Fortbildung Brandschutzbeauftragter – unser Online-Seminar

Praxisnahe Schulung vermittelt Fachwissen zum Brandschutz

Die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten sind umfangreich und verantwortungsvoll. Wer vom Arbeitgeber als solcher beauftragt wird, kümmert sich in erster Linie um den vorbeugenden Brandschutz. Damit sind die Gestaltung und Beaufsichtigung des betrieblichen Brandschutzes gemeint. Zu den einzelnen Tätigkeiten zählen unter anderem das Erstellen einer Brandschutzordnung, die Mitwirkung bei der Beurteilung der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen sowie die Ausarbeitung von brandschutzbezogenen Betriebsanweisungen. Zudem kontrolliert der Brandschutzbeauftragte Flucht- und Rettungspläne und ist verantwortlich für Planung sowie Durchführung von Evakuierungsübungen.

Ein Brandschutzbeauftragter benötigt eine zweiwöchige Ausbildung, in der er sich die technischen, gesetzlichen und organisatorischen Kenntnisse aneignet. Um diese anspruchsvolle Aufgabe zu erfüllen, sind regelmäßige Fortbildungen vorgeschrieben. Unsere Arbeitsschutz-Akademie bietet eine Fortbildung für Brandschutzbeauftragte, die 8 Unterrichtseinheiten umfasst. Sie wird als Online-Seminar durchgeführt, sodass weder Reise- noch Unterbringungskosten anfallen.

Das komfortable Online-Format macht Fachwissen bequem und kostengünstig zugänglich: Anstatt für ein externes Seminar Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten aufwenden zu müssen, wird unsere Fortbildung bequem von zuhause oder vom Büro aus absolviert. Die dazu notwendige Software kann kostenfrei heruntergeladen werden. Einzige technische Voraussetzung ist ein internetfähiger PC, Notebook oder Tablet mit Audio-Ausstattung, ein Mikrofon und Kopfhörer oder Headset.

  • Termine

    • Dienstag, 02.12.2025
    • Mittwoch, 11.02.2026
    • Mittwoch, 13.05.2026
    • Freitag, 17.07.2026
    • Dienstag, 01.12.2026
Jetzt Termin buchen
  • Das Seminar wird mit Microsoft Teams durchgeführt. Die Software können Sie kostenlos unter Downloads herunterladen.

  • Dauer
    09:00  –  17:00 Uhr (8 LE)

  • Kosten
    599,00 EUR netto pro Teilnehmer

  • Seminarort
    online

  • Download
    Laden Sie hier Microsoft Teams herunter und installieren Sie die Software auf Ihrem Rechner.

Gefährdungsbeurteilung ArbSchG

Alles Wesentliche praxisnah und verständlich erklärt: Unsere Brandschutzbeauftragter Fortbildung zeichnet sich durch kompakte Wissensvermittlung aus.

Für wen ist die Fortbildung als Brandschutzbeauftragter geeignet?

Grundsätzlich kann nur an unserer Fortbildung teilnehmen, wer bereits Brandschutzbeauftragter ist, sprich die Ausbildung nach der DGUV-Information 205-003 bzw. der vfdb-Richtlinie 12-09-01:2014-08 erfolgreich absolviert hat. Für die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten eignen sich Personen, die gewerbe- und branchenspezifische Kenntnisse der betrieblichen Abläufe und Gefahren kennen. Die DGUV empfiehlt zudem technisches Verständnis, eine gute Kommunikations-, Team- und Organisationsfähigkeit als Voraussetzungen für den Erwerb der Qualifikation.

Vorgesehen ist, dass sich Brandschutzbeauftragte innerhalb von drei Jahren um 16 Unterrichtseinheiten fortbilden. Wer unser Online-Seminar bucht, erhält eine acht Einheiten umfassende Fortbildung als Brandschutzbeauftragter. Auch wenn Sie Fragen zu unserem weiteren Angebot haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. B&K NRW-Arbeitsschutz ist in Nordrhein-Westfalen überregional tätig und für Unternehmen ein kompetenter Ansprechpartner zu den Themen Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, DGUV V3 Prüfung und mehr.

Seminarinhalte

  • Brandschutzmanagement im Betrieb

  • Änderungen in Regelwerken

  • Evakuierungsmanagement

  • Erfahrungsaustausch

  • Industriebaurichtlinie

  • Fallbeispiele

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Fortbildung liegt auf dem Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern. Unterschiedliche betriebliche Erfahrungen, konkrete Problemstellungen und reale Fallbeispiele sorgen für einen hohen Praxisbezug und direkt umsetzbare Erkenntnisse.

  • Abschluss

    • Teilnahmeurkunde. Eine Prüfung findet nicht statt.
  • Voraussetzung

    • Erfolgreich absolvierte zweiwöchige Ausbildung als Brandschutzbeauftragter.
  • Gültigkeit

    • Vor Ablauf von drei Jahren muss sich der Brandschutzbeauftragte um 16 Unterrichtseinheiten fortbilden.
  • Zielgruppe

    • Mitarbeiter, die die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten absolviert haben und die vorgeschriebene Fortbildung machen möchten.
  • Rechtliche Grundlage

    • Arbeitsschutzgesetz, DGUV, Technische Regeln für Arbeitsstätten, Arbeitsstättenverordnung, vfdb-Richtlinien.

Fortbildung Brandschutzbeauftragter, Seminarschwerpunkte:

Brandschutzmanagement im Betrieb

Ein funktionierendes Brandschutzmanagement ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. In der Fortbildung werden organisatorische Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und bewährte Abläufe im betrieblichen Brandschutz behandelt.

Die Teilnehmer erhalten praxisnahe Informationen zur Planung, Umsetzung und Dokumentation von Brandschutzmaßnahmen im Unternehmen. Themen wie Brandschutzbegehungen, Unterweisungen, Kontrollmaßnahmen sowie die Zusammenarbeit mit Behörden und externen Dienstleistern werden anhand konkreter Praxisbeispiele erläutert.

Besonderer Mehrwert: Es werden unterschiedliche Konzepte für ein wirksames Brandschutzmanagement vorgestellt und miteinander verglichen. Ergänzt durch die Erfahrungen der Teilnehmer entstehen praxisnahe Lösungsansätze für eine strukturierte und effiziente Selbstorganisation als Brandschutzbeauftragter.

Industriebaurichtlinie – Anforderungen sicher umsetzen

Die Industriebaurichtlinie stellt besondere Anforderungen an Gebäude, Produktionsbereiche und Lagerflächen. In der Fortbildung werden die zentralen Inhalte praxisnah erläutert und typische Problemstellungen aus dem Betriebsalltag behandelt.

Die Teilnehmer lernen, welche Anforderungen unter anderem an Brandabschnitte, Rettungswege, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie organisatorische Maßnahmen gestellt werden. Ein besonderer Fokus liegt auf der praktischen Umsetzung in Bestandsgebäuden und bei Nutzungsänderungen.

Anhand realer Fallbeispiele werden typische Mängel, häufige Planungsfehler und mögliche Lösungswege dargestellt. Der Erfahrungsaustausch unterstützt dabei, Herausforderungen im eigenen Unternehmen besser einschätzen und bewerten zu können.

Variable Themen und aktuelle Schwerpunkte

Zusätzlich werden wechselnde und aktuelle Themen aus dem betrieblichen Brandschutz behandelt, beispielsweise:

  • Lithium-Ionen-Brände
  • Brandschutz für Elektrogeräte
  • Brandschutz im Büro
  • Aufgaben von Brandschutzbeauftragten
  • Brandschutzordnungen
  • Aufzüge
  • Handbetätigte Löscheinrichtungen

Die Auswahl der Themen orientiert sich an aktuellen Entwicklungen, gesetzlichen Änderungen sowie typischen Fragestellungen aus der betrieblichen Praxis.

Fortbildung Brandschutzbeauftragter

Evakuierungsmanagement und betriebliche Räumungskonzepte

Eine sichere und strukturierte Evakuierung kann im Ernstfall entscheidend sein. Die Fortbildung vermittelt daher wichtige Grundlagen und konkrete Handlungsempfehlungen für ein wirksames Evakuierungsmanagement im Betrieb.

Behandelt werden organisatorische Abläufe bei Räumungen, Aufgaben von Räumungshelfern, Alarmierungswege sowie die Planung und Durchführung von Evakuierungsübungen. Besonderes Augenmerk liegt auf typischen Herausforderungen aus der Praxis und häufigen Fehlerquellen.

Reale Fallbeispiele und Erfahrungsberichte aus Unternehmen unterstützen die Teilnehmer dabei, bestehende Konzepte kritisch zu hinterfragen und die Sicherheit im eigenen Betrieb nachhaltig zu verbessern.

Praxisorientierte Fortbildung mit Erfahrungsaustausch

Die Teilnehmer profitieren von aktuellen Fachinformationen, praxisnahen Lösungsansätzen und dem Austausch mit anderen Brandschutzbeauftragten aus verschiedenen Branchen und Unternehmensbereichen.

Ziel der Fortbildung ist es, die Teilnehmer bei ihrer täglichen Arbeit nachhaltig zu unterstützen und ihnen konkrete Lösungen für betriebliche Herausforderungen an die Hand zu geben.

Wenn Sie Fragen zu unserer Fortbildung zum Brandschutzbeauftragten haben oder sich für andere Seminare interessieren, dann nehmen Sie gern telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf! Auch wenn Sie Fragen zu unserem weiteren Angebot haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. B&K NRW-Arbeitsschutz ist in Nordrhein-Westfalen überregional tätig und für Unternehmen ein kompetenter Ansprechpartner zu den Themen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.

Häufige Fragen zum Seminar: „Fortbildung für Brandschutzbeauftragte“ (FAQ)

Der Brandschutzbeauftragte ist verpflichtet, regelmäßig an Maßnahmen zur Weiterbildung teilzunehmen. Dazu gehören themen- oder branchenbezogene Seminare und Fachtagungen zu Sicherheitsthemen und zum vorbeugenden Brandschutz. Dabei sollte der Umfang dieser Maßnahmen in einem Zeitraum von drei Jahren mindestens 16 Unterrichtseinheiten von 45 Minuten umfassen. Das entspricht ungefähr einer zweitägigen Veranstaltung oder zwei eintägigen. Zudem ist der Brandschutzbeauftragte angehalten, sein Wissen stets auf dem neuesten Stand zu halten und sich etwa durch die einschlägige Fachliteratur oder durch Onlineangebote über den aktuellen Wissensstand bei Sicherheits- und Brandschutzthemen zu informieren.

Es gibt für Brandschutzbeauftragte eine Verpflichtung zur Weiterbildung. Diese ist in der vfdb-Richtlinie 12-09/01 „Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten“, und in den Regelwerken DGUV-I 205-003 und VdS 3111 festgelegt. Diese Verpflichtung besteht auch, weil sich rechtliche Vorgaben und technische Standards ändern können.

Das Online-Seminar bietet ein breites Spektrum von Themen, die für den betrieblichen Brandschutz relevant sind. Näheres erfahren Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.

Die Brandschutzbeauftragter Fortbildung kostet 599,00 Euro netto pro Teilnehmer.

In Deutschland besteht keine einheitliche Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Allerdings schreiben die Bundesländer die Implementierung eines Brandschutzbeauftragten oft vor, zum Beispiel in Sonderbauverordnungen oder im Baurecht (etwa bei Verkaufsstätten, die größer als 2.000 Quadratmeter sind). Auch größere Industriebauten, Sonderbauten oder Krankenhäuser sind in der Regel dazu verpflichtet. Ebenso verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, § 5) Unternehmen dazu, eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze zu ermitteln, was den Brandschutz einschließt. Sachversicherer verlangen auch oft einen Brandschutzbeauftragten in ihren Vorgaben, damit eine solide Risikobewertung, aber auch eine valide Dokumentation durch einen Experten in Sachen Brandschutz vorgenommen werden kann.

Die Fortbildung Brandschutzbeauftragter dauert 7 Stunden.