Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer: Ausbildung in NRW

Bei B&K NRW-Arbeitsschutz in Hamm oder als Inhouse-Schulung in Ihrem Unternehmen inklusive Löschübung

Brandschutz- und Evakuierungshelfer sind speziell ausgebildete Mitarbeiter im Unternehmen, die im Brandfall besondere Aufgaben übernehmen. Dazu gehören zum Beispiel die Entstehungsbrandbekämpfung sowie die Evakuierung von Beschäftigen und Besuchern. Sie fungieren auch als Sammelplatzleiter und sind im Brandfall eine wichtige Verbindungsstelle zur Feuerwehr.

Aber nicht nur im Brandfall kommen Brandschutzhelfer zum Einsatz – auch im vorbeugenden Brandschutz spielen sie bei der betrieblichen Sicherheit eine große Rolle. Durch ihre Ausbildung sind Brandschutzhelfer in der Lage, Brandgefährdungen zu erkennen und können Maßnahmen zur Brandverhütung entwickeln und umsetzen.

Wie viele andere Gefahrensituationen bergen auch Brände ein enormes Risiko für Ihre Mitarbeiter und Ihren Betrieb. Aus diesem Grund fordern der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften, dass in jedem Unternehmen – je nach Brandrisiko – mindestens 5–10 % der Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausgebildet sind

  • Termine

    • Freitag, 14.06.2024
    • Montag, 26.08.2024
    • Mittwoch, 23.10.2024
    • Freitag, 13.12.2024
  • Dauer
    09:00 – 13:00 Uhr

  • Kosten
    99,00 EUR netto pro Teilnehmer
  • Seminarort
    B&K NRW-Arbeitsschutz
    Münsterstr. 5
    59065 Hamm

Individuelle Brandschutzhelfer-Ausbildung in Ihrem Unternehmen
Wir bieten das Seminar auch bei Ihnen vor Ort an. Fordern Sie jetzt ein kostenloses Angebot für eine Inhouse-Schulung zum Brandschutzhelfer an.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer-Ausbildung in NRW

Theoretische Ausbildung zum Brandschutzhelfer inklusive Praxisübung am Feuerlöscher

Mit einer Schulung von B&K NRW-Arbeitsschutz können Sie Ihre Mitarbeiter zu geprüften Brandschutz- und Evakuierungshelfern ausbilden lassen. Dadurch sind diese in der Lage, im Brandfall schneller zu reagieren und Kollegen sowie Besucher unverzüglich in Sicherheit zu bringen. Mit einer praxisnahen Löschübung sorgen wir dafür, dass sich die erlernten Kenntnisse bei den Teilnehmern zusätzlich festigen. Erhöhen Sie die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen und investieren Sie in eine gute Brandschutzhelfer-Ausbildung – jetzt Seminar in NRW anfragen!

Ausgebildete Brandschutzhelfer können durch ihr erworbenes Wissen Ruhe bewahren und noch vor Eintreffen der Feuerwehr erste Maßnahmen ergreifen. Deshalb ist die Ausbildung ausreichend vieler Brandschutzhelfer für jeden Betrieb gesetzlich vorgeschrieben.

Seminarinhalte

  • rechtliche Grundlagen

  • Grundlagen der Verbrennung

  • häufige Brandursachen

  • vorbeugender Brandschutz

  • Gefahren durch Brände

  • Betriebliche Brandschutzorganisation (BSO Teil A, B und C)

  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

  • Löschmittel und ihre Wirkung

Praxis

  • Unterweisung am Feuerlöscher

  • Löschtaktiken bei Löschversuchen

  • Praktische Löschübungen mit Feuerlöschern: Wirkung und Handhabung von Feuerlöschern

  • Abschluss

    • Zertifikat “Brandschutz- und Evakuierungshelfer”
  • Voraussetzung

    • Es gibt keine Voraussetzungen für die Teilnahme.
  • Gültigkeit

    • Gemäß der DGUV Information 205-023 wird eine Wiederholungsschulung spätestens alle 3–5 Jahre empfohlen.
  • Zielgruppe

    • Mitarbeiter im Bereich Arbeitsschutz oder Brandschutz, Sicherheitsbeauftragte, Hausmeister, Mitarbeiter aus der Verwaltung oder Technik
    • Mitarbeiter, die Aufgaben im Brandschutz übernehmen sollen.
  •  Rechtliche Grundlage

    • Arbeitsschutzgesetz
    • Arbeitsstättenverordnung
    • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2)
    • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 1)

Warum sind Brandschutzhelfer so wichtig?

Ruhe bewahren, erste Maßnahmen ergreifen, Menschenleben retten.

Brandschutzhelfer sind für die Sicherheit in Ihrem Unternehmen sehr wichtig. Ein Brand stellt für alle Unternehmen eine große Bedrohung da. Deswegen ist es gesetzlich vorgeschrieben, genügend Mitarbeiter im Betrieb zu Brandschutzhelfern auszubilden, die im Notfall und auch präventiv gezielte Maßnahmen zur Brandabwehr und zum Schutz der anderen Mitarbeiter und Besucher ausüben.

Kurz gesagt: Brandschutzhelfer schützen Ihr Unternehmen und retten Leben!

Feuerlöscher mit Daumen hoch

Häufige Fragen zur Brandschutzhelfer-Ausbildung in NRW (FAQ)

Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den dazugehörigen Technischen Regeln ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ muss jeder Unternehmer, der eine Arbeitsstätte betreibt, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern ausbilden. Diese müssen durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut gemacht werden.

Die benötigte Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Ein Anteil von 5 bis 10 % der anwesenden Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen oder von Menschen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte eine sinnvolle Maßnahme sein.

Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheiten einzelner Beschäftigter, – wie Fortbildungen, Urlaub und Krankheit – zu berücksichtigen.

Um Brandschutzhelfer zu werden, müssen Sie ein spezielles Seminar absolvieren. B&K NRW-Arbeitsschutz ist qualifiziert, die Brandschutzhelfer-Ausbildung in NRW anzubieten. Die Schulung umfasst einen Theorieteil zu Brandschutzgrundlagen, Brandprävention, Verhalten im Brandfall und die Handhabung von Löschmitteln, ergänzt durch praktische Übungen wie das Löschen von Entstehungsbränden. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihre Qualifikation als Brandschutzhelfer bestätigt. Es wird empfohlen, regelmäßig Auffrischungskurse zu besuchen, um Ihr Wissen aktuell zu halten.

Die Anforderungen an die Ausbildung zum Brandschutzhelfer regelt die DGUV Information 205-023. Sie gibt Mindestanforderung an Inhalt und Dauer wieder. Somit muss der Theorieteil über min. 2 Lerneinheiten je 45 Minuten und einen Praxisteil mit ca. 10 Minuten je Teilnehmer verfügen.

Gemäß der ASR 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ und der DGUV Information 205-023 hat sich in der Praxis bewährt, die Schulung bei einer normalen Brandgefährdung alle 3 bis 5 Jahre zu wiederholen.

In Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung wie zum Beispiel in der Industrie (Produktionsbereiche etc.) kann es auch notwendig sein, die Schulungen jährlich zu wiederholen.

Gemäß der DGUV Information 205-023 müssen folgende Inhalte in der Brandschutzhelfer Ausbildung enthalten sein

Theorie:

1.Grundzüge des Brandschutzes
– Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
– häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z. B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
– betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe

2.Betriebliche Brandschutzorganisation
– Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096:2014-05 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
– Alarmierungswege und -mittel
– betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
– Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
– Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“

3.Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
– Brandklassen A, B, C, D und F
– Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
– geeignete Feuerlöscheinrichtungen
– Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
– Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten

4.Gefahren durch Brände
– Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z. B. durch Kohlenmonoxid)
– thermische Gefährdungen (z. B. Wärmestrahlung)
– mechanische Gefährdungen (z. B. durch herumfliegende Teile)
– besondere betriebliche Risiken (z. B. Metallbrände, Fettbrände oderhohe Brandlasten)

5.Verhalten im Brandfall
– Alarmierung
– Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
– Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
– ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z. B. An-sprechpersonen für die Feuerwehr)
– Löschen von brennenden Personen

Praxis:
– Handhabung und Funktion
– Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
– Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
– realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen,
– Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen

Interessieren Sie sich für eine Brandschutzhelfer-Ausbildung in NRW? Dann melden Sie sich über unser Kontaktformular!

Gemäß der DGUV Information 203-023 darf die Schulung der Brandschutzhelfer nur durch fachkundige Personen durchgeführt werden. Fachkundig im Sinne der DGUV Informationen sind Personen mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachhochschulstudium in der Fachrichtung Brandschutz, Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit zusätzlicher entsprechender Ausbildung im Brandschutz und Mitglieder der Feuerwehr.

Die Kosten für eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer variieren je nach Anbieter der Schulung. Bei B&K NRW Arbeitsschutz zahlen Sie pro Teilnehmer 99,00 Euro netto. Für die Brandschutzhelfer-Ausbildung in NRW können Sie wahlweise in unser Bildungszentrum in Hamm kommen, oder wir machen eine Inhouse-Schulung für Brandschutzhelfer vor Ort in Ihrem Unternehmen. Hierfür erstellen wir Ihnen gerne ein für Sie individuelles Angebot.