SiGe-Koordinator für den sicheren Baustellenbetrieb

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ist für viele Bauvorhaben behördlich vorgeschrieben.

In der Bauwirtschaft hat der Arbeitsschutz höchste Priorität. Die Herausforderungen durch wechselnde Gefährdungen, unterschiedliche Arbeitsorte, zeitlich begrenzte Tätigkeiten, Umwelteinflüsse und verschiedene Projektpartner erfordern den flexiblen Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo).

Damit die eingesetzten Firmen sicher und effizient zusammenarbeiten, müssen ihre Tätigkeiten optimal aufeinander abgestimmt werden. Diese wichtige Koordinationsaufgabe übernimmt ein qualifizierter SiGe-Koordinator von B&K NRW-Arbeitsschutz gerne für Sie.
Mit unserer umfassenden Expertise im Bereich der Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination sind wir Ihr kompetenter Partner für alle Aufgaben der Baustellenkoordination.

SiGe-Koordinatoren sind nicht nur nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen“ (RAB 30) qualifiziert, sondern verfügen auch über zusätzliche Zertifizierungen als Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Dadurch können wir Sie auch bei Themen beraten, die über den klassischen Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen hinausgehen.
Für welche Bauvorhaben ein SiGeKo vorgeschrieben ist, ergibt sich aus dem Dokument „Erforderliche Aktivitäten nach der Baustellenverordnung ab 1. April 2023“, das auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Download verfügbar ist.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Erstellung von Vorankündigungen

  • Erstellung des SiGe-Plans gemäß §3 (2) Nr.2 Baustellenverordnung

  • Erstellung des Baustellenaushangs

  • Erstellung des Baustellenaushangs

  • Erstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten

  • Koordinierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes

  • Einweisung der am Bau beteiligten Unternehmen

  • Kontrolle der Sicherheitsorganisation der beauftragten Unternehmer

  • Durchführung von protokollierten Sicherheitsbegehungen

  • Übernahme der Behördenkommunikation

  • Überwachung der „Allgemeine Grundsätze des Arbeitsschutzes“

Wand mit Baustellenordnung

Jeder SiGe-Koordinator von B&K NRW-Arbeitsschutz ist qualifiziert nach RAB 30 Anlage B+C, als Fachkraft für Arbeitssicherheit und verfügt über langjährige Erfahrungen auf Baustellen.

SiGe-Koordinator: rechtliche Grundlagen und Aufgaben

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator koordiniert den Arbeitsschutz für Baustellen mit mehreren Arbeitgebern, die am selben Arbeitsplatz tätig sind.

Laut § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) ist die Bestellung eines SiGe-Koordinators für Baustellen vorgeschrieben, auf denen mehrere Arbeitgeber im Einsatz sind. Diese Bestellung erfolgt durch den Bauherrn.

Die Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen oder Einzelunternehmer wird in § 6 der DGUV Vorschrift 1 geregelt. Dort wird verlangt, dass die beteiligten Unternehmen eine Person benennen, die die Abstimmung der Arbeiten übernimmt. Diese Aufgabe wird in der Regel vom SiGe-Koordinator gemäß den Vorgaben der RAB 30 B und C wahrgenommen. Dort ist auch geregelt, über welche Qualifikationen ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator verfügen muss. Der SiGe-Koordinator arbeitet dabei eng mit der Bauleitung zusammen, um die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen sicherzustellen.

Arbeitssicherheit Baustelle

Bauherren und gewerbliche Betreiber von Baustellen sind verpflichtet, einen SiGe-Koordinator zu beauftragen, um den Arbeitsschutz sicherzustellen. Die SiGeKo von B&K NRW-Arbeitsschutz übernehmen dabei alle erforderlichen Aufgaben sowohl in der Planungs- als auch in der Ausführungsphase.

Besprechung von Arbeitssicherheit

SiGe-Koordinator bestellen: Ihr Nutzen

Profitieren Sie von unseren umfassenden Leistungen und sparen Sie Zeit und Geld. Wir entlasten Sie während der gesamten Bauphase – von der Vorplanung über die Durchführung bis hin zu nachgelagerten Arbeiten.

Unsere SiGe-Koordinatoren kombinieren fundierte einschlägige Qualifikationen mit umfangreicher Erfahrung in der Koordination von Projekten. Damit gewährleisten wir nicht nur die Einhaltung der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 3, sondern erfüllen auch die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes.

Kontaktieren Sie uns noch heute und fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.

Vorteile eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators

Der Einsatz eines SiGe-Koordinators ist gemäß der Baustellenverordnung zwingend erforderlich, sobald mehrere Gewerke auf einer Baustelle tätig sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arbeiten zeitgleich oder nacheinander ausgeführt werden.

Ein SiGeKo entlastet den Bauverantwortlichen erheblich und bietet Bauherren die notwendige Rechtssicherheit. Zudem übernimmt er die Kommunikation mit Behörden wie der Bezirksregierung, um sicherzustellen, dass alle Vorgaben eingehalten werden. Zu den weiteren Vorteilen eines SiGeKo gehören:

  • Optimierung der Baustellenabläufe: Reduzierung von Unfallrisiken und Verbesserung der Effizienz
  • Koordination von Sicherheitsmaßnahmen: Abstimmung der Vorgaben zwischen allen beteiligten Gewerken
  • Kosteneinsparung: Systematische Vermeidung von Unfällen reduziert Kosten
  • zeitliche Entlastung: Übernahme sicherheitsrelevanter Aufgaben durch den SiGe-Koordinator
  • umfassende Dokumentation: Erstellung von Berichten, auch für spätere Tätigkeiten
  • regelmäßige Sicherheitsbegehungen: Durchführung und Protokollierung zur Sicherstellung der Vorgaben
  • Aufzeigen von Sicherheitsmängeln: Dokumentation und Kommunikation der Mängel an die Beteiligten.

SiGe-Koordinator von B&K NRW-Arbeitsschutz

Mit unserer Expertise in der Baustellenkoordination und Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie umfassend bei allen Aufgaben rund um den Einsatz eines SiGe-Koordinators.

Unsere Experten sind qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie ausgebildete Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren gemäß RAB 30, Anlage B und C. Sie übernehmen alle erforderlichen Aufgaben gemäß den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen“ (RAB) und § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Dies umfasst sämtliche Tätigkeiten im Bereich Arbeitsschutz während der Planungs- und Ausführungsphase.

Langjährige Erfahrung in der Arbeitssicherheit sowie in der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben unterschiedlichster Größe machen uns zu Ihrem verlässlichen Partner.

Unsere Dokumentationen sind stets aktuell und vor Ort für Sie verfügbar, angepasst an alle behördlichen Vorgaben. Damit sichern wir Ihnen die erforderliche Rechtssicherheit gegenüber Arbeitsschutzbehörden.

Vertrauen Sie auf unsere erfahrenen Experten, wenn es um die Erstellung und Pflege Ihrer SiGeKo-Dokumentationen geht. Wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Bauvorhaben – mit Sicherheit zum Erfolg!

Häufig gestellte Fragen zum SiGe-Koordinator

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) vom 10. Juni 1998 verpflichtet den Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen oder gegebenenfalls auch mehrere geeignete Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) zu bestellen.

Der Bauherr überträgt dem SiGe-Koordinator die Aufgaben für die Planungs- und Ausführungsphase des Bauvorhabens.
Die wichtigste Pflicht des Bauherrn ist nach der Baustellenverordnung die Einwirkung auf die Umsetzung der „Allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes“ gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Hat der Bauherr einen SiGeKo bestellt, ist die Umsetzung gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erfüllt.

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) benötigt eine fundierte Ausbildung sowie spezielle Qualifikationen. Grundlage ist eine abgeschlossene baubezogene Berufsausbildung, z. B. als Bauingenieur, Architekt, Techniker oder Meister. Zusätzlich ist mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Planung oder Ausführung von Bauvorhaben erforderlich. Eine rein baubezogene Berufsausbildung allein ist nicht ausreichend.

Die notwendige Weiterbildung basiert auf den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen“ (RAB 30) und umfasst drei Bereiche: baufachliche Kenntnisse (Anlage A), arbeitsschutzfachliche Kenntnisse (Anlage B) und Koordinatorenkenntnisse (Anlage C). Diese Inhalte vermitteln das Wissen, um Gefährdungen auf Baustellen zu erkennen, Maßnahmen zu planen und die Sicherheit aller Beteiligten zu koordinieren.

Eine ergänzende Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nicht verpflichtend, erhöht jedoch die Fachkompetenz und ist bei vielen Bauprojekten von Vorteil. Wer bei uns einen SiGe-Koordinator bestellt, erhält einen geschulten Mitarbeiter, der nicht nur die Baustellenkoordination professionell beherrscht, sondern auch darüber hinaus zahlreiche Aufgaben bezüglich der Arbeitssicherheit übernehmen kann.

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist essenziell, um die Sicherheit auf Baustellen zu gewährleisten, auf denen mehrere Gewerke tätig sind. Durch seine Arbeit werden Gefährdungen frühzeitig erkannt und durch gezielte Maßnahmen minimiert. Der SiGe-Koordinator sorgt für eine reibungslose Abstimmung der Sicherheitsvorgaben zwischen allen Beteiligten, reduziert Unfallrisiken und schützt so nicht nur die Beschäftigten, sondern auch den Bauherrn vor rechtlichen Konsequenzen.

Seine Qualifikationen nach RAB 30 und die Erfahrung in der Baustellenkoordination gewährleisten die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie der Baustellenverordnung (BaustellV) und des Arbeitsschutzgesetzes. Darüber hinaus optimiert der SiGe-Koordinator Baustellenabläufe und trägt zu Kosteneinsparungen bei, indem er Störungen und Unfälle systematisch verhindert. Ein SiGeKo ist somit nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern ein unverzichtbarer Partner für die erfolgreiche und sichere Umsetzung von Bauprojekten.

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) sorgt dafür, dass Arbeitsschutzvorschriften auf Baustellen mit mehreren Gewerken eingehalten werden. Er analysiert Baupläne auf potenzielle Gefahren, stimmt Sicherheitsmaßnahmen zwischen allen Beteiligten ab und minimiert so Unfallrisiken. Während der Bauphase überwacht er die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben, führt regelmäßige Begehungen durch und dokumentiert eventuelle Mängel. Zudem berät der SiGe-Koordinator den Bauherrn in Fragen des Arbeitsschutzes und stellt sicher, dass die Baustellenverordnung (BaustellV) sowie das Arbeitsschutzgesetz eingehalten werden. Seine Qualifikationen gemäß RAB 30 und seine Expertise tragen dazu bei, Bauprojekte sicher und effizient zu gestalten, während rechtliche Vorgaben erfüllt werden.