SiGe-Koordinator für den sicheren Baustellenbetrieb
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ist für viele Bauvorhaben behördlich vorgeschrieben.
In der Bauwirtschaft hat der Arbeitsschutz höchste Priorität. Die Herausforderungen durch wechselnde Gefährdungen, unterschiedliche Arbeitsorte, zeitlich begrenzte Tätigkeiten, Umwelteinflüsse und verschiedene Projektpartner erfordern den flexiblen Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo).
Damit die eingesetzten Firmen sicher und effizient zusammenarbeiten, müssen ihre Tätigkeiten optimal aufeinander abgestimmt werden. Diese wichtige Koordinationsaufgabe übernimmt ein qualifizierter SiGe-Koordinator von B&K NRW-Arbeitsschutz gerne für Sie.
Mit unserer umfassenden Expertise im Bereich der Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination sind wir Ihr kompetenter Partner für alle Aufgaben der Baustellenkoordination.
SiGe-Koordinatoren sind nicht nur nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen“ (RAB 30) qualifiziert, sondern verfügen auch über zusätzliche Zertifizierungen als Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Dadurch können wir Sie auch bei Themen beraten, die über den klassischen Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen hinausgehen.
Für welche Bauvorhaben ein SiGeKo vorgeschrieben ist, ergibt sich aus dem Dokument „Erforderliche Aktivitäten nach der Baustellenverordnung ab 1. April 2023“, das auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Download verfügbar ist.
Unsere Leistungen im Überblick

SiGe-Koordinator: rechtliche Grundlagen und Aufgaben
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator koordiniert den Arbeitsschutz für Baustellen mit mehreren Arbeitgebern, die am selben Arbeitsplatz tätig sind.
Laut § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) ist die Bestellung eines SiGe-Koordinators für Baustellen vorgeschrieben, auf denen mehrere Arbeitgeber im Einsatz sind. Diese Bestellung erfolgt durch den Bauherrn.
Die Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen oder Einzelunternehmer wird in § 6 der DGUV Vorschrift 1 geregelt. Dort wird verlangt, dass die beteiligten Unternehmen eine Person benennen, die die Abstimmung der Arbeiten übernimmt. Diese Aufgabe wird in der Regel vom SiGe-Koordinator gemäß den Vorgaben der RAB 30 B und C wahrgenommen. Dort ist auch geregelt, über welche Qualifikationen ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator verfügen muss. Der SiGe-Koordinator arbeitet dabei eng mit der Bauleitung zusammen, um die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen sicherzustellen.

Bauherren und gewerbliche Betreiber von Baustellen sind verpflichtet, einen SiGe-Koordinator zu beauftragen, um den Arbeitsschutz sicherzustellen. Die SiGeKo von B&K NRW-Arbeitsschutz übernehmen dabei alle erforderlichen Aufgaben sowohl in der Planungs- als auch in der Ausführungsphase.

SiGe-Koordinator bestellen: Ihr Nutzen
Profitieren Sie von unseren umfassenden Leistungen und sparen Sie Zeit und Geld. Wir entlasten Sie während der gesamten Bauphase – von der Vorplanung über die Durchführung bis hin zu nachgelagerten Arbeiten.
Unsere SiGe-Koordinatoren kombinieren fundierte einschlägige Qualifikationen mit umfangreicher Erfahrung in der Koordination von Projekten. Damit gewährleisten wir nicht nur die Einhaltung der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 3, sondern erfüllen auch die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes.
Kontaktieren Sie uns noch heute und fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.
Vorteile eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators
Der Einsatz eines SiGe-Koordinators ist gemäß der Baustellenverordnung zwingend erforderlich, sobald mehrere Gewerke auf einer Baustelle tätig sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arbeiten zeitgleich oder nacheinander ausgeführt werden.
Ein SiGeKo entlastet den Bauverantwortlichen erheblich und bietet Bauherren die notwendige Rechtssicherheit. Zudem übernimmt er die Kommunikation mit Behörden wie der Bezirksregierung, um sicherzustellen, dass alle Vorgaben eingehalten werden. Zu den weiteren Vorteilen eines SiGeKo gehören:
- Optimierung der Baustellenabläufe: Reduzierung von Unfallrisiken und Verbesserung der Effizienz
- Koordination von Sicherheitsmaßnahmen: Abstimmung der Vorgaben zwischen allen beteiligten Gewerken
- Kosteneinsparung: Systematische Vermeidung von Unfällen reduziert Kosten
- zeitliche Entlastung: Übernahme sicherheitsrelevanter Aufgaben durch den SiGe-Koordinator
- umfassende Dokumentation: Erstellung von Berichten, auch für spätere Tätigkeiten
- regelmäßige Sicherheitsbegehungen: Durchführung und Protokollierung zur Sicherstellung der Vorgaben
- Aufzeigen von Sicherheitsmängeln: Dokumentation und Kommunikation der Mängel an die Beteiligten.
SiGe-Koordinator von B&K NRW-Arbeitsschutz
Mit unserer Expertise in der Baustellenkoordination und Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie umfassend bei allen Aufgaben rund um den Einsatz eines SiGe-Koordinators.
Unsere Experten sind qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie ausgebildete Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren gemäß RAB 30, Anlage B und C. Sie übernehmen alle erforderlichen Aufgaben gemäß den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen“ (RAB) und § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Dies umfasst sämtliche Tätigkeiten im Bereich Arbeitsschutz während der Planungs- und Ausführungsphase.
Langjährige Erfahrung in der Arbeitssicherheit sowie in der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben unterschiedlichster Größe machen uns zu Ihrem verlässlichen Partner.
Unsere Dokumentationen sind stets aktuell und vor Ort für Sie verfügbar, angepasst an alle behördlichen Vorgaben. Damit sichern wir Ihnen die erforderliche Rechtssicherheit gegenüber Arbeitsschutzbehörden.
Vertrauen Sie auf unsere erfahrenen Experten, wenn es um die Erstellung und Pflege Ihrer SiGeKo-Dokumentationen geht. Wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Bauvorhaben – mit Sicherheit zum Erfolg!