Gefährdungsbeurteilung für den Mutterschutz

Kompaktes Online-Seminar zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und aller weiteren Dokumente nach dem Mutterschutzgesetz

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts ist am 1. Januar 2018 ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft getreten. Es hat das Ziel, sowohl die werdende Mutter als auch das ungeborene Kind zu schützen. Gleichzeitig sollen schwangere oder stillende Mitarbeiterinnen ihre berufliche Tätigkeit – soweit es verantwortbar ist – fortsetzen können.

Um dies zu ermöglichen, ist die Gefährdungsbeurteilung ein elementarer Baustein im Mutterschutz. Darüber hinaus gibt es jedoch viele weitere Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen besondere Gefährdungen, Beschäftigungsverbote, Kündigungsschutz, Pausenregelungen, Arbeitszeiten sowie die Pflicht, bestimmte Meldungen an die Aufsichtsbehörde zu übermitteln.

Sorgen Sie dafür, dass der Mutterschutz in Ihrem Unternehmen optimal umgesetzt wird und absolvieren Sie unser Seminar „Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz“. Stellen Sie jetzt eine unverbindliche Anfrage!

  • Termine

    • Montag, 27.10.2025
  • Das Seminar wird mit Microsoft Teams durchgeführt. Die Software können Sie kostenlos auf dieser Seite unter Downloads herunterladen.

  • Dauer
    09:00 – 11:00 Uhr

  • Kosten
    75,00 EUR netto pro Teilnehmer

  • Seminarort
    Onlineseminar via Microsoft Teams

  • Download
    Microsoft Teams

Gefährdungsbeurteilung ArbSchG

Sie wollen sich online weiterbilden zum Thema Gefährdungsbeurteilung in der Schwangerschaft? In unserem Seminar erfahren Sie alles notwendige und erhalten alle erforderlichen Unterlagen, um den Mutterschutz einfach, unkompliziert und rechtssicher in Ihrem Unternehmen umsetzen zu können.

Gefährdungsbeurteilung für die Schwangerschaft – Inhalte des Seminars

Das Online-Seminar vermittelt Ihnen umfassendes Wissen zu Gefährdungsbeurteilungen sowie spezifische Informationen zur Anwendung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) im Betrieb.

Ziel ist es, werdende oder stillende Mütter bestmöglich zu schützen und die gesetzlichen Vorgaben zum Mutterschutz sicher umzusetzen. Die Teilnehmer lernen, wie Gefährdungsbeurteilungen gemäß MuSchG erstellt und welche Maßnahmen im Anschluss umgesetzt werden müssen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der rechtssicheren Dokumentation, die den Arbeitgeber absichert, sowie der praktischen Umsetzung im betrieblichen Alltag. Sichern Sie sich jetzt Ihre Teilnahme und stellen Sie eine unverbindliche Anfrage für das Online-Seminar „Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz“!

Im Seminar erhalten Sie zusätzlich hilfreiche Unterlagen, darunter

  • relevante Informationen rund um den Mutterschutz,

  • praktische Vorlagen für Anträge sowie

  • Vorlagen für die Dokumentation von Gesprächen.

Diese Materialien unterstützen Sie dabei, eine Gefährdungsbeurteilung für den Mutterschutz ordnungsgemäß zu erstellen und den Mutterschutz effizient in die Praxis zu integrieren.

Seminarinhalte

  • Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

  • Was steht im Mutterschutzgesetz

  • Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz

  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz

  • Durchführung der behördlichen Meldepflichten

  • Rechtssichere Dokumentation

  • Umsetzung im Betrieb

Im Seminar erhalten Sie folgende Dokumente

  • Mutterschutzgesetz

  • Leitfaden Mutterschutz für den Arbeitgeber

  • Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz

  • Checkliste „Mutterschutz im Betrieb“

  • Gesprächsdokumentation

  • Antrag für Arbeiten nach 20 Uhr

  • Antrag für Nachtarbeit

  • Mutterschutz und Coronavirus

  • Voraussetzung

    • Es gibt keine Voraussetzungen für die Teilnahme.
  • Abschluss

    • Befähigung zur Erstellung von „Gefährdungsbeurteilungen nach Mutterschutzgesetz”
  • Gültigkeit

    • Ohne zeitliche Begrenzung.
  • Zielgruppe

    • Unternehmer, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, QM-Beauftragte, Beschäftigte, die mit der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz beauftragt sind.
  • Rechtliche Grundlage

    • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
    • Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Sie erhalten alle Seminarinhalte und die Arbeitsunterlagen im Vorfeld als Download.

So profitiert Ihr Unternehmen von der Gefährdungsbeurteilung für den Mutterschutz

Positionieren Sie sich als attraktiver Arbeitgeber durch einen effizienten Mutterschutz.

Eine gelungene Umsetzung des Mutterschutzes fördert nicht nur den Schutz Ihrer Mitarbeiterinnen, sondern stärkt auch Ihre Position als familienfreundliches Unternehmen. Indem Sie frühzeitig eine Gefährdungsbeurteilung für den Mutterschutz erstellen, können erforderliche Schutzmaßnahmen unmittelbar nach der Mitteilung einer Schwangerschaft umgesetzt werden. Dies reduziert das Risiko von Beschäftigungsverboten und minimiert kostenintensive Mitarbeiterfluktuation. Gleichzeitig stärken Sie die Bindung und Identifikation Ihrer schwangeren Mitarbeiterinnen mit Ihrem Unternehmen und motivieren sie, frühzeitig in den Beruf zurückzukehren.

Darüber hinaus steigert ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Mutterschutz Ihre Attraktivität für qualifizierte Fachkräfte, da Sie Raum für berufliche und familiäre Verpflichtungen schaffen. Kurz gesagt: Ein guter Mutterschutz ist eine Investition, die sich für alle auszahlt.

Haben Sie Fragen zum Thema Gefährdungsbeurteilung und Schwangerschaft? Jetzt Seminar buchen oder direkt Kontakt zu uns aufnehmen. Wir beraten Sie gerne.

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Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung für den Mutterschutz (FAQ)

Die Gefährdungsbeurteilung für den Mutterschutz ist im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Arbeitgeber sind gemäß § 10 MuSchG verpflichtet, die Arbeitsbedingungen systematisch zu bewerten, um mögliche Gefährdungen für Schwangere und stillende Frauen zu erkennen. Dabei dürfen keine geschlechtsspezifischen Unterschiede gemacht werden.

Die Beurteilung muss alle potenziellen Gefahren berücksichtigen, einschließlich physischer, chemischer, biologischer und psychischer Belastungen. Werden Risiken festgestellt, sind Schutzmaßnahmen unverzüglich umzusetzen. Die Ergebnisse und Maßnahmen müssen dokumentiert werden. Diese Dokumentation dient als Nachweis bei behördlichen Prüfungen und hilft, Organisationsverschulden zu vermeiden.

Arbeitgeber sind für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten verantwortlich. Dazu gehört, alle notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes umzusetzen.

Das Mutterschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, für jeden Arbeitsplatz eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung durchzuführen – unabhängig vom Geschlecht der Beschäftigten. Im Falle einer behördlichen Überprüfung liegt die Beweispflicht beim Unternehmen. Arbeitgeber müssen nachweisen können, dass für alle Arbeitsplätze mögliche Gefährdungen für schwangere Mitarbeiterinnen und ungeborenes Leben gemäß Mutterschutzgesetz bewertet wurden.

Können diese Nachweise nicht erbracht werden, liegt ein Organisationsverschulden vor. Dieses kann von den zuständigen Behörden nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geahndet werden – je nach Schwere des Verstoßes auch mit empfindlichen Strafen.

Die Lösung: Eine rechtssichere Dokumentation nach dem Mutterschutzgesetz. Wie Sie eine Gefährdungsbeurteilung für den Mutterschutz schreiben, lernen Sie in unserem Online-Seminar.

Ordnungswidrigkeiten im Arbeitsschutz können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Beispiele für Verstöße und deren finanzielle Konsequenzen:

  • Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften: Bußgelder von bis zu 10.000 EUR (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 SGB VII).
  • Nichterstattung oder verspätete Erstattung von Unfallanzeigen: Bußgelder von bis zu 2.500 EUR (§ 209 Abs. 1 Nr. 9 und Abs. 3 SGB VII).
  • Verstoß gegen Einzelanordnungen, Besichtigungsrechte oder Probenentnahmerechte des Technischen Aufsichtsbeamten: Bußgelder von bis zu 10.000 EUR (§ 209 Abs. 1 Nr. 2, 3 und Abs. 3 SGB VII).

In besonders schweren Fällen von Organisationsverschulden können die Strafen sogar in den hohen sechsstelligen Bereich gehen (§ 209 Abs. 1 Nr. 2, 3 und Abs. 3 SGB VII).

Bei der Gefährdungsbeurteilung für Schwangere müssen potenzielle Gefahren für die Gesundheit der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes identifiziert und bewertet werden. Dazu zählen physische Belastungen, wie schweres Heben, sowie Gefahren durch Chemikalien, Strahlung oder Lärm. Auch psychische Belastungen und ungünstige Arbeitszeiten sind zu berücksichtigen. Basierend auf der Beurteilung sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Wichtig ist eine rechtssichere Dokumentation, die im Falle einer behördlichen Überprüfung als Nachweis dient. So wird sichergestellt, dass die Mutterschutzregelungen in der Praxis effektiv umgesetzt wird.

Die Gefährdungsbeurteilung für den Mutterschutz sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Dies gilt insbesondere, wenn sich Arbeitsbedingungen, Tätigkeiten oder gesetzliche Vorgaben ändern. Der Betriebsarzt kann dabei eine wichtige Rolle spielen, um Risiken fachkundig zu bewerten. Sobald eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft mitteilt, ist eine erneute individuelle Arbeitsplatzbeurteilung erforderlich.

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Bestandteil des Mutterschutzes und gewährleistet die Sicherheit von Schwangeren am Arbeitsplatz. Sie hilft, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen, wie etwa Gefährdungen durch schwere körperliche Arbeit, chemische Stoffe, Strahlung oder ungünstige Arbeitszeiten.

Basierend auf der Beurteilung können gezielt Schutzmaßnahmen ergriffen werden, wie die Anpassung von Arbeitszeiten, Änderungen des Arbeitsplatzes oder gegebenenfalls ein Beschäftigungsverbot. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl die Gesundheit der werdenden Mutter als auch die des ungeborenen Kindes bestmöglich geschützt werden, ohne die berufliche Tätigkeit unnötig einzuschränken.

Aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben sich individuelle Schutzmaßnahmen, um die Gesundheit von werdenden Müttern und ihrem ungeborenen Kind zu gewährleisten. Dazu zählen:

  • Anpassung der Arbeitsbedingungen: Vermeidung von schwerem Heben, Arbeiten in Zwangshaltungen oder unter gefährlichen Umgebungsbedingungen.
  • Arbeitszeitregelungen: Im Mutterschutz Reduzierung von Nacht- und Schichtarbeit sowie Einhaltung von Pausenregelungen.
  • Einsatz alternativer Arbeitsmittel: Schutz vor Gefahren durch Chemikalien, Strahlung oder Lärm durch technische oder organisatorische Maßnahmen.
  • Arbeitsplatzwechsel oder Beschäftigungsverbote: Falls keine sichere Arbeitsumgebung geschaffen werden kann, muss die Mitarbeiterin an einen risikoarmen Arbeitsplatz versetzt oder von der Arbeit freigestellt werden.

Diese Maßnahmen fördern eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung und erfüllen die gesetzlichen Vorgaben für den Mutterschutz.