Rechtssichere Dokumentation im Arbeitsschutz

Der dokumentierte Nachweis Ihrer Rechtssicherheit

Unser Seminar „Rechtssichere Dokumentationen im Arbeitsschutz von A bis Z“ vermittelt den Teilnehmern:innen das Wissen und die Methodenkompetenzen zur selbständigen und effektiven Erstellung, Pflege und Ablage von Dokumentationen, die nach den gültigen Arbeitsschutzgesetzen gefordert werden.

Die Teilnehmer:innen erlernen im Seminar die wesentlichen Gesetzesinhalte zum Arbeitsschutz und das erstellen einer Prozessstruktur zur betrieblichen Umsetzung der Anforderungen aus den Arbeitsschutzgesetzen.

Des Weiteren wird eine rechtssichere Dokumentenstruktur und Musterdokumenten, die für eine rechtssichere Dokumentation im Arbeitsschutz benötigt werden, vorgestellt, zur Verfügung gestellt und deren Nutzung praxisnah erläutert.

  • Termine

    • Montag, 19.02.2024
    • Montag, 16.09.2024
  • Das Seminar wird mit Microsoft Teams durchgeführt. Die Software können Sie kostenlos unter Downloads herunterladen.

  • Dauer
    09:00 Uhr – 16:00 Uhr

  • Kosten 
    390,00 EUR netto pro Teilnehmer

  • Seminarort
    Onlineseminar

  • Downloads
    Microsoft Teams

Arbeitssicherheit von A bis Z

Im Arbeitsschutz bestehen wichtige und umfassende Dokumentationspflichten. Diesen Pflichten zahlen sich im betrieblichen Alltag und erst recht bei einem schweren Arbeitsunfall für Sie aus.

Die Inhalte des Seminars

In unserem Seminar „Rechtssichere Dokumentationen im Arbeitsschutz von A bis Z“ vermitteln wir sämtliche Rechtsgrundlagen, anhand derer die Teilnehmer:innen den Arbeitsschutz in ihrem Betrieb rechtssicher dokumentieren können.

Arbeitgeber:innen müssen die Arbeitssicherheit in ihrem Unternehmen gemäß mehrerer Gesetze und Verordnungen gewährleisten. Hierzu gehören u. a. das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese und weitere Vorschriften behandeln wir ausführlich in unserem Seminar und legen im Weiteren den Fokus darauf, wie die Umsetzung des Arbeitsschutzes im Betrieb korrekt und rechtssicher dokumentiert wird. Dies ist für Unternehmer:innen von besonderer Relevanz, da sie im Schadensfall durch eine entsprechende Dokumentation rechtlich abgesichert sind.

Teil des Seminars sind darüber hinaus Praxishilfen, die von unseren Experten:innen mit über 10 Jahren Erfahrung vermittelt werden. Die Teilnehmer:innen erhalten eine sinnvolle Gliederung sowie Musterformulare, die sie später in der Praxis nutzen können. Fragen Sie jetzt unverbindlich die Seminarteilnahme an und befähigen Sie Ihre Mitarbeiter:innen dazu, Ihren Arbeitsschutz eigenständig und rechtssicher zu dokumentieren.

Seminarinhalte

  • Rechtsgrundlagen „Unternehmerpflichten“

  • Rechtsgrundlagen „Verantwortung im Arbeitsschutz“

  • DGUV Vorschrift 1

  • DGUV Vorschrift 2

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Gesetzliche Arbeitsschutzverordnungen

  • Was muss dokumentiert werden?

  • Dokumente im Arbeitsschutz

  • Erstellung einer rechtssicheren Dokumentation

Praxishilfen

  • Gliederung einer rechtssicheren Dokumentation

  • Muster – Leerformulare

  • Abschluss

    • Befähigung zur „Erstellung einer rechtssicheren Arbeitsschutzdokumentation im Arbeitsschutz“
  • Voraussetzung

    • Es sind keine Voraussetzungen notwendig.
  • Zielgruppe

    • Zielgruppe für das Seminar sind Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, QM-Beauftragte, Beschäftigte, die mit der Erstellung von Dokumentationen im Arbeitsschutz beauftragt sind.
  • Rechtliche Grundlage

    • Arbeitsschutzgesetz
    • Gefahrstoffverordnung
    • Betriebssicherheitsverordnung
    • Arbeitsstättenverordnung
    • DGUV Vorschrift 1
    • DGUV Vorschrift 2

Zum Seminar erhalten Sie alle Seminarinhalte und die Arbeitsunterlagen im Vorfeld als Download.

Vorteile und Nutzen durch eine gute Dokumentation im Arbeitsschutz

Durch eine zielgerichtete und systematische Dokumentation im Arbeitsschutz behalten Sie die Übersicht über Ihre betriebliche Arbeitsschutzsituation. Sie kennen Ihre Gefährdungen, haben Schutzmaßnahmen für Ihre Beschäftigten festgelegt und haben die Unterweisungen für Ihre Mitarbeiter:innen optimiert und dokumentiert. In Summe führt eine gute Dokumentation im Arbeitsschutz zu einer Prozessoptimierung Ihrer betrieblichen Abläufe und vermindert Unfallereignisse. Das wiederum erspart Ihnen als verantwortliche Person Ärger und Geld.

Zum zweiten erreichen Sie durch die Dokumentation im Arbeitsschutz Rechtssicherheit. Im Ereignisfall können Sie anhand der Dokumentation, den Arbeitsschutzbehörden nachweisen, dass Sie Ihren Arbeitsschutzpflichten nachgekommen sind und somit im Vorfeld die arbeitsbedingten Gefährdungen für Ihre Beschäftigten minimiert haben.

Stellen Sie eine ausführliche und rechtssichere Dokumentation Ihres Arbeitsschutzes durch die Teilnahme an unserem Seminar sicher – jetzt unverbindlich anfragen!

Ihre Vorteile Tafel

Häufige Fragen zum Seminar: „Arbeitsschutz von A–Z“ (FAQ)

Nur was schriftlich dokumentiert ist, ist auch existent!

Der Unternehmer:in ist verantwortlich für die Sicherheit seiner Beschäftigten. Er hat dafür zu sorgen, dass alle notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter getroffen werden.

Die Pflicht der Unternehmer:in ist in einer vielzahl von Gesetzen und Verordnungen im Arbeitsschutz gefordert.

Bei einer behördlichen Überprüfung der Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen, ist der Unternehmer:in in der Beweispflicht.

Er muss darstellen, dass für seine Gewerke die Arbeitsschutzgesetze und Verordnungen im Arbeitsschutz, für die Sicherheit seiner Beschäftigten mit Maßnahmen für den Arbeitsschutz umgesetzt und diese Maßnahmen auch wirksam sind.

Kann der Unternehmer:in dieses nicht vorweisen, liegt ein Organisationsverschulden vor, welches je nach Schwere, von den Behörden nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) mit Strafen belegt werden kann.

Die Lösung für den Unternehmer:in, ist eine rechtssichere Dokumentation im Arbeitsschutz!

Beispiele: Ordnungswidrigkeiten

  • Bei Verstößen gegen Unfallverhütungsvorschriften kann ein Bußgeld im Einzelfall bis zu 10.000 EUR betragen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 SGB VII).
  • Bei Nichterstattung bzw. nicht rechtzeitiger Erstattung von Unfallanzeigen kann ein Bußgeld im Einzelfall bis zu 2.500 EUR betragen (§ 209 Abs. 1 Nr. 9 und Abs. 3 SGB VII).
  • Bei Verstößen gegen Einzelanordnungen, das Besichtigungsrecht oder das Probenentnahmerecht des Technischen Aufsichtsbeamten kann ein Bußgeld im Einzelfall bis zu 10.000 EUR betragen (§ 209 Abs. 1 Nr. 2, 3 und Abs. 3 SGB VII)

Je nach schwere des Organisationsverschulden, können die Strafen bis zu einem hohen 6-stelligen Bereich betragen!