können Sie kostenlos unter Downloads herunterladen.

  • Dauer
    09:00 Uhr – 16:00 Uhr

  • Kosten
    390,00 EUR netto pro Teilnehmer (netto)

  • Seminarort
    Onlineseminar via Microsoft Teams

  • Download
    Microsoft Teams

Gefährdungsbeurteilung ArbSchG

Durch die Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erfüllt der Unternehmer die dokumentierte Bereitstellung sicherer Arbeit- und Betriebsmittel für seine Beschäftigten.

Die Inhalte des Seminars

In unserem Online-Seminar erlernen die Teilnehmer:innen die nötigen Kompetenzen, um eine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung zu erstellen

Hierbei geht es nicht nur um die korrekte Darstellung der Beurteilung, sondern auch die Rechtssicherheit der Dokumentation. Dafür werden im Seminar die notwendigen Rechtsgrundlagen vermittelt und Einblicke in das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und natürlich die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gegeben.

Die Teilnehmer:innen erlernen, wie verschiedene Arbeits- und Betriebsmittel in Gefahrengruppen eingeordnet werden und welche besonderen Arbeitsmittel es laut Betriebssicherheitsverordnung gibt. Weiterhin bringen wir ihnen bei, wie eine Arbeitsmittelprüfung effizient organisiert sowie rechtssicher durchgeführt und dokumentiert wird. Im praktischen Teil des Online-Seminars führen die Teilnehmer eine beispielhafte Gefährdungsbeurteilung durch und stellen die Wirksamkeitskontrolle sicher.

Fortbildung für Mitarbeiter:innen, Sicherheit für Unternehmer:innen

Indem Unternehmer:innen ihre Mitarbeiter:innen durch das Seminar „Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach § 3 BetrSichV“ weiterbilden, erhöhen sie die Arbeits- und Betriebsmittelsicherheit im Betrieb. Die Angestellten können die regelmäßigen Prüfungen eigenständig und kompetent umsetzen. Dadurch ist der sichere Betriebsablauf gewährleistet und Arbeitgeber:innen sind rechtlich abgesichert, falls es zu Schadensfällen kommen sollte.

Seminarinhalte

  • Rechtsgrundlagen Unternehmerpflichten

  • Verantwortung im Arbeitsschutz“

  • Auszüge Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Auszüge Gefahrstoffverordnung (GefSoffV)

  • Gefährdungsbeurteilung ArbSchG – ein Blitzlicht

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Zuordnung der Arbeits- und Betriebsmittel in Gefahrengruppen

  • Besondere Arbeitsmittel nach BetrSichV

  • Organisation der Arbeitsmittelprüfungen

  • Wirksamkeitskontrolle rechtssicher durchgeführt

  • Rechtssichere Dokumentation nach BetrSichV

Praxis

  • AG Teil 1: Gefährdungsbeurteilung BetrSichV

  • AG Teil 2: GBU BetrSichV für besondere AM

  • Wirkung GBU ArbSchG vs BetrSichV

  • Wirksamkeitskontrolle sicherstellen

  • Abschluss

    • Befähigung zur „Erstellung von rechtssicheren Gefährdungsbeurteilungen nach der BetrSichV“
  • Voraussetzung

    • Es sind keine Voraussetzungen notwendig.
  • Gültigkeit

    • Unbegrenzte Gültigkeit
  • Zielgruppe

    • Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, QM-Beauftragte, Beschäftigte, die mit der Erstellung von Dokumentationen im Arbeitsschutz beauftragt sind.
  • Rechtliche Grundlage

    • Arbeitsschutzgesetz
    • Gefahrstoffverordnung
    • Betriebssicherheitsverordnung

Zum Seminar erhalten Sie alle Seminarinhalte und die Arbeitsunterlagen im Vorfeld als Download.

Vorteile und Nutzen durch die Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung

Geprüfte Arbeits- und Betriebsmittel sorgen für die Sicherheit aller Mitarbeiter und reibungslose Abläufe im Betrieb.

Der Unternehmer ist durch die Dokumentation rechtssicher gegenüber den behördlichen Vorgaben aufgestellt und kann den Nachweis erbringen, dass seinen Beschäftigten sichere Arbeits- und Betriebsmittel zur Verfügung zu gestellt sind.

Damit die Arbeitsmittel auch sicher bleiben, werden im weiteren Prüffristen im Arbeitsmittelverzeichnis festgelegt und dokumentiert durchgeführt.

Ein weiterer positiver Aspekt, neben der Gefahrenminimierung ist, eine Laufzeiterhöhung der Arbeits- und Betriebsmittel und somit weniger störungsbedingte Stillstände Ihrer Produktion.

Ihre Vorteile Tafel

Häufige Fragen zum Seminar: „Gefährdungsbeurteilungen BetrSichV“ (FAQ)

Der Unternehmer:in ist nach dem Arbeitsschutzgesetz für die Bereitstellung von sicheren Arbeits- und Betriebsmittel verantwortlich.

Die Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung im Unternehmen, dokumentiert die Sicherheit der Arbeits- und Betriebsmittel anhand von festgelegten Maßnahmen. Durch die festgelegten und wirksamen Maßnahmen aus den Gefährdungsbeurteilungen nach der Betriebssicherheitsverordnung, kommt der Unternehmer:in seiner Verantwortung dokumentiert nach.

Kann der Unternehmer:in die Sicherheit seiner Arbeits- und Betriebsmittel nicht nachweisen, liegt ein Organisationsverschulden vor, welches je nach Schwere, von den Behörden nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) mit Strafen belegt werden kann.

Die Lösung für den Unternehmer:in, ist eine rechtssichere Dokumentation der Arbeits- und Betriebsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)!

Beispiele: Ordnungswidrigkeiten

  • Bei Verstößen gegen Unfallverhütungsvorschriften kann ein Bußgeld im Einzelfall bis zu 10.000 EUR betragen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 SGB VII).
  • Bei Nichterstattung bzw. nicht rechtzeitiger Erstattung von Unfallanzeigen kann ein Bußgeld im Einzelfall bis zu 2.500 EUR betragen (§ 209 Abs. 1 Nr. 9 und Abs. 3 SGB VII).
  • Bei Verstößen gegen Einzelanordnungen, das Besichtigungsrecht oder das Probenentnahmerecht des Technischen Aufsichtsbeamten kann ein Bußgeld im Einzelfall bis zu 10.000 EUR betragen (§ 209 Abs. 1 Nr. 2, 3 und Abs. 3 SGB VII)

Je nach schwere des Organisationsverschulden, können die Strafen bis zu einem hohen 6-stelligen Bereich betragen!