Kraftbetriebene Türen und Toren Mängel erkennen und beheben
Prüfung von Brandschutztüren und kraftbetriebenen Türen und Toren
Unsere Prüftechniker sind befähigte Personen nach der TRBS 1203.
Unsere Prüfung von Brandschutztüren und kraftbetriebenen Türen und Toren führen wir gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 durch.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Überprüfung aller Sicherungen von Quetsch- und Scherstellen
- Überprüfung aller mechanischen Einrichtungen
- Überprüfung der Nutzungssicherheit
- Kontrolle aller technischen Dokumentationen
- Kontrolle aller Kennzeichnungen
- Kontrolle der Konformitätserklärung nach Maschinen- und Bauproduktenrichtlinie
- Durchführung der Funktionsprüfungen aller Türen und Tore
- Durchführung der Funktionsprüfungen aller Sicherheitseinrichtungen
- Überprüfung aller Baugruppen auf Verschleiß
- Überprüfung auf ordnungsgemäßer Montage
- Überprüfung aller elektrischen Leitungen
- Erstellung der Prüfdokumentationen in Datei- und Papierformat
- Durchführung der Betriebskräftemessungen gemäß ASR 1.7
- Anbringung aller Prüfplaketten
- Optional: Sofortige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 bei elektrotechnischen Antrieben
Informationen und Antworten
1. Akkordeon
Kraftbetriebene Türen und Tore sind mindestens einmal jährlich zu prüfen, zu warten und instand zu halten!
Die Rechtsgrundlagen für die regelmäßige Prüfung und Wartung Ihrer kraftbetriebenen Türen und Tore ergibt sich aus Gesetzen, Verordnungen und den Herstellerangaben. Die Verpflichtungen ergibt auf folgenden Gesetzen und Verordnungen:
- Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG) - § 3 "Grundpflichten des Unternehmers"
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - Prüfpflichten
- Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) - ASR A1.7
- DGUV Information 208-022
- Herstellerangaben für Ihre Türen und Tore
2. Akkordeon
Prüfungen und Wartungen sind von befähigten Personen durchzuführen!
Eine allgemeine betriebliche Ausbildung ist für die Prüfungen und Wartungen von kraftbetriebenen Türen und Tore ist nicht ausreichend. Die Befähigung hierfür muss durch eine Ausbildung mit einer schriftlichen Prüfung und durch einen Schulungsnachweis, nachgewiesen werden.
Nach den Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung ist eine befähigte Person aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung und Kenntnisse in der Lage, den betriebssicheren Zustand von kraftbetriebenen Fenstern, Toren und Türen zu prüfen und zu beurteilen.
Näher erläutert die Technische Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Person“, dass eine befähige Person eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen muss.
Weiter ist eine einschlägige berufliche Erfahrung erforderlich. Die befähigte Person muss im Umfeld der zu prüfenden Anlagen eine zeitnahe berufliche Tätigkeit ausüben. Sie hat Kenntnis von dem anerkannten Stand der Technik der Anlagen und kann die Bestimmungen des Arbeitsschutzes anwenden.
Nur durch eine dokumentierte Prüfung und Wartung durch eine befähigte Person, kann die Sicherheit und Funktionalität nachgewiesen und gewährleistet werden.
3. Akkordeon
Prüfungen an kraftbetriebenen Türen und Toren sind grundsätzlich nach Herstellerangaben dokumentiert durchzuführen!
Die Prüfung für kraftbetriebene Türen und Tore, sind vom Hersteller und gesetzlich gefordert und für den Betreiber verpflichtend.
Unsere Prüfexperten sind befähigte Personen nach TRBS 1203 und führen alle Prüfungen und Wartungsarbeiten nach den geltenden Bestimmungen und Vorgaben dokumentiert durch.
Folgende Leistungen führen wir bei der Prüfung und Wartung Ihrer kraftbetriebenen Türen und Tore durch:
- Überprüfung aller Sicherungen von Quetsch- und Scherstellen
- Überprüfung aller mechanischen Einrichtungen
- Überprüfung der Nutzungssicherheit
- Kontrolle aller technischen Dokumentationen
- Kontrolle aller Kennzeichnungen
- Kontrolle der Konformitätserklärung nach Maschinen- und Bauproduktenrichtlinie
- Durchführung der Funktionsprüfungen aller Türen und Tore
- Durchführung der Funktionsprüfungen aller Sicherheitseinrichtungen
- Überprüfung aller Baugruppen auf Verschleiß
- Überprüfung auf ordnungsgemäßer Montage
- Überprüfung aller elektrischen Leitungen
- Überprüfung der Umgebungsbedingen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Durchführung der Betriebskräftemessungen gemäß ASR 1.7
- Anbringung aller Prüfplaketten gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Erstellung der kompletten Prüfdokumentationen in Datei- und Papierformat
- Optional: Sofortige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 bei elektrotechnischen Antrieben!
4. Akkordeon
Unsere Expertenprüfung- und Wartung Ihrer kraftbetriebenen Türen und Tore bietet für Sie viele Vorteile.
Sie erhalten einen dokumentierten Nachweis, dass Ihre Türen und Tore zuverlässig funktionieren und Sie erfüllen Ihre Pflichten gegenüber den Vorschriften aus den gesetzlichen Vorgaben.
Vorteile durch unsere Arbeitsorganisation:
- Keine Wartezeiten für Ihre Beschäftigten, wir arbeiten im laufenden Betrieb
- Höhere Betriebssicherheit für Ihre Beschäftigten
- Inventarisierung Ihrer kraftbetriebenen Türen und Tore
Sie erhalten Rechtssicherheit gegenüber den Behörden!
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz.
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