Leistungsmodule Betriebsmittelsicherheit
Regalanlagen, Leiteren und Tritte aber auch Rolltore und Brandschutztüren gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Um Beschäftigte vor den auftretenden Gefahren zu schützen ist der Unternehmer im Rahmen einer Gefährdungsberuteilung (§ 3 Abs. 1 BetrSichV) verpflichtet die auftretenden Gefahren zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnamen abzuleiten und umzusetzen.
Einer der aus der Betriebssicherheitsverordnung geforderte Maßnahme ist die regelmäßige Prüfung der genannten Arbeitsmittel.
Unsere erfahrenen Prüftechniker prüfen herstellerunabhängig Ihre Regale, Leitern, Tritte, Rolltore oder Brandschutztüren in ganz NRW ohne die Betriebsabläufe in Ihrem Unternehmen zu stören.
Dabei gehen die Prüftechniker von B&K NRW-Arbeitsschutz GmbH & Co.KG schnell, professionell und störungsfrei vor.
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