Unsere DGUV Vorschrift 3 und 4 Elektroprüfungen im Überblick

DIN VDE 0701-0702
Prüfung von ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Geräten

DIN VDE 105-100
Prüfung von Elektroverteilungen und elektrischen Anlagen

DIN VDE 0751-1
Prüfung von Medizingeräten und Pflegebetten
DGUV Vorschrift 3 Prüfung von Schweißgeräte
Prüfung von ortsveränderlichen und ortsfesten Lichtbogenschweißeinrichtungen
Lichtbogenschweißeinrichtungen gehören nicht zu den „normalen“ Geräten wie zum Beispiel Wasserkocher, Monitore oder Kabeltrommeln. Lichtbogenscheißeinrichtungen haben aufgrund Ihrer höheren Gefährdung auch umfassendere Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor einem elektrischen Schlag beim E-Schweißen . Somit reicht eine DGUV V3 Prüfung nach DIN VDE 0701-0702 nicht mehr aus und ist unzulässig.
Welche Arten von Lichtbogenschweißen gibt es?
• MSG (MIG/MAG) Schweißen • Plasmaschweißen • Unterpulverschweißen |
• Elektroschlackeschweißen • Bolzenschweißen • WIG Schweißen |
Die Wiederholungsprüfung von Lichtbogenschweißgeräten hat nach der DIN VDE 0544-4 (EN 60974-4:2007) zu erfolgen. Um die anspruchsvollen Prüfungen durchführen zu können ist ein spezielles Messgerät, Messequipment und Erfahrung notwendig. Nur so werden Beschädigungen am Schweißgerät festgestellt und die Sicherheit für das Bedienpersonal gewährleistet.
Unsere Prüfleistungen im Überblick:
- Durchführung von genormten und qualitativen Sichtprüfungen
- Durchführung der Niederohmigkeitsmessungen - Schutzleiterwiderstände
- Durchführung von Messungen im Eingangs- und Schweißstromkreis
- Durchführung von Isolationswiderstandsmessungen im Schweißstromkreis
- Durchführung von Isolationsstromkreismessungen im Eingangsstromkreis
- Durchführung der Berührungs- und Ableitstrommessungen
- Überprüfung der Leerlaufspannung
- Durchführung von Funktionsprüfungen
- Anbringen der Prüfsiegel „Geprüft gemäß VDE 0544-4“
- Erstellung eines Datenträgers mit allen Dokumentationsunterlagen
- Festlegung der Prüfintervalle auf der Grundlage der BetrSichV
- Sicherstellung Ihrer Rechtssicherheit gegenüber den Behörden und Versicherern
Regelmäßige Prüfungen schützen Ihr Unternehmen
Da von Lichtbogenschweißeinrichtungen eine erhöhte elektrische Gefährdung für den Benutzer ausgeht, erhöhen die Wiederholungsprüfungen die auch in der DGUV Vorschrift 3 (alt BGV A3) und in der Betriebssicherheitsverodnung gefordert werden die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter erheblich und reduzieren Arbeitsunfälle und somit auch Betriebskosten.
Zum anderen zählen Arbeiten mit Lichtbogenschweißeinrichtungen zu den Heißarbeiten und stellen eine erhebliche Brandgefährdung da. Auch hier ist es wichtig, dass mit sicheren Arbeitsmitteln gearbeitet wird um die Brandgefahr im Unternehmen zu reduzieren.
Da in Deutschland die Prüfungen gesetzlich durch den Staat und die Berufsgenossenschaften gefordert werden, schützen Sie, mit der Durchführung der DGUV V3 Prüfung Ihrer Lichtbogenschweißeinrichtungen als Unternehmen, Ihre Rechtssicherheit.
Wiederholungsprüfung gemäß DGUV Vorschrift 3
Durch eine regelmäßige Wiederholungsprüfung nach DGUV Vorschrift 3 sollen Beschädigungen und Abnutzungserscheinungen an Geräten rechtzeitig erkannt und Unfälle sowie Ausfallzeiten vermieden werden. Denn niemand kann von einem Elektrogerät erwarten, dass es ohne Instandhaltung über Jahre störungsfrei funktioniert.
Elektrische Geräte unterliegen äußeren Beanspruchungen durch Umgebungstemperatur, Staub, Feuchtigkeit und vielen mehr. Nur durch eine fachkundige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 kann der sicherheitstechnisch einwandfreie Zustand eines Gerätes nachgewiesen werden.
Unsere Prüfschritte im Einzelnen:
- Sichtprüfung: Zuerst wird bei einer Besichtigung des Geräts nach äußerlichen Mängeln und Beschädigungen gesucht. Des Weiteren wird festgestellt, ob das Gerät für seinen Einsatzort geeignet ist.
- Messung: Gemessen und dokumentiert werden die Schutzleiterwiderstände, die Isolationswiderstände, die Schutzleiterströme, die Berührungsströme und die Leerlaufspannungen für Gleich- und/oder Wechselströme.
- Funktionsprüfung: Das geprüfte Gerät wird im Rahmen einer Funktionsprüfung auf sicheren Betrieb getestet.
- Dokumentation: Die Prüfung gilt als bestanden, wenn alle Teilprüfungen erfolgreich nach den normativen Vorgaben abgeschlossen sind und die vorgegebenen Grenzwerte einhalten sind. Die durchgeführte Prüfung wird rechtssicher dokumentiert und Sie erhalten das Prüfprotokoll zu dem jeweiligen Betriebsmittel.