Einfach & klar eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen
ArbSchG-MuSchG-GefStoffV-BioStoffV-BetrSichV
Jeder Unternehmer ist dafür verantwortlich und muss sicherzustellen, dass Gefährdungsbeurteilungen für seinen Betrieb erstellt werden. Die Gefährdungsbeurteilung hat den Sinn, Gefährdungen bei den Tätigkeiten der Mitarbeiter frühzeitig zu erkennen und diese zu verhindern. Durch die Festlegung von Maßnahmen werden die Beschäftigten gegen Gefährdungen innerhalb ihrer Tätigkeit geschützt.
Die Vorteile einer Gefährdungsbeurteilung bestehen darin, Arbeitsplätze und Abläufe optimaler zu gestalten, dass Betriebsklima positiv zu beeinflussen und Stillstände zu minimieren. Die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen vermeidet Unfälle und schützt die Gesundheit Ihrer Beschäftigten.
Bei jedem Unfallereignis, dass von den zuständigen Behörden untersucht wird, wird der Unternehmer zur Vorlage einer Gefährdungsbeurteilung aufgefordert. Fehlt diese betriebliche Gefährdungsbetrachtung, liegt ein Organisationsverschulden des Unternehmers vor.
Wir bei B&K NRW Arbeitsschutz erstellen für Ihre Führungskräfte und verantwortlichen Personen strukturierte Gefährdungsbeurteilungen und unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit erläutern Ihren Führungskräften die betriebliche Umsetzung der Maßnahmen aus den Gefährdungsbeurteilungen.
Unsere Leistungen im Überblick
Tipp: In unserer sicherheitstechnischen Betreuung erstellen wir für Sie alle notwendigen Gefährdungsbeurteilungen nach dem ArbSchG und dem MuSchG, für Ihr Unternehmen innerhalb der Regelbetreuung ohne Mehrkosten.
Gefährdungsbeurteilung erstellen
Durch eine Gefährdungsbeurteilung können potenzielle Gefahren erkannt und behoben werden.
Die Beurteilung von Gefährdungen ist laut dem Arbeitsschutzgesetz eines der wichtigsten Aufgaben des Arbeitgebers. Um eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, muss immer die betriebliche Situation vor Ort betrachtet werden. Eine Gefährdungsbeurteilung ist daher immer spezifisch und individuell. Dabei ist zu beachten, ob und in welchem Maße die Tätigkeit der Beschäftigten eine Gefährdung für die Gesundheit darstellt.
Im nächsten Schritt wird geprüft, welche Gegenmaßnahmen für eine Minimierung der Gefährdungen notwendig sind. Potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz werden in vielen Fällen erst erkannt, wenn Fachkräfte für Arbeitssicherheit eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Zu den möglichen Gefährdungsbereichen gehört die Arbeitsstätte, der Arbeitsplatz, die Arbeitsmittel, die Arbeitsabläufe, der Umgang mit Arbeits- und Gefahrstoffen, die Arbeitszeiten sowie die Qualifikationen der Beschäftigten.
Beim Blick auf die Berufsgruppen und Tätigkeiten in diesen Bereichen, erstellen unsere Sicherheitsfachkräfte anschließend eine individuelle Gefährdungsbeurteilung.
Die 6 Schritte der Gefährdungsbeurteilung
Durch sechs Schritte mehr Struktur, Vorbereitung und Sicherheit erhalten.
Die Gefährdungsbeurteilung gelingt am besten, wenn sie in die Gesamtorganisation des Betriebes eingebettet, systematisch und regelmäßig durchgeführt und für die Unterweisung der Beschäftigten genutzt wird. 6 Prozessschritte strukturieren die Gefährdungsbeurteilung: Vorbereitung, Ermittlung potenzieller Gefahren und Belastungen, Beurteilung der Gefährdungen, Festlegung von Maßnahmen, Durchführung der Maßnahmen, abschließende Überprüfung.
Vorteile einer Gefährdungsbeurteilung
Der Gesetzgeber benennt keine Form für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Wir orientieren uns an den Vorgaben der „Gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie“ kurz GDA. Dadurch entsprechen unsere Gefährdungsbeurteilungen immer den behördlichen Empfehlungen und entsprechen so dem Stand der Technik.
Eine Gefährdungsbeurteilung sollte immer die konkreten betrieblichen Gegebenheiten im Blick haben. Unsere prozessorientierte Arbeitsweise berücksichtigt Ihre betrieblichen Gegebenheiten immer individuell.
Das bietet viele Vorteile, da eine betriebliche Bewertung der Tätigkeitsabläufe erfolgt, führt das gleichzeitig zu einer erhöhten Qualitätssicherung, einer Minimierung von Produktionsstillständen, einer verbesserten Unfallprävention, geringere Ausfallzeiten bei den Beschäftigten sowie zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Darüber hinaus bietet unsere systematische Gefährdungsbeurteilung eine gute Rechtssicherheit, da der Unternehmer und seine Führungskräfte, seinen rechtlichen Verpflichtungen dokumentiert nachkommt.
Gefährdungsbeurteilungen von B&K NRW-Arbeitsschutz
Wir erstellen Ihnen alle gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Dafür werden alle relevanten Gefahrenquellen für die betriebsspezifische Beurteilung einbezogen. Dabei werden alle potentiellen Gefahrenquellen, welche die Gesundheit der Beschäftigten einschränken können berücksichtigt.
Als GQA zertifiziertes Ingenieurbüro für Arbeitsschutz verfügen wir über die nötigen Kompetenzen und Erfahrungen.
Mit einem Team aus Ingenieuren, Meistern, Technikern und Elektrofachkräften bieten wir das notwendige Fachwissen, um eine spezifische Gefährdungsbeurteilung rechtssicher zu erstellen.
Überlassen Sie erfahrenen Experten das Erstellen der Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. Fordern Sie uns an.