SiGeKo - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Ein SiGeKo ist für Bauherren und gewerbliche Betreiber von Baustellen vorgeschrieben.
In der Bauwirtschaft ist Arbeitsschutz ein Thema von größter Wichtigkeit. Ständige Veränderungen durch wechselnde Arbeitsorte, zeitlich befristete Tätigkeiten, Umwelteinflüsse oder wechselnde Projektpartner erfordern den flexiblen Einsatz des Sicherheit- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo). Besonders bei Bauprojekten gibt es vielen wechselnde Gefährdungen.
Damit sich die eingesetzten Firmen nicht gegenseitig gefährden, sind die Tätigkeiten der eingesetzten Firmen aufeinander abzustimmen. Die Aufgabe der Koordination übernehmen wir mit qualifizierten SiGeKo - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gerne für Sie.
Durch unsere Kompetenz im Bereich der Arbeitssicherheit sind wir in der Lage, Sie umfassend in den Aufgabenbereichen der Baustellenkoordination zu beraten. Unsere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren sind zusätzlich als Fachkraft für Arbeitssicherheit qualifiziert und können Sie so auch in Themen, die über die Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen hinausgehen, unterstützen.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Erstellung Vorankündigungen
- Erstellung des SiGe-Plans gemäß §3 (2) Nr.2 Baustellenverordnung
- Beratungen bei allen bautechnischen Planungen (Arbeitssicherheit)
- Erstellung der Baustellenordnung
- Erstellung des Baustellenaushangs
- Erstellung eines Maßnahmenkatalogs
- Planung zum Umgang mit kontaminierten Bereichen (Asbest)
- Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten
- Koordinierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes
- Einweisung der am Bau beteiligten Unternehmen
- Durchführung von protokollierten Sicherheitsbegehungen
- Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten
Unsere SiGe-Koordinatoren sind qualifiziert nach RAB 30 Anlage B+C, als Fachkraft für Arbeitssicherheit und verfügen über langjährige Erfahrungen auf Großbaustellen!
Informationen und Antworten
1. Akkordeon
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) muss über eine zweijährige Berufserfahrung in der Planung und/oder der Ausführung von Bauvorhaben verfügen und über die Qualifikationen nach den "Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen" (RAB) und den dazugehörigen Anlagen gemäß der RAB 30 Anlage B und C verfügen. Eine baubezogene Berufsausbildung reicht nicht aus.
Die Qualifikationsvoraussetzungen zur Leistungserbringung des Koordinators sind in der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) Nr. 30 beschrieben.
Neben baufachlicher Kenntnisse (Anlage A) sind die Zusatzqualifizierungen laut RAB 30 wichtig. Diese finden sich in der Anlage B "Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse gemäß der RAB 30" und der Anlage C "Koordinatorenkenntnisse gemäß der RAB 30" wieder.
Die arbeitssicherheitliche Ausbildung eines SiGe-Koordinators nach RAB 30 Anlage B und C ist eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen für eine qualitative Arbeit.
Aus diesem Grund sollte der Bauherr als Auftraggeber darauf achten, dass Ihr bestellter SiGe-Koordinator nach RAB 30 Anlage B und C auch eine Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit besitzt!
2. Akkordeon
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) vom 10. Juni 1998 verpflichtet den Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen oder gegebenenfalls auch mehrere geeignete Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) zu bestellen.
Der Bauherr überträgt dem SiGeKo die Aufgaben für die Planungs- und Ausführungsphase des Bauvorhabens.
Die wichtigste Pflicht des Bauherrn ist nach der Baustellenverordnung die Einwirkung auf die Umsetzung der "Allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes" gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Hat der Bauherr einen SiGeKo bestellt, ist die Umsetzung gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erfüllt.
3. Akkordeon
Unsere Experten sind erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit und ausgebildete Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren gemäß RAB 30 Anlage B und C. Wir übernehmen alle geforderten Tätigkeiten gemäß der Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) und dem § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Auch übernehmen wir alle geforderten Tätigkeiten im Arbeitsschutz während der Planungs- und Ausführungsphase. Unsere Tätigkeiten umfassen unter anderem die
- Erstellung alle geforderten Dokumente
- Erstellung der geforderten Baustellenschilder
- Übernahme der Behördenkommunikation
- Arbeitssicherheitliche Abstimmung mit den beauftragten Unternehmern
- Kontrolle der Sicherheitsorganisation der beauftragten Unternehmer
- Überwachung der "Allgemeine Grundsätze des Arbeitsschutzes"
- Protokollierte Vor-Ort-Sicherheitsbegehungen
- uvm.
4. Akkordeon
Unsere Leistungen sparen Ihnen bares Geld. Denn wir entlasten Sie währen der kompletten Bauphase. Das beginnt mit der Vorplanung über die Durchführung und für nachlaufende Arbeiten.
Unsere SiGe-Koordinatoren verfügen neben den baulichen Qualifikationen und der Erfahrung in der Koordination von industriellen Großprojekten auch über eine Ausbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit. Somit decken wir nicht nur die Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 3, sondern auch das Arbeitsschutzgesetz für Sie ab.
Vertrauen Sie unseren Experten, denn wir bringen Sie mit Sicherheit zum Erfolg!