SiGeKo Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Ein SiGeKo ist für Bauherren und gewerbliche Betreiber von Baustellen behördlich vorgeschrieben.
In der Bauwirtschaft ist Arbeitsschutz ein Thema von größter Wichtigkeit. Wechselnde Gefährdungen, ständige Veränderungen durch wechselnde Arbeitsorte, zeitlich befristete Tätigkeiten, Umwelteinflüsse oder wechselnde Projektpartner erfordern den flexiblen Einsatz des Sicherheit- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo).
Damit sich die eingesetzten Firmen nicht gegenseitig gefährden, sind die Tätigkeiten der eingesetzten Unternehmen aufeinander abzustimmen. Die Aufgabe der Koordination übernehmen wir mit qualifizierten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren gerne für Sie.
Durch unsere Kompetenz im Bereich der Arbeitssicherheit sind wir Ihre Experten um Sie umfassend in den Aufgabenbereichen der Baustellenkoordination zu beraten.
Unsere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren sind zusätzlich als Fachkraft für Arbeitssicherheit qualifiziert und können Sie so auch in Themen, die über die Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen hinausgehen, unterstützen.
Unsere Leistungen im Überblick
SiGeKo gemäß RAB 30 B+C
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Durch einen SiGeKo wird der Arbeitsschutz für Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber am selben Arbeitsplatz gewährleistet.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (kurz: SiGeKo) wird gemäß § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, gefordert. Der SiGeKo muss vom Bauherrn bestellt werden. Die Qualifikation des SiGeKo ist in der RAB 30 geregelt.
In § 6 DGUV Vorschrift 1, wird die Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer (oder Einzelunternehmer) geregelt. Hier wird gefordert, dass die beteiligten Unternehmen eine Person bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt. Diese Aufgaben übernimmt der SiGeKo gemäß RAB 30 B+C.
Liegen Arbeiten mit besonderen Gefahren vor, ist die Person mit entsprechender Weisungsbefugnis auszustatten. Eine ähnliche Regelung hat auch § 8 Arbeitsschutzgesetz zum Inhalt.
Bauherren und gewerbliche Betreiber von Baustellen müssen einen SiGeKo beauftragen, um den Arbeitsschutz zu gewährleisten. Die SiGeKo von B&K NRW-Arbeitsschutz übernehmen alle notwendigen Tätigkeiten in der Planungs- und Ausführungsphase.
Vorteile eines SiGeKo
Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator ist nach der Baustellenverordnung, bei einer Tätigkeit von mehreren Gewerken auf einer Baustelle, zwingend einzusetzen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Einzelunternehmer ihre Arbeiten nacheinander verrichten oder zeitgleich auf der Baustelle aktiv sind.
Ein SiGeKo leistet durch seine Arbeit eine große Entlastung für den Bauverantwortlichen, er gibt den Bauherren die notwendige Rechtssicherheit gegenüber den Behörden. Die weiteren Vorteile eines SiGeKo sind:
- Er analysiert die Baupläne auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken.
- Er optimiert die Baustellenabläufe und im Ergebnis werden Baustellenunfälle minimiert.
- Er koordiniert Sicherheitsvorgaben- und Maßnahmen zwischen allen beteiligten Gewerken.
- Er trägt zu einer erheblichen Kosteneinsparung durch eine systemische Vermeidung von Unfällen und Störfällen bei.
- Er entlastet zeitlich den Bauverantwortlichen.
- Er erstellt eine umfangreiche Dokumentation, auch für spätere Tätigkeiten.
- Er führt regelmäßige dokumentierte Sicherheitsbegehungen durch.
- Er dokumentiert Sicherheitsmängel und zeigt diese den Beteiligten au
SiGeKo von B&K NRW-Arbeitsschutz
Durch unsere Kompetenz im Bereich der Baustellenkoordination und der Arbeitssicherheit sind wir in der Lage, Sie umfassend in den Aufgabenbereichen der Baustellenkoordination als SiGeKo zu beraten.
Unsere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren sind zusätzlich als Fachkräfte für Arbeitssicherheit qualifiziert und können Sie so auch in Themen, die über die Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen hinausgehen, unterstützen und beraten.
Unsere SiGeKos verfügen über die geforderten Qualifikationen nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen“ und den dazugehörigen Anlagen. Hinzu kommen die langjährige Berufserfahrung in der Arbeitssicherheit sowie in der Planung und Ausführung von Bauvorhaben unterschiedlichen Umfangs.
Unsere Dokumentationen sind für Sie immer griffbereit vor Ort und aktuell an die behördlichen Vorgaben angepasst. So geben wir Ihnen die notwendige Rechtssicherheit gegenüber den Arbeitsschutzbehörden.
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