Gefährdungsbeurteilungen für alle Gesetze
Wir erstellen für Sie die Gefährdungsbeurteilungen inklusive einer rechtssicheren Dokumentation
Jeder Unternehmer ist dafür verantwortlich und muss sicherzustellen, dass Gefährdungsbeurteilungen für seinen Betrieb erstellt werden. Die Gefährdungsbeurteilung hat den Sinn, Gefährdungen bei den Tätigkeiten der Mitarbeiter frühzeitig zu erkennen und diese zu verhindern. Durch die Festlegung von Maßnahmen werden die Beschäftigten gegen Gefährdungen innerhalb ihrer Tätigkeit geschützt.
Die Vorteile einer Gefährdungsbeurteilung bestehen darin, Arbeitsplätze und Abläufe optimaler zu gestalten, dass Betriebsklima positiv zu beeinflussen und Stillstände zu minimieren. Die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen vermeidet Unfälle und schützt die Gesundheit Ihrer Beschäftigten.
Bei jedem Unfallereignis, dass von den zuständigen Behörden untersucht wird, wird der Unternehmer zur Vorlage einer Gefährdungsbeurteilung aufgefordert. Fehlt diese betriebliche Gefährdungsbetrachtung, liegt ein Organisationsverschulden des Unternehmers vor.
Wir bei B&K NRW Arbeitsschutz erstellen für Ihre Führungskräfte und verantwortlichen Personen strukturierte Gefährdungsbeurteilungen und unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit erläutern Ihren Führungskräften die betriebliche Umsetzung der Maßnahmen aus den Gefährdungsbeurteilungen.
Tipp: In unserer sicherheitstechnischen Betreuung erstellen wir für Sie alle notwendigen Gefährdungsbeurteilungen nach dem ArbSchG und dem MuSchG, für Ihr Unternehmen innerhalb der Regelbetreuung ohne Mehrkosten.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Ermittlung der betrieblich notwendigen Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz - (ArbSchG)
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Mutterschutzgesetz - (MuSchG)
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für psychische Belastungen - (ArbSchG)
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach der Gefahrstoffverordnung - (GefStoffV)
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach der Biostoffverordnung - (BioStoffV)
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach der Betriebssicherheitsverordnung - (BetrSichV)
- Übergabegespräch mit den verantwortlichen Personen
- Erstellung von Maßnahmenlisten für die verantwortlichen Personen
- Organisation einer rechtssicheren Wirksamkeitskontrolle
- Zusammenstellung aller Dokumente auf EDV- und Papierbasis
Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen
Die Beurteilung von Gefährdungen ist laut dem Arbeitsschutzgesetz eines der wichtigsten Aufgaben des Arbeitgebers. Um eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, muss immer die betriebliche Situation vor Ort betrachtet werden. Eine Gefährdungsbeurteilung ist daher immer spezifisch und individuell. Dabei ist zu beachten, ob und in welchem Maße die Tätigkeit des Mitarbeiters eine Gefährdung für die Gesundheit darstellt.
Im nächsten Schritt wird geprüft, welche Gegenmaßnahmen notwendig sind. Potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz werden in vielen Fällen erst dann erkannt, wenn Fachkräfte eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Zu den möglichen Gefährdungsbereichen gehört die Arbeitsstätte, der Arbeitsplatz, die Arbeitsmittel, die Arbeitsabläufe, der Umgang mit Arbeitsstoffen, die Arbeitszeiten sowie die Qualifikation der Mitarbeiter. Beim Blick auf diese Bereiche erstellen unsere Mitarbeiter anschließend eine persönliche Gefährdungsbeurteilung.
Tipp: In unserer Seminaren „Gefährdungsbeurteilung“ erlangen Sie die notwendige Befähigung zur selbstständigen Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und Mutterschutzgesetz.
Vorteile einer Gefährdungsbeurteilung
Der Gesetzgeber benennt keine Form für die Gefährdungsbeurteilung. Wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, sollte man immer die konkreten betrieblichen Gegebenheiten im Blick behalten. Dies bietet viele Vorteile, da eine betriebliche Bewertung erfolgt und führt gleichzeitig zu einer erhöhten Qualitätssicherung, einer verbesserten Unfallprävention, geringeren Ausfallzeiten sowie verbesserten Arbeitsbedingungen. Darüber hinaus bietet eine systematische Gefährdungsbeurteilung eine gute Rechtssicherheit, da der Unternehmer seinen rechtlichen Verpflichtungen nachkommt. Zudem schafft die Dokumentation der Gefährdungen Transparenz.
Gefährdungsbeurteilung von B&K NRW-Arbeitsschutz
Unsere Fachkräfte können Ihre Gefährdungsbeurteilung erstellen. Dafür werden alle relevanten Gefahrenquellen für die betriebsspezifische Beurteilung einbezogen. Dies betrifft alle potentiellen Gefahrenquellen, welche die Gesundheit der Mitarbeiter einschränken könnten. Als GQA zertifiziertes Ingenieurbüro für Arbeitsschutz verfügen wir über die nötige Kompetenz und Erfahrung.
Mit einem Team aus Ingenieuren, Meistern, Technikern und Elektrofachkräften wird das nötige Fachwissen geboten, um eine spezifische Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Für Ihren Betrieb und den speziellen Anforderungen vor Ort lässt sich eine entsprechende Expertise anfertigen. Informieren Sie sich auf der Webseite von B&K NRW-Arbeitsschutz und überlassen Sie erfahrenen Experten das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung.
Tipp: In unserer Sicherheitstechnischen Betreuung erstellen wir für Sie alle notwendigen Gefährdungsbeurteilungen für Ihr Unternehmen innerhalb der Regelbetreuung.
Informationen zu Gefährdungsbeurteilungen
1. Akkordeon
Die Basisgefährdungsbeurteilungen sind immer die Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Da diese die Tätigkeiten betrachten, können im Ergebnis weitere gesetzliche Verordnungen betroffen sein. Das heißt, es können je nach Tätigkeitsschwerpunkt, zusätzliche spezifische Gefährdungsbeurteilungen notwendig werden, wie zum Beispiel eine Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Die folgende Gesetze können betroffen sein:
- Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - tätigkeitsbezogen
- Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) - Umgang mit Gefahrstoffen
- Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV) - Umgang mit Biostoffen
- Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - Arbeitsmittelsicherheit
- Weitere Verordnungen, wie zum Beispiel die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), können in einer Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bearbeitet werden.
2. Akkordeon
Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ist eine grundlegende Unternehmerpflicht.
Diese Pflicht basiert auf § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und lautet: (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln (2) ff. Des Weiteren hat er zu den erkannten Gefährdungen, Maßnahmen zur Gefahrenminimierung zu treffen.
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen soll tätigkeitsbezogen durchgeführt werden und muss vor der ersten Arbeitsaufnahme durchgeführt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Gefährdungen innerhalb einer Tätigkeit frühzeitig erkannt und Maßnahmen zur Gefahrenminimierung für die Beschäftigten getroffen werden können.
Die Gefährdungsbeurteilung und die daraus resultierenden Maßnahmen sind zu dokumentieren. Die Überprüfung der Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen, hat in regelmäßigen Abständen, dokumentiert, zu erfolgen. Dadurch dokumentiert der Unternehmer, dass er seinen gesetzlichen Pflichten gemäß §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz nachgekommen ist.
3. Akkordeon
Die Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung wird ausschließlich von Fachkräften für Arbeitssicherheit, die von Ihrer Berufsgenossenschaft geprüft und zugelassen sind durchgeführt. Unsere Gefährdungsbeurteilungen werden immer individuell, unter Berücksichtigung Ihrer betrieblichen Besonderheiten und nach den gesetzlichen Vorschriften erstellt.
Als Ergebnis erhalten Sie eine komplette Dokumentation nach den gesetzlichen Vorgaben. Diese Dokumentationen ergeben Ihre Rechtssicherheit gegenüber den Behörden. Im Ereignisfall können Sie so den Behörden, den methodischen Weg der Erarbeitung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen, die Maßnahmenfindung und die Wirksamkeitskontrolle detailliert aufzeigen.
Unsere Dokumentation enthält:
- Eine berufsgruppenbezogene Tätigkeitsmatrix
- Alle notwendigen Gefährdungsbeurteilungen
- Einen Maßnahmenkatalog inklusive einer ToDo-Liste
- Umsetzungsempfehlungen für die Maßnahmen
- Eine detaillierte Wirksamkeitskontrolle
- Eine Einweisung für Sie und Ihre Führungskräfte im Umgang mit den Gefährdungsbeurteilungen
- Alle Unterlagen im Datei- und Papierformat
4. Akkordeon
Ihre Führungskräfte werden komplett um den Zeitbedarf der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen entlastet. Das heißt, sie haben mehr Zeit für ihre betrieblichen Aufgaben und Sie als Unternehmer sparen bares Geld.
Ihr Nutzen im Überblick:
- Sie entlasten Ihre Führungskräfte
- Sie sparen (Arbeits) Zeit und somit bares Geld
- Sie optimieren Ihre betrieblichen Prozesse
- Sie bekommen eine rechtssichere Dokumentation
- Sie erfüllen Ihre Grundpflichten gegenüber den gesetzlichen Vorschriften
- Sie erhalten Rechtssicherheit