Regalinspektionen nach DIN EN 15635 und BGR 234
Unsere Prüfexperten führen Regalprüfungen / Regalinspektionen im laufenden Betrieb, herstellerunabhängig durch.
Jeder Arbeitgeber ist für die Regalprüfung nach DIN EN 15635 selbst verantwortlich. Diese Prüfung muss regelmäßig von einer befähigten Person durchgeführt werden. Bei den regelmäßigen Überprüfungen wird zwischen einer Experteninspektion und Sichtkontrollen unterschieden. Die Experteninspektion sollte alle 12 Monate durchgeführt werden, während für die Sichtkontrolle kürzere Abstände ausreichen.
Alle Regale sind grundsätzlich nach dem Aufbau durch den Erbauer zur prüfen. Regale die schädlichen Einflüssen unterliegen, müssen in regelmäßigen Abständen auf Ihre Sicherheit überprüft werden.
In vielen Fällen erfolgt die Sichtkontrolle wöchentlich, wobei die Risikoanalyse auch andere Prüfintervalle ergeben kann. Unter einer befähigten Person versteht man Experten, die eine Ausbildung zum Regalinspekteur abgeschlossen haben. Diese Inspekteure können die Regalprüfung nach DIN EN 15635 systematisch durchführen. Dabei werden Regale auf Beschädigungen, Deformationen und andere Defekte überprüft. Zudem wird das Regal auf fehlende Teile überprüft. Mit der Regalprüfung nach DIN EN 15635 kommt der Arbeitgeber seinen Pflichten im Arbeitsschutz nach und schafft Rechtssicherheit.
Regalanlagen die schädigenden Einflüssen unterliegen, müssen gemäß der DIN EN 15635 innerjählich durch den sogenannten „Regalchecker“ , sowie jährlich durch eine „zum Prüfen Befähigte Person“ gemäß TRBS 1203, überprüft werden.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Überprüfung der ordnungsgemäßen Regalmontagen für alle Regaltypen
- Überprüfung aller Sicherheitsfunktionen
- Überprüfung aller Sicherheitseinrichtungen
- Durchführung der Sichtkontrollen gemäß der DIN EN 15635
- Beurteilung von Schäden inklusive Schadenskennung
- Vermessung der Regalanlagen
- Überprüfung aller Regalkennzeichnungen
- Erteilung und Anbringung der Prüfplaketten gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) / DIN EN 15635
- Erstellung aller Inspektionsprotokolle
- Erstellung einer Fotodokumentation
- Sicherstellung der Rechtssicherheit gegenüber den Behörden!
Nur bei B&K NRW Arbeitsschutz erhalten Sie einen Festpreis je Regalfach. Keine verstecken Kosten und fest kalkulierte und planbare Preise. Diesen Festpreis können Sie sich in unserem Servicevertrag inklusive Terminüberwachung und Unterweisung Ihrer „Regalchecker“ sichern.
Ablauf der Regalprüfung
Eine Regalprüfung nach DIN EN 15635 muss verschiedene Kriterien erfüllen. Dazu gehört, unter anderem, die Sichtkontrolle der Regalbauteile auf erkennbare Beschädigungen. Wenn der Prüfer beschädigte Bauteile erkennt, muss eine Kennzeichnung und Beurteilung der Schäden erfolgen. Dabei können Schäden an der Konstruktion auftreten, wie an Stützen und Verbänden an Palettenregalen.
Zudem können Schäden an Regalen durch Überlastungen an Trägern oder infolge von Stoßeinwirkungen auftreten. Auch der Aufbau wird überprüft, da die Regalstützen lotrecht stehen müssen. Zur Regalprüfung nach DIN EN 15635 gehört zudem die Überprüfung möglicher Materialschäden oder Risse in Schweißnähten. Die Beschädigungen an den Regalen werden gekennzeichnet und beurteilt.
Regalprüfung von B&K NRW Arbeitsschutz
Die Fachkräfte von B&K NRW Arbeitsschutz können die Regalprüfung nach DIN EN 15635 durchführen. Dafür werden alle erforderlichen Maßnahmen ausgeführt. Von der Überprüfung der ordnungsgemäßen Regalmontage bis zur Durchführung der Sichtkontrollen gemäß der DIN EN 15635 und der Schadensbeurteilung werden passende Dienstleistungen angeboten.
Zum Service gehört auch die Vermessung der Regalanlagen, die Überprüfung der Regalkennzeichnungen sowie das Anfertigen von Inspektionsprotokollen. Informieren Sie sich bei B&K NRW Arbeitsschutz über die Regalprüfung nach DIN EN 15635.
Informationen und Antworten
1. Akkordeon
Als Regalanlagen oder deren Einrichtungen gelten als Arbeitsmittel, die zur Herstellung oder Aufbewahrung von Produkten, Arbeitsgeräten oder Zubehör benötigt werden.
Regale und Regalanlagen weisen unterschiedliche Höhen und Breiten auf. Je nach Unternehmen und Branche kommen Regale mit wenigen Metern Breite, bis zu mehr als 100 Metern Breite sowie fahrbare Regalanlagen zum Einsatz.
Es gibt Regalanlagen beispielsweise in Büros, Maschinenbau, Möbel- und Holzindustrie, Autoverwerter, Baustoffe, Oper und Theater uvm.. Kurz: Regalanlagen gibt es fasst allen Unternehmen.
2. Akkordeon
Die Rechtsgrundlagen für die Durchführung von Regalinspektionen bzw. Regalprüfungen finden sich in folgenden Gesetzen und Verordnungen wieder:
- dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) "Grundpflichten der Unternehmer"
- der Betriebssicherheitsverordnung
- der DIN EN 15635
Die Regalinspektionspflicht nach DIN EN 15635 schreibt vor, dass Einfahrregale, Durchfahrregale, Durchlaufregale, Fachbodenregale, Kragarmregale, Mehrgeschoßanlagen, Palettenregale und Lagerbühnen jährlich von einer fachkundigen Person überprüft werden müssen.
Die Durchführung der Prüfungen von Regalanlagen nach DIN EN 15635 obliegt einer fachkundigen Person. Ihre Fachkunde hat diese Person durch eine spezielle Ausbildung zum Regalinspekteur erworben!
3. Akkordeon
Unsere Regalinspekteue sind ausgebildete und erfahrene Prüfer gemäß der DIN EN 15635.
Bei unseren herstellerunabhängigen Prüfungen halten wir uns streng an die gesetzlichen Vorgaben und dokumentieren unsere Tätigkeit genau. In Summe erhält so der Betreiber eine rechtssichere Prüfdokumentation.
Unsere Regalinspektion trägt somit zu einer wesentlichen Verbesserung der Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen bei. Somit treffen Sie die präventive Vorsorge zum sicheren Arbeiten für Ihre Beschäftigten, speziell die Lagerarbeiter und Flurförderzeugbediener.
4. Akkordeon
Unsere Leistungen geben Ihnen Rechtssicherheit gegenüber den Behörden!
Wir von B&K NRW-Arbeitsschutz prüfen sämtliche Regalanlagen bei laufendem Betrieb, sodass weder Arbeiter noch bestimmte Arbeitsabläufe gestört werden. Sie profitieren von einer Inspektion der Regale ohne Ausfallzeiten und ohne Stillstand im Lager!
So sparen Sie Zeit und somit Geld!