Flucht- und Rettungsplan erstellen lassen nach DIN ISO 23601

Flucht- und Rettungspläne sollen im Ereignisfall verhindern, dass Menschen zu Schaden kommen.

Flucht- und Rettungspläne sind ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes und gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, die jedes Unternehmen sicherstellen muss. Insbesondere, wenn sich betriebsfremde Personen im Gebäude frei bewegen oder die Flucht- und Rettungswege kompliziert und verwinkelt sind, ist es entscheidend, einen professionellen Flucht- und Rettungsplan erstellen zu lassen.

B&K NRW Arbeitsschutz bietet Ihnen dabei umfassende Unterstützung: Mit unseren erfahrenen Fachkräften und unserer langjährigen Expertise im betrieblichen Brandschutz sorgen wir dafür, dass Ihre Flucht- und Rettungspläne normgerecht und maßgeschneidert für Ihr Unternehmen erstellt werden.

Flucht- und Rettungspläne sind immer verpflichtend an allen Eingängen, Treppenhäusern und Knotenpunkten anzubringen, wenn sich ortsunkundige Personen im Gebäude aufhalten oder wenn das Gebäude besonders verwinkelt ist.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Check Ihrer Flucht- und Rettungswege
  • Aufnahme aller brandschutztechnischen Einrichtungen vor Ort
  • Abstimmung mit den Behörden
  • Erstellung der Brandschutzordnung Teil A
  • Erstellung der Flucht- und Rettungspläne mit modernster CAD-Technik
  • Übergabe der Pläne auf einem Datenträger

  • Optional: Rahmung der Flucht- und Rettungspläne

  • Optional: Montage der Flucht- und Rettungspläne

Besprechung von Brandschutz

Brandschutz & Sicherheit: Flucht- und Rettungspläne für den Ernstfall

Wir fördern den Brandschutz für die Sicherheit der Mitarbeiter.

Brandschutz bedeutet in erster Linie, die Sicherheit von Menschen zu gewährleisten. Ein zentraler Bestandteil dabei ist der Flucht- und Rettungsplan, der sicherstellt, dass Beschäftigte und Besucher im Notfall schnell und sicher das Gebäude verlassen können. Wenn Sie sich von uns einen Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 erstellen lassen, achten wir nicht nur auf die normgerechte Erstellung, sondern prüfen auch Ihre Fluchtwege und deren ordnungsgemäße Kennzeichnung. So können Sie sicher sein, dass sowohl Ihre Pläne als auch die Fluchtwege den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und im Ernstfall einen zuverlässigen Schutz bieten.

Flucht- und Rettungsplan: Wann besteht die Pflicht zur Aktualisierung?

Flucht- und Rettungspläne müssen immer aktuell gehalten werden – somit sind regelmäßige Überprüfungen unabdingbar. Änderungen in der Gebäudestruktur, wie Umbaumaßnahmen oder die Installation neuer Brandschutzeinrichtungen, erfordern eine sofortige Anpassung der Pläne. Eine Nichtbeachtung dieser Aktualisierungspflichten kann im Ernstfall schwerwiegende Folgen haben. Veraltete Informationen können zu gefährlichen Situationen führen, da Mitarbeiter oder Besucher fehlerhafte Fluchtwege nutzen könnten. Zudem drohen rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen, wie Bußgelder oder Haftungsansprüche bei Unfällen, wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden.
Retungspläne
Fluchtplan

Rechtliche Grundlagen: der Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601

Die DIN ISO 23601 beschreibt die notwendigen Standards für die Darstellung von Flucht- und Rettungswegen. Sie legt fest, dass die Pläne im Maßstab 1:250 und mindestens im DIN A3-Format dargestellt werden sollten. Zudem müssen sie gut lesbar und farblich klar strukturiert sein. Besonders für Einrichtungen wie Hotels, Krankenhäuser oder Schulen ist die Verwendung der richtigen Symbole und Piktogramme gemäß ISO 7010 entscheidend, um eine schnelle Orientierung zu gewährleisten.

Krankenhäuser erfordern zudem detaillierte Evakuierungspläne für Patienten, die nicht mobil sind. In Hotels müssen die Pläne nicht nur an den üblichen Stellen wie Treppenaufgängen oder Fluren, sondern auch in jedem Zimmer angebracht werden, um den Gästen klare Fluchtwege aufzuzeigen.

Flucht- und Rettungsplan erstellen lassen – unsere Arbeitsweise

Wenn unsere Brandschutzexperten Flucht- und Rettungspläne erstellen, gehen sie effizient und kostengünstig vor.

  • Zunächst führen wir eine Situationsanalyse Ihrer Flucht- und Rettungswege durch. Bei Bedarf klären wir unsichere Stellen direkt mit den zuständigen Behörden ab. Dies kann entweder bei Ihnen vor Ort oder anhand Ihrer Gebäude- und Lagepläne in unserem Büro erfolgen.
  • Ihre Pläne werden mit modernster CAD-Technik von uns erstellt. Sollten bereits CAD-Dateien vorliegen, passen wir diese an, um Aufwand und Kosten zu minimieren.
  • Zusätzlich ermitteln wir für Ihr Unternehmen die benötigten Löschmitteleinheiten und erstellen die Brandschutzordnung Teil A.

Unsere Leistung – Ihr Nutzen

Bei B&K NRW Arbeitsschutz können Sie nicht nur einen Flucht- und Rettungsplan erstellen lassen. Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch die Montage der Pläne, die Ergänzung oder Aktualisierung der Fluchtwegbeschilderung sowie die zweijährlich vorgeschriebene Überprüfung – und das alles kostengünstig. Mit unseren Leistungen nehmen wir Ihnen als Unternehmer folgende Aufgaben komplett ab:

  • Planung,
  • Erstellung,
  • Montage und
  • Pflege Ihrer Flucht- und Rettungspläne.

So sparen Sie nicht nur wertvolle Zeit, sondern auch Kosten und können sich ungestört auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Alle unsere Leistungen werden rechtssicher dokumentiert und sowohl in digitaler als auch in Papierform bereitgestellt. Ist in Ihrem Unternehmen ein Flucht- und Rettungsplan Pflicht? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten!

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Flucht- und Rettungsplan erstellen lassen“ (FAQ)

Ein Flucht- und Rettungsplan ist Pflicht in allen öffentlichen, gewerblichen und arbeitsstättenrelevanten Gebäuden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den Arbeitsstättenrichtlinien (ASR A2.3) ist in folgenden Fällen ein solcher Plan erforderlich:

  • bei unübersichtlicher Fluchtwegführung (z. B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume, gewinkelte oder von den normalen Verkehrswegen abweichende Wegführung)
  • bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen (z. B. Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr)
  • in Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung

Die rechtlichen Grundlagen für Notausgänge, Fluchtwege und den Flucht- und Rettungsplan sind festgelegt in

  • der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) § 4 Absatz 4,
  • den Arbeitsstättenrichtlinien ASR A1.3 und ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“,
  • der DGUV-Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ und
  • in den Grundpflichten für Unternehmer gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Ein Flucht- und Rettungsplan darf nur von fachkundigen Personen erstellt werden, die über die notwendigen Kenntnisse im Bereich Brandschutz und Sicherheit verfügen. Dazu zählen vor allem zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte sowie spezialisierte Ingenieure und Architekten, die sich mit den gesetzlichen Vorgaben und Normen wie der DIN ISO 23601 und den Arbeitsstättenrichtlinien ASR A2.3 auskennen. Diese Experten müssen in der Lage sein, die baulichen Gegebenheiten korrekt zu erfassen und die Fluchtwege sowie Rettungs- und Brandbekämpfungseinrichtungen entsprechend den geltenden Vorschriften darzustellen. In vielen Fällen erfolgt die Erstellung in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden oder der Feuerwehr, um sicherzustellen, dass die Pläne alle Anforderungen erfüllen und im Notfall tatsächlich effektiv sind.

Ein Flucht- und Rettungsplan dient der vereinfachten Vermittlung von wichtigen Informationen zu Fluchtwegen, Rettungsrouten sowie Evakuierungs- und Brandbekämpfungseinrichtungen. Er ist unerlässlich in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden sowie in bestimmten baulichen Anlagen. Der Plan zeigt den Grundriss des Gebäudes oder eines Teils der Gesamtanlage und muss folgende Elemente enthalten:

  • Grundriss oder ein Teil des Gesamtgebäudes – je nach Größe und Etagenanzahl
  • Verlauf der Flucht- und Rettungswege
  • Standorte der Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • Standorte der Feuerlöscheinrichtungen/Löschmittel
  • Position der Sammelstellen
  • Kennzeichnung des Standortes aus der Sicht des Betrachters

Flucht- und Rettungspläne müssen klar und verständlich gestaltet sein, damit der Betrachter sofort die schnellsten und sichersten Fluchtwege erkennt. Sie sollen den aktuellen Standort präzise anzeigen und eine schnelle Orientierung ermöglichen. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und der Anzahl der Personen im Gebäude ist es wichtig, ausreichend viele Pläne anzubringen, bei Bedarf auch in mehreren Sprachen.

Bei B&K NRW Arbeitsschutz können Sie einen Flucht- und Rettungsplan erstellen lassen, der alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und auf die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten ist.