DGUV Unterweisung
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit erstellen Ihre Unterweisungen und führen diese in Ihrem Unternehmen zielgerichtet und individuell durch.
Damit Ihre Beschäftigten sicher arbeiten können, ist es notwendig, sie durch Unterweisungen über die Gefährdungen und das richtige Verhalten bei Ihrer Tätigkeit zu informieren und zu qualifizieren. Die Unterweisung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern eine Chance, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den betrieblichen Arbeitsschutz einzubinden. Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Basis für die jeweiligen Unterweisungsthemen.
Wir übernehmen stellvertretend für die verantwortlichen Personen die Erstellung der Unterweisungsunterlagen und übernehmen die dokumentierte Durchführung der Unterweisung für die Führungskräfte.
Unsere Leistungen im Überblick
Unterweisungen / Sicherheitsunterweisungen
Für alle Beschäftigten ein elementarer Bestandteil der Arbeitssicherheit
Der Arbeitgeber muss alle Mitarbeiter zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen. Dabei müssen besonders die arbeitsplatzspezifischen Gefährdungen und Maßnahmen zu deren Verhütung unterwiesen werden.
Die Grundlagen und Inhalte von Unterweisungen sind die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb, die getroffenen Schutzmaßnahmen und die Erfahrungen mit ihrer Umsetzung. Die Themeninhalte ergeben sich somit für alle Mitarbeiter, die im direkten Zusammenhang mit der jeweiligen Tätigkeit stehen.
Unterweisungen sensibilisieren Mitarbeiter, fördern die Motivation zu verantwortungsbewusstem Handeln und tragen somit aktiv zur Vermeidung von Unfällen bei. Das Ziel von Unterweisungen ist, arbeitssicherheits- und gesundheitsgerechte Zustände und Verhaltensweisen für dieBeschäftigten und Führungskräfte zu erreichen und nachhaltig zu erhalten.
Sicherheitsunterweisungen müssen mindestens einmal jährlich, bei der Einstellung vor Arbeitsbeginn, bei Versetzungen an einen anderen Arbeitsplatz, vor jeder neuen Tätigkeit, beim Erkennen einer unsicheren Situation, nach einem Unfall und beim Erkennen einer unsicheren betrieblichen Situation, dokumentiert wiederholt werden. (§ 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz, und § 13 der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“)
B&K NRW-Arbeitsschutz und der GDA OrgaCheck unterstützen Sie bei der Organisation und Überprüfung Ihres Arbeitsschutzes. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!
Gewährleistung von Sicherheit
Sicherheit am Arbeitsplatz ist ein wichtiges Thema und besonderer Bestandteil jedes Unternehmens.
Mit mündlichen Unterweisungen und schriftlichen Betriebsanweisungen gewährleisten Unternehmer die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Neben den regelmäßigen Unterweisungen und ggf. bedarfsgerechten Kurzgesprächen unmittelbar vor Erledigung bestimmter Arbeiten können spezielle Unterweisungen bei besonderen, risikoträchtigen Anlässen sinnvoll sein.
Besondere, risikoträchtige Anlässe:
Vorteile einer Unterweisung
Eine inhaltlich gute Unterweisung beschäftigt sich mit grundlegenden Gefährdungen und mit den spezifischen Gefährdungen, die sich aus den jeweiligen Tätigkeiten ergeben. So aufgebaut und vermittelt, ergeben sich aus den regelmäßigen Unterweisungen viele Vorteile. Hier sind einige betriebliche Vorteile, neben der präventiven Unfallvermeidung aufgeführt:
- Die Beschäftigten lernen Risiken einzuschätzen und vermeiden dadurch Fehler
- Der Unternehmer erfüllt seine rechtlichen Pflichten zur dokumentierten Unterweisung.
- Die Beschäftigten kennen ihre Schutzausrüstungen und Sicherheitsmaßnahmen.
- Die Beschäftigten arbeiten sicherer und störungsfreier und sind somit produktiver.
- Die Beschäftigten sind motivierter, denn jeder weiß was zu tun ist.
- Die Beschäftigten wissen, dass Ihnen ihre Gesundheit und Sicherheit wichtig ist.
- Die Beschäftigten sind über die Arbeitsabläufe besser informiert.
- Die Bindung und die Identifizierung zum Unternehmen wird gestärkt.
Unterweisungen von B&K NRW-Arbeitsschutz
B&K NRW-Arbeitsschutz erstellt Ihre Unterweisungen inhaltlich auf der Grundlage Ihrer Tätigkeiten im Unternehmen und die sich daraus ergebenden Gefährdungen, auf der Basis der behördlich geforderten Inhalte.
Dafür werden alle relevanten Gefährdungen und Gefahrenquellen, welche die Gesundheit der Beschäftigten, bei ihren Tätigkeiten gefährden können, berücksichtigt.
Der Umfang unserer Unterweisungen, richtet sich nach Ihren unternehmerischen Tätigkeiten. Dabei achten wir darauf, dass die Inhalte der Unterweisung(en) zielgerichtet für die jeweiligen Berufsgruppen erstellt und dokumentiert werden. Das spart Ihnen Zeit und somit Geld.
Überlassen Sie erfahrenen Experten das Erstellen der Ihrer Unterweisungen. Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an.