UVV-Prüfung: rechtssicherer Arbeitsschutz für Unternehmen

Arbeitssicherheit ist nicht verhandelbar – weder moralisch noch gesetzlich.

Unternehmen haben die Pflicht, ihre Mitarbeiter vor Gefährdungen zu schützen. Ein zentraler Baustein dieser Verantwortung ist die regelmäßige UVV-Prüfung. Die Abkürzung UVV steht dabei für Unfallverhütungsvorschriften, diese werden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) veröffentlicht. Doch was genau besagen sie und was bedeuten sie für Arbeitgeber in der Praxis?

Die UVV Prüfung dient der Prävention von Arbeitsunfällen, Sachschäden und Ausfallzeiten. Gleichzeitig bildet sie das Rückgrat der Rechtssicherheit im Unternehmen. Wer sie konsequent umsetzt, beugt nicht nur Bußgeldern vor, sondern zeigt aktives Engagement für betrieblichen Arbeitsschutz.

Als erfahrenes Fachunternehmen für Arbeitssicherheit in NRW bietet B&K NRW Arbeitsschutz professionelle Unterstützung bei der Durchführung aller UVV Prüfungen – herstellerunabhängig, normgerecht und wirtschaftlich.

Unterweisungen Mitarbeiter

Was sind Unfallverhütungsvorschriften (UVV)?

Die UVV sind ein verbindliches Regelwerk, die von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen herausgegeben werden. Sie definieren Pflichten, Anforderungen und technische Regeln für den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln und den allgemeinen Arbeitsalltag.

Die Vorschriften basieren auf jahrzehntelanger Erfahrung im Unfallgeschehen und werden kontinuierlich aktualisiert. Im Zentrum steht dabei ein Ziel: Unfälle und Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz verhindern.

UVV sind keine Empfehlungen – sie sind rechtlich bindend. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Einhaltung sicherzustellen und regelmäßig durch Prüfungen zu kontrollieren.

Gesetzliche Grundlagen der UVV Prüfung

Mehrere Gesetze und Verordnungen greifen ineinander, wenn es um die UVV Prüfung geht. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – verpflichtet den Arbeitgeber, Gefährdungen zu beurteilen und Schutzmaßnahmen zu ergreifen
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – regelt die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln – einschließlich der Pflicht zur regelmäßigen Prüfung
  • DGUV Vorschrift 1 und 3 – konkretisieren die Verantwortung für Arbeitssicherheit und speziell die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201 & 1203) – definieren, wie und von wem Prüfungen durchzuführen sind

Die rechtliche Lage in Deutschland ist also so, dass Unternehmen ihre Arbeitsmittel regelmäßig prüfen lassen müssen – von qualifizierten Personen. Fehlt die Prüfung oder wird sie unzureichend dokumentiert, drohen Bußgelder, Untersagungen oder im Schadensfall sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Für wen gilt die UVV Prüfungspflicht?

Die UVV Prüfungspflicht gilt branchenübergreifend für alle Unternehmen, sobald Arbeitsmittel, Maschinen oder elektrische Geräte eingesetzt werden. Dabei spielt die Unternehmensgröße keine Rolle – auch Ein-Mann-Betriebe sind verpflichtet, die UVV Prüfung durchzuführen.

Beispiele:

  • Ein Handwerksbetrieb muss seine Leitern, Werkzeuge und elektrischen Geräte regelmäßig prüfen lassen.
  • Ein Logistikunternehmen muss seine Flurförderzeuge (z. B. Stapler) nach UVV Vorschriften kontrollieren lassen.
  • Ein Pflegedienst benötigt die elektrische Prüfung seiner Pflegebetten und Medizingeräte.

Wichtig: Auch gemietete oder geleaste Geräte fallen unter die Prüfpflicht.

Welche Arbeitsmittel sind UVV-pflichtig?

Nicht alle, aber viele Arbeitsmittel unterliegen der UVV Prüfung. Dazu zählen unter anderem:

Mechanische Betriebsmittel:

  • Leitern, Tritte
  • Regale und Lagertechnik
  • Krane und Hebezeuge
  • Türen, Roll- und Sektionaltore

Elektrische Betriebsmittel (DGUV Vorschrift 3):

  • Ortsveränderliche Geräte (Bohrmaschinen, Monitore)
  • Ortsfeste Anlagen (Verteilungen, Maschinen)
  • Schweißgeräte
  • Serveranlagen, Ladestationen

Flurförderzeuge und Fahrzeuge:

  • Gabelstapler
  • Hubwagen
  • Mitgänger-Flurförderzeuge

Sicherheitstechnische Einrichtungen:

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Brandschutztüren
  • Notstromaggregate

Je nach Art und Nutzung des Arbeitsmittels gelten unterschiedliche Prüfzyklen und Anforderungen.

Ablauf einer UVV Prüfung – Schritt für Schritt

Die UVV Prüfung besteht aus mehreren Stufen. B&K NRW Arbeitsschutz führt alle Prüfungen professionell, dokumentiert und ohne Betriebsunterbrechung durch.

1. Vorbereitung und Sichtprüfung

  • Identifikation aller prüfpflichtigen Arbeitsmittel
  • Sichtkontrolle auf äußere Mängel, Verschleiß, Manipulation

2. Funktionsprüfung

  • Mechanische Tests (z. B. Rutschfestigkeit von Leitern)
  • Elektrische Messungen (bei DGUV V3)
  • Prüfung der Sicherheitseinrichtungen (z. B. Not-Aus)

3. Dokumentation & Prüfbericht

  • Protokollierung aller Prüfergebnisse
  • Festhalten von Mängeln und empfohlenen Maßnahmen
  • Prüfplakette mit nächstem Termin

4. Maßnahmenempfehlung & Nachkontrolle

  • Unterstützung bei der Mängelbeseitigung
  • Optional: Erinnerung an die nächste UVV Kontrolle

Ein guter Prüfprozess entlastet das Unternehmen und schafft Transparenz – genau hier setzt B&K NRW Arbeitsschutz an.

Prüfintervalle – Wie oft muss geprüft werden?

Die Häufigkeit der UVV-Prüfung hängt vom Arbeitsmittel, der Beanspruchung und der Gefährdung ab. Grundregel: Mindestens einmal jährlich.

Beispiele für Prüfintervalle:

  • Leitern und Tritte: jährlich
  • Regalanlagen: jährlich (nach DIN EN 15635)
  • elektrische Geräte: alle 3–24 Monate je nach Einsatzort
  • Tore und Türen: jährlich nach ASR A1.7
  • Flurförderzeuge: jährlich

Abweichungen sind möglich, wenn die Gefährdungsbeurteilung kürzere oder längere Intervalle vorgibt. Zudem muss nach jeder Reparatur oder Wartung eine neue UVV Prüfung durchgeführt werden.

Wer darf eine UVV-Prüfung durchführen?

UVV Prüfungen dürfen ausschließlich von sogenannten befähigten Personen durchgeführt werden – das schreibt die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 verbindlich vor. Um als befähigte Person zu gelten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Dazu gehören eine fachliche Ausbildung, beispielsweise als Elektrofachkraft, eine angemessene Berufserfahrung im jeweiligen Prüfbereich sowie fundierte Kenntnisse der einschlägigen Normen, Vorschriften und Regelwerke.

Unternehmen haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, für eine rechtssichere UVV Prüfung zu sorgen: Sie können entweder eigene Mitarbeitende entsprechend qualifizieren oder die Prüfungen von einem externen, spezialisierten Dienstleister durchführen lassen – wie zum Beispiel durch B&K NRW Arbeitsschutz. Die Beauftragung eines externen Partners bringt zahlreiche Vorteile mit sich: Sie profitieren von normkonformer Prüfung, modernster Technik, stets aktuellem Know-how und haben keinerlei internen Organisationsaufwand. Zudem ist sichergestellt, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten und dokumentiert werden – rechtssicher und zuverlässig.

Dokumentation – So sichern Sie sich rechtlich ab!

Bei der UVV Prüfung zählt nicht nur die fachgerechte Durchführung, sondern ebenso die lückenlose Dokumentation. Diese ist rechtlich essenziell, denn sie dient im Falle von Kontrollen oder Schadensfällen als Nachweis gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften oder Versicherungen. Eine rechtssichere Dokumentation muss vollständig und nachvollziehbar sein. Sie sollte alle relevanten Informationen enthalten – darunter Name des Prüfers, Datum der Prüfung, die jeweiligen Prüfergebnisse sowie konkrete Maßnahmen bei festgestellten Mängeln. Zudem muss die Dokumentation ordnungsgemäß aufbewahrt und jederzeit vorzeigbar sein, zum Beispiel bei einer behördlichen Überprüfung.

Wir stellen unseren Kunden zu jeder durchgeführten Prüfung einen umfassenden Prüfbericht bereit – wahlweise digital oder in Papierform. Dieser Bericht enthält nicht nur alle Pflichtangaben, sondern auf Wunsch auch eine Fotodokumentation der geprüften Betriebsmittel sowie eine übersichtliche Mängelliste. So sind Sie auf der sicheren Seite – sowohl organisatorisch als auch juristisch.

Was passiert bei einer fehlenden oder fehlerhaften UVV Prüfung?

Wenn die UVV Prüfung versäumt oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird, kann das für Unternehmen gravierende Folgen haben. Mögliche Konsequenzen sind:

  • Bußgelder bis zu 25.000 €
  • Regressforderungen durch Berufsgenossenschaft
  • Betriebsstilllegung durch Behörden
  • persönliche Haftung von Führungskräften
  • Ausschluss von Versicherungsleistungen bei Unfällen

Ein einziger ungeprüfter Defekt kann enorme Folgen haben. Darum ist die regelmäßige Sicherheitsprüfung nicht nur Pflicht, sondern Schutzschild.

So unterstützt Sie B&K NRW Arbeitsschutz bei der UVV Prüfung

Die UVV Prüfung ist kein bürokratischer Akt, sondern gelebte Verantwortung. Wer seine Betriebsmittel regelmäßig prüfen lässt, schützt Menschenleben, vermeidet Kosten und schafft Vertrauen bei Kunden und Mitarbeitern. Mit B&K NRW Arbeitsschutz haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der nicht nur prüft, sondern auch berät, begleitet und entlastet – ganzheitlich, normkonform und zuverlässig.

Als zertifizierter Spezialist für UVV Prüfungen bieten wir:

Bei uns können Sie sich auf eine reibungslose Durchführung der Prüfungen verlassen, die ihren Betriebsablauf kaum beeinträchtigen. Zudem können Sie faire Preise und bestens geschulte Mitarbeiter erwarten. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten!

Häufig gestellte Fragen zur UVV Prüfung (FAQ)

Ja, Arbeitgeber sind laut § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den DGUV-Vorschriften verpflichtet, Arbeitsmittel regelmäßig durch befähigte Personen prüfen zu lassen. Ziel ist es, die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Die Prüffristen richten sich nach Art und Nutzung der Arbeitsmittel.

Bei der UVV Prüfung werden Arbeitsmittel und Betriebseinrichtungen auf ihren sicheren Zustand überprüft. Dazu gehören unter anderem Bremsen, Beleuchtung, Sicherheitsvorrichtungen, Hydraulik, mechanische Bauteile sowie elektrische Anlagen. In der Prüfung wird festgestellt, ob die Geräte den geltenden Vorschriften entsprechen, ordnungsgemäß funktionieren und keine Mängel aufweisen, die die Sicherheit gefährden könnten. Nach erfolgter Prüfung werden die Ergebnisse dokumentiert und Prüfplatten verteilt, sofern keine Mängel festgestellt wurden.

UVV Prüfungen sind wichtig, weil sie Arbeitsunfälle verhindern und die Sicherheit der Beschäftigten gewährleisten. Durch regelmäßige Kontrollen werden Mängel frühzeitig erkannt und behoben, bevor es zu gefährlichen Situationen kommt. Gleichzeitig erfüllen Unternehmen ihre gesetzlichen Pflichten und vermeiden Bußgelder oder Haftungsrisiken. UVV Prüfungen schützen also Menschen, Maschinen und den Betrieb selbst.

Für die UVV Prüfung müssen folgende Nachweise erbracht werden:

  • Prüfprotokolle mit Angaben zu Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung
  • Name der befähigten Person, die die Prüfung durchgeführt hat
  • Datum der Prüfung sowie die nächste fällige Prüfung
  • Dokumentation festgestellter Mängel und ggf. durchgeführter Maßnahmen
  • Prüfplakette am Gerät als sichtbarer Nachweis

Diese Unterlagen müssen aufbewahrt und auf Verlangen der Aufsichtsbehörden vorgelegt werden können.