Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Rechtssicher erstellt und dokumentiert

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer zur Durchführung einer Beurteilung der Arbeitsbedingung und in deren Rahmen auch zu einer Beurteilung der Gefährdungen.

Der Unternehmer muss dabei die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit beurteilen, entsprechende Maßnahmen ableiten, diese auf ihre Wirksamkeit kontrollieren und ggf. anpassen, und den Prozess der Gefährdungsbeurteilung sowie die Ergebnisse angemessen dokumentieren.

Die Gefährdungsbeurteilung wird damit zur Grundlage allen betrieblichen Handelns in Sachen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und stellt die Basis der Rechtssicherheit für den Unternehmer und seine verantwortlichen Personen dar.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement.

Seminarziel:

Unser Seminar "Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 ArbSchG erstellen" vermittelt den Teilnehmern das Wissen und die Methodenkompetenzen zur selbständigen und effektiven Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz. Sie erlernen ferner den praxisbezogenen Nutzen und die Vorteile einer Gefährdungsbeurteilung. Abgerundet wird das Seminar durch die Vermittlung der Methodenkompetenz, für eine rechtssichere Dokumentation im Umgang mit den Gefährdungsbeurteilungen.

Seminarinhalte:

  • Rechtsgrundlagen "Unternehmerpflichten - Verantwortung im Arbeitsschutz"
  • Auszüge Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Schnittstellen zu den übrigen Arbeitssicherheitsgesetzen und Verordnungen
  • Aufbau und Formen von Gefährdungsbeurteilungen
  • Arbeitsgruppe Teil 1: Gefahren und das Risiko erkennen
  • Arbeitsgruppe Teil 2: Maßnahmen finden und das Risiko minimieren
  • Wirksamkeitskontrolle rechtssicher durchgeführt
  • Rechtssichere Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen
     

B&K NRW-Arbeitsschutz Seminar Gefährdungsbeurteilungen Arbeitsschutz

 

Zielgruppe:

Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Beschäftigte, die mit der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen beauftragt sind.
 

Seminardauer und Seminarort:

  • Tagesseminar
  • Inhouse in Ihrem Unternehmen oder im Haus der Technik in Essen

 

Ihre Vorteile durch Gefährdungsbeurteilungen

Für den Arbeitgeber bieten Gefährdungsbeurteilungen die Möglichkeit, Gefahren oder Gefährdungen für seine Beschäftigten bereits im Vorfeld des Entstehens zu erkennen.

Hierdurch können Unfälle verhindert, Belastungen vermieden, Arbeitsbedingungen verbessert, und somit die Motivation der Beschäftigten erhöht werden.

Sinnvoll und richtig eingesetzt, tragen tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen dazu bei, die betrieblichen Arbeitsprozesse zu optimieren, Ausfallzeiten von Beschäftigten, berufsbedingte Erkrankungen, Störungen im betrieblichen Ablauf und damit auch unnötige Kosten zu reduzieren oder zu vermeiden.

Informationen:

B&K NRW-Arbeitsschutz bietet dieses Seminar ausschließlich als Inhouse - Lösung an! Gerne stimmen wir mit Ihnen einen individuellen Termin ab und unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Bei Interesse an einer Anmeldung als Einzelperson, melden Sie sich bitte beim Haus der Technik (HdT) in Essen an.
Anmeldung zum Seminar am 29.11.2022, 23.05.2023 oder 29.11.2023: https://www.hdt.de

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