Gefährdungsbeurteilungen für alle Gesetze

Wir erstellen für Sie die Gefährdungsbeurteilungen inklusive einer rechtssicheren Dokumentation

Jeder Unternehmer ist dafür verantwortlich und muss sicherzustellen, dass Gefährdungsbeurteilungen für seinen Betrieb erstellt werden. Die Gefährdungsbeurteilung hat den Sinn, Gefährdungen bei den Tätigkeiten der Mitarbeiter frühzeitig zu erkennen und diese zu verhindern. Durch die Festlegung von Maßnahmen werden die Beschäftigten gegen Gefährdungen innerhalb ihrer Tätigkeit geschützt.

Die Vorteile einer Gefährdungsbeurteilung bestehen darin, Arbeitsplätze und Abläufe optimaler zu gestalten, dass Betriebsklima positiv zu beeinflussen und Stillstände zu minimieren. Die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen vermeidet Unfälle und schützt die Gesundheit Ihrer Beschäftigten.

Bei jedem Unfallereignis, dass von den zuständigen Behörden untersucht wird, wird der Unternehmer zur Vorlage einer  Gefährdungsbeurteilung aufgefordert. Fehlt diese betriebliche Gefährdungsbetrachtung, liegt ein Organisationsverschulden des Unternehmers vor.

Wir bei B&K NRW Arbeitsschutz erstellen für Ihre Führungskräfte und verantwortlichen Personen strukturierte Gefährdungsbeurteilungen  und unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit erläutern Ihren Führungskräften die betriebliche Umsetzung der Maßnahmen aus den Gefährdungsbeurteilungen.

Tipp: In unserer sicherheitstechnischen Betreuung erstellen wir für Sie alle notwendigen Gefährdungsbeurteilungen nach dem ArbSchG und dem MuSchG, für Ihr Unternehmen innerhalb der Regelbetreuung ohne Mehrkosten.

 

Gefährdungsbeurteilung

 

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Ermittlung der betrieblich notwendigen Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz - (ArbSchG)
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Mutterschutzgesetz - (MuSchG)
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für psychische Belastungen - (ArbSchG)
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach der Gefahrstoffverordnung - (GefStoffV)
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach der Biostoffverordnung - (BioStoffV)
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach der Betriebssicherheitsverordnung - (BetrSichV)
  • Übergabegespräch mit den verantwortlichen Personen
  • Erstellung von Maßnahmenlisten für die verantwortlichen Personen
  • Organisation einer rechtssicheren Wirksamkeitskontrolle
  • Zusammenstellung aller Dokumente auf EDV- und Papierbasis

 

Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen

Die Beurteilung von Gefährdungen ist laut dem Arbeitsschutzgesetz eines der wichtigsten Aufgaben des Arbeitgebers. Um eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, muss immer die betriebliche Situation vor Ort betrachtet werden. Eine Gefährdungsbeurteilung ist daher immer spezifisch und individuell. Dabei ist zu beachten, ob und in welchem Maße die Tätigkeit des Mitarbeiters eine Gefährdung für die Gesundheit darstellt.

Im nächsten Schritt wird geprüft, welche Gegenmaßnahmen notwendig sind. Potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz werden in vielen Fällen erst dann erkannt, wenn Fachkräfte eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Zu den möglichen Gefährdungsbereichen gehört die Arbeitsstätte, der Arbeitsplatz, die Arbeitsmittel, die Arbeitsabläufe, der Umgang mit Arbeitsstoffen, die Arbeitszeiten sowie die Qualifikation der Mitarbeiter. Beim Blick auf diese Bereiche erstellen unsere Mitarbeiter anschließend eine persönliche Gefährdungsbeurteilung. 

Tipp: In unserer Seminaren „Gefährdungsbeurteilung“ erlangen Sie die notwendige Befähigung zur selbstständigen Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und Mutterschutzgesetz.

 

 

Vorteile einer Gefährdungsbeurteilung

Der Gesetzgeber benennt keine Form für die Gefährdungsbeurteilung. Wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, sollte man immer die konkreten betrieblichen Gegebenheiten im Blick behalten. Dies bietet viele Vorteile, da eine betriebliche Bewertung erfolgt und führt gleichzeitig zu einer erhöhten Qualitätssicherung, einer verbesserten Unfallprävention, geringeren Ausfallzeiten sowie verbesserten Arbeitsbedingungen. Darüber hinaus bietet eine systematische Gefährdungsbeurteilung eine gute Rechtssicherheit, da der Unternehmer seinen rechtlichen Verpflichtungen nachkommt. Zudem schafft die Dokumentation der Gefährdungen Transparenz.

 

Gefährdungsbeurteilung von B&K NRW-Arbeitsschutz

Unsere Fachkräfte können Ihre Gefährdungsbeurteilung erstellen. Dafür werden alle relevanten Gefahrenquellen für die betriebsspezifische Beurteilung einbezogen. Dies betrifft alle potentiellen Gefahrenquellen, welche die Gesundheit der Mitarbeiter einschränken könnten. Als GQA zertifiziertes Ingenieurbüro für Arbeitsschutz verfügen wir über die nötige Kompetenz und Erfahrung.

Mit einem Team aus Ingenieuren, Meistern, Technikern und Elektrofachkräften wird das nötige Fachwissen geboten, um eine spezifische Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Für Ihren Betrieb und den speziellen Anforderungen vor Ort lässt sich eine entsprechende Expertise anfertigen. Informieren Sie sich auf der Webseite von B&K NRW-Arbeitsschutz und überlassen Sie erfahrenen Experten das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung.

Tipp: In unserer Sicherheitstechnischen Betreuung erstellen wir für Sie alle notwendigen Gefährdungsbeurteilungen für Ihr Unternehmen innerhalb der Regelbetreuung.

 

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