Unterweisung nach DGUV V1 für Arbeitssicherheit und Prävention

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit erstellen passgenaue Unterweisungen für Ihr Unternehmen und führen diese individuell bei Ihnen vor Ort durch.

Damit Ihre Beschäftigten sicher arbeiten können, ist es entscheidend, sie über potenzielle Gefährdungen sowie das richtige Verhalten bei ihren Tätigkeiten zu informieren und zu qualifizieren. Unterweisungen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern werden auch von den Berufsgenossenschaften gefordert, um den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) zu entsprechen. Sie bieten zudem die Chance, Ihre Mitarbeiter aktiv in den betrieblichen Arbeitsschutz einzubinden. Die Grundlage für die Unterweisungsthemen bildet stets die Gefährdungsbeurteilung.

Wir entlasten Ihre verantwortlichen Personen, indem wir die Unterweisungsunterlagen professionell erstellen und die Durchführung der Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 – inklusive Dokumentation – für die Führungskräfte übernehmen.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Erstellung einer Bedarfsanalyse

  • Erstellung aller Unterweisungsunterlagen

  • Abgleich der vorhandenen Unterweisungen im Unternehmen

  • Einweisung der Führungskräfte in den Umgang mit Unterweisungen

  • Durchführung der Unterweisungen im Betrieb

  • Erstellung einer Komplettdokumentation

  • Übergabe aller Dokumente im Datei- und Papierformat

Unterweisungen Mitarbeiter

Dokumentierte Sicherheitsunterweisungen geben Ihnen im Ereignisfall die notwendige Rechtssicherheit gegenüber den Behörden für Arbeitssicherheit.

Unterweisung zum Arbeitsschutz:
mehr Sicherheit, weniger Risiko

Die DGUV Unterweisung ist ein elementarer Bestandteil der Arbeitssicherheit für alle Beschäftigten

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle Mitarbeiter regelmäßig zu Themen rund um Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Dabei liegt der Fokus auf tätigkeitsbezogenen Gefährdungen und den entsprechenden Maßnahmen zu deren Vermeidung.

Die Inhalte einer Unterweisung zum Arbeitsschutz basieren auf den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung, den im Betrieb umgesetzten Schutzmaßnahmen sowie den Erfahrungen mit deren Anwendung. Die Themen richten sich nach den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Tätigkeit und betreffen alle Mitarbeiter, die damit in Verbindung stehen.

Sicherheitsunterweisungen sensibilisieren Mitarbeiter für sicherheitsrelevante Aspekte, fördern die Motivation zu verantwortungsbewusstem Handeln und tragen aktiv zur Unfallprävention bei. Ziel ist es, dauerhaft arbeitssicherheits- und gesundheitsgerechte Zustände sowie Verhaltensweisen für alle Beschäftigten und Führungskräfte zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Die Vorgaben ergeben sich aus § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.

B&K NRW-Arbeitsschutz unterstützt Sie bei der Durchführung der Arbeitssicherheitsunterweisung in Ihrem Betrieb.

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Eine Unterweisung nach DGUV V1 muss dokumentiert durchgeführt und wiederholt werden, mindestens einmal jährlich sowie:

  • bei der Einstellung vor Arbeitsbeginn,

  • bei Versetzungen an einen anderen Arbeitsplatz,

  • vor Aufnahme neuer Tätigkeiten,

  • beim Erkennen unsicherer Situationen,

  • nach einem Unfall oder

  • bei erkannten betrieblichen Gefährdungen.

Gewährleistung von Sicherheit
durch eine professionelle Unterweisung nach DGUV V1

Sicherheit am Arbeitsplatz ist ein zentraler Bestandteil jedes Unternehmens und ein wichtiges Thema im betrieblichen Alltag. Mit einer Kombination aus mündlichen Unterweisungen und schriftlichen Betriebsanweisungen sorgen Unternehmer für den Schutz der Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter. Neben regelmäßigen DGUV Unterweisungen können bei Bedarf auch Kurzgespräche vor der Durchführung bestimmter Arbeiten sinnvoll sein. In besonderen, risikobehafteten Situationen sind spezifische Unterweisungen unerlässlich, um Gefahren zu minimieren.

Besondere, risikoträchtige Anlässe sind

  • Störungsbeseitigungen in automatisierten Anlagen

  • seltene oder besonders anspruchsvolle Reparaturarbeiten

  • Änderungen von Arbeitsverfahren

  • Einsatz neuer Maschinen oder Gefahrenstoffe

  • nach einem Arbeitsunfall

Professionelle Unterstützung rund um die Unterweisung nach DGUV V1

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind Ihre Experten, wenn es um die Erstellung und Durchführung einer gesetzlich geforderten Unterweisung zum Arbeitsschutz geht. Mit unseren Leistungen entlasten wir Sie und Ihre Führungskräfte vollständig von dieser Aufgabe. Wir übernehmen für Sie die Erstellung, Durchführung und rechtssichere Dokumentation Ihrer Unterweisung nach DGUV V1.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Zeit- und Kostenersparnis: Sie sparen wertvolle Zeit und somit bares Geld.

  • komplette Entlastung: Sie und Ihre Führungskräfte können sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren.

  • Rechtssicherheit: Sie erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben zuverlässig.

  • individuelle Unterweisungen: Sie erhalten tätigkeits- und arbeitsplatzbezogene Vorlagen, die optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.

  • umfassende Dokumentation: Wir liefern alle Unterlagen sowohl digital als auch in Papierform.

  • Sicherheit bei Behördenkontrollen: Dank unserer Unterstützung sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.

Hand hält Plus

Überlassen Sie Ihre Sicherheitsunterweisung unseren erfahrenen Experten. Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an!

Vorteile einer DGUV Unterweisung

Eine inhaltlich gute Arbeitssicherheitsunterweisung deckt sowohl grundlegende Gefährdungen ab als auch solche, die sich aus den jeweiligen Tätigkeiten ergeben. Durch diesen Aufbau ergeben sich aus regelmäßigen Unterweisungen zahlreiche betriebliche Vorteile – zusätzlich zur präventiven Unfallvermeidung:

  • Die Beschäftigten lernen, Risiken einzuschätzen und vermeiden dadurch Fehler.
  • Der Unternehmer erfüllt seine rechtlichen Pflichten zur dokumentierten DGUV Unterweisung.
  • Die Mitarbeiter kennen ihre Schutzausrüstungen und die geltenden Sicherheitsmaßnahmen.
  • Die Beschäftigten sind über die Arbeitsabläufe besser informiert.
  • Die Arbeit wird sicherer, störungsfreier und somit produktiver durchgeführt.
  • Klare Informationen fördern die Motivation, da alle wissen, was zu tun ist.
  • Die Mitarbeiter fühlen sich wertgeschätzt, da ihre Gesundheit und Sicherheit im Fokus stehen.
  • Die Bindung an das Unternehmen und die Identifikation mit diesem werden gestärkt.

Arbeitssicherheitsunterweisung von B&K NRW-Arbeitsschutz

B&K NRW-Arbeitsschutz erstellt Ihre Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 individuell und passgenau – basierend auf den Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen, den daraus resultierenden Gefährdungen und den behördlich vorgeschriebenen Inhalten.

Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Gefährdungen und Gefahrenquellen, die die Gesundheit Ihrer Beschäftigten bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten beeinträchtigen könnten. Der Umfang der Unterweisung zum Arbeitsschutz wird exakt auf Ihre unternehmerischen Anforderungen abgestimmt. Unser Fokus liegt darauf, zielgerichtete Inhalte für die jeweiligen Berufsgruppen zu erstellen und diese rechtssicher zu dokumentieren. Das spart Ihnen Zeit und Kosten.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und profitieren Sie von einer umfassenden und professionellen Betreuung.

Häufige Fragen zur Unterweisung nach DGUV V1 (FAQ)

Gemäß DGUV V1 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Beschäftigte eine Unterweisung über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erhalten. Ziel ist es, potenzielle Gefahren und Risiken aufzuzeigen, präventive Maßnahmen zu vermitteln und ein sicherheitsbewusstes Verhalten zu fördern. Die Unterweisung orientiert sich an den spezifischen Tätigkeiten und Arbeitsplätzen und wird regelmäßig sowie bei besonderen Anlässen durchgeführt. Sie bildet eine zentrale Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG).

Die Unterweisung nach DGUV V1 muss während der Arbeitszeit erfolgen und auf die individuelle Arbeitssituation der Beschäftigten zugeschnitten sein. Das bedeutet, sie muss sich konkret auf den jeweiligen Arbeitsplatz und die ausgeübten Tätigkeiten beziehen.
Zwar legt das Arbeitsschutzgesetz keine festen Vorgaben zu Art und Umfang der Unterweisung fest, jedoch müssen die Inhalte in einem angemessenen Verhältnis zur jeweiligen Gefährdung und Qualifikation der Mitarbeiter stehen.

Die rechtlichen Pflichten zur DGUV Unterweisung ergeben unter anderem sich aus:

  • § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • § 4 DGUV Vorschrift 1
  • § 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • § 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • § 14 Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Die Inhalte der Unterweisungen sind ein zentrales Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie sollen Beschäftigten die möglichen Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz verdeutlichen und dabei helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Das Ziel einer Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 ist es, die Mitarbeiter zu einem sicherheits- und gesundheitsbewussten Verhalten zu motivieren, um das Unfallrisiko nachhaltig zu minimieren.

Die Arbeitssicherheitsunterweisung muss informieren über:

  • die arbeitsplatz- bzw. tätigkeitsspezifischen Gefährdungen,
  • die vom Arbeitgeber getroffenen Sicherheitsvorkehrungen und
  • die vom Beschäftigten zu beachtenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln.

Eine Erstunterweisung – auch Grundlagenunterweisung genannt – ist bei bestimmten Anlässen erforderlich:

  • Neueinstellungen
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Einführung neuer Verfahren oder Arbeitsweisen
  • Umgang mit neuen Maschinen oder Geräten
  • Einsatz neuer Stoffe oder Gefahrstoffe

Wiederholungsunterweisungen müssen regelmäßig stattfinden, mindestens jedoch einmal jährlich. Bei Personen, die unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen, muss die Unterweisung sogar zweimal pro Jahr erfolgen.

Wichtig: Sowohl die Inhalte der Unterweisungen als auch die teilnehmenden Personen müssen ordnungsgemäß dokumentiert werden!

Für die Unterweisung nach DGUV V1 ist der Arbeitgeber verantwortlich. Er ist dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Beschäftigten regelmäßig und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterwiesen werden. Die Durchführung kann von einer (externen) Fachkraft für Arbeitssicherheit übernommen werden, jedoch muss immer eine Führungskraft anwesend sein und die Gesamtverantwortung liegt beim Arbeitgeber.

Eine durchgeführte Unterweisung zum Arbeitsschutz wird durch einen Unterweisungsnachweis dokumentiert. Dieser enthält:

  • Themen und Inhalte der Unterweisung
  • Arbeitsbereich, für den die Unterweisung erfolgt
  • verwendete Materialien und Unterlagen (z.B. Präsentationen, Handouts)
  • Datum, Ort und Zeitpunkt der Unterweisung
  • Namen und Unterschriften des Unterweisenden und der Teilnehmer

Die Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Behörden und stellt sicher, dass die Unterweisung nach DGUV V1 rechtlich und inhaltlich korrekt durchgeführt wurde.

  1. Ja! Gemäß Gefahrstoff- und Biostoffverordnung muss die Unterweisung mündlich durchgeführt werden. Dies hat zur Folge, dass ein Online Unterweisungstool für diese Bereiche zwar eine Hilfe sein kann, jedoch nicht die Anforderungen an die Verordnung erfüllt.
  2. Bei Personen, welche unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen, muss die Unterweisung zweimal jährlich durchgeführt werden.
  3. Die PSA-Benutzerverordnung fordert den Arbeitgeber nicht nur zur Unterweisung des Umgangs mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) auf, in gewissen Fällen ist eine Benutzungsübung notwendig. Die DGUV Vorschrift 1 konkretisiert im § 31, dass für PSA, welche gegen tödliche Gefahren (z. B. Kettensäge) oder bleibende Gesundheitsschäden (z.B. Gehörschutz) herbeiführen können, eine Benutzungsübung durchzuführen ist. Eine Liste solcher PSA findet sich in der Verordnung (EU) 2016/425 im Anhang I unter der Kategorie III.