Explosionsschutzdokument erstellen lassen

Wir sind Ihr verlässlicher Partner für die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

In Anlagen und Arbeitsbereichen, in denen explosionsfähige Gemische entstehen können, ist es vor der Inbetriebnahme oder bei Änderungen von Arbeitsmitteln und -abläufen zwingend erforderlich, ein Explosionsschutzdokument erstellen zu lassen oder es zu aktualisieren. Diese Verpflichtung basiert auf den Vorgaben der GefStoffV und BetrSichV.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Unternehmer prüfen, ob sie die Entstehung einer explosionsfähigen Atmosphäre sicher ausschließen können. Ist dies nicht der Fall, sind sie verpflichtet, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen, das alle technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus umfasst. Dabei werden sämtliche Prozessschritte zur Gefährdungsbewertung im explosiven Betriebsbereich präzise erfasst und dokumentiert. Diese Unterlagen bilden die Basis für Ihr individuelles Explosionsschutzkonzept.

Unsere erfahrenen Explosionsschutzbeauftragten, ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit, stehen Ihnen dabei gerne zur Seite. Wenn wir im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung feststellen, dass keine explosionsfähige Atmosphäre vorliegt, ist der Auftrag vorzeitig beendet. Ansonsten übernehmen wir für Sie die Erstellung eines vollständigen Explosionsschutzdokuments – einschließlich aller gesetzlich geforderten Inhalte – und sorgen dafür, dass Ihr Betrieb höchsten Sicherheitsanforderungen entspricht. Lassen Sie Ihr Explosionsschutzdokument von Profis erstellen und setzen Sie auf maximale Sicherheit.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Erfassen der baulichen und geografischen Gegebenheiten

  • Erstellen der Verfahrensbeschreibung für den Explosionsbereich

  • Abgleich mit dem Gefahrstoffverzeichnis und den Sicherheitsdatenblättern

  • Ermittlung und Bewertung der Explosionsgefährdungen

  • Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV/BetrSichV

  • Erstellung des Explosionsschutzdokuments nach GefStoffV § 6

  • Erstellung eines Ex-Zonenplans für den Ex-Bereich

  • Erstellung der notwendigen Betriebsanweisungen für den Ex-Bereich

  • Erstellung eines Fremdfirmenmanagements gemäß § 15 GefStoffV

  • Umsetzungsempfehlung für die Maßnahmen aus dem Explosionsschutzdokument

  • Umsetzungsempfehlung für das Anbringen der vorgeschriebenen Beschilderung

  • Einweisung der verantwortlichen Personen im Umgang mit dem Explosionsschutzkonzept

  • Erstellung einer Komplettdokumentation für den Ex-Bereich in Datei- und Papierform

Warnung Explosion

Unser Explosionsschutzkonzept dient zur Vorlage bei den zuständigen Arbeitsschutzbehörden für die Genehmigung eines sicheren Betreibens einer explosionsgefährdeten Anlage.

Individuelles Explosionsschutzdokument erstellen lassen

Ein maßgeschneidertes Explosionsschutzkonzept ist entscheidend, um Risiken im Umgang mit explosionsfähigen Gemischen effektiv zu minimieren.

Nach § 6 Abs. 9 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments vorgeschrieben, wenn in Betrieben oder an Anlagen potenziell gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen oder vorhanden sein können.

Die Gefährdungsbeurteilung solcher Gemische zählt laut Arbeitsschutzgesetz zu den zentralen Aufgaben des Arbeitgebers. Um ein hochwertiges Explosionsschutzdokument erstellen zu lassen, ist eine detaillierte Betrachtung der betrieblichen Gegebenheiten vor Ort unerlässlich. Jedes Dokument wird von uns individuell auf die spezifischen Anforderungen des Unternehmens abgestimmt. Dabei gilt es zu prüfen, in welchem Umfang Produktionsabläufe und die Tätigkeiten der Beschäftigten bei der Verarbeitung explosiver Stoffe Risiken für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz darstellen.

Treppe EX-Schild
Explosionshinweis

Dokumentierte Gefährdungsbeurteilung – Basis für das Explosionsschutzkonzept

Die dokumentierte Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für die Festlegung der Maßnahmen zur Minimierung erkannter Gefährdungen.

Dabei werden sämtliche relevanten Unterlagen, die zur Bewertung einer Explosionsgefahr erforderlich sind, in das Explosionsschutzdokument integriert. Dazu zählen beispielsweise das Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisungen, organisatorische Maßnahmen, Gefährdungsbeurteilungen sowie Alarm- und Gefahrenabwehrpläne.

Das vollständige Explosionsschutzkonzept fasst all diese Dokumente zusammen. Es ermöglicht eine transparente Nachvollziehbarkeit der Gefährdungen und der daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen für den explosionsgefährdeten Betriebsbereich. Gleichzeitig dient es als zentrale Grundlage für die Genehmigung durch die zuständigen Arbeitsschutzbehörden.

Vorgaben und Ziele des Explosionsschutzdokuments

Besteht in einem Betrieb die Gefahr einer explosionsfähigen Atmosphäre, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ein Explosionsschutzdokument erstellen zu lassen. Diese Pflicht betrifft insbesondere die Lagerung und den Umgang mit Stoffen, die aufgrund ihrer Kennzeichnung ein hohes Gefahrenpotenzial aufweisen. Kann die Entstehung einer explosionsfähigen Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden, muss der Arbeitgeber umgehend für die Erstellung dieses Dokuments sorgen.

Das Explosionsschutzdokument dient als Nachweis dafür, dass das Unternehmen die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Explosionen ergriffen hat. Insbesondere in der Chemiebranche und in Betrieben mit Lackieranlage ist die Erstellung eines solchen Dokuments essenziell. Ziel ist es, mögliche Explosionsgefahren zu bewerten und für jede Gefährdung geeignete Schutzmaßnahmen zu definieren.

Inhalte eines Explosionsschutzdokuments

Bei der Erstellung eines Explosionsschutzdokuments sind bestimmte Inhalte zwingend zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber muss darin dokumentieren, dass potenzielle Explosionsgefahren ermittelt und bewertet wurden. Ebenso ist festzuhalten, welche Schutzmaßnahmen getroffen wurden, um den Explosionsschutz zu gewährleisten. Falls erforderlich, ist eine Unterteilung der betroffenen Bereiche in Explosionsschutzzonen vorzunehmen.

Das Dokument sollte zudem klare Vorgaben zur Verwendung von Arbeitsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen enthalten. Dazu gehören auch organisatorische Maßnahmen wie Mitarbeiterschulungen, Sicherheitskennzeichnungen und Betriebsanweisungen. Allgemeine Sicherheitsvorkehrungen, beispielsweise die Gestaltung von Fluchtwegen, sind ebenfalls anzugeben.

Alle diese Inhalte bilden zusammen ein umfassendes Explosionsschutzkonzept, das die ergriffenen Maßnahmen übersichtlich darstellt und deren Wirksamkeit dokumentiert.

Professionelle Unterstützung durch B&K NRW-Arbeitsschutz

Überlassen Sie die Erstellung Ihres individuellen Explosionsschutzdokuments den Experten von B&K NRW-Arbeitsschutz. Wir sorgen dafür, dass sämtliche erforderlichen Unterlagen und Schutzmaßnahmen übersichtlich in einem Explosionsschutzkonzept zusammengefasst werden. Dieses macht die Informationen für alle Mitarbeiter schnell und einfach zugänglich, schafft Rechtssicherheit und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen zum Explosionsschutz.

Unsere zertifizierten Fachkräfte erstellen ein umfassendes Explosionsschutzdokument, das präzise auf die Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen abgestimmt ist. Von der Analyse der Explosionsgefährdungen über die Ausarbeitung von Ex-Zonenplänen bis hin zur Definition wirksamer Schutzmaßnahmen übernehmen wir alle Schritte – zuverlässig, professionell und gesetzeskonform.

Besprechung von Arbeitssicherheit

Wenn Sie sich von uns ein Explosionsschutzdokument erstellen lassen, profitieren Sie von unserer Expertise und erhalten eine professionelle sowie zuverlässige Unterstützung im Bereich Explosionsschutz.

Explosionsschutzdokument erstellen lassen: Ihr Nutzen im Überblick

Unsere Experten im Explosionsschutz sind qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit und erfahrene Explosionsschutzbeauftragte. Mit fundierter Ausbildung und umfassender Praxiserfahrung übernehmen sie die Erstellung sämtlicher Ex-Schutzdokumente und erläutern diese verständlich Ihren Führungskräften. So entlasten wir Sie und Ihr Team effektiv von dieser wichtigen Aufgabe.

Ihr Nutzen auf einen Blick

  • Zeit- und Kostenersparnis: Wir übernehmen die gesamte Dokumentation, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

  • umfassende Unterlagen: Sie erhalten alle erforderlichen Dokumente für Ex-Bereiche gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

  • Rechtssicherheit: Unsere Dokumentationen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und bieten Ihnen maximale Sicherheit.

  • Flexibilität: Sie erhalten alle Unterlagen sowohl digital als auch in Papierform – ganz nach Ihren Bedürfnissen.

Häufige Fragen zum Thema „Explosionsschutzdokument erstellen lassen“ (FAQ)

Bei Gefährdungen durch explosionsfähige Atmosphären ist eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und eine Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bzw. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu erstellen. Beide zusammen bilden die Basis für das Explosionsschutzdokument.

Die Rechtsgrundlagen finden sich in folgenden Gesetzen und Verordnungen:

  •  Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 6 Abs. 9, § 11 und Anhang I Nr.1
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 9, Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.1
  • DGUV Vorschrift 1 § 3
  • TRBS 2152 Teil 1
  • DGUV Regel 113-001

Ein Explosionsschutzdokument ist erforderlich, wenn in einem Betrieb die Gefahr besteht, dass explosionsfähige Atmosphäre entsteht, etwa durch brennbare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube. Dies betrifft vor allem Arbeitsbereiche, in denen solche Stoffe gelagert, verarbeitet oder transportiert werden. Gemäß der Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber die Gefährdungen bewerten, Schutzmaßnahmen definieren und diese in einem Explosionsschutzdokument festhalten.

Auch wenn umgangssprachlich von einem Explosionsschutzbeauftragten gesprochen wird, kennt der Gesetzgeber diese Funktion nicht. Er schreibt nur vor, dass der Arbeitgeber sich bei der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten fachkundig beraten lassen muss. Wenn ein Betrieb regelmäßig mit explosionsfähigen Atmosphären oder Stoffen arbeitet und eine erhöhte Gefahr für Explosionen besteht, muss es dort eine fachkundige Person geben. Diese unterstützt den Arbeitgeber bei der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten, der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (z. B. GefStoffV, BetrSichV) und der Umsetzung von Schutzmaßnahmen, um maximale Sicherheit zu gewährleisten. Alternativ kann der Unternehmer das Explosionsschutzdokument von einem externen Anbieter erstellen lassen.

Die Gefährdungsbeurteilungen und das Explosionsschutzdokument sind vom Unternehmer zu erstellen, der sich dabei fachkundig beraten lassen muss. Er hat dabei die notwendigen Maßnahmen für eine sichere Bereitstellung und Verwendung der Arbeitsmittel zu bewerten und umzusetzen. Der Unternehmer kann auch eine externe fachkundige Person mit der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen und der Explosionsschutzdokumente beauftragen. Fachkundige Personen sind ausgebildete Explosionsschutzbeauftragte.

Aus dem Explosionsschutzdokument muss gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hervorgehen,

  • dass und wie die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind.
  • dass angemessene Vorkehrungen getroffen wurden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen (Explosionsschutzkonzept).
  • wie die Zoneneinteilung der explosionsgefährdeten Bereiche erfolgt ist (Zeichnung).
  • für welche Bereiche die Explosionsschutzmaßnahmen getroffen wurden.
  • wie die Vorgaben in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Dritten umgesetzt werden.
  • wie und welche Überprüfungen der technischen Schutzmaßnahmen und Prüfungen zum Explosionsschutz nach Anhang 2 Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchzuführen sind.

Bei der Beurteilung müssen folgende Punkte beachtet werden:

  • die Wahrscheinlichkeit und die Dauer des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären
  • die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins, der Aktivierung und des Wirksamwerdens von Zündquellen
  • das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen von Explosionen

Ein Explosionsschutzdokument muss vor Aufnahme der Tätigkeit erstellt werden und bei Änderungen oder spätestens alle 6 Jahre fortgeschrieben werden.