Prüfen Sie Ihre Regale in regelmäßigen Abständen?

Jedes Unternehmen muss in regelmäßigen Abständen die Regalprüfung nach DIN EN 15635 von einer befähigten Person durchführen lassen. Während eine Experteninspektion alle 12 Monate fällig ist, müssen Sichtkontrollen in kürzeren Intervallen erfolgen. In jedem Fall muss eine Inspektion nach dem Aufbau durch den Erbauer erfolgen.

Bei der wöchentlichen Sichtkontrolle wird die Sicherheit und Unfallrisiko ermittelt. Dies muss ein Regalinspekteur übernehmen. Entscheidend ist dabei, dass sich der Inspekteur an die DIN EN 15635 hält. Hier werden Regale auf Beschädigungen, Deformationen und andere Defekte überprüft. Zudem wird das Regal auf fehlende Teile überprüft.

Als Arbeitgeber erfüllen Sie so die aktuellen Pflichten im Arbeitsschutzgesetz und schaffen Rechtssicherheit. B&K NRW-Arbeitsschutz übernimmt diese Aufgaben für Sie.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Überprüfung der ordnungsgemäßen Regalmontagen für alle Regaltypen
  • Überprüfung aller Sicherheitsfunktionen
  • Überprüfung aller Sicherheitseinrichtungen
  • Durchführung der Sichtkontrollen gemäß der DIN EN 15635
  • Beurteilung von Schäden inklusive Schadenskennung
  • Vermessung der Regalanlagen
  • Erstellung aller Inspektionsprotokolle
  • Erstellung einer Fotodokumentation und vieles mehr.
Roter Gabelstapler fährt durch Lager