Unterweisungen
Unterweisung in Arbeitssicherheit - eine Unternehmerpflicht
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit erstellen Ihre Unterweisungen und führen diese in Ihrem Unternehmen zielgerichtet und individuell durch.
Damit Ihre Beschäftigten sicher arbeiten können, ist es notwendig, Sie durch Unterweisungen über die Gefährdungen und das richtige Verhalten bei Ihrer Tätigkeit zu informieren und zu qualifizieren. Die Unterweisung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern eine Chance, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den betrieblichen Arbeitsschutz einzubinden. Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Basis zu den jeweiligen Unterweisungsthemen.
Wir übernehmen stellvertretend für die verantwortlichen Personen die Erstellung der Unterweisungsunterlagen und übernehmen die dokumentierte Durchführung der Unterweisung für die Führungskräfte.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Erstellung einer Bedarfsanalyse
- Erstellung aller Unterweisungsunterlagen
- Abgleich der vorhandenen Unterweisungen im Unternehmen
- Einweisung der Führungskräfte im Umgang mit Unterweisungen
- Durchführung der Unterweisungen im Betrieb
- Erstellung einer Komplettdokumentation
- Übergabe aller Dokumente in Datei- und Papierformat
Informationen und Antworten
1. Akkordeon
Eine Erstunterweisung, auch Grundlagenunterweisung genannt, muss bei Neueinstellungen, Arbeitsplatzwechseln, Einführung neuer Verfahren, Umgang mit Maschinen, Stoffe oder Geräte durchgeführt werden.
Die Wiederholungsunterweisungen müssen regelmäßig, mindestens jedoch einmal pro Jahr stattfinden.
Die Auswahl und Gewichtung der Themen ergeben sich aus den betrieblichen Gegebenheiten.
Die Unterweisungsinhalte und die Teilnehmer sind zu dokumentieren!
2. Akkordeon
Der Unternehmer muss die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen unterweisen. (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Die Unterweisung muss während der Arbeitszeit und angepasst an die individuelle Arbeitssituation durchgeführt werden, das heißt, sie muss auf den konkreten Arbeitsplatz und Aufgabenbereich bezogen sein.
Art und Umfang der Unterweisung sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nicht geregelt. Die Inhalte der Unterweisung müssen aber in einem angemessenem Verhältnis zur Gefahr und entsprechender Qualifikation der Beschäftigten erfolgen.
Die Pflichten ergeben sich aus:
- dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- der DGUV Vorschrift 1
- der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- und weitere konkretisierende behördliche Verordnungen
3. Akkordeon
Die Inhalte der Unterweisung sind ein wichtiges Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie dienen dazu, den Beschäftigten die Unfall- und Gesundheitsgefahren, die am Arbeitsplatz auftreten können, aufzuzeigen.
Das Ziel der Unterweisung ist, dass die Beschäftigten sich aus Überzeugung gesundheits- und sicherheitsgerecht verhalten und somit das Unfallrisiko minimiert wird.
Die Unterweisung muss informieren über:
- die arbeitsplatz- bzw. tätigkeitsspezifischen Gefährdungen,
- die vom Arbeitgeber getroffenen Sicherheitsvorkehrungen und
- die vom Beschäftigten zu beachtenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln.
4. Akkordeon
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind Experten für die Erstellung und Durchführung von Unterweisungen, für alle gesetzlichen Vorgaben.
Durch unsere Leistungen werden Sie und Ihre Führungskräfte komplett um diese "Pflicht" entlastet. Wir übernehmen für Sie die Erstellung, Durchführung und Dokumentation Ihrer Unterweisungen.
Ihr Nutzen durch unsere Leistungen:
- Sie sparen Zeit und somit bares Geld
- Sie und Ihre Führungskräfte werden komplett entlastet
- Sie erfüllen Ihre Pflichten gegenüber den gesetzlichen Vorschriften
- Sie erhalten tätigkeits- und arbeitsplatzbezogene Unterweisungsvorlagen
- Sie erhalten alle Dokumente in Datei- und Papierformat
- Sie erhalten Rechtssicherheit gegenüber den Behörden