Prüfung von Leitern und Tritten gemäß BetrSichV
Herstellerunabhängige UVV-Prüfung von Leitern und Tritten
Unsachgemäße und defekte Leitern führen häufig zu Arbeitsunfällen mit schweren Verletzungen und Brüchen. Ursache sind oft nicht ausreichend gesicherte aber auch defekte sowie unsachgemäß verwendete Leitern. Jährlich erfassen die Berufsgenossenschaften ca. 45.000 Leiterunfälle wovon ca. 4000 Arbeitsunfälle zu einer Verrentung führen. Ca. 50 Leiterunfälle verlaufen sogar tödlich. In vielen europäischen Ländern ist deshalb aufgrund der Häufigkeit und Schwere der Unfälle das Arbeiten auf Leitern verboten.
Da viele Unfälle auf falsches Verhalten und auch auf Mängel der Leitern zurückzuführen sind, ist die Unterweisung der Beschäftigen, über den sicheren Umgang mit Leitern und Tritten und die jährliche Fachkundige Prüfung durch eine „zum Prüfen Befähigte Person“ unumgänglich um sicheres Arbeiten mit Leitern gewährleisten zu können.
Durch die Erneuerung der TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“ gab es zahlreiche Veränderungen für die Unternehmer. Wir prüfen bei der UVV-Prüfung ob Sie rechtssicher aufgestellt sind.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Überprüfung Ihrer Leitern und Tritte nach der DGUV Information 208-016
- Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Ermittlung der Prüfintervalle
- Erstellung von Prüfbüchern mit allen notwendigen Dokumentationen
- Anbringen der Prüfsiegel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Erstellung der Gefährdungsbeurteilung "Umgang mit Leitern" gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Erstellung der Betriebsanweisungen "Sicherer Umgang mit Leitern"
- Erstellung einer Komplettdokumentation in Datei- und Papierformat
- Sicherstellung der Rechtssicherheit gegenüber den Behörden
Leitern sicher Nutzen
Um Leitern sicher nutzen zu können sind viele Punkte wichtig:
- Die richtige Leiter für die entsprechende Arbeit?
- Notwendiges Zubehör vorhanden?
- Mitarbeiter jährlich unterwiesen?
- Sichtkontrolle vor jeder Benutzung?
- Protokollierte Prüfung durch eine Befähigte Person?
Wenn externe Experten die Prüfung von Leitern und Tritten durchführen, kann sich das Unternehmen ganz auf die betrieblichen Kernprozesse konzentrieren. Unsere Fachkräfte von B&K NRW Arbeitsschutz überprüfen Ihre Leiter und Tritte und erstellen eine ordnungsgemäße Dokumentation. Von der Überprüfung bis zur Ermittlung der Prüfintervalle und dem Erstellen von erforderlichen Dokumentationen und Betriebsanweisungen werden diverse Dienstleistungen angeboten.
Prüfung von Leitern und Tritten
Für die Prüfung von Leitern und Tritten muss jeder Betrieb eine beauftrage Person benennen. Laut Betriebssicherheitsverordnung und DGUV muss diese Person in regelmäßigen Abständen die Sicherheit von Leitern und Tritten überprüfen. Die Abstände der Prüfung orientiert sich an den Betriebsverhältnissen, wie die Nutzungshäufigkeit oder die Beanspruchung. Dies gilt auch für den Fall, wenn bei einer vorangegangenen Prüfung von Leitern und Tritten Mängel festgestellt wurden.
Solche Faktoren sind für die Ermittlung der Prüfintervalle entscheidend. Bei der Prüfung wird eine Sicht- und Funktionsprüfung durchgeführt. Dies erfolgt auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016. Mit der Prüfung von Leitern und Tritten haben Unternehmen Rechtssicherheit und einen Nachweis über die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen.
Durchführung der Prüfung
Mit einer regelmäßigen Prüfung von Leitern und Tritten wird die Unfallprävention erhöht und das Unternehmen kann sich gegen Regressforderungen absichern. Bei der Prüfung ist ein strukturiertes Vorgehen anzuwenden. Eine Checkliste kann die Überprüfung vereinfachen. Dazu gehört die Überprüfung der Aufstiegsart, der Werkstoff, die Leiterlänge ebenso wie die Anzahl der Sprossen.
Zudem werden einige Daten und Namen überprüft, wie der Hersteller, die Artikel-Nummer, das Datum der Anschaffung sowie der Name des Sachkundigen und der nächste Prüftermin. Zum Abschluss erfolgt eine Auflistung der Prüfkriterien wie Holme, Sprossen, Leiterfüße oder Trittfüße. Dabei ist jede Prüfung von Leitern und Tritten genau zu dokumentieren und anschließend mit einem Prüfsiegel zu versehen.
Prüfung von Leitern und Tritten von B&K NRW Arbeitsschutz
Wenn externe Experten die Prüfung von Leitern und Tritten durchführen, können sich Unternehmen ganz auf ihren Geschäftsalltag konzentrieren. Die Fachkräfte von B&K NRW Arbeitsschutz überprüfen Ihre Leiter und Tritte und erstellen eine ordnungsgemäße Dokumentation. Von der Überprüfung bis zur Ermittlung der Prüfintervalle und dem Erstellen von erforderlichen Dokumentationen und Betriebsanweisungen werden diverse Dienstleistungen angeboten.
Dabei können die Fachkräfte verschiedene Typen überprüfen, wie Rollleiter, Mehrzweckleiter, fahrbare Stehleiter, höhenverstellbare Leiter und viele andere Typen. Überlassen Sie externen Fachleuten die Prüfung von Leitern und Tritten.
Informationen zur Prüfung von Leitern und Tritten
1. Akkordeon
Die Auswahl der korrekten Leiter ist von den auszuführenden Tätigkeiten und dem Einsatzort abhängig. Es sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:
- die Arbeitsaufgabe
- die Arbeitsweise
- die Ergonomie - z.B. Überkopfarbeiten
- die Benutzungsdauer - je nach Tätigkeitsdauer Stufen oder Sprossen
- die Bodenbeschaffenheit - glatt, weich, uneben
Besondere Umgebungsbedingungen sind ebenfalls, für die richtige Materialwahl der Leiter maßgebend. Hierbei ist zu berücksichtigen welche Einflüsse die Umgebung aufweist:
- starke Verschmutzungen
- hohe Luftfeuchtigkeit
- chemische Stoffe
- rauer Betrieb
- elektrostatische Aufladung
- niedrige Temperaturen
Für unterschiedliche Tätigkeiten und Einsatzorte, gibt es unterschiedliche Leitertypen, wie:
- Schiebeleitern
- Rollleitern
- Stufenleitern
- Steckleitern
- Glasreinigerleitern
- Podestleitern
- Mehrzweckleitern
- Mast- und Hängeleitern
2. Akkordeon
Die Rechtsgrundlagen für die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritte basieren auf folgende Gesetze und Verordnungen:
- Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG) § 3 "Grundpflichten des Unternehmers"
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3 und § 14 und Anhang 2
- DGUV Vorschrift 208-016
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten gemäß der DGUV Vorschrift 208-016 durchzuführen ist. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte fachkundige Person seine Leitern und Tritte, wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand überprüft. Das Ergebnis dieser Prüfungen muss dokumentiert sein.
3. Akkordeon
Unsere Prüfexperten sind ausgebildete fachkundige Personen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der DGUV Vorschrift 208-016 und für die Prüfung von Leitern und Tritten jeder Bauart zugelassen.
Unsere Prüfungen werden für Sie rechtssicher dokumentiert. Sie erhalten Sie ein Prüfbuch mit allen behördlich geforderten Informationen.
Ein weiter Pluspunkt unserer Arbeitsweise ist, dass wir Ihren Betriebsablauf nicht behindern. Unsere Prüftätigkeiten finden im laufenden Betrieb statt.
Der Prüfungsablauf gliedert sich wie folgt auf:
- Überprüfung Ihrer Leitern und Tritte nach der DGUV Information 208-016
- Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Ermittlung der Prüfintervalle
- Erstellung der Prüfbücher mit allen notwendigen Dokumentationen
- Anbringen der Prüfsiegel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Erstellung der Gefährdungsburteilung "Umgang mit Leitern" gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Erstellung der Betriebsanweisungen "Sicherer Umgang mit Leitern"
- Erstellung einer Komplettdokumentation in Datei- und Papierformat
- Sicherstellung der Rechtssicherheit gegenüber den Behörden
4. Akkordeon
Durch unsere Leistungen werden Sie komplett um den Prozess der Leiternprüfungen entlastet.
Die erhalten eine rechtssichere Dokumentation und somit Rechtssicherheit gegenüber den Behörden.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz!
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