Regalprüfung für Betriebe: Vorschriften, Ablauf & Pflichten verständlich erklärt

Die Regalprüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme zur Sicherung der Arbeitssicherheit in Lagern und Betrieben. Sie ist notwendig, um Schäden und Mängel an Regalsystemen frühzeitig zu erkennen und zu beheben, und um Unfälle oder Betriebsunterbrechungen zu vermeiden.

Grundlage für die Durchführung bildet die DIN EN 15635, ergänzt durch Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der DGUV-Regeln sowie der TRBS 1203.

Bei den regelmäßigen Überprüfungen wird zwischen einer Experteninspektion und Sichtkontrollen unterschieden. Die Experteninspektion sollte alle 12 Monate durchgeführt werden, während für die Sichtkontrollen kürzere Intervalle gelten.

Regalanlagen, die schädigenden Einflüssen unterliegen, müssen gemäß der DIN EN 15635 innerjährlich durch den sogenannten „Regalchecker“, und darüber hinaus jährlich durch eine „zum Prüfen befähigte Person“ gemäß TRBS 1203 überprüft werden.

Welche Regale müssen geprüft werden?

Die Prüfung betrifft alle gewerblich genutzten Regalsysteme, insbesondere wenn sie mechanisch belastet werden oder durch Fahrzeuge wie Gabelstapler angestoßen werden können. Prüfpflichtige Regale sind u. a.:

  • Palettenregale

  • Fachbodenregale

  • Kragarmregale

  • Einfahr- und Durchfahrregale

  • Durchlaufregale

  • Mehrgeschossregale

  • Paternosterregale

  • Lagerbühnen

Ihre Vorteile – unsere Leistungen

Nur Fachpersonal als Prüfer

Bei den Regalprüfungen setzten wir auf Qualität, Erfahrung und Fachkompetenz. Dementsprechend kommen nur qualifizierte Fachkräfte für die Überprüfung Ihrer Betriebsmittel zum Einsatz. Unsere Mitarbeiter sind mit modernster und geeichter Messtechnik ausgerüstet und werden regelmäßig durch Qualifizierungen auf dem neusten Stand der Technik gehalten.

Rund um die Uhr für Sie da

Wir sind 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr für Sie da und stellen uns auf Ihre Bedürfnisse im Betrieb ein. Dabei unternehmen wir alles, um Ihre Ausfallzeiten so gering wie möglich zu halten. Vom Planungsgespräch bis zur Durchführung – Sie haben immer feste Ansprechpartner vor Ort und bei uns im Office.

Keine verstecken Kosten

Bei B&K NRW-Arbeitsschutz erhalten Sie bei allen Betriebsmittelprüfungen Festpreise. Dadurch können wir Ihnen eine 100 % transparente Preisgestaltung bieten und Sie müssen keine versteckten Kosten fürchten, die während oder nach der Regalprüfung anfallen könnten.

Die Abrechnung erfolgt immer nach Leistung, das heißt wir rechnen immer nur die tatsächlich geprüften Regale ab. Jegliche Planungszeiten, Beratungsgespräche oder Rüstzeiten sind für Sie immer inklusive.

Reaktionsschnell

Sie benötigen kurzfristig eine Regalprüfung nach DIN EN 15635? Kein Problem! Bei B&K NRW-Arbeitsschutz erfolgt die Beratung immer umgehend und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein individuell auf Sie angepasstes Angebot.

Kurzfristige Prüftermine und eine schnelle Dokumentation sind bei uns garantiert. Setzen Sie sich gerne mit uns für eine kostenlose Beratung in Verbindung.

Terminüberwachung Ihrer Prüfzyklen

Jede Betriebsmittelprüfung hat individuelle Prüfintervalle; da kann man leicht mal den Überblick verlieren. Durch unseren Erinnerungsservice kann Ihnen dies nicht mehr passieren. Völlig kostenfrei erinnern wir Sie rechtzeitig, wenn bei Ihnen ein Prüfzyklus ausläuft und vereinbaren, wenn gewünscht, direkt einen neuen Prüftermin. So können Sie sicher sein, dass Sie keine Frist mehr verpassen und bleiben rechtssicher.

Roter Gabelstapler fährt durch Lager

Wer darf Regalprüfungen nach DIN EN 15635 durchführen?

Eine Regalprüfung nach DIN EN 15635 darf ausschließlich von einer befähigten Person durchgeführt werden.

Als befähigte Person gilt, wer über eine spezielle fachliche Qualifikation verfügt, die zur Beurteilung von Regalanlagen befähigt. Dazu gehört eine abgeschlossene Ausbildung zum Regalinspekteur gemäß TRBS 1203. Neben theoretischem Wissen über Regalsysteme muss der Prüfer auch praktische Erfahrung im Bereich Lagertechnik und Arbeitssicherheit nachweisen. Während die jährliche Expertenprüfung zwingend von einer zertifizierten Fachkraft durchgeführt werden muss, kann die innerjährliche Sichtprüfung, die oft wöchentlich erfolgt, intern durch geschulte Mitarbeiter erfolgen.

Sichtprüfung durch den Regalchecker: Früherkennung von Schäden im Alltag

Gemäß DGUV Regel 108-007 sind zusätzlich zur jährlichen Expertenprüfung in kürzeren Abständen Sichtkontrollen durchzuführen. Diese Sichtprüfungen von Regalanlagen werden in vielen Unternehmen von einem sogenannten „Regalchecker“ erledigt. Ziel der Prüfung ist es, sichtbare Schäden frühzeitig zu erkennen, bevor sie die Standsicherheit oder Tragfähigkeit des Regals gefährden. Selbst kleinste Verformungen – etwa durch das Anfahren mit einem Gabelstapler – können die Statik beeinträchtigen und sollten deshalb schnell dokumentiert und gemeldet werden. Die Sichtkontrolle erfolgt in kurzen Intervallen – idealerweise wöchentlich – und mit Hilfe einer Checkliste.

Der Regalchecker benötigt keine formale Ausbildung zur „befähigten Person“, muss jedoch fachlich unterrichtet oder eingewiesen worden sein. Die regelmäßigen Sichtkontrollen stellen eine wichtige Ergänzung zur jährlichen Experteninspektion dar – nicht nur zur Erhöhung der Betriebssicherheit, sondern auch zur Vermeidung unnötiger Reparaturkosten durch frühzeitiges Eingreifen.

Dokumentation der Regalprüfung: Prüfprotokoll und Plakette

Die Dokumentation ist ein zentraler Bestandteil jeder Regalprüfung und gewährleistet die rechtliche Nachvollziehbarkeit und Transparenz der durchgeführten Maßnahmen. Während der Regalinspektion wird ein detaillierter Prüfbericht erstellt, in dem alle relevanten Ergebnisse festgehalten werden. Dazu zählen insbesondere die Prüfung auf sichtbare Schäden, der lotrechte Stand der Regale sowie die korrekte Montage aller Bauteile gemäß den Herstellerangaben. Ergänzt wird der Bericht durch eine Fotodokumentation, die es ermöglicht, erkannte Mängel visuell zu belegen und bei Folgeprüfungen gezielt zu überwachen.

Im Anschluss an die Prüfung erfolgt die Kennzeichnung der geprüften Regalanlagen durch das Anbringen einer Prüfplakette. Diese enthält das Datum der letzten Inspektion sowie den nächsten fälligen Prüftermin. Gemäß DIN EN 15635 und der Betriebssicherheitsverordnung dient die Plakette als offizieller Nachweis dafür, dass das Regal ordnungsgemäß geprüft wurde und für den vorgesehenen Einsatz aktuell als sicher gilt. Die vollständige und sorgfältige Dokumentation stellt somit einen wichtigen Beitrag zur Betriebssicherheit und zur rechtlichen Absicherung des Unternehmens dar.

Wie läuft eine Regalprüfung ab?

Bei der wöchentlichen Sichtprüfung kontrolliert der Regalchecker, ob es sichtbare Schäden an Ständern und Traversen gibt, ob alle Sicherungselemente intakt sind und ob eine Überlastung vorliegt. Die Ergebnisse dokumentiert er – Mängel meldet er sofort an seinen Vorgesetzen oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

  • Vorbereitung & Sichtung der Unterlagen: Der Prüfer informiert sich über das Lagerlayout, frühere Prüfprotokolle und ggf. Gefährdungsbeurteilungen.

  • Vor-Ort-Begehung und Sichtprüfung: Die Regale werden auf Schäden, Verformungen, fehlende Bauteile, Anfahrschäden, Lastkennzeichnungen und Stabilität untersucht.

  • Bewertung nach Gefahrenstufen (Grün, Orange, Rot): Schäden werden gekennzeichnet und beurteilt, sodass entsprechende Maßnahmen abgeleitet werden können – von der Überwachung bis zur Stilllegung.

  • Dokumentation & Prüfprotokoll: Alle Ergebnisse werden in einem Prüfbericht festgehalten, inklusive Fotodokumentation, Empfehlungen und Maßnahmen.

  • Anbringung der Prüfplakette: Bei bestandener Prüfung wird eine Plakette mit dem nächsten Prüftermin angebracht.

Sicherheit von Lagerregalen

Die Regalprüfung dauert meist nur wenige Minuten pro Regaleinheit und kann im laufenden Betrieb erfolgen.

Instandhaltung und Regalreparatur: Was tun bei Schäden?

Wenn bei der Regalprüfung Mängel festgestellt werden, ist schnelles Handeln gefragt. In vielen Fällen genügt eine gezielte Regalreparatur, um die Sicherheit wiederherzustellen.

Eine Instandsetzung ist meist wirtschaftlicher als ein kompletter Austausch – vorausgesetzt sie erfolgt fachgerecht und dokumentiert. Wichtig ist, dass die Reparatur nur durch autorisierte Fachkräfte erfolgen darf. Im Anschluss ist eine erneute Prüfung des Regals nötig, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.

Interner vs. externer Prüfer: Wer darf Regale prüfen?

Die Regalprüfung nach DIN EN 15635 kann sowohl durch interne als auch durch externe Prüfer erfolgen. Ein geschulter interner Mitarbeiter darf sowohl die regelmäßigen Sichtprüfungen als auch – bei entsprechender Ausbildung zur befähigten Person – die jährliche Expertenprüfung durchführen. Eine solche interne Lösung ist oft kostengünstig und ermöglicht flexible Reaktionen auf Schäden im Lageralltag.

Unternehmen, die keine qualifizierten Fachkräfte im eigenen Haus haben oder eine objektive, unabhängige Prüfung wünschen, beauftragen häufig externe Prüfdienstleister. Diese bringen spezialisiertes Know-how, rechtssichere Dokumentation und Erfahrung mit verschiedenen Regalsystemen mit. Externe Prüfungen sind besonders sinnvoll bei komplexen Anlagen, fehlender interner Kapazität oder zur Vermeidung möglicher Interessenskonflikte.

B und K Team Gruppenfoto

Nur bei B&K NRW-Arbeitsschutz erhalten Sie einen Festpreis je Regalfach – keine verstecken Kosten, sondern fest kalkulierte und planbare Preise. Diesen Festpreis können Sie sich in unserem Servicevertrag inklusive Terminüberwachung und Unterweisung Ihrer Regalchecker sichern.

Unsere Leistungen im Bereich Regalprüfung

  • Überprüfung der ordnungsgemäßen Regalmontagen für alle Regaltypen

  • Überprüfung aller Sicherheitsfunktionen

  • Überprüfung aller Sicherheitseinrichtungen

  • Durchführung der Sichtkontrollen gemäß der DIN EN 15635

  • Beurteilung von Schäden inklusive Schadenskennung

  • Vermessung der Regalanlagen

  • Überprüfung aller Regalkennzeichnungen

  • Erteilung und Anbringung der Prüfplaketten gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) / DIN EN 15635

  • Erstellung einer Fotodokumentation

  • Sicherstellung der Rechtssicherheit gegenüber den Behörden

Unsere Fachkräfte führen für Sie eine herstellerunabhängige Regalprüfung nach DIN EN 15635 im laufenden Betrieb durch. Da die Prüfung nur wenige Minuten je Regalfeld dauert, kommt es höchstens zu geringen Ausfallzeiten.

Regalprüfung nach DIN EN 15635 von B&K NRW-Arbeitsschutz

Die regelmäßige Regalprüfung ist ein zentraler Baustein für die Sicherheit im Lagerbetrieb. Sie stellt nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften garantiert, sondern schützt aktiv vor Unfällen, Schäden und Haftungsrisiken.

Mit über 15 Jahren Erfahrung verfügen wir über eine große Expertise was die Prüfdienstleistungen, aber auch die Abläufe und die Kundenbedürfnisse angeht. Durch unsere Einsätze in allen Betriebsgrößen und Branchen können wir eine optimale und störungsfreie Durchführung der Prüfungen gewährleisten.

Als spezialisiertes Unternehmen haben wir unsere Arbeitsabläufe genau abgestimmt und können Ihnen dadurch auch einen attraktiven Preis anbieten. Aufgrund unserer engen Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften können Sie von uns eine störungsfreie, rechtssichere und kostenattraktive Prüfung erwarten.

Häufige Fragen zur Regalprüfung (FAQ)

Eine Regalprüfung ist die sicherheitstechnische Überprüfung von ortsfesten Regalsystemen, die in gewerblichen oder industriellen Lagern eingesetzt werden. Ziel ist es, Schäden, Materialfehler oder unsachgemäße Aufbauten frühzeitig zu erkennen, um Unfälle, Betriebsunterbrechungen und Haftungsrisiken zu vermeiden. Die Prüfung umfasst unter anderem den Zustand von Regalstützen, Verbindungen, Sicherungseinrichtungen sowie die Einhaltung der zulässigen Lasten. Die Regalprüfung ist Teil des betrieblichen Arbeitsschutzes und dient der rechtssicheren Nutzung von Lagereinrichtungen nach geltenden Vorschriften wie der DIN EN 15635 und der Betriebssicherheitsverordnung.

Regalanlagen sind ortsfeste Lagereinrichtungen, die zur geordneten, sicheren und zugänglichen Aufbewahrung von Gütern, Materialien oder Arbeitsmitteln dienen. Sie bestehen in der Regel aus Regalstützen, Traversen, Verstrebungen und Sicherungselementen und können verschiedene Bauformen aufweisen – etwa als Palettenregal, Fachbodenregal, Kragarmregal oder Mehrgeschossanlage.

Im rechtlichen Kontext gelten Regalanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DIN EN 15635 als Arbeitsmittel, die mechanischen Belastungen ausgesetzt sind und daher regelmäßig auf ihre Standsicherheit, Tragfähigkeit und Betriebssicherheit geprüft werden müssen. Sie sind in nahezu allen Branchen im Einsatz, z. B. in Industrie, Handel, Logistik, Handwerk sowie in Büros und Kultureinrichtungen.

Regale und Regalanlagen weisen unterschiedliche Höhen und Breiten auf. Je nach Unternehmen und Branche kommen Regale mit wenigen Metern Breite, bis zu mehr als 100 Metern Breite sowie fahrbare Regalanlagen zum Einsatz.

Die Pflicht zur Regalprüfung nach DIN EN 15635 ergibt sich aus mehreren Regelwerken:

  • DIN EN 15635 – Anwendung und Wartung ortsfester Regalsysteme aus Stahl
  • DGUV Regel 108-007 (ehem. BGR 234) – Maßnahmen zur Schadensvermeidung
  • TRBS 1203 – Anforderungen an befähigte Personen
  • § 10 BetrSichV – Wiederkehrende Prüfungen von Arbeitsmitteln
  • ArbSchG § 5 – Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber

Diese Vorschriften verpflichten Unternehmen zur regelmäßigen Überprüfung aller Regalanlagen durch sachkundige Personen. Diese müssen ihre Fachkunde durch eine Ausbildung zum Regalinspekteur erwerben.

Eine Regalprüfung ist immer dann erforderlich, wenn Regalanlagen gewerblich genutzt werden – also z. B. zur Lagerung von Materialien, Werkzeugen oder Produkten in Industrie, Handel oder Logistik. Eine Prüfung ist außerdem zwingend durchzuführen, wenn:

  • neue Regale aufgebaut oder bestehende umgebaut werden
  • Schäden durch Anfahreinwirkungen oder Überlastung erkennbar sind
  • längere Zeit keine Prüfung stattgefunden hat
  • Veränderungen am Lagerlayout vorgenommen wurden
  • die letzte Prüfung länger als 12 Monate zurückliegt.

Ziel ist es, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen zu beheben.

Die Regalprüfung nach DIN EN 15635 sieht zwei Prüfintervalle vor:

  • eine wöchentliche Sichtprüfung durch geschulte, sachkundige Mitarbeiter. Dieses Intervall kann – je nach Gefährdungsbeurteilung – auch verkürzt oder verlängert werden.
  • eine jährliche Expertenprüfung, mindestens alle 12 Monate, durch eine befähigte Person mit nachgewiesener Fachkenntnis (intern oder extern).

Unabhängig von festen Intervallen ist eine zusätzliche Prüfung immer dann durchzuführen, wenn ein Schaden sichtbar ist oder eine besondere Belastung der Regalanlage erfolgt ist (z. B. nach einem Anfahrschaden durch Flurförderzeuge). Die Prüfintervalle sind verpflichtend und dienen der Sicherstellung der Betriebssicherheit.

An Regalen können verschiedene Arten von Schäden auftreten, die die Standsicherheit, Tragfähigkeit und damit die Betriebssicherheit gefährden. Typische Schadensarten im Rahmen einer Regalprüfung nach DIN EN 15635 sind:

1. Verformungen

  • an Regalstützen oder Regalstreben durch Anfahrschäden mit Gabelstaplern oder Hubwagen
  • Biegungen oder Knicke, die das statische System schwächen

2. Beschädigungen durch Überlastung

  • durch das Überschreiten der zulässigen Fach- oder Feldlast
  • durch unsachgemäße Beladung oder ungleichmäßige Lastverteilung

3. Risse und Materialfehler

  • Risse in Schweißnähten, Profilen oder Verbindungselementen
  • Korrosion, z. B. durch Feuchtigkeit in unbeheizten Lagern

4. Fehlende oder lose Bauteile

  • fehlende Sicherungsbolzen, Aushebesicherungen oder Diagonalverstrebungen
  • nicht befestigte Regale oder instabile Regalfüße

5. Aufstellungsfehler

  • nicht lotrecht stehende Regale
  • falsche Montage entgegen der Aufbauanleitung

6. Unvollständige Kennzeichnung

  • fehlende Lastangaben, beschädigte Warnhinweise oder nicht normgerechte Beschilderung

Die Ergebnisse einer Regalprüfung müssen systematisch und nachvollziehbar in einem Prüfprotokoll festgehalten werden. Dieses sollte folgende Informationen enthalten:

  • Art und Umfang der Prüfung (Sichtprüfung oder Expertenprüfung)
  • überprüfte Regale bzw. Regaleinheiten
  • festgestellte Schäden inklusive Gefahrenstufe (Grün, Orange, Rot)
  • Maßnahmenempfehlungen (z. B. Reparatur, Entlastung, Austausch)
  • Name und Qualifikation der prüfenden Person
  • Datum und Unterschrift

Ergänzend ist eine Fotodokumentation sinnvoll, um festgestellte Mängel visuell zu belegen. Nach Abschluss der Prüfung wird eine Prüfplakette am jeweiligen Regal angebracht. Die vollständige Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Behörden und im Schadensfall zur Absicherung des Unternehmens.