DGUV Vorschrift 3 Prüfung von Schweißgeräten
Der B&K NRW Arbeitsschutz ist unter anderem verantwortlich für die Prüfung von ortsveränderlichen und ortsfesten Lichtbogenschweißeinrichtungen. Lichtbogenschweißeinrichtungen gehören nicht zu den standardmäßigen Geräten, sondern unterliegen aufgrund Ihrer Gefährdung der Sicherheitsmaßnahmen DIN VDE 0544-4 (EN 60974-4:2007).
Es gibt folgende Arten der Lichtbogenschweißungen:
- Elektroschlackeschweißen
- MSG (MIG/MAG) Schweißen
- Plasmaschweißen
- Unterpulverschweißen
- Bolzenschweißen
- WIG Schweißen
Im Folgenden haben wir Ihnen unsere Prüfungsdienstleistungen zusammengestellt:
- Durchführung von genormten und qualitativen Sichtprüfungen
- Durchführung der Niederohmigkeitsmessungen - Schutzleiterwiderstände
- Durchführung von Messungen im Eingangs- und Schweißstromkreis
- Durchführung von Isolationswiderstandsmessungen im Schweißstromkreis
- Durchführung von Isolationsstromkreismessungen im Eingangsstromkreis
- Durchführung der Berührungs- und Ableitstrommessungen
- Überprüfung der Leerlaufspannung
- Durchführung von Funktionsprüfungen
- Anbringen der Prüfsiegel „Geprüft gemäß VDE 0544-4“
- Erstellung eines Datenträgers mit allen Dokumentationsunterlagen
- Festlegung der Prüfintervalle auf der Grundlage der BetrSichV
- Sicherstellung Ihrer Rechtssicherheit gegenüber den Behörden und Versicherern






















