Prüfung und Kontrolle von Toranlagen und Brandschutztüren

In Deutschland ist die Prüfung und Kontrolle von Toranlagen und Brandschutztüren durch die Arbeitsstättenverordnung und weiteren technischen Regeln im ASR1.7 „Türen und Tore“ geregelt. Sie als Arbeitgeber gewährleisten mit regelmäßigen Kontrollen nicht nur ausreichende Arbeitssicherheit, sondern verlängern die Lebensdauer der Anlage. Denn auch eine defekte Tür oder Tor stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.

  • Beispiele für kraftbetriebene Türen und Tore sind etwa:
  • Drehflügeltüren/-tore
  • Schiebetüren/-tore
  • Rolltore
  • Kipptore
  • Brandschutztüren/-tore
  • Schiebetüren
  • Karusselltüren etc.

Bei der Überprüfung unseres Teams kontrollieren wir die Funktionssicherheit der Tür- und Torsysteme, mit dem Ziel Gefährdungen vorzeitig zu erkennen und entsprechende Reparaturen oder Gegenmaßnahmen einzuleiten. Dafür schauen sich die ausgebildeten Sicherheitsexperten von B&K NRW – Arbeitsschutz die Mechanik, Stabilität der Bauteile und Befestigungen, Verschleiß, Korrosion, Beschädigungen, Antrieb und vieles mehr an.

B&K NRW – Arbeitsschutz überstürzt Sie bei der Überprüfung gemäß der ASR A1.7. Bereits seit über 10 Jahren stehen wir für professionelle Prüfungen von Anlagen und Systemen. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Angebot.

Graues Rolltor und Tür