Brandschutztore und Türen - Prüfung und Wartung
Brandschutztore und Türen retten im Brandfall Leben. Aus diesem Grund müssen sie jährlich geprüft werden.
Brandschutztüre sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen und funktionieren. Als erster Prüfschritt wird bei der Prüfung von Brandschutztüren- und Toren immer zuerst die vollständige Dokumentation überprüft insbesondere die bauaufsichtlichen Zulassungen für die Türen -/Tore.
Derzeit können in Deutschland, Brandschutztore und -außentüren (Feuer- und Rauchschutz) entweder mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung oder mit CE-Kennzeichnung gemäß Produktnorm in Kombination mit DIN EN 16034 in den Verkehr gebracht werden. Liegt keine bauaufsichtliche Zulassung vor, ist die Prüfung nach der vom Hersteller zur Verfügung zu stellenden Einbau- und Wartungsanleitung durchzuführen.
Wenn Brandschutztüren im Verlauf von Fluchtwegen liegen, kommen noch weitere Anforderungen hinzu die überprüft werden müssen. Ganz besonderes Wichtig ist bei Türen und Toren im Fluchtweg das Sie im Notfall in Fluchtrichtung öffen und dies automatisch auch bei Verlust der Energieversorgnung geschieht oder dies Manuell mit einer Maximalen Kraft von 220 N erreicht werden kann.
Feststellanlagen von Brandschutztüren sind einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen Prüfer zur überprüfen.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Kontrolle der Konformitätserklärung nach Maschinen- und Bauproduktenrichtlinie
- Durchführung der Funktionsprüfung
- Durchführung der Funktionsprüfungen aller Sicherheitseinrichtungen
- Überprüfung auf Vollständigkeit Ihrer Türanlage
- Überprüfung der Befestigungen aller Anlagenteile an den Brandschutztüren/- tore
- Überprüfung der Türfunktionen
- Überprüfung des Schließfolgereglers
- Überprüfung der Rauchwarnmelder
- Überprüfung der Nutzungssicherheit
- Kontrolle aller technischen Dokumentationen
- Kontrolle aller Kennzeichnungen
- Erstellung einer kompletten Prüf- und Wartungsdokumentation in EDV- und Papierformat
Die sicherheitstechnische Prüfung von Brandschutztüren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen nachweisen können.
Informationen und Antworten
1. Akkordeon
Prüfungen und Wartungen sind von sachkundigen Personen durchzuführen!
Brand- und Rauchschutztüren sowie Feststellanlagen müssen nach Einbau, nach Veränderung und regelmäßig wiederkehrend durch "Befähigte Personen" geprüft werden.
Bei Feststellanlagen dürfen dies nur noch ausgebildete Fachkräfte mit Kompetenznachweis durchführen, welcher alle fünf Jahre aktualisiert werden muss.
Um im Schadensfall nicht die Ansprüche gegenüber dem Feuer- und Sachversicherer zu verlieren, sind entsprechende Prüfungen äußerst wichtig.
Verantwortlich für die Funktionsfähigkeit und den betriebssicheren Zustand von Brandschutztüren und -toren sowie Feststellanlagen sind Bauherr, Betreiber und Arbeitgeber.
Nur durch eine dokumentierte Prüfung und Wartung durch eine befähigte Person, kann die Sicherheit und Funktionalität nachgewiesen und gewährleistet werden.
2. Akkordeon
Brandschutztüren sind mindestens einmal jährlich zu prüfen, zu warten in instand zu halten!
Die Rechtsgrundlagen für die für die Prüfung und Wartung von Brandschutztüren/- tore finden sich in den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) der Länder und den Arbeitsstättenrichtlinen wieder und haben folgenden Inhalt:
Musterbauordnung - 3 Allgemeine Anforderungen:
(1) Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürliche Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
Musterbauordnung - 14 Brandschutz:
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) - ASR 1.7 - 10.2 Sicherheitstechnische Prüfung:
(3) Brandschutztüren und Tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen.
Zum Beispiel Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch eine befähigte Person.
(4) Die sicherheitstechnische Prüfung schließt die Überprüfung des Vorhandenseins einer vollständigen technischen Dokumentation und der Betriebsanleitung ein.
In den Zulassungen und Prüf- und Wartungsanleitungen geben die Hersteller im Allgemeinen eine Wartung nach 50.000 Betätigungen bzw. einmal jährlich an.
Feuerversicherungen gehen davon aus, dass der Betreiber seine Prüf- und Wartungspflichten nachkommt. Nur wenn diese Pflichten dokumentiert vorgelegt werden können, tritt der Leistungsfall für die Versicherungen im vollen Umfang ein.
3. Akkordeon
Wartungen sind grundsätzlich nach den Herstellerangaben dokumentiert durchzuführen!
Wartungsanleitungen für Brandschutztüren/- tore, sind für den Betreiber verpflichtend.
Bei unseren Prüfungen und Wartungen wird die Funktionsfähigkeit aller Bauelemente festgestellt.
Des Weiteren wird der fachgerechte Einbau überprüft, denn Einbaumängel beinträchtigen die Funktionsfähigkeit der Brandschutztüren wesentlich.
Grundsätzlich gilt: Alles was im Verwendbarkeitsnachweis nicht aufgeführt ist, muss unterlassen werden.
Unsere Prüfexperten sind befähigte Personen und führen alle Prüfungen und Wartungsarbeiten nach den geltenden Bestimmungen und Vorgaben dokumentiert durch.
4. Akkordeon
Durch unsere Expertenprüfung und Wartung Ihrer Brandschutztore/- türen erhalten Sie den dokumentierten Nachweis, dass Ihre Brandschutztore/- türen im Ereignisfall zuverlässig funktionieren. Außerdem erfüllen Sie so Ihre Pflichten gegenüber den Feuerversicherer und den Vorschriften aus der Landesbauordnung und den Arbeitsstättenrichtlinien.
Sie erhalten Rechtssicherheit gegenüber den Behörden und Brandversicherer!
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz.
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