Sicherheitstechnische Betreuung: unser starkes Leistungsportfolio

Rechtssicherheit durch erfahrenen Dienstleister

Sicherheit genießt höchste Priorität in deutschen Betrieben – dafür hat der Gesetzgeber mit dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gesorgt. Die sicherheitstechnische Betreuung von Betrieben ist eine Aufgabe mit vielen Facetten und es braucht Kompetenz und Erfahrung, um die hohen gesetzlichen Standards angemessen auf die individuelle betriebliche Situation anzuwenden. Nicht immer ist eine betriebsinterne Fachkraft für Arbeitssicherheit die beste Lösung – die Planung, Abstimmung und Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahmen und die Dokumentationspflichten sowie die Überwachung der Maßnahmen durch die Unternehmensführung können hohen Aufwand mit sich bringen. So kann es eine erhebliche Entlastung für die Unternehmensführung und das Budget bedeuten, einen erfahrenen externen Dienstleister wie B&K NRW-Arbeitsschutz für dieses komplexe Aufgabenfeld zu rekrutieren, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Eine externe sicherheitstechnische Betreuung bietet viele Vorteile und kann flexibel vereinbart werden. Dazu bieten wir verschiedene Betreuungsmodelle an, die individuell an die Erfordernisse Ihres Unternehmens angepasst werden können – von der DGUV V2 Grundbetreuung über eine einfache sicherheitstechnische Beratung bis zur Erstellung von Dokumentationen, der visuellen Darstellung Ihrer Sicherheitsdaten oder der Behördenkommunikation.

Das können Sie in der Grundbetreuung von uns erwarten


Im Zuge unserer DGUV V2 Grundbetreuung ermitteln unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zunächst den Stand Ihres Unternehmens in der Arbeitssicherheit. Wir arbeiten bei Ihnen vor Ort und entlasten auf diese Weise Ihre Führungskräfte. Dabei helfen wir mittels unseres Arbeitsschutzmanagementsystem (DokuAS) dabei, die Prozesse im Arbeitsschutz zu optimieren. Entscheidend für Ihr Unternehmen: Durch unsere Arbeitsschutzbetreuung sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen zu 100 Prozent rechtssicher aufgestellt ist.

Handschlag von Mitarbeiten

Sie interessieren sich für unsere flexiblen Betreuungsmodelle und möchten mehr erfahren? Oder Sie möchten sich zunächst beraten lassen, ob eine externe sicherheitstechnische Betreuung das Richtige für Sie ist? Rufen Sie uns einfach an, schicken Sie uns eine E-Mail oder holen Sie ein unverbindliches kostenloses Angebot ein – wir stehen Ihnen jederzeit gern für eine sicherheitstechnische Beratung zur Verfügung.

Ihre sicherheitstechnische Betreuung im Überblick

  • Beratung und Betreuung nach ArbSchG, sowie ASiG und DGUV Vorschrift 2

  • Erstellung und Pflege eines Arbeitsschutzmanagementsystems (DokuAS 5.0)

  • Erstellung der erforderlichen Ist-Analyse im Arbeitsschutz

  • Erstellung und Pflege der gesetzlich vorgeschrieben Gefährdungsbeurteilungen (ArbSchG)

  • Schaffung einer soliden Arbeitssicherheitsorganisation

  • Ausarbeitung der erforderlichen Betriebsanweisungen

  • Ausarbeitung aller für das Unternehmen erforderlichen Unterweisungsunterlagen

  • Durchführung der erforderlichen Jahresunterweisungen der Mitarbeiter

  • Durchführung der vorgeschriebenen Untersuchungen nach eventuellen Unfallereignissen

  • Durchführung der vorgeschriebenen protokollierten Begehungen im Betrieb

  • Bei mehr als 20 Beschäftigten: Planung und Durchführung der Arbeitsschutz-Ausschusssitzungen

  • Bearbeitung der Gefahrstoffe auf Grundlage der GefStoffV

  • Beratung und Betreuung nach ArbSchG, ASiG und DGUV Vorschrift 2

  • auf Wunsch: Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen

  • Untersuchung der eingesetzten Arbeitsmittel (nach BetrSichV)

  • visuelle Darstellung aller sicherheitstechnischen Kennzahlen

  • Erstellung und Pflege aller erforderlichen Dokumentationen

  • jährliche Überprüfung aller vorgegebenen betriebsspezifischen Betreuungszeiten

  • Unterstützung bei der Einhaltung der Meldepflichten gegenüber den Behörden

  • Übernahme und Unterstützung bei allen Kommunikationen mit Behörden

  • Erstellung eines jährlichen Leistungsnachweises über unsere Arbeitssicherheitsleistungen

  • Gewährleistung Ihrer Rechtssicherheit gegenüber den Behörden

Einsatzzeitenrechner Grundbetreuung

für die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Mann notiert Zeit

Unternehmer kennen die Gesetzeslage

Haben Unternehmer Beschäftige sind sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) dazu verpflichtet, eine Sicherheitsfachkraft (Fachkraft für Arbeitssicherheit) zu bestellen.

Es gibt zudem konkrete Vorgaben für die Berechnung der Einsatzzeiten der Sicherheitsfachkraft (Fachkraft für Arbeitssicherheit) und des  Betriebsarztes auf Basis des WZ-Kodes / Wirtschaftszweig-Kodes der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Faustbegrüßung mit Arbeitshandschuhen

Sicherheitstechnische Betreuung in der Regelbetreuung

Mit der Regelbetreuung sorgen unsere Fachkräfte für Arbeitsschutz vor Ort dafür, dass die erarbeiteten Sicherheitsmaßnahmen im Betriebsalltag auch umgesetzt werden. Zur Regelbetreuung gehören zum Beispiel die Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt und die regelmäßig stattfindende sicherheitstechnische Schulung der Mitarbeiter.

Wir stehen Ihnen als externer sicherheitstechnischer Dienst in ganz Nordrhein-Westfalen zur Verfügung und betreuen Ihr Unternehmen vor Ort. Unser Betreuungsportfolio enthält inzwischen Unternehmen unterschiedlichster Größe von einem bis zu 2000 Beschäftigten – und das aus den unterschiedlichsten Branchen.

Sicherheitstechnischer Dienst, wie Sie ihn brauchen

Jedes Unternehmen ist anders. Wählen Sie aus unserem breiten Leistungsangebot das aus, was Sie wirklich benötigen – wir beraten Sie gern. Ob Sie nur bei Teilen Ihrer betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen unterstützt werden möchten oder ein Komplettpaket von uns wünschen – als externer sicherheitstechnischer Dienst sind wir flexibel für Sie da, in enger Abstimmung mit Ihnen und Ihren betrieblichen Beauftragten für Sicherheit und Arbeitsschutz.

DGUV V2-Grundbetreuung

Die DGUV V2 schreibt die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitsschutz zwingend vor. Mit externen Fachkräften decken Sie die Grundbetreuung ab, ohne dafür betriebliche Ressourcen einsetzen zu müssen. Sprechen Sie uns einfach an! Wir klären mit Ihnen, wie wir gemeinsam eine DGUV V2-Grundbetreuung organisieren können.

Von der Beratung bis zur Umsetzung

Die sicherheitstechnische Betreuung ist für uns weit mehr als nur eine Beratung zu notwendigen Maßnahmen. Unsere qualifizierten Mitarbeiter füllen auch alle benötigten Unterlagen für Sie aus und unterstützen Sie aktiv bei der Umsetzung. Wir arbeiten bei Ihnen vor Ort und Sie erhalten einen festen Ansprechpartner, der mit Ihrem Unternehmen vertraut ist. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Ihre persönliche Fachkraft für Arbeitssicherheit wenden.

Diese Vorteile bietet unsere Arbeitsschutzbetreuung

Wir arbeiten in Ihrem Unternehmen direkt vor Ort – und das, ohne eine Anfahrtsgebühr von Ihnen zu erheben. Sie bekommen eine feste Fachkraft für Arbeitssicherheit als Ansprechpartner, an die Sie sich mit allen Fragen wenden können. Wir arbeiten strukturiert und transparent. Dabei beraten wir nicht nur, auf Wunsch erstellen wir auch alle benötigten Dokumente für Sie. Nicht zuletzt bietet die Zusammenarbeit mit uns Ihnen die benötigte Rechtssicherheit.

Arbeitssicherheit Baustelle

Informationen zur sicherheitstechnischen Betreuung

Durch eine sicherheitstechnische Betreuung wird sichergestellt, dass gesetzliche Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Betriebssicherheit wie das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) erfüllt werden – etwa durch Mitarbeiterschulungen, regelmäßige Begehungen und Einrichtung einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.

Interne oder externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit und/oder Betriebsärzte führen in Kooperation sicherheitstechnische Beratung und Arbeitsschutzbetreuung durch.

In der Grundbetreuung werden Gefährdungsbeurteilungen erstellt, die Ziele und Maßnahmen zum Arbeitsschutz formulieren. In der Regelbetreuung werden betriebsspezifische Maßnahmen – wie etwa Schulungen, technische Umrüstungen oder Begehungen – umgesetzt.

Die Kosten einer externen Betreuung richten sich nach dem Aufwand, dem Umfang der gewünschten Leistungen und der Betriebsgröße (Mitarbeiterzahl). Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine detaillierte Kostenaufstellung im Rahmen des Angebots.

Wie viele Stunden ist eine sicherheitstechnische Betreuung notwendig?

Der vorgeschriebene Stundenaufwand pro Jahr hängt von der Art des Betriebes und der Anzahl der Beschäftigten ab, wobei in der Regel 20 % der aufgewendeten Arbeitsstunden auf den Betriebsarzt und 80 % auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit entfallen.

Wir berechnen keine Anfahrtskosten.

Bei uns haben Sie einen festen Ansprechpartner, der mit Ihren betrieblichen Abläufen und Anforderungen vertraut ist.

Der Umfang der Betreuung wird individuell so auf den Betrieb zugeschnitten, dass sie die gesetzlichen Standards erfüllt – in Absprache mit dem Auftraggeber und in Kooperation mit den Führungskräften.

Wichtige Rechtsnormen für die Durchführung einer sicherheitstechnischen Betreuung sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie einschlägige Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier:

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsschutz/erklaerung-arbeitsschutz.html

https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/gesetze-und-vorschriften/dguv-vorschriften

https://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/dguvvorschrift_2/index.jsp