Einfach & klar eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen

ArbSchG-MuSchG-GefStoffV-BioStoffV-BetrSichV

Jeder Unternehmer ist dafür verantwortlich und muss sicherzustellen, dass Gefährdungsbeurteilungen für seinen Betrieb erstellt werden. Die Gefährdungsbeurteilung hat den Sinn, Gefährdungen bei den Tätigkeiten der Mitarbeiter frühzeitig zu erkennen und diese zu verhindern. Durch die Festlegung von Maßnahmen werden die Beschäftigten gegen Gefährdungen innerhalb ihrer Tätigkeit geschützt.

Die Vorteile einer Gefährdungsbeurteilung bestehen darin, Arbeitsplätze und Abläufe optimaler zu gestalten, dass Betriebsklima positiv zu beeinflussen und Stillstände zu minimieren. Die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen vermeidet Unfälle und schützt die Gesundheit Ihrer Beschäftigten.

Bei jedem Unfallereignis, dass von den zuständigen Behörden untersucht wird, wird der Unternehmer zur Vorlage einer Gefährdungsbeurteilung aufgefordert. Fehlt diese betriebliche Gefährdungsbetrachtung, liegt ein Organisationsverschulden des Unternehmers vor.

Wir bei B&K NRW Arbeitsschutz erstellen für Ihre Führungskräfte und verantwortlichen Personen strukturierte Gefährdungsbeurteilungen und unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit erläutern Ihren Führungskräften die betriebliche Umsetzung der Maßnahmen aus den Gefährdungsbeurteilungen.

Brainstorm Gefährdungsbeurteilungen

Unsere Leistungen im Überblick

  • Ermittlung der betrieblich notwendigen Gefährdungsbeurteilungen

  • Ermittlung der Tätigkeits- und Ablaufschritte in den Arbeitsprozessen

  • Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen nach Notwendigkeit und Kundenwunsch

  • Plausibilitätsabgleich der Gefährdungsbeurteilungen mit Ihren verantwortlichen Personen

  • Einarbeitung individueller Besonderheiten zu den Tätigkeiten aus Sicht der Beschäftigten

  • Erläuterungen der Maßnahmen für die verantwortlichen Personen

  • Umsetzungsempfehlungen für die Maßnahmen

  • Organisation einer rechtssicheren Wirksamkeitskontrolle

  • Erstellung der gesamten Dokumente für eine rechtssichere Dokumentensteuerung

  • Zusammenstellung aller Dokumente auf EDV- und Papierbasis

  • Erstellung Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz

  • Erstellung Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz

  • Erstellung Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung

  • Erstellung Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung

  • Erstellung Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung

  • Erstellung Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsstättenverordnung

  • Erstellung Gefährdungsbeurteilung nach Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

Tipp: In unserer sicherheitstechnischen Betreuung erstellen wir für Sie alle notwendigen Gefährdungsbeurteilungen nach dem ArbSchG und dem MuSchG, für Ihr Unternehmen innerhalb der Regelbetreuung ohne Mehrkosten.

Gefährdungsbeurteilung erstellen

Durch eine Gefährdungsbeurteilung können potenzielle Gefahren erkannt und behoben werden.

Die Beurteilung von Gefährdungen ist laut dem Arbeitsschutzgesetz eines der wichtigsten Aufgaben des Arbeitgebers. Um eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, muss immer die betriebliche Situation vor Ort betrachtet werden. Eine Gefährdungsbeurteilung ist daher immer spezifisch und individuell. Dabei ist zu beachten, ob und in welchem Maße die Tätigkeit der Beschäftigten eine Gefährdung für die Gesundheit darstellt.

Im nächsten Schritt wird geprüft, welche Gegenmaßnahmen für eine Minimierung der Gefährdungen notwendig sind. Potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz werden in vielen Fällen erst erkannt, wenn Fachkräfte für Arbeitssicherheit eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Zu den möglichen Gefährdungsbereichen gehört die Arbeitsstätte, der Arbeitsplatz, die Arbeitsmittel, die Arbeitsabläufe, der Umgang mit Arbeits- und Gefahrstoffen, die Arbeitszeiten sowie die Qualifikationen der Beschäftigten.

Beim Blick auf die Berufsgruppen und Tätigkeiten in diesen Bereichen, erstellen unsere Sicherheitsfachkräfte anschließend eine individuelle Gefährdungsbeurteilung.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen benötigt YouTube Ihre Einwilligung um geladen zu werden. Mehr Informationen finden Sie unter Datenschutz.
Akzeptieren
Besprechung Mindmap

Die 6 Schritte der Gefährdungsbeurteilung

Durch sechs Schritte mehr Struktur, Vorbereitung und Sicherheit erhalten.

Die Gefährdungsbeurteilung gelingt am besten, wenn sie in die Gesamtorganisation des Betriebes eingebettet, systematisch und regelmäßig durchgeführt und für die Unterweisung der Beschäftigten genutzt wird. 6 Prozessschritte strukturieren die Gefährdungsbeurteilung: Vorbereitung, Ermittlung potenzieller Gefahren und Belastungen, Beurteilung der Gefährdungen, Festlegung von Maßnahmen, Durchführung der Maßnahmen, abschließende Überprüfung.

Vorteile einer Gefährdungsbeurteilung

Der Gesetzgeber benennt keine Form für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Wir orientieren uns an den Vorgaben der „Gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie“ kurz GDA. Dadurch entsprechen unsere Gefährdungsbeurteilungen immer den behördlichen Empfehlungen und entsprechen so dem Stand der Technik.

Eine Gefährdungsbeurteilung sollte immer die konkreten betrieblichen Gegebenheiten im Blick haben. Unsere prozessorientierte Arbeitsweise berücksichtigt Ihre betrieblichen Gegebenheiten immer individuell.

Das bietet viele Vorteile, da eine betriebliche Bewertung der Tätigkeitsabläufe erfolgt, führt das gleichzeitig zu einer erhöhten Qualitätssicherung, einer Minimierung von Produktionsstillständen, einer verbesserten Unfallprävention, geringere Ausfallzeiten bei den Beschäftigten sowie zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Darüber hinaus bietet unsere systematische Gefährdungsbeurteilung eine gute Rechtssicherheit, da der Unternehmer und seine Führungskräfte, seinen rechtlichen Verpflichtungen dokumentiert nachkommt.

Gefährdungsbeurteilungen von B&K NRW-Arbeitsschutz

Wir erstellen Ihnen alle gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Dafür werden alle relevanten Gefahrenquellen für die betriebsspezifische Beurteilung einbezogen. Dabei werden alle potentiellen Gefahrenquellen, welche die Gesundheit der Beschäftigten einschränken können berücksichtigt.

Als GQA zertifiziertes Ingenieurbüro für Arbeitsschutz verfügen wir über die nötigen Kompetenzen und Erfahrungen.

Mit einem Team aus Ingenieuren, Meistern, Technikern und Elektrofachkräften bieten wir das notwendige Fachwissen, um eine spezifische Gefährdungsbeurteilung rechtssicher zu erstellen.

Überlassen Sie erfahrenen Experten das Erstellen der Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. Fordern Sie uns an.

Häufige Fragen zu Gefährdungsbeurteilungen (FAQ)

Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ist eine grundlegende Unternehmerpflicht.

Diese Pflicht basiert auf § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und lautet: (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln (2) ff. Des Weiteren hat er zu den erkannten Gefährdungen, Maßnahmen zur Gefahrenminimierung zu treffen.

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen soll tätigkeitsbezogen erfolgen und muss vor der ersten Arbeitsaufnahme durchgeführt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Gefährdungen innerhalb einer Tätigkeit frühzeitig erkannt und Maßnahmen zur Gefahrenminimierung für die Beschäftigten getroffen werden können.

Die Gefährdungsbeurteilung und die daraus resultierenden Maßnahmen sind zu dokumentieren. Die Überprüfung der Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen, hat in regelmäßigen Abständen, dokumentiert, zu erfolgen. Dadurch dokumentiert der Unternehmer, dass er seinen gesetzlichen Pflichten gemäß §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz nachgekommen ist.

Die Basisgefährdungsbeurteilungen sind immer die Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Da diese die Tätigkeiten betrachten, können als Ergebnis weitere gesetzliche Verordnungen betroffen sein. Das heißt, es können je nach Tätigkeitsschwerpunkt, zusätzliche spezifische Gefährdungsbeurteilungen notwendig werden, wie zum Beispiel eine Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Die folgende Gesetze können betroffen sein:

  • Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – tätigkeitsbezogen
  • Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – Umgang mit Gefahrstoffen
  • Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV) – Umgang mit Biostoffen
  • Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Arbeitsmittelsicherheit

Weitere Verordnungen, wie zum Beispiel die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), können in einer Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bearbeitet werden.

Die Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung wird ausschließlich von Fachkräften für Arbeitssicherheit, die von Ihrer Berufsgenossenschaft geprüft und zugelassen sind durchgeführt. Unsere Gefährdungsbeurteilungen werden immer individuell, unter Berücksichtigung Ihrer betrieblichen Besonderheiten und nach den gesetzlichen Vorschriften erstellt.

Als Ergebnis erhalten Sie eine komplette Dokumentation nach den gesetzlichen Vorgaben. Diese Dokumentationen ergeben Ihre Rechtssicherheit gegenüber den Behörden. Im Ereignisfall können Sie so den Behörden, den methodischen Weg der Erarbeitung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen, die Maßnahmenfindung und die Wirksamkeitskontrolle detailliert aufzeigen.

Unsere Dokumentation enthält:

  • Eine berufsgruppenbezogene Tätigkeitsmatrix
  • Alle notwendigen Gefährdungsbeurteilungen
  • Einen Maßnahmenkatalog inklusive einer ToDo-Liste
  • Umsetzungsempfehlungen für die Maßnahmen
  • Eine detaillierte Wirksamkeitskontrolle
  • Eine Einweisung für Sie und Ihre Führungskräfte im Umgang mit den Gefährdungsbeurteilungen
  • Alle Unterlagen im Datei- und Papierformat

Ihre Führungskräfte werden komplett um den Zeitbedarf der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen entlastet. Das heißt, sie haben mehr Zeit für ihre betrieblichen Aufgaben und Sie als Unternehmer sparen bares Geld.

Ihr Nutzen im Überblick:

  • Sie entlasten Ihre Führungskräfte
  • Sie sparen (Arbeits) Zeit und somit bares Geld
  • Sie optimieren Ihre betrieblichen Prozesse
  • Sie bekommen eine rechtssichere Dokumentation
  • Sie erfüllen Ihre Grundpflichten gegenüber den gesetzlichen Vorschriften
  • Sie erhalten Rechtssicherheit