Wir prüfen Ihre Leitern und Tritte

Herstellerunabhängige UVV-Prüfung von Leitern und Tritten

Unsachgemäße und defekte Leitern führen häufig zu Arbeitsunfällen mit schweren Verletzungen und Brüchen. Ursache sind oft nicht ausreichend gesicherte aber auch defekte sowie unsachgemäß verwendete Leitern. Jährlich erfassen die Berufsgenossenschaften ca. 45.000 Leiterunfälle wovon ca. 4000 Arbeitsunfälle zu einer Verrentung führen. Ca. 50 Leiterunfälle verlaufen sogar tödlich. In vielen europäischen Ländern ist deshalb aufgrund der Häufigkeit und Schwere der Unfälle das Arbeiten auf Leitern verboten.

Da viele Unfälle auf falsches Verhalten und auch auf Mängel der Leitern zurückzuführen sind, ist die Unterweisung der Beschäftigen, über den sicheren Umgang mit Leitern und Tritten und die jährliche Fachkundige Prüfung durch eine „zum Prüfen Befähigte Person“ unumgänglich um sicheres Arbeiten mit Leitern gewährleisten zu können.

Wir Prüfen Ihre mobilen Leitern und Tritte

  • Rollleitern

  • Anlegeleitern

  • Stehleitern

  • Mehrzweckleitern

  • Dielen

  • Podestleitern

  • Treppenleitern

  • Teleskopleitern

  • Regalleitern

  • Tritte

Mann kontrolliert Leiter

Durch die Erneuerung der TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“ gab es zahlreiche Veränderungen für die Unternehmer. So wird zum Beispiel die erhöhte Unfallgefahr bei der Nutzung von Leitern berücksichtigt. Arbeitgeber müssen seitdem prüfen, ob die Leiter tatsächlich das sicherste Arbeitsmittel für eine Tätigkeit ist, oder ob es eine Alternative gibt, die eine höhere Arbeitssicherheit bietet.

Zu den Neuerungen gehören auch aktualisierte Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung.

Bei der UVV-Prüfung kontrollieren wir, ob Sie die zahlreichen neuen Anforderungen erfüllen und ob Sie mit Ihren Betriebsmitteln rechtssicher aufgestellt sind.

Leitern sicher nutzen

Um eine Leiter sicher nutzen zu können, muss sie zunächst intakt und voll funktionsfähig sein. Dies gewährleisten wir durch die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten.

Wenn externe Experten die Prüfung von Leitern und Tritten durchführen, kann sich das Unternehmen ganz auf die betrieblichen Kernprozesse konzentrieren. Unsere Fachkräfte von B&K NRW-Arbeitsschutz überprüfen Ihre Leiter und Tritte und erstellen eine ordnungsgemäße Dokumentation. Von der Überprüfung bis zur Ermittlung der Prüfintervalle und dem Erstellen der erforderlichen Dokumentationen und Betriebsanweisungen werden diverse Dienstleistungen angeboten.

Die Sicherheit und die korrekte Nutzung von Leitern und Tritten ist wichtig, um Unfälle zu vermeiden, die erhebliche Personen- und Sachschäden nach sich ziehen können. Insbesondere bei der Nutzung von Leitern finden die Arbeiten oftmals in großen Höhen statt, was mit einem besonderen Risiko verbunden ist.

Um Leitern sicher nutzen zu können sind viele Punkte wichtig:

  • Ist es die richtige Leiter für die entsprechende Arbeit?

  • Ist das Notwendiges Zubehör vorhanden?

  • Werden Mitarbeiter jährlich unterwiesen?

  • Wird eine Sichtkontrolle vor jeder Benutzung gemacht?

  • Wird die Prüfung protokolliert durch eine befähigte Person?

Unsere Leistungen bei der Leiterprüfung

  • Überprüfung Ihrer Leitern und Tritte nach der DGUV Information 208-016

  • Ermittlung der Prüfintervalle

  • Erstellung von Prüfbüchern mit allen notwendigen Dokumentationen

  • Anbringen der Prüfsiegel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Erstellung einer Komplettdokumentation in Datei- und Papierformat

  • (Optional) Erstellung der Betriebsanweisungen „Sicherer Umgang mit Leitern“

  • (Optional) Erstellung der Gefährdungsbeurteilung „Umgang mit Leitern“ gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Sicherstellung der Rechtssicherheit gegenüber den Behörden

B und K Team Gruppenfoto

Tipp: Buchen Sie die Leiterprüfung zum absoluten Bestpreis bei Beauftragung einer unserer anderen Dienstleistungen wie den DGUV Vorschrift 3 Prüfungen oder Regalprüfungen einfach dazu!

Prüfung von Leitern und Tritten

Für die Prüfung von Leitern und Tritten muss jeder Betrieb eine beauftrage Person benennen. Laut Betriebssicherheitsverordnung und DGUV muss diese Person in regelmäßigen Abständen die Sicherheit von Leitern und Tritten überprüfen. Die Abstände der Prüfung orientiert sich an den Betriebsverhältnissen, wie die Nutzungshäufigkeit oder die Beanspruchung. Dies gilt auch für den Fall, wenn bei einer vorangegangenen Prüfung von Leitern und Tritten Mängel festgestellt wurden.

Solche Faktoren sind für die Ermittlung der Prüfintervalle entscheidend. Bei der Prüfung wird eine Sicht- und Funktionsprüfung durchgeführt. Dies erfolgt auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016. Mit der Prüfung von Leitern und Tritten haben Unternehmen Rechtssicherheit und einen Nachweis über die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen.

Durchführung der Prüfung

Mit einer regelmäßigen Prüfung von Leitern und Tritten wird die Unfallprävention erhöht und das Unternehmen kann sich gegen Regressforderungen absichern. Bei der Prüfung ist ein strukturiertes Vorgehen anzuwenden. Eine Checkliste kann die Überprüfung vereinfachen. Dazu gehört die Überprüfung der Aufstiegsart, der Werkstoff, die Leiterlänge ebenso wie die Anzahl der Sprossen.

Zudem werden einige Daten und Namen überprüft, wie der Hersteller, die Artikel-Nummer, das Datum der Anschaffung sowie der Name des Sachkundigen und der nächste Prüftermin. Zum Abschluss erfolgt eine Auflistung der Prüfkriterien wie Holme, Sprossen, Leiterfüße oder Trittfüße. Dabei ist jede Prüfung von Leitern und Tritten genau zu dokumentieren und anschließend mit einem Prüfsiegel zu versehen.

Leiterprüfungen bei B&K NRW-Arbeitsschutz

Wir sind als Prüfdienstleister seit über 10 Jahren auf dem Markt und haben einen breiten Erfahrungsschatz was die Prüfdienstleistungen, aber auch die Abläufe und die Kundenbedürfnisse angeht. Durch unsere Erfahrungen in allen Betriebsgrößen und Branchen, können wir auch für Sie die eine optimale und störungsfreie Durchführung gewährleisten. Als spezialisiertes Unternehmen haben wir die Abläufe der Prüfungen genau abgestimmt und können Ihnen dadurch auch einen attraktiven Preis anbieten. Durch unsere enge Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften, können Sie von uns eine störungsfreie, rechtssichere und kostenatraktive Prüfung erwarten.

Ihre Vorteile – unsere Leistungen

Nur Fachpersonal als Prüfer

Bei den Prüfungen setzten wir auf Qualität, Erfahrung und Fachkompetenz. Dementsprechend setzten wir nur Qualifizierte fachkräfte für die Überprüfung Ihre Betriebsmittel ein. Unsere Mitarbeiter sind mit modernster und geeichter Messtechnik ausgerüstet und werden regelmäßig durch Qualifizierungen auf dem neusten Stand der Technik gehalten.

Rund um die Uhr für Sie da

Wir sind 365 Tage und 24 Stunden am Tag für Sie im Einsatz und stellen uns auf Ihre Bedürfnisse im Unternehmen ein. Dabei unternehmen wir alles um Ihre Ausfallzeiten so gering wir möglich zu halten.

Vom Planungsgespräch bis zur Durchführung, Sie haben immer feste Ansprechpartner vor Ort und bei uns im Office.

Keine verstecken Kosten

Bei B&K NRW-Arbeitsschutz erhalten Sie bei allen Betriebsmittel Prüfungen Festpreise für Regale, Leiter, Tore und Türen, etc.. Dadurch können wir Ihnen eine 100% transparente Preisgestaltung bieten. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten die während oder nach der Prüfung anfallen.

Die Abrechnung erfolgt immer nach Leistung, das heißt wir rechnen immer nur die tatsächlich geprüften Stückzahlen ab. Jegliche Planungszeit, Beratungsgespräche oder Rüstzeiten sind dabei für Sie immer inklusive.

Reaktionsschnell

Sie benötigen kurzfristig Betriebsmittelprüfungen? Kein Problem! Bei B&K NRW-Arbeitsschutz ist die Beratung immer umgehend und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein individuelles auf Sie angepasstes Angebot.

Kurzfristige Prüftermine und eine schnelle Dokumentation sind bei uns garantiert. Setzen Sie sich gerne mit uns für eine kostenlose Beratung in Verbindung.

Terminüberwachung Ihrer Prüfzyklen

Jede Betriebsmittelprüfung hat individuelle Prüfintervalle; da kann man leicht mal den Überblick verlieren. Durch unseren Erinnerungsservice kann Ihnen dies nicht mehr passieren. Völlig kostenfrei erinnern wir Sie rechtzeitig wenn bei Ihnen einer Ihren Prüfzyklen ausläuft und vereinbaren, wenn gewünscht, direkt einen neuen Prüftermin für die bevorstehenden Prüfungen. So können Sie sicher sein, dass Sie keine Frist mehr verpassen und bleiben rechtssicher.

Häufige Fragen zur Prüfung von Leitern und Tritten (FAQ)

Die Rechtsgrundlagen für die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritte basieren auf folgende Gesetze und Verordnungen:

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG) § 3 „Grundpflichten des Unternehmers“
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3 und § 14 und Anhang 2
  • DGUV Vorschrift 208-016

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten gemäß der DGUV Vorschrift 208-016 durchzuführen ist. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte fachkundige Person seine Leitern und Tritte, wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand überprüft. Das Ergebnis dieser Prüfungen muss dokumentiert sein.

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen alle Arbeitsmittel die der Unternehmer seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt, vor erster Inbetriebnahme und falls die Arbeitsmittel schadhaften Einflüssen unterliegen, regelmäßig auf Ihre Sicherheit überprüft werden.

Wir oft Leitern geprüft werden müssen im Unternehmen hängt somit von den Umgebungseinflüssen ab die auf die Leitern wirken.

Beispielhafte Einflüsse die zu Beschädigungen führen können:

  • starke Verschmutzungen
  • hohe Luftfeuchtigkeit
  • chemische Stoffe
  • rauer Betrieb
  • Feuchtigkeit
  • niedrige Temperaturen
  • mechanische Beschädigungen
  • zu starke Belastung

Diese Einflüsse sind im Anhang einer Gefährdungsbeurteilung zur ermitteln und ein Prüfzyklus ist festzzulegen.

Die Berufsgenosschaften empfehlen aber jede Leiter mindestens einmal im Jahr durch eine „zum prüfen Befähigte Person“ prüfen zu lassen.

Nach der Betriebssicherheitsverordung (BetrSichV) dürfen Prüfungen nur durch Befähigte Personen durchgeführt werden. Wer eine „zum prüfen Befähigte Person“ ist, wird in den Technischen Regeln (TRBS 1203) zur Betriebsicherheitsverordnung genauer definiert:

TRBS 1203 – Zur Prüfung Befähigte Person

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die zur Prüfung befähigte Person so ausgewählt und qualifiziert ist, dass sie die ihr übertragenen Prüfaufgaben

1. dem Stand der Technik entsprechend (z. B. TRBS und andere Technische Regeln, DGUV- Prüfgrundsätze, ggf. in der erforderlichen Reihenfolge der Prüfschritte) und

2. mit dem entsprechenden Prüfumfang

Des Weiteren muss diese Person Kenntnisse mit dem Arbeitsmittel besitzen, diese werden gemäß TRBS erworben durch:

1. Berufsausbildung,

2. Berufserfahrung und

3. zeitnahe berufliche Tätigkeit.

Zum prüfen befähigte Personen müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, Erfahrung im Umgang mit Leitern haben. Zudem muss die prüfende Person den aktuellen Stand der Technik kennen.