DGUV Unterweisung

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit erstellen Ihre Unterweisungen und führen diese in Ihrem Unternehmen zielgerichtet und individuell durch.

Damit Ihre Beschäftigten sicher arbeiten können, ist es notwendig, sie durch Unterweisungen über die Gefährdungen und das richtige Verhalten bei Ihrer Tätigkeit zu informieren und zu qualifizieren. Die Unterweisung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern eine Chance, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den betrieblichen Arbeitsschutz einzubinden. Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Basis für die jeweiligen Unterweisungsthemen.

Wir übernehmen stellvertretend für die verantwortlichen Personen die Erstellung der Unterweisungsunterlagen und übernehmen die dokumentierte Durchführung der Unterweisung für die Führungskräfte.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Erstellung einer Bedarfsanalyse

  • Erstellung aller Unterweisungsunterlagen

  • Abgleich der vorhandenen Unterweisungen im Unternehmen

  • Einweisung der Führungskräfte im Umgang mit Unterweisungen

  • Durchführung der Unterweisungen im Betrieb

  • Erstellung einer Komplettdokumentation

  • Übergabe aller Dokumente in Datei- und Papierformat

Unterweisungen Mitarbeiter

Dokumentierte Sicherheitsunterweisungen geben Ihnen im Ereignisfall, die notwendige Rechtssicherheit gegenüber den Behörden für Arbeitssicherheit.

Unterweisungen / Sicherheitsunterweisungen

Für alle Beschäftigten ein elementarer Bestandteil der Arbeitssicherheit

Der Arbeitgeber muss alle Mitarbeiter zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen. Dabei müssen besonders die arbeitsplatzspezifischen Gefährdungen und Maßnahmen zu deren Verhütung unterwiesen werden.

Die Grundlagen und Inhalte von Unterweisungen sind die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb, die getroffenen Schutzmaßnahmen und die Erfahrungen mit ihrer Umsetzung. Die Themeninhalte ergeben sich somit für alle Mitarbeiter, die im direkten Zusammenhang mit der jeweiligen Tätigkeit stehen.

Unterweisungen sensibilisieren Mitarbeiter, fördern die Motivation zu verantwortungsbewusstem Handeln und tragen somit aktiv zur Vermeidung von Unfällen bei. Das Ziel von Unterweisungen ist, arbeitssicherheits- und gesundheitsgerechte Zustände und Verhaltensweisen für dieBeschäftigten und Führungskräfte zu erreichen und nachhaltig zu erhalten.

Sicherheitsunterweisungen müssen mindestens einmal jährlich, bei der Einstellung vor Arbeitsbeginn, bei Versetzungen an einen anderen Arbeitsplatz, vor jeder neuen Tätigkeit, beim Erkennen einer unsicheren Situation, nach einem Unfall und beim Erkennen einer unsicheren betrieblichen Situation, dokumentiert wiederholt werden. (§ 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz, und § 13 der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“)

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B&K NRW-Arbeitsschutz und der GDA OrgaCheck unterstützen Sie bei der Organisation und Überprüfung Ihres Arbeitsschutzes. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!

Seminar

Gewährleistung von Sicherheit

Sicherheit am Arbeitsplatz ist ein wichtiges Thema und besonderer Bestandteil jedes Unternehmens.

Mit mündlichen Unterweisungen und schriftlichen Betriebsanweisungen gewährleisten Unternehmer die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Neben den regelmäßigen Unterweisungen und ggf. bedarfsgerechten Kurzgesprächen unmittelbar vor Erledigung bestimmter Arbeiten können spezielle Unterweisungen bei besonderen, risikoträchtigen Anlässen sinnvoll sein.

Besondere, risikoträchtige Anlässe:

  • Störungsbeseitigungen in automatischen Anlagen

  • seltene schwierige Reparaturarbeiten

  • Änderung eines Arbeitsverfahrens

  • Einsatz neuer Maschinen oder Gefahrenstoffe

  • nach einem Arbeitsunfall

Vorteile einer Unterweisung

Eine inhaltlich gute Unterweisung beschäftigt sich mit grundlegenden Gefährdungen und mit den spezifischen Gefährdungen, die sich aus den jeweiligen Tätigkeiten ergeben. So aufgebaut und vermittelt, ergeben sich aus den regelmäßigen Unterweisungen viele Vorteile. Hier sind einige betriebliche Vorteile, neben der präventiven Unfallvermeidung aufgeführt:

  • Die Beschäftigten lernen Risiken einzuschätzen und vermeiden dadurch Fehler
  • Der Unternehmer erfüllt seine rechtlichen Pflichten zur dokumentierten Unterweisung.
  • Die Beschäftigten kennen ihre Schutzausrüstungen und Sicherheitsmaßnahmen.
  • Die Beschäftigten arbeiten sicherer und störungsfreier und sind somit produktiver.
  • Die Beschäftigten sind motivierter, denn jeder weiß was zu tun ist.
  • Die Beschäftigten wissen, dass Ihnen ihre Gesundheit und Sicherheit wichtig ist.
  • Die Beschäftigten sind über die Arbeitsabläufe besser informiert.
  • Die Bindung und die Identifizierung zum Unternehmen wird gestärkt.

Unterweisungen von B&K NRW-Arbeitsschutz

B&K NRW-Arbeitsschutz erstellt Ihre Unterweisungen inhaltlich auf der Grundlage Ihrer Tätigkeiten im Unternehmen und die sich daraus ergebenden Gefährdungen, auf der Basis der behördlich geforderten Inhalte.

Dafür werden alle relevanten Gefährdungen und Gefahrenquellen, welche die Gesundheit der Beschäftigten, bei ihren Tätigkeiten gefährden können, berücksichtigt.

Der Umfang unserer Unterweisungen, richtet sich nach Ihren unternehmerischen Tätigkeiten. Dabei achten wir darauf, dass die Inhalte der Unterweisung(en) zielgerichtet für die jeweiligen Berufsgruppen erstellt und dokumentiert werden. Das spart Ihnen Zeit und somit Geld.

Überlassen Sie erfahrenen Experten das Erstellen der Ihrer Unterweisungen. Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an.

Häufige Fragen zu Unterweisungen (FAQ)

Der Unternehmer muss die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen unterweisen. (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Die Unterweisung muss während der Arbeitszeit und angepasst an die individuelle Arbeitssituation, durchgeführt werden, das heißt, sie muss auf den konkreten Arbeitsplatz und Aufgabenbereich bezogen sein.

Art und Umfang der Unterweisung sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nicht geregelt. Die Inhalte der Unterweisung müssen aber in einem angemessenem Verhältnis zur Gefahr und entsprechender Qualifikation der Beschäftigten erfolgen.

Die Pflichten ergeben sich aus:

  • dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • der DGUV Vorschrift 1
  • der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • und weitere konkretisierende behördliche Verordnungen

Die Inhalte der Unterweisung sind ein wichtiges Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie dienen dazu, den Beschäftigten die Unfall- und Gesundheitsgefahren, die am Arbeitsplatz auftreten können, aufzuzeigen.

Das Ziel der Unterweisung ist, dass die Beschäftigten sich aus Überzeugung gesundheits- und sicherheitsgerecht verhalten und somit das Unfallrisiko minimiert wird.

Die Unterweisung muss informieren über:

  • die arbeitsplatz- bzw. tätigkeitsspezifischen Gefährdungen,
  • die vom Arbeitgeber getroffenen Sicherheitsvorkehrungen und
  • die vom Beschäftigten zu beachtenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln.

Eine Erstunterweisung, auch Grundlagenunterweisung genannt, muss bei Neueinstellungen, Arbeitsplatzwechseln, Einführung neuer Verfahren, Umgang mit Maschinen, Einsatz neuer Stoffe oder Geräte durchgeführt werden.

Die Wiederholungsunterweisungen müssen regelmäßig, mindestens jedoch einmal pro Jahr stattfinden.

Die Auswahl und Gewichtung der Themen ergeben sich aus den betrieblichen Gegebenheiten.

Die Unterweisungsinhalte und die Teilnehmer sind zu dokumentieren!

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind Experten für die Erstellung und Durchführung von Unterweisungen, für alle gesetzlichen Vorgaben.

Durch unsere Leistungen werden Sie und Ihre Führungskräfte komplett um diese „Pflicht“ entlastet. Wir übernehmen für Sie die Erstellung, Durchführung und Dokumentation Ihrer Unterweisungen.

Ihr Nutzen durch unsere Leistungen:

  • Sie sparen Zeit und somit bares Geld
  • Sie und Ihre Führungskräfte werden komplett entlastet
  • Sie erfüllen Ihre Pflichten gegenüber den gesetzlichen Vorschriften
  • Sie erhalten tätigkeits- und arbeitsplatzbezogene Unterweisungsvorlagen
  • Sie erhalten alle Dokumente in Datei- und Papierformat
  • Sie erhalten Rechtssicherheit gegenüber den Behörden