Prüfung von kraftbetriebenen Türen und Toren

Wir prüfen Herstellerunabhängig und rechtssicher Ihre Türen und Tore gemäß der ASR A1.7

Die Prüfung von Toranlagen und Brandschutztüren (Feuer- und Rauchschutztüren und -tore) sind in Deutschland durch die Arbeitsstättenverordung und der dazugehörigen Technischen Regel ASR A1.7 „Türen und Tore“ vorgeschrieben. Die Wartung und Prüfung der Toranlagen gewährlisten einen sicheren Betrieb und verlängern die Lebensdauer der Anlagen.

Nur durch regelmäßige Prüfungen stellen Sie sicher, dass keine Gefahr von Ihren Türen und Toren ausgeht. Durch die Prüfung reduzieren Sie nicht nur die Gefahr sondern kommen auch Ihrer Prüflicht nach und stellen sich rechtssicher auf.

B&K NRW-Arbeitsschutz unterstützt Sie gerne als kompetener Partner mit über 10 Jahren Prüferfahrung bei der Umsetzung Ihrer Prüfplichten.

Kraftbetätigte Türen und Tore müssen  vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen.

Unsere Leistungen im Überblick: 

  • Überprüfung aller Sicherungen von Quetsch- und Scherstellen
  • Überprüfung aller mechanischen Einrichtungen
  • Überprüfung der Nutzungssicherheit
  • Kontrolle aller technischen Dokumentationen
  • Kontrolle aller Kennzeichnungen
  • Kontrolle der Konformitätserklärung nach Maschinen- und Bauproduktenrichtlinie
  • Durchführung der Funktionsprüfungen aller Türen und Tore
  • Durchführung der Funktionsprüfungen aller Sicherheitseinrichtungen
  • Überprüfung aller Baugruppen auf Verschleiß
  • Überprüfung auf ordnungsgemäßer Montage
  • Überprüfung aller elektrischen Leitungen
  • Erstellung der Prüfdokumentationen in Datei- und Papierformat
  • Durchführung der Betriebskräftemessungen gemäß ASR 1.7
  • Anbringung aller Prüfplaketten
  • Optional: Sofortige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 bei elektrotechnischen Antrieben

Rolltore

Die Prüfungen beziehen sich auf die Funktionssicherheit der Tür- und Torsysteme. Ziel ist es, Gefährdungen von Personen zu vermeiden. Zu dieser Prüfung ist die technische Dokumentation des Herstellers immer heranzuziehen. Diese sollten sich in der Arbeitsstätte befinden.

Geprüft werden die Vollständigkeit des Tür- und Torsys-tems sowie das Zusammenwirken der Komponenten gemäß der Angaben des Herstellers.

Zur Prüfung gehört unter anderem:

  • Mechanik und Stabilität der Bauteile und Befestigungen
  • Verschleiß, Korrosion, Beschädigungen
  • Gängigkeit beweglicher Teile
  • Antrieb
  • Schutzeinrichtungen
  • Steuerung

Zudem sind die Bewegungsabläufe des Systems und die sicherheitsrelevanten Kräfte Messtechnisch zu prüfen.

Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik nachweisen können.

 

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Betriebsmittelsicherheit