Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten

Rechtssicher prüfen gemäß DGUV Information 208-016

Mobile Leitern und fahrbare Arbeitsbühnen (Roll- und Fahrgerüste), die sich nicht in einem sicheren Betriebszustand befinden, stellen ein erhebliches Unfallrisiko dar und führen häufig zu schweren Arbeitsunfällen. Um dies zu verhindern, schreiben die Betriebssicherheitsverordnung sowie die Berufsgenossenschaften regelmäßige Prüfungen durch eine fachkundige oder befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten vor.

In unserem Fachseminar erwerben Sie das notwendige Wissen, um Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen zuverlässig zu prüfen und die Ergebnisse rechtssicher zu dokumentieren. Dazu gehört auch das Führen eines Prüfprotokolls für Leitern und Tritte. Wir vermitteln Ihnen die relevanten rechtlichen Grundlagen und schulen Sie anhand folgender Vorgaben:

  • Betriebssicherheitsverordnung

  • TRBS 2121 Teil 2

  • DGUV-Informationen 208-016 und 201-011

Sicherheit geht vor – regelmäßige Prüfungen selbst durchführen

Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit und Funktionstüchtigkeit geprüft werden, um Unfälle und daraus resultierende Personen- sowie Sachschäden zu vermeiden. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Inspektion von Steigtechnik, um mögliche Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen. Um die Leitersicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, können Sie Ihre Mitarbeiter zu „zur Prüfung befähigten Personen“ ausbilden lassen. So sparen Sie Zeit und Kosten bei der Durchführung der erforderlichen Prüfungen.

Gerne beraten wir Sie persönlich zur Schulung für Prüfer von Leitern und fahrbaren Arbeitsbühnen. Wir beantworten Ihre Fragen zum Leiterprüfung-Seminar und informieren Sie über die Voraussetzungen für die Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten.

  • Termine

    • Freitag, 07.03.2025
    • Freitag, 13.06.2025
    • Freitag, 12.09.2025
    • Donnerstag, 04.12.2025
  • Das Seminar wird mit Microsoft Teams durchgeführt. Die Software können Sie kostenlos unter Downloads herunterladen.

  • Dauer
    09:00 – 15:00 Uhr

  • Kosten
    290,00 EUR netto pro Teilnehmer (Online)

    Inhouse Schulung – Preis auf Anfrage

  • Seminarort
    Onlineseminar

  • Download
    Microsoft Teams

Wir schulen auch individuell in Ihrem Unternehmen
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Webinar

Wir bieten das Leiterprüfungs-Seminar als Webinar sowie als Präsenzschulung bei Ihnen im Unternehmen an.

Die Inhalte des Leiterprüfungs-Seminars

Unsere Schulung vermittelt Ihnen alle wesentlichen Grundlagen zur sicheren Leitern- und Tritteprüfung sowie von fahrbaren Arbeitsbühnen – inklusive praktischer Übungen bei einer Inhouse-Schulung.

Im Leiterprüfungs-Seminar erhalten Sie fundiertes Wissen rund um den Arbeitsschutz. Der Theorieteil umfasst die Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 1203 und 2121 sowie alle relevanten Normen. Auf dieser Basis vermitteln wir den sicheren Umgang mit Leitern und Arbeitsbühnen sowie Kompetenzen zur sachgerechten Prüfung. Ein zentraler Bestandteil ist zudem die korrekte und rechtssichere Dokumentation der Prüfungsergebnisse – ein entscheidender Aspekt für Arbeitgeber im Schadensfall.

Der theoretische Teil der Schulung zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten kann flexibel als Webinar durchgeführt werden. Für praktische Erfahrung empfehlen wir eine Inhouse-Schulung, bei der die Teilnehmer nicht nur die Prüfung und Gefährdungsbeurteilung durchführen, sondern auch die Dokumentation anhand eines Praxisbeispiels erlernen.

Theorie

  • Betriebssicherheitsverordnung

  • TRBS 1203 und 2121 Teil 2

  • Normen (DIN EN 131, DIN 4567, DIN EN 14183, DIN EN 1003)

  • Haftung und Verantwortung

  • Aufgaben und Pflichten

  • sicherer Umgang mit Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen

  • Durchführung der Prüfung von Leitern, Tritte und fahrbaren Arbeitsbühnen

  • rechtssichere Dokumentation der Prüfung

Praxis (nur bei Inhouse-Schulung)

  • praktische Durchführung der Prüfung

  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

  • Dokumentation der Prüfung

  • Abschluss

    • Zertifikat: „Zur Prüfung Befähigte Person von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen” als offiziellen Befähigungsnachweis für die Leiterprüfung.
  • Voraussetzung

    • abgeschlossene Berufsausbildung
    • Erfahrung im Umgang mit Leitern und Tritten
  • Zielgruppe

    • abgeschlossene Berufsausbildung
    • Erfahrung im Umgang mit Leitern und Tritten
  • Gültigkeit

    • Alle 2 Jahre wird ein Erfahrungsaustausch empfohlen.
  • Rechtliche Grundlage

    • Arbeitsschutzgesetz
    • Betriebssicherheitsverordnung
    • TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Person“

Zertifizierung zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten – Kosten sparen durch interne Prüfer

Machen Sie Ihre Mitarbeiter zu Experten für die Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen!

Leitern und Tritte müssen gemäß behördlicher Vorgaben mindestens einmal jährlich geprüft werden, fahrbare Arbeitsbühnen sogar nach jedem Aufbau – und zwar durch eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten.

Mit unserem Leiterprüfungs-Seminar befähigen Sie Ihre Mitarbeiter, diese Prüfungen eigenständig und flexibel durchzuführen.

Das spart nicht nur langfristig Geld, sondern erhöht auch die Effizienz in Ihrem Unternehmen. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!

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Häufige Fragen zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten (FAQ)

Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind:

1. Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSchG) § 3 – Grundpflichten des Unternehmers
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten. Dazu zählt auch die regelmäßige Überprüfung von Arbeitsmitteln wie Leitern und Tritten.

2. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §§ 3 und 14 sowie Anhang 2
Die BetrSichV regelt die Prüfungspflicht für Arbeitsmittel. Sie schreibt vor, dass …

  • Leitern und Tritte vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden müssen.
  • regelmäßige Prüfungen durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ erfolgen müssen.
  • die Prüfergebnisse dokumentiert werden müssen.

3. Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203 & TRBS 2121 Teil 2)
Diese Regeln konkretisieren die Anforderungen an befähigte Personen zur Prüfung von Leitern und Tritten und enthalten Vorgaben zur sicheren Verwendung von Leitern.

4. DGUV Vorschrift 208-016
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt Sicherheitsrichtlinien für die Prüfung und Nutzung von Leitern und Tritten vor. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Arbeitsmittel diesen Vorgaben entsprechen.

5. Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG und BetrSichV
Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um festzulegen, wie oft Leitern und Tritte geprüft werden müssen. Faktoren wie Umgebungseinflüsse, Nutzungsintensität und Verschleiß spielen dabei eine Rolle.

Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen alle Arbeitsmittel, die ein Unternehmen seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt, vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden. Zudem ist eine regelmäßige Sicherheitsüberprüfung erforderlich, insbesondere wenn die Arbeitsmittel schadhaften Einflüssen ausgesetzt sind.

Wie oft Leitern und Tritte geprüft werden müssen, hängt von den Umgebungseinflüssen ab, die auf sie einwirken. Mögliche Faktoren, die zu Schäden führen können, sind:

  • starke Verschmutzungen
  • hohe Luftfeuchtigkeit
  • chemische Stoffe
  • rauer Betrieb
  • Feuchtigkeit
  • niedrige Temperaturen
  • mechanische Beschädigungen
  • zu starke Belastung

Diese Einflüsse müssen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Auf dieser Grundlage wird ein geeigneter Prüfzyklus festgelegt.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt die regelmäßige Prüfung aller Arbeitsmittel sowie nach jeder Montage vor. Dies bedeutet für fahrbare Arbeitsbühnen, dass sie nach jedem Aufbau von einer befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten geprüft, abgenommen und schriftlich freigegeben werden müssen, bevor sie genutzt werden dürfen.

Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dürfen Prüfungen ausschließlich von einer befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten durchgeführt werden. Die genaue Definition dieser Qualifikation ist in den Technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS 1203) festgelegt.

TRBS 1203 – Anforderungen an eine „zur Prüfung befähigte Person“

Der Arbeitgeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass die zur Prüfung befähigte Person entsprechend ausgewählt und qualifiziert ist. Sie muss:

  1. Den Stand der Technik beherrschen, einschließlich TRBS-Vorgaben, DGUV-Prüfgrundsätze und relevanter technischer Regeln.
  2. Über die erforderliche Fachkenntnis verfügen, um den Prüfumfang vollständig und sachgerecht abzudecken.

Diese Qualifikation wird durch folgende Kriterien gemäß TRBS 1203 erworben:

  • Berufsausbildung in einem relevanten Bereich
  • Berufserfahrung im Umgang mit Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit zur Sicherstellung aktueller Fachkenntnisse

Zusätzlich muss eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten den aktuellen Stand der Technik kennen, um eine fachgerechte und sichere Prüfung durchführen zu können.

Die Benennung einer „zur Prüfung befähigten Person“ erfolgt durch den Arbeitgeber. Dieser ist gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 1203 dafür verantwortlich, eine geeignete Person auszuwählen und sicherzustellen, dass sie die notwendigen Qualifikationen besitzt und mit den Prüfvorschriften für Leitern und Tritte vertraut ist.