Externer Brandschutzbeauftragter für NRW

Vorbeugender Brandschutz, um Menschenleben und Sachwerte vor Schäden zu bewahren.

Alle fünf Minuten entsteht in einem deutschen Unternehmen ein Feuer. Die Folgen sind oft verheerend. Viele betroffene Betriebe geraten nach einem Brand in wirtschaftliche Schwierigkeiten, obwohl eine Feuer- und Gebäudeversicherung bestand. Die Abwicklung eines größeren Versicherungsschadens kann sehr lange dauern – mehrere Jahre bis zur Entschädigung durch eine Versicherung sind dabei keine Seltenheit.

Deshalb ist der vorbeugende Brandschutz in Betrieben sehr wichtig und sollte immer mit Priorität behandelt werden. Stehen im Unternehmen keine eigenen Brandschutzbeauftragten zur Verfügung, kann ein externer Brandschutzhelfer vertraglich beauftragt werden. Gerne steht Ihnen zu diesem Zweck ein dafür ausgebildeter Mitarbeiter zur Seite. Er kann Sie dabei unterstützen, Schäden von Ihnen, Ihrer Beschäftigten und Ihrem Unternehmen abzuwenden.

Unser Brandschutzbeauftragter unterstützt Sie in der

  • Brandschutzorganisation

  • Brandgefährdung

  • Brandabwehr

  • Brandereignis

  • Rettung

  • Besucher- und Fremdfirmenmanagement

Besprechung von Brandschutz

In unserem Dokumentenmanagementsystem DokuBS erfassen wir alle betrieblichen Brandschutzthemen – einfach, strukturiert und nachvollziehbar.

Brandschutzberatung durch einen externen Brandschutzbeauftragten gemäß DGUV Information 205-003 und vfdb

Die externen Brandschutzbeauftragten von B&K NRW-Arbeitsschutz prüfen Ihren Brandschutz gewissenhaft und transparent.

Unsere Fachkräfte beraten als externe Dienstleister alle Verantwortlichen Personen in Ihrem Unternehmen zu vorbeugendem, abwehrendem und organisatorischem Brandschutz, zeigen Handlungsbedarf auf und schulen regelmäßig die Beschäftigten in Brandvorbeugung sowie im Verhalten im Brandfall anhand der Brandschutzordnung die im Vorfeld durch B&K NRW-Arbeitsschutz erstellt wird.

Wir haben in unserem Dokumentenmanagmentsystem (DokuBS) alle Aufgaben des externen Brandschutzbeauftragten sowie die brandschutztechnischen Anforderungen, die an die Unternehmen in Deutschland gestellt werden in 6 Prozessschritten gebündelt. Von der Brandanalyse, der Organisation der Brandschutzaufgaben bis hin zum Ereignisfall und der Evakuierung sind Sie durch das DokuBS bestmöglich und rechtssicher aufgestellt. Unser DokuBS enthält hallt Aufgaben gemäß der DGUV Information 205-003. Vertrauen Sie der Expertise und der Erfahrung unserer fachkundigen Mitarbeiter und fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot zur Brandschutzprüfung an!

Die Arbeitsweise unserer Brandschutzbeauftragten gemäß vfbd und DGUV

Die vfdb-Richtlinie 12-09/01 und die DGUV Information 205-003, herausgegeben von der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), legen verbindliche Standards für die Ausbildung, Aufgaben und Qualifikation von Brandschutzbeauftragten fest. Unsere Fachkräfte beraten und betreuen Sie gemäß dieser Richtlinien. Dabei integrieren sich die externen Brandschutzbeauftragten von B&K NRW Arbeitsschutz nahtlos in Ihr Unternehmen und übernehmen eigenständig alle Aufgaben gemäß der DGUV Information 205-003. Dabei arbeiten sie stets prozessorientiert und stimmen ihre Maßnahmen eng mit den gesetzlichen Anforderungen sowie den spezifischen Bedürfnissen Ihres Betriebs ab.

Zu Beginn führen unsere Mitarbeiter eine „Prozessanalyse Brandschutz“ durch, um den aktuellen Stand Ihres betrieblichen Brandschutzes zu ermitteln und bestehende Strukturen optimal zu nutzen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine maßgeschneiderte Brandschutzorganisation, die sorgfältig dokumentiert und im Betrieb implementiert wird.

Alle Leistungen werden in unserem speziell entwickelten Dokumentenmanagementsystem Brandschutz (DokuBS) übersichtlich erfasst und gepflegt. So haben Sie, Ihre Führungskräfte und auch die Behörden jederzeit einen klaren Überblick über den aktuellen Brandschutzstatus. Beauftragen Sie über uns einen externen Brandschutzbeauftragten in NRW und erhalten Sie ein umfassendes Rundum-Sorglos-Paket für Ihren Brandschutz.

Brandschutzordnung

Externer Brandschutzbeauftragter als Brandschutzmanager

Für den vorbeugenden Brandschutz sind Brandschutzbeauftragte als Brandschutzmanager unerlässlich. Unsere Fachkräfte identifizieren Gefahren und entwickeln geeignete Maßnahmen zur Verbesserung Ihres Brandschutzes.

Wir erstellen und pflegen ein umfassendes Brandschutzmanagementsystem (DokuBS) für Ihr Unternehmen. Unser Brandschutzbeauftragter plant Ihren betrieblichen Brandschutz bestmöglich, um den Prozess anschließend rechtssicher zu organisieren.

Dafür übernehmen unsere Fachkräfte die unterschiedlichsten Aufgaben, wie die Beratung des Arbeitgebers, die Kontrolle der Brandschutzvorschriften sowie die Beurteilung von Brandgefährdungen. Vom Erstellen der Brandschutzordnung bis zur Organisation der Wartung von brandschutztechnischen Anlagen ist das Tätigkeitsspektrum breit gefächert. Zudem führen wir im Rahmen unserer Betreuungsleistungen Ausbildungen und Fortbildungen im Bereich des Brandschutzes durch, wie die Qualifizierung von innerbetrieblichen Brandschutzhelfern.

Brandschutzbeauftragter von B&K NRW-Arbeitsschutz

Unsere Fachkräfte sind für die Umsetzung der Aufgaben externer Brandschutzbeauftragter bestens qualifiziert. Sie verfügen über eine langjährige Erfahrung im betrieblichen Brandschutz.

Wir beraten und unterstützen Sie in allen Belangen des Brandschutzes. Dabei sind die Tätigkeiten unserer Fachkräfte umfassend. Ihr Fokus liegt auf dem vorbeugenden Brandschutz, der Gefahrenanalyse und der Qualifizierung Ihrer Beschäftigten.

Vom Erstellen der Brandrisikoanalyse bis zur Kontrolle der Fluchtwege und der Erfassung aller betrieblicher Brandgefahren übernehmen unsere Brandschutzmanager verschiedenste Aufgaben. Zu den Tätigkeiten externer Brandschutzbeauftragter gehören auch die Unterweisung und die innerbetriebliche Ausbildung im Brandschutz, sowie das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen im Brandschutz.

Mit einem gemäß vfdb und DGUV zertifizierten Brandschutzbeauftragten wird Ihr Unternehmen fachkundig unterstützt und rechtssicher aufgestellt. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und schildern Sie uns Ihr Anliegen!

Häufige Fragen zum externen Brandschutzbeauftragten (FAQ)

In Deutschland gibt es keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Allerdings haben die Bundesländer in ihren jeweiligen Bauordnungen festgelegt, dass in bestimmten Fällen ein Brandschutzbeauftragter erforderlich ist. Dies betrifft vor allem Industriebauten, Verkaufsstätten, Hotels, Versammlungsstätten und Parkhäuser, da dort aufgrund der hohen Personenzahl erhöhte Gefahren bestehen. Auch bei Sonderbauten kann die zuständige Baubehörde die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten verlangen.

Zudem fordern Versicherungsgesellschaften oft einen Brandschutzbeauftragten, was häufig mit Prämienvorteilen honoriert wird. Die technische Regel der Arbeitsstättenverordnung (ASR A2.2) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz empfiehlt ebenfalls die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten in Betrieben mit erhöhtem Brandrisiko, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nach der DGUV-Information 205-003 und der vfdb-Richtlinie 12-09-01:2014-08 umfasst eine standardisierte Qualifizierung, die speziell auf die Anforderungen im betrieblichen Brandschutz ausgerichtet ist.

Die Ausbildung behandelt wesentliche Themen wie rechtliche Grundlagen, baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz, Brandrisiken, Brandverhütung, sowie das Verhalten im Brandfall. Praktische Übungen und Fallbeispiele sind ebenfalls Teil der Schulung.

Nach Abschluss der Ausbildung gemäß DGUV und vfdb muss der Teilnehmer eine Prüfung ablegen, um die Qualifikation als (externer) Brandschutzbeauftragter zu erlangen. Diese Qualifikation muss regelmäßig durch Fortbildungen alle 3 bis 5 Jahre aufgefrischt werden, um den aktuellen Stand der Technik und Gesetzgebung zu berücksichtigen.

Wichtige persönliche Eigenschaften sind Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und die Fähigkeit, in Notfällen ruhig zu bleiben. Eine zusätzliche Spezialisierung oder vertiefende Kurse können je nach Einsatzbereich sinnvoll sein.

Brandschutzbeauftragte fungieren als die Hauptansprechpartner für sämtliche Fragen rund um den Brandschutz im Unternehmen. Sie beraten und unterstützen die Unternehmensleitung bei allen Aspekten des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im Management von Notfällen im Betrieb.

Laut DGUV sind dies die Aufgaben Brandschutzbeauftragter:

  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln sowie Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Aus- und Fortbilden von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall (Brandschutzhelfer gemäß ASR A 2.2)
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
  • Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz-)Maßnahmen im Notfallmanagement

Unser Unternehmen mit Sitz in Hamm kann Ihnen einen externen Brandschutzbeauftragten in ganz NRW zur Seite stellen. Aus unseren umfassenden Leistungen ergeben sich sicherheitstechnische und kostentechnische Vorteile für Ihr Unternehmen:

  • Effektive und rechtssichere Brandschutzberatung.
  • Mögliche Vergünstigungen bei Ihren Versicherungsprämien.
  • Entlastung Ihrer Führungskräfte um die Aufgaben im betrieblichen Brandschutz.
  • Wir übernehmen die jährlichen Brandschutzunterweisungen.
  • Keine zusätzlichen Kosten für die Qualifizierungen Ihrer Beschäftigten im Brandschutz, wie zum Beispiel die Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern.
  • Lückenlose Dokumentation in unserem Brandschutzmanagementsystem (DokuBS).