Brandschutztüren- & Rolltorprüfung

Wir prüfen Herstellerunabhängig und rechtssicher Ihre Türen und Tore gemäß der ASR A1.7

Die Prüfung von Toranlagen und Brandschutztüren (Feuer- und Rauchschutztüren und -tore) sind in Deutschland durch die Arbeitsstättenverordung und der dazugehörigen Technischen Regel ASR A1.7 „Türen und Tore“ vorgeschrieben. Die Wartung und Prüfung der Toranlagen gewährlisten einen sicheren Betrieb und verlängern die Lebensdauer der Anlagen.

Defekte Türen und Tore stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko da.

Nur durch regelmäßige Prüfungen stellen Sie sicher, dass keine Gefahr von Ihren Türen und Toren ausgeht. Durch die Prüfung reduzieren Sie nicht nur die Gefahr sondern kommen auch Ihrer Prüflicht nach und stellen sich rechtssicher auf.

B&K NRW-Arbeitsschutz unterstützt Sie gerne als kompetener Partner mit über 10 Jahren Prüferfahrung bei der Umsetzung Ihrer Prüfplichten.

Beispiele für kraftbetriebene Türe und Tore

  • Drehflügeltüren/-tore

  • Schiebetüren/-tore

  • Rolltore

  • Kipptore

  • Brandschutztüren/-tore

  • Faltflügeltüren/-tore

  • Karuselltüren

  • Sektionaltore

  • Schiebtore

  • etc.

Graues Rolltor und Tür

Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik nachweisen können.

Prüfung der Tür- und Torsysteme

Eine regelmäßige Prüfung von kraftbetätigten Tür- und Torsystemen gewährleistet einen sicheren Betrieb.

Die Prüfungen beziehen sich auf die Funktionssicherheit der Tür- und Torsysteme. Ziel ist es, Gefährdungen von Personen zu vermeiden. Zu dieser Prüfung ist die technische Dokumentation des Herstellers immer heranzuziehen. Diese sollten sich in der Arbeitsstätte befinden.

Geprüft werden die Vollständigkeit des Tür- und Torsys-tems sowie das Zusammenwirken der Komponenten gemäß der Angaben des Herstellers.

Zur prüfung gehört unter anderem:
Mechanik und Stabilität der Bauteile und Befestigungen, Verschleiß, Korrosion, Beschädigungen, Gängigkeit beweglicher Teile, Antrieb, Schutzeinrichtungen und Steuerung.

Zudem sind die Bewegungsabläufe des Systems und die sicherheitsrelevanten Kräfte Messtechnisch zu prüfen.

Zusätzliche Anforderungen an Brandschutztüren

  • Brandschutztüre sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen und funktionieren. Als erster Prüfschritt wird bei der Prüfung von Brandschutztüren- und Toren immer zuerst die vollständige Dokumentation überprüft insbesondere die bauaufsichtlichen Zulassungen für die Türen -/Tore.

  • Derzeit können in Deutschland, Brandschutztore und -außentüren (Feuer- und Rauchschutz) entweder mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung oder mit CE-Kennzeichnung gemäß Produktnorm in Kombination mit DIN EN 16034 in den Verkehr gebracht werden. Liegt keine bauaufsichtliche Zulassung vor, ist die Prüfung nach der vom Hersteller zur Verfügung zu stellenden Einbau- und Wartungsanleitung durchzuführen.

  • Wenn Brandschutztüren im Verlauf von Fluchtwegen liegen, kommen noch weitere Anforderungen hinzu die überprüft werden müssen. Ganz besonderes Wichtig ist bei Türen und Toren im Fluchtweg das Sie im Notfall in Fluchtrichtung öffen und dies automatisch auch bei Verlust der Energieversorgnung geschieht oder dies Manuell mit einer Maximalen Kraft von 220 N erreicht werden kann.

Brandschutztür

Feststellanlagen von Brandschutztüren sind einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen Prüfer zur überprüfen.

B und K Team Gruppenfoto

Unsere Mitarbeiter sind zertifizierte Prüfexperten. Sie führen die Sichtkontrolle sowie alle notwendigen Messungen sorgfältig durch und fertigen eine rechtssichere Dokumentation an.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Überprüfung der ordnungsgemäßen Rolltormontagen für alle Rolltortypen

  • Überprüfung aller Sicherheitsfunktionen

  • Überprüfung aller Sicherheitseinrichtungen

  • Durchführung der Sichtkontrollen gemäß der DIN EN 15635

  • Beurteilung von Schäden inklusive Schadenskennung

  • Vermessung der Rolltoranlagen

  • Überprüfung aller Rolltorkennzeichnungen

  • Erteilung und Anbringung der Prüfplaketten gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) / DIN EN 15635

  • Erstellung einer Fotodokumentation

  • Sicherstellung der Rechtssicherheit gegenüber den Behörden!

Wir führen für Sie die Regalprüfung nach DIN EN 15635 im laufenden Betrieb durch. Da die Prüfung nur wenige Minuten je Regalfeld dauert, kommt es zu keinen Ausfallzeiten.

Prüfung von Toren und Türen durch B&K NRW-Arbeitsschutz

Die Prüfung für kraftbetriebene Türen und Tore, sind vom Hersteller und gesetzlich gefordert und für den Betreiber verpflichtend. Zusätzlich ist es für den Betreiber verpflichtend Brandschutztüren/- tore gemäß der Wartungsanleitungen zu warten und instand zu halten.

Bei unseren Prüfungen und Wartungen wird die Funktionsfähigkeit aller Bauelemente festgestellt. Des Weiteren wird der fachgerechte Einbau überprüft, denn Einbaumängel beeinträchtigen die Funktionsfähigkeit der Brandschutztüren wesentlich.Grundsätzlich gilt: Alles was im Verwendbarkeitsnachweis nicht aufgeführt ist, muss unterlassen werden.

Neben der Sichtkontrolle werden auch alle notwendigen Messungen durchgeführt.

Unsere Prüfexperten sind befähigte Personen und führen alle Prüfungen nach den geltenden Bestimmungen und Vorgaben dokumentiert durch.

Ihr Nutzen durch B&K NRW-Arbeitsschutz

Durch unsere Expertenprüfung Ihrer Tore und Brandschutztore/- türen erhalten Sie den dokumentierten Nachweis, dass Ihre Tore und Brandschutztore/- türen im Ereignisfall zuverlässig funktionieren. Außerdem erfüllen Sie so Ihre Pflichten gegenüber dem Feuerversicherer, den Vorschriften aus der Landesbauordnung und den Arbeitsstättenrichtlinien.

Sie erhalten einen dokumentierten Nachweis, dass Ihre Türen und Tore zuverlässig funktionieren und erfüllen damit Ihre Pflichten die sich aus Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben ergeben.

Vorteile durch unsere Arbeitsorganisation:

Keine Wartezeiten für Ihre Beschäftigten; wir arbeiten im laufenden Betrieb, höhere Betriebssicherheit für Ihre Beschäftigten und Inventarisierung Ihrer kraftbetriebenen Türe und Tore.

Rolltorprüfungen bei B&K NRW-Arbeitsschutz

Wir sind als Prüfdienstleister seit über 10 Jahren auf dem Markt und haben einen breiten Erfahrungsschatz was die Prüfdienstleistungen, aber auch die Abläufe und die Kundenbedürfnisse angeht. Durch unsere Erfahrungen in allen Betriebsgrößen und Branchen, können wir auch für Sie die eine optimale und störungsfreie Durchführung gewährleisten. Als spezialisiertes Unternehmen haben wir die Abläufe der Prüfungen genau abgestimmt und können Ihnen dadurch auch einen attraktiven Preis anbieten. Durch unsere enge Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften, können Sie von uns eine störungsfreie, rechtssichere und kostenatraktive Prüfung erwarten.

Ihre Vorteile – unsere Leistungen

Prüfungen vom Experten

Bei den Prüfungen setzten wir auf Qualität, Erfahrung und Fachkompetenz. Dementsprechend setzten wir nur Sachkundige und „zum Prüfen befähigte Personen“ für die Überprüfung Ihre Betriebsmittel ein. Unsere Mitarbeiter sind mit modernster und geeichter Messtechnik ausgerüstet und werden regelmäßig durch Qualifizierungen auf dem neusten Stand der Technik gehalten.

Rund um die Uhr für Sie da

Wir sind 365 Tage und 24 Stunden am Tag für Sie im Einsatz und stellen uns auf Ihre Bedürfnisse im Unternehmen ein. Dabei unternehmen wir alles um Ihre Ausfallzeiten so gering wir möglich zu halten.

Vom Planungsgespräch bis zur Durchführung, Sie haben immer feste Ansprechpartner vor Ort und bei uns im Office.

Keine verstecken Kosten

Bei B&K NRW-Arbeitsschutz erhalten Sie bei allen Betriebsmittel – Prüfungen Festpreise für Regale, Toren, Türen, Leitern, etc.. Dadurch können wir Ihnen eine 100% transparente Preisgestaltung bieten. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten die während oder nach der Prüfung anfallen.

Die Abrechnung erfolgt immer nach Leistung, das heißt wir rechnen immer nur die tatsächlich geprüften Stückzahlen ab. Jegliche Planungszeit, Beratungsgespräche oder Rüstzeiten sind dabei für Sie immer inklusive.

Reaktionsschnell

Sie benötigen kurzfristig Betriebsmittelprüfungen? Kein Problem! Bei B&K NRW-Arbeitsschutz ist die Beratung immer umgehend und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein individuelles auf Sie angepasstes Angebot.

Kurzfristige Prüftermine und eine schnelle Dokumentation sind bei uns garantiert. Setzen Sie sich gerne mit uns für eine kostenlose Beratung in Verbindung.

Terminüberwachung Ihrer Prüfzyklen

Jede Prüfung hat individuelle Prüfintervalle; da kann man leicht mal den Überblick verlieren. Durch unseren Erinnerungsservice kann Ihnen dies nicht mehr passieren. Völlig kostenfrei erinnern wir Sie rechtzeitig wenn bei Ihnen einer Ihren Prüfzyklen ausläuft und vereinbaren, wenn gewünscht, direkt einen neuen Prüftermin für die bevorstehenden Betriebsmittelprüfungen. So können Sie sicher sein, dass Sie keine Frist mehr verpassen und bleiben rechtssicher.

Häufig gestellte Fragen zu Brandschutztoren und Türen (FAQ)

Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) – ASR 1.7 – 10.2 Sicherheitstechnische Prüfung:

(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.

(3) Brandschutztüren und Tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen.

Zum Beispiel Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch eine befähigte Person.

(4) Die sicherheitstechnische Prüfung schließt die Überprüfung des Vorhandenseins einer vollständigen technischen Dokumentation und der Betriebsanleitung ein.

In den Zulassungen und Prüf- und Wartungsanleitungen geben die Hersteller im Allgemeinen eine Wartung nach 50.000 Betätigungen bzw. einmal jährlich an.

Musterbauordnung – 3 Allgemeine Anforderungen:

(1) Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürliche Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.

Musterbauordnung – 14 Brandschutz:

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Feuerversicherungen gehen davon aus, dass der Betreiber seine Prüf- und Wartungspflichten nachkommt. Nur wenn diese Pflichten dokumentiert vorgelegt werden können, tritt der Leistungsfall für die Versicherungen im vollen Umfang ein.

Prüfungen und Wartungen sind von sachkundigen Personen durchzuführen gemäß der ASR A1.7 der Technischen Regel der Arbeitsstättenverordnung

Brand- und Rauchschutztüren sowie Feststellanlagen müssen nach Einbau, nach Veränderung und regelmäßig wiederkehrend durch „Befähigte Personen“ geprüft werden.

Bei Feststellanlagen dürfen dies nur noch ausgebildete Fachkräfte mit Kompetenznachweis durchführen, welcher alle fünf Jahre aktualisiert werden muss.

Um im Schadensfall nicht die Ansprüche gegenüber dem Feuer- und Sachversicherer zu verlieren, sind entsprechende Prüfungen äußerst wichtig.

Verantwortlich für die Funktionsfähigkeit und den betriebssicheren Zustand von Brandschutztüren und -toren sowie Feststellanlagen sind Bauherr, Betreiber und Arbeitgeber.

Nur durch eine dokumentierte Prüfung und Wartung durch eine befähigte Person, kann die Sicherheit und Funktionalität nachgewiesen und gewährleistet werden.

Prüfungen und Wartungen sind von sachkundigen Personen durchzuführen!

Brand- und Rauchschutztüren sowie Feststellanlagen müssen nach Einbau, nach Veränderung und regelmäßig wiederkehrend durch „Befähigte Personen“ geprüft werden.

Bei Feststellanlagen dürfen dies nur noch ausgebildete Fachkräfte mit Kompetenznachweis durchführen, welcher alle fünf Jahre aktualisiert werden muss.

Um im Schadensfall nicht die Ansprüche gegenüber dem Feuer- und Sachversicherer zu verlieren, sind entsprechende Prüfungen äußerst wichtig.

Verantwortlich für die Funktionsfähigkeit und den betriebssicheren Zustand von Brandschutztüren und -toren sowie Feststellanlagen sind Bauherr, Betreiber und Arbeitgeber.

Nur durch eine dokumentierte Prüfung und Wartung durch eine befähigte Person, kann die Sicherheit und Funktionalität nachgewiesen und gewährleistet werden.

Wartungen sind grundsätzlich nach den Herstellerangaben dokumentiert durchzuführen!

Wartungsanleitungen für Brandschutztüren/- tore, sind für den Betreiber verpflichtend.

Bei unseren Prüfungen und Wartungen wird die Funktionsfähigkeit aller Bauelemente festgestellt.

Des Weiteren wird der fachgerechte Einbau überprüft, denn Einbaumängel beinträchtigen die Funktionsfähigkeit der Brandschutztüren wesentlich.

Grundsätzlich gilt: Alles was im Verwendbarkeitsnachweis nicht aufgeführt ist, muss unterlassen werden.

Unsere Prüfexperten sind befähigte Personen und führen alle Prüfungen und Wartungsarbeiten nach den geltenden Bestimmungen und Vorgaben dokumentiert durch.

Durch unsere Expertenprüfung und Wartung Ihrer Tore und Türen erhalten Sie den dokumentierten Nachweis, dass Ihre Tore und Türen sicher sind und im Ereignisfall zuverlässig funktionieren. Außerdem erfüllen Sie so Ihre Pflichten gegenüber den Feuerversicherer und den Vorschriften aus der Landesbauordnung und den Arbeitsstättenrichtlinien.

Sie erhalten Rechtssicherheit gegenüber den Behörden und Brandversicherer!

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz.

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