Unterweisung nach DGUV V1 für Arbeitssicherheit und Prävention
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit erstellen passgenaue Unterweisungen für Ihr Unternehmen und führen diese individuell bei Ihnen vor Ort durch.
Damit Ihre Beschäftigten sicher arbeiten können, ist es entscheidend, sie über potenzielle Gefährdungen sowie das richtige Verhalten bei ihren Tätigkeiten zu informieren und zu qualifizieren. Unterweisungen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern werden auch von den Berufsgenossenschaften gefordert, um den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) zu entsprechen. Sie bieten zudem die Chance, Ihre Mitarbeiter aktiv in den betrieblichen Arbeitsschutz einzubinden. Die Grundlage für die Unterweisungsthemen bildet stets die Gefährdungsbeurteilung.
Wir entlasten Ihre verantwortlichen Personen, indem wir die Unterweisungsunterlagen professionell erstellen und die Durchführung der Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 – inklusive Dokumentation – für die Führungskräfte übernehmen.
Unsere Leistungen im Überblick

Unterweisung zum Arbeitsschutz:
mehr Sicherheit, weniger Risiko
Die DGUV Unterweisung ist ein elementarer Bestandteil der Arbeitssicherheit für alle Beschäftigten
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle Mitarbeiter regelmäßig zu Themen rund um Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Dabei liegt der Fokus auf tätigkeitsbezogenen Gefährdungen und den entsprechenden Maßnahmen zu deren Vermeidung.
Die Inhalte einer Unterweisung zum Arbeitsschutz basieren auf den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung, den im Betrieb umgesetzten Schutzmaßnahmen sowie den Erfahrungen mit deren Anwendung. Die Themen richten sich nach den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Tätigkeit und betreffen alle Mitarbeiter, die damit in Verbindung stehen.
Sicherheitsunterweisungen sensibilisieren Mitarbeiter für sicherheitsrelevante Aspekte, fördern die Motivation zu verantwortungsbewusstem Handeln und tragen aktiv zur Unfallprävention bei. Ziel ist es, dauerhaft arbeitssicherheits- und gesundheitsgerechte Zustände sowie Verhaltensweisen für alle Beschäftigten und Führungskräfte zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Die Vorgaben ergeben sich aus § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.
B&K NRW-Arbeitsschutz unterstützt Sie bei der Durchführung der Arbeitssicherheitsunterweisung in Ihrem Betrieb.
Eine Unterweisung nach DGUV V1 muss dokumentiert durchgeführt und wiederholt werden, mindestens einmal jährlich sowie:
Gewährleistung von Sicherheit
durch eine professionelle Unterweisung nach DGUV V1
Sicherheit am Arbeitsplatz ist ein zentraler Bestandteil jedes Unternehmens und ein wichtiges Thema im betrieblichen Alltag. Mit einer Kombination aus mündlichen Unterweisungen und schriftlichen Betriebsanweisungen sorgen Unternehmer für den Schutz der Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter. Neben regelmäßigen DGUV Unterweisungen können bei Bedarf auch Kurzgespräche vor der Durchführung bestimmter Arbeiten sinnvoll sein. In besonderen, risikobehafteten Situationen sind spezifische Unterweisungen unerlässlich, um Gefahren zu minimieren.
Besondere, risikoträchtige Anlässe sind
Professionelle Unterstützung rund um die Unterweisung nach DGUV V1
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind Ihre Experten, wenn es um die Erstellung und Durchführung einer gesetzlich geforderten Unterweisung zum Arbeitsschutz geht. Mit unseren Leistungen entlasten wir Sie und Ihre Führungskräfte vollständig von dieser Aufgabe. Wir übernehmen für Sie die Erstellung, Durchführung und rechtssichere Dokumentation Ihrer Unterweisung nach DGUV V1.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Vorteile einer DGUV Unterweisung
Eine inhaltlich gute Arbeitssicherheitsunterweisung deckt sowohl grundlegende Gefährdungen ab als auch solche, die sich aus den jeweiligen Tätigkeiten ergeben. Durch diesen Aufbau ergeben sich aus regelmäßigen Unterweisungen zahlreiche betriebliche Vorteile – zusätzlich zur präventiven Unfallvermeidung:
- Die Beschäftigten lernen, Risiken einzuschätzen und vermeiden dadurch Fehler.
- Der Unternehmer erfüllt seine rechtlichen Pflichten zur dokumentierten DGUV Unterweisung.
- Die Mitarbeiter kennen ihre Schutzausrüstungen und die geltenden Sicherheitsmaßnahmen.
- Die Beschäftigten sind über die Arbeitsabläufe besser informiert.
- Die Arbeit wird sicherer, störungsfreier und somit produktiver durchgeführt.
- Klare Informationen fördern die Motivation, da alle wissen, was zu tun ist.
- Die Mitarbeiter fühlen sich wertgeschätzt, da ihre Gesundheit und Sicherheit im Fokus stehen.
- Die Bindung an das Unternehmen und die Identifikation mit diesem werden gestärkt.
Arbeitssicherheitsunterweisung von B&K NRW-Arbeitsschutz
B&K NRW-Arbeitsschutz erstellt Ihre Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 individuell und passgenau – basierend auf den Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen, den daraus resultierenden Gefährdungen und den behördlich vorgeschriebenen Inhalten.
Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Gefährdungen und Gefahrenquellen, die die Gesundheit Ihrer Beschäftigten bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten beeinträchtigen könnten. Der Umfang der Unterweisung zum Arbeitsschutz wird exakt auf Ihre unternehmerischen Anforderungen abgestimmt. Unser Fokus liegt darauf, zielgerichtete Inhalte für die jeweiligen Berufsgruppen zu erstellen und diese rechtssicher zu dokumentieren. Das spart Ihnen Zeit und Kosten.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise und profitieren Sie von einer umfassenden und professionellen Betreuung.