Leiterprüfung nach UVV

Herstellerunabhängige Prüfung von Leitern und Tritten in ganz NRW

Arbeitsunfälle mit Leitern führen häufig zu schweren Verletzungen und Brüchen. Oft sind nicht ausreichend gesicherte, defekte oder unsachgemäß verwendete Leitern die Ursache. Jährlich erfassen die Berufsgenossenschaften ca. 45.000 Leiterunfälle, von denen rund 4.000 so schwer sind, dass sie eine Verrentung zur Folge haben. Etwa 50 dieser Unfälle enden sogar tödlich. Aufgrund der hohen Anzahl und Schwere dieser Unfälle ist das Arbeiten auf Leitern in vielen europäischen Ländern verboten.

Da viele Unfälle sowohl auf Fehlverhalten als auch auf Mängel der Leitern zurückzuführen sind, ist eine Unterweisung der Beschäftigten im sicheren Umgang mit Leitern und Tritten unerlässlich. Zudem ist eine jährliche fachkundige Leiterprüfung durch eine „zum Prüfen befähigte Person“ erforderlich, um die Sicherheit beim Arbeiten mit Leitern zu gewährleisten.

Wir übernehmen die Prüfung von mobilen Leitern und Tritten

  • Rollleitern

  • Anlegeleitern

  • Stehleitern

  • Mehrzweckleitern

  • Podestleitern

  • Treppenleitern

  • Teleskopleitern

  • Regalleitern

  • Tritte

Mann kontrolliert Leiter

Durch die Erneuerung der TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“ gab es zahlreiche Veränderungen für die Unternehmer. So wird zum Beispiel die erhöhte Unfallgefahr bei der Nutzung von Leitern berücksichtigt. Arbeitgeber müssen seitdem prüfen, ob die Leiter tatsächlich das sicherste Arbeitsmittel für eine Tätigkeit ist, oder ob es eine Alternative gibt, die eine höhere Arbeitssicherheit bietet.

Zu den Neuerungen gehören auch aktualisierte Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung. Bei der Leiterprüfung nach UVV kontrollieren wir, ob Sie die zahlreichen neuen Anforderungen erfüllen und ob Sie mit Ihren Betriebsmitteln rechtssicher aufgestellt sind.

Leitern sicher nutzen – nach einer Leiterprüfung durch B&K NRW-Arbeitsschutz

Eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten muss sicherstellen, dass die Arbeitsmittel für die Nutzung geeignet sind.

Gerne übernehmen wir diese Aufgabe für Sie! Wenn unsere Experten diese Prüfungen durchführen, kann sich Ihr Unternehmen vollständig auf die betrieblichen Kernprozesse konzentrieren. Unsere Fachkräfte von B&K NRW-Arbeitsschutz vollziehen die Leiterprüfung und erstellen die erforderliche Dokumentation. Wir bieten eine umfassende Palette an Dienstleistungen an, von der Prüfung über die Festlegung der Prüfintervalle bis hin zur Erstellung der notwendigen Dokumentationen und Betriebsanweisungen.

Die Sicherheit und korrekte Nutzung von Leitern und Tritten ist wichtig, um Unfälle zu vermeiden, die zu erheblichen Personen- und Sachschäden führen können. Insbesondere bei Arbeiten in großen Höhen ist das Risiko besonders hoch.

Um Leitern sicher zu nutzen, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Ist die Leiter für die jeweilige Arbeit geeignet?
  • Ist das notwendige Zubehör vorhanden?
  • Werden die Mitarbeiter jährlich unterwiesen?

  • Wird vor jeder Nutzung eine Sichtkontrolle durchgeführt?

  • Wird die Prüfung von einer befähigten Person protokolliert?

Unsere Leistungen bei der Leiterprüfung

Unsere Experten übernehmen die Prüfung Ihrer Leitern und Tritte – sie prüfen nach der DGUV Information 208-016. Dazu zählt:

  • Ermittlung der Prüfintervalle

  • Erstellung von Prüfbüchern mit allen notwendigen Dokumentationen

  • Anbringen der Prüfsiegel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Erstellung einer Komplettdokumentation in Datei- und Papierformat

  • Sicherstellung der Rechtssicherheit gegenüber den Behörden

  • (Optional) Erstellung der Betriebsanweisungen „Sicherer Umgang mit Leitern“

  • (Optional) Erstellung der Gefährdungsbeurteilung „Umgang mit Leitern“ gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

B und K Team Gruppenfoto

Tipp: Profitieren Sie von unserem Kombi-Angebot! Wenn Sie eine unserer anderen Dienstleistungen (z. B. DGUV Vorschrift 3 Prüfung oder Regalprüfung) beauftragen, können Sie die Leiterprüfung zum absoluten Bestpreis einfach dazubuchen

Prüfung von Leitern und Tritten

Für die Leiterprüfung muss jeder Betrieb eine beauftragte Person benennen. Laut Betriebssicherheitsverordnung und DGUV muss diese Person in regelmäßigen Abständen die Sicherheit von Leitern und Tritten überprüfen. Die Abstände der Prüfung unterscheiden sich von Betrieb zu Betrieb, abhängig von der Nutzungshäufigkeit oder der Beanspruchung. Dies gilt auch für den Fall, wenn bei einer vorangegangenen Prüfung von Leitern und Tritten Mängel festgestellt wurden.

Wenn wir Ihre Leitern prüfen, richten wir uns nach DGUV Information 208-016 und der Betriebssicherheitsverordnung. So haben Sie Rechtssicherheit und erhalten einen Nachweis über die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen.

Durchführung der Leiterprüfung

Mit einer regelmäßigen Prüfung von Leitern und Tritten wird das Unfallrisiko minimiert und das Unternehmen kann sich gegen Regressforderungen absichern. Bei der Leiterprüfung ist ein strukturiertes Vorgehen wichtig – eine Checkliste ist dabei hilfreich. Zu den einzelnen Schritten zählen die Überprüfung der Aufstiegsart, der Werkstoff, die Leiterlänge sowie die Anzahl der Sprossen.

Zudem werden einige Daten und Namen überprüft, wie der Hersteller, die Artikel-Nummer, das Datum der Anschaffung sowie der Name des Sachkundigen und der nächste Prüftermin. Zum Abschluss erfolgt eine Auflistung der Prüfkriterien wie Holme, Sprossen, Leiterfüße oder Trittfüße. Dabei sind alle Prüfungen genau zu dokumentieren und Leitern und Tritte anschließend mit einem Prüfsiegel zu versehen.

Leiterprüfungen bei B&K NRW-Arbeitsschutz

Seit über 10 Jahren sind wir als Prüfdienstleister erfolgreich in NRW tätig und verfügen über einen umfangreichen Erfahrungsschatz in der Durchführung von Prüfungen sowie in der Optimierung von Abläufen und der Erfüllung von Kundenbedürfnissen. Dank unserer Erfahrung in Betrieben unterschiedlicher Größen und Branchen können wir auch für Sie eine reibungslose und effiziente Leiterprüfung sicherstellen. Als spezialisiertes Unternehmen haben wir unsere Prüfprozesse exakt abgestimmt und können Ihnen dadurch attraktive Konditionen anbieten. Durch unsere enge Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften gewährleisten wir eine störungsfreie, rechtssichere und kosteneffiziente Prüfung.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich beraten!

Ihre Vorteile – unsere Leistungen

Nur Fachpersonal als Prüfer

Bei den Prüfungen haben Qualität, Erfahrung und Fachkompetenz oberste Priorität. Dementsprechend setzen wir nur qualifizierte Fachkräfte für die Überprüfung Ihrer Betriebsmittel ein. Unsere Mitarbeiter sind mit modernster und geeichter Messtechnik ausgerüstet und werden regelmäßig durch Fortbildungen auf dem neuesten Stand der Technik gehalten.

Rund um die Uhr für Sie da

Wir sind 365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag für Sie im Einsatz und stellen uns auf Ihre Bedürfnisse im Betrieb ein. Dabei unternehmen wir alles, um Ihre Ausfallzeiten so gering wie möglich zu halten.

Vom Planungsgespräch bis zur Durchführung – Sie haben immer feste Ansprechpartner vor Ort und bei uns im Office.

Keine verstecken Kosten

Ob Regale, Tore, Türen oder Leitern: Bei B&K NRW-Arbeitsschutz erhalten Sie bei allen Betriebsmittelprüfungen Festpreise. Dadurch können wir Ihnen eine 100 % transparente Preisgestaltung bieten. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten, die während oder nach der Prüfung anfallen.

Die Abrechnung erfolgt immer nach Leistung, das heißt, wir rechnen immer nur die tatsächlich geprüften Stückzahlen ab. Jegliche Planungszeit, Beratungsgespräche oder Rüstzeiten sind dabei für Sie immer inklusive.

Reaktionsschnell

Sie benötigen kurzfristig Betriebsmittelprüfungen? Kein Problem! Bei B&K NRW-Arbeitsschutz erfolgt die Beratung immer umgehend und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein individuelles Angebot.

Kurzfristige Prüftermine und eine schnelle Dokumentation sind bei uns garantiert. Setzen Sie sich gerne mit uns für eine kostenlose Beratung in Verbindung.

Terminüberwachung Ihrer Prüfzyklen

Jede Betriebsmittelprüfung hat individuelle Prüfintervalle – da kann man leicht den Überblick verlieren. Durch unseren Erinnerungsservice kann Ihnen das nicht mehr passieren. Völlig kostenfrei erinnern wir Sie rechtzeitig, wenn bei Ihnen ein Prüfzyklus ausläuft und vereinbaren, wenn gewünscht, direkt einen neuen Termin für die bevorstehenden Prüfungen. So können Sie sicher sein, dass Sie keine Frist mehr verpassen und rechtssicher bleiben.

Häufig gestellte Fragen zur Leiterprüfung (FAQ)

Die Rechtsgrundlagen für die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten basieren auf folgenden Gesetzen und Verordnungen:

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG) § 3 „Grundpflichten des Unternehmers“
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3, § 14 und Anhang 2
  • DGUV Vorschrift 208-016

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten gemäß der DGUV Vorschrift 208-016 durchzuführen ist. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte fachkundige Person seine Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand überprüft. Das Ergebnis dieser Prüfungen muss dokumentiert sein.

In der DGUV Vorschrift 208-016 sind keine Prüfintervalle festgelegt. Die Berufsgenossenschaften empfehlen, jede Leiter mindestens einmal im Jahr durch eine „zum Prüfen befähigte Person“ prüfen zu lassen.

Nähere Informationen dazu finden sich in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Gemäß dieser müssen alle Arbeitsmittel, die der Unternehmer seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt, vor der ersten Inbetriebnahme und – falls die Arbeitsmittel schadhaften Einflüssen unterliegen – regelmäßig auf ihre Sicherheit überprüft werden.

Wie oft Leitern in einem Unternehmen geprüft werden müssen, hängt somit von den Umgebungseinflüssen ab, die auf die Leitern einwirken.

Beispielhafte Einflüsse, die zu Beschädigungen führen können:

  • starke Verschmutzungen
  • hohe Luftfeuchtigkeit
  • chemische Stoffe
  • rauer Betrieb
  • Feuchtigkeit
  • niedrige Temperaturen
  • mechanische Beschädigungen
  • zu starke Belastung

Diese Einflüsse sind im Zuge einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln – dementsprechend ist ein Prüfzyklus festzulegen.

Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dürfen Prüfungen nur durch befähigte Personen durchgeführt werden. Wer eine „zum Prüfen befähigte Person“ ist, wird in den Technischen Regeln (TRBS 1203) zur Betriebssicherheitsverordnung genauer definiert:

TRBS 1203 – Zur Prüfung befähigte Person

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die zur Prüfung befähigte Person so ausgewählt und qualifiziert ist, dass sie die ihr übertragenen Prüfaufgaben

  1. dem Stand der Technik entsprechend (z. B. TRBS und andere Technische Regeln, DGUV- Prüfgrundsätze, ggf. in der erforderlichen Reihenfolge der Prüfschritte) und
  2. mit dem entsprechenden Prüfumfang

erledigt.

Des Weiteren muss diese Person Kenntnisse mit dem Arbeitsmittel besitzen, diese werden gemäß TRBS erworben durch:

  1. Berufsausbildung,
  2. Berufserfahrung und
  3. zeitnahe berufliche Tätigkeit.

Zum prüfen befähigte Personen müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, Erfahrung im Umgang mit Leitern haben. Zudem muss die prüfende Person den aktuellen Stand der Technik kennen.