Brandschutztore und Türen - Prüfung und Wartung

Brandschutztore und Türen retten im Brandfall Leben. Aus diesem Grund müssen sie jährlich geprüft werden.

Brandschutztüre sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen und funktionieren. Als erster Prüfschritt wird bei der Prüfung von Brandschutztüren- und Toren immer zuerst die vollständige Dokumentation überprüft insbesondere die bauaufsichtlichen Zulassungen für die Türen -/Tore.

Derzeit können in Deutschland, Brandschutztore und -außentüren (Feuer- und Rauchschutz) entweder mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung oder mit CE-Kennzeichnung gemäß Produktnorm in Kombination mit DIN EN 16034 in den Verkehr gebracht werden. Liegt keine bauaufsichtliche Zulassung vor, ist die Prüfung nach der vom Hersteller zur Verfügung zu stellenden Einbau- und Wartungsanleitung durchzuführen.

Wenn Brandschutztüren im Verlauf von Fluchtwegen liegen, kommen noch weitere Anforderungen hinzu die überprüft werden müssen. Ganz besonderes Wichtig ist bei Türen und Toren im Fluchtweg das Sie im Notfall in Fluchtrichtung öffen und dies automatisch auch bei Verlust der Energieversorgnung geschieht oder dies Manuell mit einer Maximalen Kraft von 220 N erreicht werden kann.

Feststellanlagen von Brandschutztüren sind einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen Prüfer zur überprüfen.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Kontrolle der Konformitätserklärung nach Maschinen- und Bauproduktenrichtlinie
  • Durchführung der Funktionsprüfung 
  • Durchführung der Funktionsprüfungen aller Sicherheitseinrichtungen
     
  • Überprüfung auf Vollständigkeit Ihrer Türanlage
  • Überprüfung der Befestigungen aller Anlagenteile an den Brandschutztüren/- tore
  • Überprüfung der Türfunktionen
  • Überprüfung des Schließfolgereglers
  • Überprüfung der Rauchwarnmelder
  • Überprüfung der Nutzungssicherheit
  • Kontrolle aller technischen Dokumentationen
  • Kontrolle aller Kennzeichnungen
  • Erstellung einer kompletten Prüf- und Wartungsdokumentation in EDV- und Papierformat

Brandschutztüren

Die sicherheitstechnische Prüfung von Brandschutztüren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen nachweisen können.

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Brandschutz