Gefährdungsbeurteilung – Mutterschutzgesetz

Kompakt Online-Seminar zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts ist zum 1. Januar 2018 ist ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft getreten.

Ziel ist es die werdende Mutter sowie das ungeborene Kind zu schützen. Zudem soll den schwangeren oder stillenden Frauen ermöglicht werden, ihre Erwerbstätigkeit – soweit verantwortbar – fortzuführen.

Um dies zu ermöglichen ist die Gefährdungsbeurteilung der elementare Baustein im Mutterschutz. Aber neben der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung gibt es noch viele weitere Punkte, die es zu beachten gilt.

Zum Beispiel: besondere Gefährdungen, Beschäftigungsverbote, Kündigungsschutz, Pausenregelungen, Arbeitszeiten und Meldungen an die Aufsichtsbehörde die im Mutterschutzgesetz verankert sind und vom Unternehmer berücksichtigt werden müssen.

Sorgen Sie für eine gute Umsetzung des Mutterschutzes in Ihrem Unternehmen, indem Sie das Seminar „Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz“ absolvieren. Stellen Sie jetzt eine unverbindliche Anfrage!

  • Termine

    • Freitag, 15.12.2023
    • Montag, 15.01.2024
    • Montag, 15.04.2024
    • Montag, 08.07.2024
    • Montag, 28.10.2024
  • Das Seminar wird mit Microsoft Teams durchgeführt. Die Software können Sie kostenlos unter Downloads herunterladen.

  • Dauer
    09:00 – 11:00 Uhr

  • Kosten
    75,00 EUR netto pro Teilnehmer

  • Seminarort
    Onlineseminar mit Microsoft Teams

  • Download
    Microsoft Teams

Gefährdungsbeurteilung ArbSchG

In unserem kompakten Onlineseminar erfahren Sie alles notwendige und erhalten alle erforderlichen Unterlagen, um den Mutterschutz einfach und unkompliziert, rechtssicher in Ihrem Unternehmen umsetzen zu können.

Die Inhalte des Seminars

Das Online-Seminar vermittelt grundlegendes Wissen rund um Gefährdungsbeurteilungen sowie spezifische Informationen in Bezug auf das Mutterschutzgesetz und die richtige Umsetzung im Betrieb.

Damit werdende oder stillende Mütter optimal geschützt werden, müssen eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und im Folgenden entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Im Seminar erfahren die Teilnehmer alle wichtigen Informationen zur Gefährdungsbeurteilung gemäß dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) und lernen, wie eine solche Beurteilung durchgeführt wird.

Hierunter fallen zudem die rechtssichere Dokumentation als Absicherung für den Arbeitgeber sowie die zuverlässige Umsetzung im Betrieb, um den Mutterschutz nicht nur auf Papier festzuhalten, sondern ihn auch in der Praxis zu realisieren.

Im Zuge des Seminars erhalten die Teilnehmer außerdem wichtige Dokumente, die relevante Informationen zum Thema Mutterschutz enthalten, und praktische Vorlagen für benötigte Anträge und eine Gesprächsdokumentation. Somit sind sie rundum gewappnet, ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und den Mutterschutz effizient und unkompliziert im Betrieb umzusetzen.

Schicken Sie uns noch heute eine unverbindliche Anfrage für das Online-Seminar „Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz“

Seminarinhalte

  • Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

  • Was steht im Mutterschutzgesetz

  • Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz

  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz

  • Durchführung der behördlichen Meldepflichten

  • Rechtssichere Dokumentation

  • Umsetzung im Betrieb

Im Seminar erhalten Sie folgende Dokumente

  • Mutterschutzgesetz

  • Leitfaden Mutterschutz für den Arbeitgeber

  • Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz

  • Checkliste „Mutterschutz im Betrieb“

  • Gesprächsdokumentation

  • Antrag für Arbeiten nach 20 Uhr

  • Antrag für Nachtarbeit

  • Mutterschutz und Coronavirus

  • Abschluss

    • Befähigung zur Erstellung von „Gefährdungsbeurteilungen nach Mutterschutzgesetz” betrieblich umsetzen
  • Voraussetzung

    • Es sind keine Voraussetzungen notwendig.
  • Gültigkeit

    • Ohne zeitliche Begrenzung.
  • Zielgruppe

    • Unternehmer, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, QM-Beauftragte, Beschäftigte, die mit der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz beauftragt sind.
  • Rechtliche Grundlage

    • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
    • Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Zum Seminar erhalten Sie alle Seminarinhalte und die Arbeitsunterlagen im Vorfeld als Download.

Was bringt eine gute Umsetzung des Mutterschutzes für Ihr Unternehmen?

Positionieren Sie sich durch effizienten Mutterschaft als attraktiver Arbeitgeber.

Eine gute Umsetzung des Mutterschutzes in Ihrem Unternehmen dient auch Ihren unternehmerischen Interessen als familienfreundlicher Arbeitgeber. Durch die frühzeitige Erstellung der Gefährdungsbeurteilung stellen Sie sicher, dass die erforderlichen Schutzmaßnahmen unmittelbar nach der Mitteilung Ihrer Mitarbeiterin über eine Schwangerschaft umgesetzt werden können.

Dadurch vermeiden Sie Beschäftigungsverbote und kostenintensive schwangerschaftsbedingte Mitarbeiterfluktuationen. Zudem steigern Sie durch Ihr Interesse an der Umsetzung des Mutterschutzes die Verbundenheit und Identifikation mit Ihrem Unternehmen und erhöhen die Motivation möglichst frühzeitig wieder in den Beruf einzusteigen. Darüber hinaus machen Sie Ihr Unternehmen attraktiver für qualifizierte Fachkräfte da Sie Raum für berufliche und familiäre Verpflichtungen schaffen. Kurz gesagt, guter Mutterschutz zahlt sich aus.

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Häufige Fragen zum Seminar: „Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz – MuSchG“ (FAQ)

Der Unternehmer:in ist verantwortlich für die Sicherheit seiner Beschäftigten. Er hat dafür zu sorgen, dass alle notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter getroffen werden.

Das Mutterschutzgesetz fordert eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz im Unternehmen, ohne eine Unterscheidung der Geschlechter ein.

Bei einer behördlichen Überprüfung der Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen, ist der Unternehmer:in in der Beweispflicht.

Der Unternehmer:in muss darstellen, dass für die vorhandenen Arbeitsplätze nach dem Mutterschutzgesetz, mittels einer Gefährdungsbeurteilung auf die möglichen Gefahren für die werdende Mutter und das ungeborene Leben, beurteilt worden sind.

Kann der Unternehmer:in dieses nicht vorweisen, liegt ein Organisationsverschulden vor, welches je nach Schwere, von den Behörden nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) mit Strafen belegt werden kann.

Die Lösung für den Unternehmer:in ist eine rechtssichere Dokumentation nach dem Mutterschutzgesetz!

Beispiele: Ordnungswidrigkeiten

  • Bei Verstößen gegen Unfallverhütungsvorschriften kann ein Bußgeld im Einzelfall bis zu 10.000 EUR betragen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 SGB VII).
  • Bei Nichterstattung bzw. nicht rechtzeitiger Erstattung von Unfallanzeigen kann ein Bußgeld im Einzelfall bis zu 2.500 EUR betragen (§ 209 Abs. 1 Nr. 9 und Abs. 3 SGB VII).
  • Bei Verstößen gegen Einzelanordnungen, das Besichtigungsrecht oder das Probenentnahmerecht des Technischen Aufsichtsbeamten kann ein Bußgeld im Einzelfall bis zu 10.000 EUR betragen (§ 209 Abs. 1 Nr. 2, 3 und Abs. 3 SGB VII)
    Je nach schwere des Organisationsverschulden, können die Strafen bis zu einem hohen 6-stelligen Bereich betragen!betragen (§ 209 Abs. 1 Nr. 2, 3 und Abs. 3 SGB VII)

Je nach schwere des Organisationsverschulden, können die Strafen bis zu einem hohen 6-stelligen Bereich betragen!