Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Die Basis im Arbeitsschutz.

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer zur Durchführung einer Beurteilung der Arbeitsbedingung und in deren Rahmen auch zu einer Beurteilung der Gefährdungen.

Der Unternehmer muss dabei die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit beurteilen, entsprechende Maßnahmen ableiten, diese auf ihre Wirksamkeit kontrollieren und ggf. anpassen, und den Prozess der Gefährdungsbeurteilung sowie die Ergebnisse angemessen dokumentieren.

Die Gefährdungsbeurteilung wird damit zur Grundlage allen betrieblichen Handelns in Sachen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und stellt die Basis der Rechtssicherheit für den Unternehmer und seine verantwortlichen Personen dar.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement.

  • Termine

    • Dienstag, 20.02.2024
    • Dienstag, 17.09.2024
  • Das Seminar wird mit Microsoft Teams durchgeführt. Die Software können Sie kostenlos unter Downloads herunterladen.

  • Dauer
    09:00 Uhr – 16:00 Uhr

  • Kosten
    390,00 EUR netto pro Teilnehmer (netto)

  • Seminarort
    Onlineseminar via Microsoft Teams

  • Download
    Microsoft Teams

Gefährdungsbeurteilung ArbSchG

Rechtssicher erstellt und dokumentiert

In unserem Online-Seminar erlernen die Teilnehmer:innen die nötigen Kompetenzen, um eine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz zu erstellen.

Unser Seminar „Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 ArbSchG erstellen“ vermittelt den Teilnehmern das Wissen und die Methodenkompetenzen zur selbständigen und effektiven Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz. Sie erlernen ferner den praxisbezogenen Nutzen und die Vorteile einer Gefährdungsbeurteilung. Abgerundet wird das Seminar durch die Vermittlung der Methodenkompetenz, für eine rechtssichere Dokumentation im Umgang mit den Gefährdungsbeurteilungen.

Seminarinhalte

  • Rechtsgrundlagen Unternehmerpflichten

  • Verantwortung im Arbeitsschutz

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Schnittstellen zu den Gesetzen und Verordnungen

  • Aufbau und Formen von Gefährdungsbeurteilungen

  • Schutzmaßnahmen Umsetzung

  • Betrieblicher Mehrwert der Gefährdungsbeurteilung

  • Wirksamkeitskontrolle rechtssicher durchgeführt

  • Rechtssichere Dokumentation

Praxis

  • AG Teil 1: Gefahren und das Risiko erkennen

  • AG Teil 2: Maßnahmen finden und das Risiko minimieren

  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ArbSchG

  • Wirksamkeitskontrolle sicherstellen

  • Abschluss

    • Befähigung zur „Erstellung von rechtssicheren Gefährdungsbeurteilungen nach dem ArbSchG“
  • Voraussetzung

    • Es sind keine Voraussetzungen notwendig.
  • Gültigkeit

    • Unbegrenzte Gültigkeit
  • Zielgruppe

    • Unternehmer, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, QM-Beauftragte, Beschäftigte, die mit der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz beauftragt sind.
  • Rechtliche Grundlage

    • Arbeitssicherheitsgesetz
    • Arbeitsschutzgesetz
    • DGUV Vorschrift 1
    • DGUV Vorschrift 2

Zum Seminar erhalten Sie alle Seminarinhalte und die Arbeitsunterlagen im Vorfeld als Download.

Vorteile und Nutzen tätigkeitsbezogener Gefährdungsbeurteilungen

Sicheres und reibungsloses Arbeiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber bieten Gefährdungsbeurteilungen die Möglichkeit, Gefahren oder Gefährdungen für seine Beschäftigten bereits im Vorfeld des Entstehens zu erkennen.

Hierdurch können Unfälle verhindert, Belastungen vermieden, Arbeitsbedingungen verbessert, und somit die Motivation der Beschäftigten erhöht werden.

Sinnvoll und richtig eingesetzt, tragen tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen dazu bei, die betrieblichen Arbeitsprozesse zu optimieren, Ausfallzeiten von Beschäftigten, berufsbedingte Erkrankungen, Störungen im betrieblichen Ablauf und damit auch unnötige Kosten zu reduzieren oder zu vermeiden.

Ihre Vorteile Tafel

Häufige Fragen zum Seminar: „Gefährdungsbeurteilung – ArbSchG“ (FAQ)

Der Unternehmer:in ist nach §§ 5 und 6 ArbSchG verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung (oder mehrere) dokumentiert zu erstellen.

Die Erstellung berücksichtigt eine Dokumentation der Gefährdungen, zu den durchgeführten Tätigkeiten der Beschäftigten.

Im Ergebnis werden Maßnahmen zur Gefahrenminimierung, für die Beschäftigten festgelegt. Die festgelegten Maßnahmen werden regelmäßig auf die Wirksamkeit hin überprüft. Eine wirksame Umsetzung der Maßnahmen, ermöglicht ein sicheres Arbeiten der Beschäftigten und trägt zu einer erheblichen Unfallvermeidung bei den Tätigkeiten der Beschäftigten bei.

Verantwortlich für die Erstellung, der Maßnahmenumsetzung und der Wirksamkeitskontrollen ist der Unternehmer:in und seine Führungskräfte.

Kann der Unternehmer:in keine Gefährdungsbeurteilung vorweisen, liegt ein Organisationsverschulden vor, welches je nach Schwere, von den Behörden nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) mit Strafen belegt werden kann.

Die Lösung für den Unternehmer:in, ist eine rechtssichere Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz!

Beispiele: Ordnungswidrigkeiten

  • Bei Verstößen gegen Unfallverhütungsvorschriften kann ein Bußgeld im Einzelfall bis zu 10.000 EUR betragen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 SGB VII).
  • Bei Nichterstattung bzw. nicht rechtzeitiger Erstattung von Unfallanzeigen kann ein Bußgeld im Einzelfall bis zu 2.500 EUR betragen (§ 209 Abs. 1 Nr. 9 und Abs. 3 SGB VII).
  • Bei Verstößen gegen Einzelanordnungen, das Besichtigungsrecht oder das Probenentnahmerecht des Technischen Aufsichtsbeamten kann ein Bußgeld im Einzelfall bis zu 10.000 EUR betragen (§ 209 Abs. 1 Nr. 2, 3 und Abs. 3 SGB VII)

Je nach schwere des Organisationsverschulden, können die Strafen bis zu einem hohen 6-stelligen Bereich betragen!