Eine professionelle Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen

Arbeitsunfälle vermeiden durch eine systematische Gefährdungsanalyse

Unternehmer sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für ihren Betrieb erstellen zu lassen. Diese Bewertung dient dazu, potenzielle Gefahren in den Tätigkeiten der Mitarbeiter frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Durch die Festlegung gezielter Maßnahmen werden Beschäftigte optimal vor Gefährdungen in ihrem Arbeitsbereich geschützt.

Die Vorteile einer Gefährdungsbeurteilung liegen darin, Arbeitsplätze und Abläufe effizienter zu gestalten, das Betriebsklima positiv zu beeinflussen und Ausfallzeiten zu minimieren. Die Umsetzung der Maßnahmen beugt Unfällen vor und schützt die Gesundheit der Beschäftigten.

Bei jedem Unfallereignis, das von den zuständigen Behörden untersucht wird, muss der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung vorlegen. Fehlt diese betriebliche Gefährdungsanalyse, gilt dies als Organisationsverschulden des Unternehmers.

Bei B&K NRW-Arbeitsschutz können Sie eine strukturierte Gefährdungsbeurteilung für Ihre Führungskräfte und Verantwortlichen erstellen lassen. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Ihre Führungskräfte bei der betrieblichen Umsetzung der Maßnahmen aus den Gefährdungsbeurteilungen.

Brainstorm Gefährdungsbeurteilungen

Unsere Leistungen im Überblick

  • Ermittlung der betrieblich notwendigen Gefährdungsbeurteilungen

  • Ermittlung der Tätigkeits- und Ablaufschritte in den Arbeitsprozessen

  • Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen nach Notwendigkeit und Kundenwunsch

  • Plausibilitätsabgleich der Gefährdungsbeurteilungen mit Ihren verantwortlichen Personen
  • Einarbeitung individueller Besonderheiten zu den Tätigkeiten aus Sicht der Beschäftigten

  • Erläuterungen der Maßnahmen für die verantwortlichen Personen

  • Erarbeitung von Umsetzungsempfehlungen für die Maßnahmen

  • Organisation einer rechtssicheren Wirksamkeitskontrolle

  • Erstellung der gesamten Dokumente für eine rechtssichere Dokumentensteuerung

  • Zusammenstellung aller Dokumente auf EDV- und Papierbasis

  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz

  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Mutterschutzgesetz

  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung

  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Gefahrstoffverordnung

  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Biostoffverordnung

  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsstättenverordnung

  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

Tipp: Im Rahmen unserer sicherheitstechnischen Betreuung erstellen wir für Ihr Unternehmen alle erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und MuSchG – und das innerhalb der Regelbetreuung ohne zusätzliche Kosten für Sie.

Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen

Durch eine Gefährdungsbeurteilung können potenzielle Gefahren erkannt und behoben werden.

Die Beurteilung von Gefährdungen ist laut dem Arbeitsschutzgesetz eine zentrale Aufgabe des Arbeitgebers. Dabei geht es nicht nur um physische, sondern auch um psychische Belastungen.

Für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung wird stets die spezifische betriebliche Situation vor Ort betrachtet, da jede Gefährdungsanalyse individuell auf die Gegebenheiten und Anforderungen des Betriebs abgestimmt sein muss. Dabei wird ermittelt, ob und in welchem Umfang die Tätigkeiten der Beschäftigten gesundheitliche Risiken bergen.

Anschließend wird geprüft, welche Maßnahmen zur Minimierung der Gefährdungen erforderlich sind. Oft werden potenzielle Gefahren erst sichtbar, wenn Fachkräfte für Arbeitssicherheit eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchführen.

Unter Berücksichtigung der verschiedenen Berufsgruppen und Tätigkeiten können Sie durch unsere Sicherheitsfachkräfte eine passgenaue Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen.

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Mögliche Gefährdungsbereiche umfassen dabei

  • die Arbeitsstätte,

  • den Arbeitsplatz,

  • eingesetzte Arbeitsmittel,

  • Arbeitsabläufe,

  • den Umgang mit Arbeits- und Gefahrstoffen,

  • die Arbeitszeiten und

  • die Qualifikationen der Beschäftigten.

Die 7 Schritte der Gefährdungsanalyse

Die Gefährdungsbeurteilung gelingt am besten, wenn sie in die Gesamtorganisation des Betriebes eingebettet, systematisch und regelmäßig durchgeführt und für die Unterweisung der Beschäftigten genutzt wird. Folgende 7 Prozessschritte können Sie erwarten, wenn Sie sich von uns eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen:

Durch sieben Schritte mehr Struktur, Vorbereitung und Sicherheit erhalten

  • Erfassung der Tätigkeiten im Unternehmen

  • Ermittlung potenzieller Gefahren und Belastungen bei den Tätigkeiten

  • Beurteilung der Gefährdungen und Belastungen

  • Festlegung von Maßnahmen

  • Durchführung der Maßnahmen

  • Wirksamkeitskontrolle

  • Dokumentation und Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung

Unsere Arbeitsweise im Detail

Wenn Sie bei B&K NRW-Arbeitsschutz eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen, erfolgt dies ausschließlich durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die von den Berufsgenossenschaften geschult, geprüft und zugelassen sind. Jede Gefährdungsbeurteilung wird immer individuell unter Berücksichtigung Ihrer betrieblichen Besonderheiten und nach den gesetzlichen Vorschriften erstellt.

Als Ergebnis erhalten Sie eine komplette Dokumentation nach den gesetzlichen Vorgaben. Diese sorgt für Rechtssicherheit und im Ereignisfall können Sie so den Behörden den methodischen Weg der Erarbeitung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen, die Maßnahmenfindung und die Wirksamkeitskontrolle detailliert aufzeigen.

Unsere Dokumentation enthält

  • eine berufsgruppenbezogene Tätigkeitsmatrix

  • alle notwendigen Gefährdungsbeurteilungen

  • einen Maßnahmenkatalog inklusive To-do-Liste

  • Umsetzungsempfehlungen für die Maßnahmen

  • eine detaillierte Wirksamkeitskontrolle

  • eine Einweisung für Sie und Ihre Führungskräfte im Umgang mit den Gefährdungsbeurteilungen

  • alle Unterlagen im Datei- und Papierformat

Besprechung von Arbeitssicherheit

Wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen möchten, können Sie auf unsere erfahrenen Experten vertrauen.

Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen: Ihr Nutzen im Überblick

Indem Sie die Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen extern durchführen lassen, entlasten Sie Ihre Führungskräfte und geben ihnen mehr Zeit für ihre Kernaufgaben – ein direkter Gewinn für Ihre betrieblichen Abläufe und eine Kostenersparnis.

Profitieren auch Sie von folgenden Vorteilen

  • Entlastung Ihrer Führungskräfte

  • Einsparung von (Arbeits-)Zeit und Kosten

  • Optimierung Ihrer betrieblichen Prozesse

  • rechtssichere Dokumentation

  • Erfüllung aller gesetzlichen Grundpflichten

  • Stärkung Ihrer Rechtssicherheit

Die Vorteile einer Gefährdungsbeurteilung

Der Gesetzgeber benennt keine Form für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Wir orientieren uns an den Vorgaben der „Gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie“, kurz GDA. Dadurch entsprechen unsere Gefährdungsbeurteilungen immer den behördlichen Empfehlungen sowie dem aktuellen Stand der Technik.

Eine Gefährdungsbeurteilung sollte immer die spezifischen betrieblichen Gegebenheiten berücksichtigen. Unsere prozessorientierte Arbeitsweise passt sich daher individuell an Ihre Anforderungen an. Dies bringt zahlreiche Vorteile mit sich: Eine betriebliche Bewertung der Arbeitsabläufe fördert die Qualitätssicherung, minimiert Produktionsstillstände, verbessert die Unfallprävention, senkt Ausfallzeiten und optimiert die Arbeitsbedingungen.

Darüber hinaus gewährleistet unsere systematische Gefährdungsbeurteilung eine hohe Rechtssicherheit, da die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten des Unternehmers und seiner Führungskräfte dokumentiert wird.

Gefährdungsbeurteilungen von B&K NRW-Arbeitsschutz erstellen lassen

Wir erstellen Ihnen im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung alle gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Biostoffverordnung (BioStoffV), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den anderen Verordnungen.

Dabei werden sämtliche relevanten Gefahrenquellen und Belastungsfaktoren berücksichtigt, die die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen könnten, um eine präzise, betriebsspezifische Bewertung zu gewährleisten.

Als GQA zertifiziertes Ingenieurbüro für Arbeitsschutz verfügen wir über die nötigen Kompetenzen und Erfahrungen. Unser Team aus Ingenieuren, Meistern und Technikern bringt das erforderliche Know-how mit, um eine rechtssichere und individuelle Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

Häufig gestellte Fragen zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (FAQ)

Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ist eine grundlegende Unternehmerpflicht. Diese basiert auf § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Dort steht:

„Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.“

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen soll tätigkeitsbezogen erfolgen und muss vor der ersten Arbeitsaufnahme durchgeführt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Gefährdungen innerhalb einer Tätigkeit frühzeitig erkannt und Maßnahmen zur Gefahrenminimierung für die Beschäftigten getroffen werden können.

Die Gefährdungsbeurteilung und die daraus resultierenden Maßnahmen sind zu dokumentieren. Die Überprüfung der Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen hat in regelmäßigen Abständen dokumentiert zu erfolgen. Dadurch kann der Unternehmer nachweisen, dass er seinen gesetzlichen Pflichten gemäß §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz nachgekommen ist.

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) umfasst eine Gefährdungsbeurteilung die systematische Ermittlung und Bewertung aller Risiken, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz beeinträchtigen könnten. Sie dient dazu, Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Folgende Aspekte sind Teil der Gefährdungsbeurteilung:

  1. Erfassung der Gefährdungen: Identifikation physischer, chemischer, biologischer und psychischer Gefährdungen.
  2. Bewertung der Gefährdungen: Einschätzung des Risikos und der möglichen Auswirkungen auf die Mitarbeiter.
  3. Festlegung von Schutzmaßnahmen: Maßnahmen zur Minimierung oder Beseitigung der Risiken.
  4. Umsetzung und Kontrolle: Implementierung der Maßnahmen und regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit.
  5. Dokumentation: Schriftliche Erfassung aller Schritte und Ergebnisse für Nachweiszwecke.

Die Gefährdungsanalyse ist eine kontinuierliche Aufgabe, die regelmäßig aktualisiert wird, um Veränderungen im Arbeitsumfeld zu berücksichtigen und die Sicherheit der Mitarbeiter nachhaltig zu gewährleisten.

Die Basisgefährdungsbeurteilungen sind immer die Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Da diese die Tätigkeiten betrachten, ist es möglich, dass als Ergebnis weitere gesetzliche Verordnungen betroffen sind. Das heißt, es können je nach Tätigkeitsschwerpunkt zusätzliche spezifische Gefährdungsbeurteilungen notwendig werden, wie zum Beispiel eine Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Die folgenden Gesetze können betroffen sein:

  • Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – tätigkeitsbezogen
  • Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – Umgang mit Gefahrstoffen
  • Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV) – Umgang mit Biostoffen
  • Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Arbeitsmittelsicherheit

Weitere Verordnungen, wie zum Beispiel die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), können in einer Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bearbeitet werden.

Eine Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Bewertung, die Risiken im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln analysiert und Maßnahmen zur Arbeitssicherheit festlegt. Ziel ist es, Gefährdungen durch Maschinen, Werkzeuge, Anlagen oder andere Arbeitsmittel frühzeitig zu erkennen und durch präventive Maßnahmen zu minimieren.

Im Rahmen dieser Beurteilung werden mögliche Risiken, wie mechanische Gefahren, elektrische Gefährdungen oder ergonomische Belastungen, systematisch geprüft. Die Maßnahmen reichen von der Wartung und Prüfung der Arbeitsmittel bis hin zur Schulung der Mitarbeiter im sicheren Umgang damit.

Durch diese Gefährdungsbeurteilung sorgt der Arbeitgeber dafür, dass die Arbeitsmittel stets sicher genutzt werden können, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.

Eine Gefährdungsbeurteilung in der Schwangerschaft schützt die Gesundheit schwangerer Mitarbeiterinnen und ihrer ungeborenen Kinder. Sie ist gesetzlich im Mutterschutzgesetz (MuSchG) verankert und bewertet, ob bestimmte Arbeitsbedingungen Risiken für werdende Mütter darstellen. Dazu gehören etwa körperliche Belastungen, Kontakt mit Gefahrstoffen, Lärm oder Strahlung.

Je nach Ergebnis müssen Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen ergreifen, wie die Anpassung der Aufgaben, die Versetzung an einen sicheren Arbeitsplatz oder, falls notwendig, ein Beschäftigungsverbot. Die Gefährdungsbeurteilung sollte präventiv für alle potenziellen Gefahren durchgeführt werden, um sofortige Maßnahmen einleiten zu können, sobald eine Mitarbeiterin schwanger ist. Ziel ist es, ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten und sowohl Mutter als auch Kind vor Gefährdungen zu schützen.

Grundsätzlich darf eine Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe nur von fachkundigen Personen erstellt werden. Dazu gehören Personen, die über die nötige Ausbildung, Erfahrung und Fachkenntnisse im Bereich Arbeitsschutz und Gefahrstoffmanagement verfügen. Oft sind dies:

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit: Diese Spezialisten haben umfassendes Wissen zu gesetzlichen Anforderungen und Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Gefahrstoffen.
  • Sicherheitsbeauftragte und Sicherheitsingenieure: Personen, die speziell für den betrieblichen Umgang mit Gefahrstoffen geschult sind und technische sowie organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten kennen.
  • Gefahrstoffbeauftragte: In Unternehmen, die regelmäßig mit Gefahrstoffen arbeiten, sind Gefahrstoffbeauftragte für die Umsetzung der Sicherheitsvorkehrungen und die Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen verantwortlich.
  • Externe Dienstleister: Sie können auch von einem zertifizierten und erfahrenen Ingenieurbüro oder Berater für Arbeitsschutz und Gefahrstoffsicherheit eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen. Sie bieten eine rechtssichere Dokumentation und entlasten die interne Führung.

Es ist wichtig, dass die erstellte Gefährdungsbeurteilung den Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) entspricht und regelmäßig überprüft sowie bei Veränderungen angepasst wird.

Eine psychische Gefährdungsbeurteilung ist ein Prozess zur Identifizierung und Bewertung von psychischen Belastungen und potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz, die die psychische Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen können. Sie ist seit 2013 im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vorgeschrieben und ergänzt die Gefährdungsbeurteilung um psychische Belastungen.

Im Rahmen einer psychischen Gefährdungsbeurteilung werden folgende Aspekte geprüft:

  1. Arbeitsinhalt und -organisation: Aufgabenvielfalt, Autonomie und klare Rollendefinition.
  2. Arbeitsumgebung: Lärm, Beleuchtung und Arbeitsplatzgestaltung.
  3. Soziale Beziehungen: Teamklima, Unterstützung durch Kollegen und Führungskräfte.
  4. Arbeitszeitgestaltung: Schichtarbeit, Überstunden und Pausenzeiten.

Beispiele für psychische Belastungen, die in einer psychischen Gefährdungsbeurteilung untersucht werden können, sind hoher Zeitdruck, monotone Aufgaben, mangelnde Autonomie, Konflikte mit Kollegen oder Vorgesetzten, unklare Rollenanforderungen oder Arbeitsunterbrechungen.

Ziel ist es, belastende Faktoren zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Reduzierung dieser Belastungen zu ergreifen, wie z. B. eine Anpassung der Arbeitsabläufe, regelmäßige Pausen oder ein verbessertes Kommunikationsmanagement. Die psychische Gefährdungsbeurteilung trägt dazu bei, das Wohlbefinden und die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und Fehlzeiten zu reduzieren.