Betriebsanweisungen erstellen lassen nach allen Gesetzen und Verordnungen
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit erstellen alle Betriebsanweisungen inklusive einer rechtssicheren Dokumentation.
Betriebsanweisungen sind ein wichtiges Instrument in der Prävention.
Betriebsanweisungen werden nach einem vorgegebenen praxisgerechten Aufbau erstellt. Wichtig ist dabei, dass die Betriebsanweisungen betriebsspezifisch erarbeitet werden und durch die Unterschrift des Unternehmers oder der Führungskraft für die Beschäftigten verbindlich werden. Sie sind somit auch arbeitsrechtlich von Bedeutung.
Die fertigen Betriebsanweisungen müssen mit den Beschäftigten durchgesprochen werden. Dies erfolgt am einfachsten im Zuge einer dokumentierten Unterweisung.
Weiter müssen Betriebsanweisungen an geeigneten Stellen im Unternehmen ausgelegt bzw. ausgehängt werden, so dass diese jederzeit von den Beschäftigten gelesen werden können.
Alleiniges Auslegen oder Aushändigen von Betriebsanweisungen reicht nicht aus.
Unsere Leistungen im Überblick
Betriebsanweisung erstellen
B&K NRW-Arbeitsschutz setzt leicht verständliche, umfassende und rechtssichere Betriebsanweisungen für Ihr Unternehmen auf.
Betriebsanweisungen werden nach einem vorgegebenen praxisgerechten Aufbau erstellt. Um eine Betriebsanweisung zu erstellen, muss immer die betriebliche Tätigkeit mit den Arbeitsmitteln und Stoffen vor Ort betrachtet werden.
Diese ist daher immer spezifisch und individuell. Dabei ist zu beachten, ob und in welchem Maße die Tätigkeit der Beschäftigten eine Gefährdung für die Gesundheit darstellt.
Inhaltlich geben Betriebsanweisungen die Gefährdungen und welche Gegenmaßnahmen, die für eine Minimierung der Gefährdungen notwendig sind wieder.
Die Betriebsanweisungen sollen farblich differenziert, in einem Unternehmen einheitlich dargestellt werden. Diese farbliche Gestaltung ist formell nicht vorgeschrieben. In der Praxis hat sich allerdings folgende Farbwahl durchgesetzt:
Unternehmer sind dazu verpflichtet, Betriebsanweisungen zu erstellen. Je nach Branche gibt es zudem fachspezifische Unfallverhütungsvorschriften, die in zusätzlichen Betriebsanweisungen festgehalten werden müssen. Sie werden für die Mitarbeiter verbindlich, sobald der Arbeitgeber das Dokument mit seiner Unterschrift signiert. Zusätzlich müssen Unternehmer die Betriebsanweisungen mit ihren Arbeitnehmern besprechen, um sicherzustellen, dass sie zur Kenntnis genommen wurden.
Betriebsanweisungen und Arbeitsschutz
Wir unterstützten bei den Betriebsanweisungen, da sie bei der Unfallvermeidung einen zentralen Punkt darstellen.
Betriebsanweisungen sind ein elementarer Bestandteil des Arbeitsschutzes, weil sie ein wichtiges Mittel zur Unfallprävention darstellen. Mitarbeiter können direkt am Arbeitsplatz nachlesen, wie sie sich im Umgang mit Maschinen, Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen und gentechnischen Anlagen verhalten sollen. Damit die Informationen schnell erfasst werden können, sind Betriebsanweisungen praxisorientiert, leicht verständlich und stets betriebsspezifisch ausgelegt.
Vorteile von Betriebsanweisungen
Betriebsanweisungen werden nach einem vorgegebenen praxisgerechten Aufbau erstellt. Wichtig ist dabei, dass die Betriebsanweisungen betriebsspezifisch erarbeitet werden und durch die Unterschrift einer verantwortlichen Person für die Beschäftigten verbindlich werden.
So sind Betriebsanweisungen arbeitsrechtlich von Bedeutung und erhöhen die Rechtssicherheit im Arbeitsschutz für den Unternehmer.
Betriebsanweisungen sind ein wichtiges Instrument in der Prävention.
- Systematische Zusammenfassung der wichtigsten Betriebssicherheitsaspekte.
- Arbeitsplatzbezogene Unterweisungen werden einfacher
- In den Betriebsanweisungen sind in kurzer und prägnanter Form die wichtigsten Informationen aufgeführt.
- Beschäftigte können jederzeit wichtige Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln nachlesen am Arbeitsplatz.
- Rechtssicherheit für die verantwortlichen Personen durch Erfüllung ihrer gesetzlichen Vorgaben.
Betriebsanweisungen sind ein wichtiges Instrument in der Prävention. Ihre Vorteile sind
Wir erstellen Ihnen alle gesetzlich geforderten Betriebsanweisungen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Bei uns werden alle Betriebsanweisungen nach den behördlichen Vorgaben praxisgerecht erstellt. Hierbei analysieren wir vor Ort Ihre betrieblichen Abläufe, damit die Betriebsanweisung individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist.
Nach Fertigstellung der Betriebsanweisungen werden die verantwortlichen Personen im Umgang mit den Betriebsanweisungen, in einem Übergabegespräch, informiert. So wird eine fortlaufende Dokumentation sichergestellt.
Überlassen Sie unseren erfahrenen Experten von B&K NRW-Arbeitsschutz das Erstellen Ihrer Betriebsanweisungen. Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an.