Gefährdungsbeurteilungen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die Sicherheit Ihrer Arbeits- und Betriebsmittel immer im Blick.
Unser Seminar „Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach § 3 BetrSichV“ vermittelt den Teilnehmer:innen das Wissen und die Methodenkompetenzen zur selbständigen und effektiven Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung in der betrieblichen Praxis.
Die Betriebssicherheitsverordnung stellt die Grundlage für das sichere Arbeiten mit Arbeits- und Betriebsmitteln und komplexen Anlagen in jedem Unternehmen dar. Neben der Ermittlung der Gefährdungen durch die Arbeitsmittel, fordert die BetrSichV auch die Festlegung der Prüfzyklen für die eingesetzten Arbeits- und Betriebsmittel ein.
Die Teilnehmer:innen erlernen im Seminar die rechtssichere Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung für alle Arbeits- und Betriebsmittel sowie für komplexe Anlagen. Dabei wird die Erstellung „aller“ notwendigen Gefährdungsbeurteilungen nach der BetrSichV, die Festlegung der notwendigen Prüfzyklen und der Zusammenhang zum Arbeitsschutzgesetz vermittelt.
Alle Inhalte und Ergebnisse werden praxisbezogen und selbstständig erarbeitet. Ferner erlernen die Teilnehmer:innen den praxisbezogenen Nutzen und die Vorteile der Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV.
Abgerundet wird das Seminar durch die Vermittlung der Methodenkompetenz, für eine rechtssichere Dokumentation im Umgang mit der BetrSichV.

Durch die Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erfüllt der Unternehmer die dokumentierte Bereitstellung sicherer Arbeit- und Betriebsmittel für seine Beschäftigten.
Die Inhalte des Seminars
In unserem Online-Seminar erlernen die Teilnehmer:innen die nötigen Kompetenzen, um eine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung zu erstellen
Hierbei geht es nicht nur um die korrekte Darstellung der Beurteilung, sondern auch die Rechtssicherheit der Dokumentation. Dafür werden im Seminar die notwendigen Rechtsgrundlagen vermittelt und Einblicke in das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und natürlich die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gegeben.
Die Teilnehmer:innen erlernen, wie verschiedene Arbeits- und Betriebsmittel in Gefahrengruppen eingeordnet werden und welche besonderen Arbeitsmittel es laut Betriebssicherheitsverordnung gibt. Weiterhin bringen wir ihnen bei, wie eine Arbeitsmittelprüfung effizient organisiert sowie rechtssicher durchgeführt und dokumentiert wird. Im praktischen Teil des Online-Seminars führen die Teilnehmer eine beispielhafte Gefährdungsbeurteilung durch und stellen die Wirksamkeitskontrolle sicher.
Fortbildung für Mitarbeiter:innen, Sicherheit für Unternehmer:innen
Indem Unternehmer:innen ihre Mitarbeiter:innen durch das Seminar „Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach § 3 BetrSichV“ weiterbilden, erhöhen sie die Arbeits- und Betriebsmittelsicherheit im Betrieb. Die Angestellten können die regelmäßigen Prüfungen eigenständig und kompetent umsetzen. Dadurch ist der sichere Betriebsablauf gewährleistet und Arbeitgeber:innen sind rechtlich abgesichert, falls es zu Schadensfällen kommen sollte.
Seminarinhalte
Praxis
Zum Seminar erhalten Sie alle Seminarinhalte und die Arbeitsunterlagen im Vorfeld als Download.
Vorteile und Nutzen durch die Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung
Geprüfte Arbeits- und Betriebsmittel sorgen für die Sicherheit aller Mitarbeiter und reibungslose Abläufe im Betrieb.
Der Unternehmer ist durch die Dokumentation rechtssicher gegenüber den behördlichen Vorgaben aufgestellt und kann den Nachweis erbringen, dass seinen Beschäftigten sichere Arbeits- und Betriebsmittel zur Verfügung zu gestellt sind.
Damit die Arbeitsmittel auch sicher bleiben, werden im weiteren Prüffristen im Arbeitsmittelverzeichnis festgelegt und dokumentiert durchgeführt.
Ein weiterer positiver Aspekt, neben der Gefahrenminimierung ist, eine Laufzeiterhöhung der Arbeits- und Betriebsmittel und somit weniger störungsbedingte Stillstände Ihrer Produktion.
