Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Die Basis im Arbeitsschutz.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer zur Durchführung einer Beurteilung der Arbeitsbedingung und in deren Rahmen auch zu einer Beurteilung der Gefährdungen.
Der Unternehmer muss dabei die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit beurteilen, entsprechende Maßnahmen ableiten, diese auf ihre Wirksamkeit kontrollieren und ggf. anpassen, und den Prozess der Gefährdungsbeurteilung sowie die Ergebnisse angemessen dokumentieren.
Die Gefährdungsbeurteilung wird damit zur Grundlage allen betrieblichen Handelns in Sachen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und stellt die Basis der Rechtssicherheit für den Unternehmer und seine verantwortlichen Personen dar.
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement.
Rechtssicher erstellt und dokumentiert
In unserem Online-Seminar erlernen die Teilnehmer:innen die nötigen Kompetenzen, um eine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz zu erstellen.
Unser Seminar „Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 ArbSchG erstellen“ vermittelt den Teilnehmern das Wissen und die Methodenkompetenzen zur selbständigen und effektiven Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz. Sie erlernen ferner den praxisbezogenen Nutzen und die Vorteile einer Gefährdungsbeurteilung. Abgerundet wird das Seminar durch die Vermittlung der Methodenkompetenz, für eine rechtssichere Dokumentation im Umgang mit den Gefährdungsbeurteilungen.
Seminarinhalte
Praxis
Zum Seminar erhalten Sie alle Seminarinhalte und die Arbeitsunterlagen im Vorfeld als Download.
Vorteile und Nutzen tätigkeitsbezogener Gefährdungsbeurteilungen
Sicheres und reibungsloses Arbeiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Für den Arbeitgeber bieten Gefährdungsbeurteilungen die Möglichkeit, Gefahren oder Gefährdungen für seine Beschäftigten bereits im Vorfeld des Entstehens zu erkennen.
Hierdurch können Unfälle verhindert, Belastungen vermieden, Arbeitsbedingungen verbessert, und somit die Motivation der Beschäftigten erhöht werden.
Sinnvoll und richtig eingesetzt, tragen tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen dazu bei, die betrieblichen Arbeitsprozesse zu optimieren, Ausfallzeiten von Beschäftigten, berufsbedingte Erkrankungen, Störungen im betrieblichen Ablauf und damit auch unnötige Kosten zu reduzieren oder zu vermeiden.