Gefahrstoffe spielen in vielen Betrieben eine große Rolle

Dementsprechend bedeutsam ist es auch, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Unfällen vorzubeugen sowie Sach- und insbesondere Personenschäden zu verhindern. Dafür bedarf es der Fachkunde eines Gefahrstoffbeauftragten.

Gemäß § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, in ihrem Betrieb festzustellen, ob die Beschäftigten mit Gefahrstoffen arbeiten und/oder Tätigkeiten ausgeübt werden, bei denen Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können.

Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische und Erzeugnisse mit potenziell schädlichen physikalischen oder chemischen Eigenschaften. Dazu zählen beispielsweise entzündbare, akut toxische, ätzende und krebserregende Stoffe – um nur einige zu nennen. De facto werden Gefahrstoffe an fast allen Arbeitsplätzen eingesetzt, auch in Klein- und Mittelunternehmen.

Wie Sie anhand der Beispiele sehen, können Gefahrstoffe flüssig, gasförmig oder fest sein. Auch potenziell gefährliche Stoffe, die erst während der Verarbeitung entstehen oder freigesetzt werden, gehören dazu. Beispiele dafür sind etwa Schweißrauch, Dieselmotoremissionen oder Holzstaub. Das Spektrum an Gefahrstoffen ist dementsprechend riesig.

Gefahrstoffen im Betriebsalltag sind

  • Baustellen: Farben und Lacke, Abbeizer, Zement, Bauhilfsstoffe etc.

  • Friseursalons: Haarfarben, Haarsprays, Bleichmittel etc.

  • Verkaufsstellen: Öle, Lösungsmittel, Verdünner etc.

  • Labore: Säuren, Laugen etc.

  • Landwirtschaft: Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmittel etc.

Arbeitgeber, die nicht selbst über die nötige Fachkunde zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen verfügen, sind auf einen externen Experten angewiesen. An dieser Stelle kommen wir ins Spiel: B&K NRW-Arbeitsschutz kann Ihnen einen Gefahrstoffbeauftragten zur Seite stellen, der diese wichtige Aufgabe in Ihrem Unternehmen übernimmt.

Die wichtigsten Aufgaben eines Gefahrstoffbeauftragten

Wie der Name schon sagt, gefährden Gefahrstoffe die Arbeitssicherheit der Mitarbeiter.

Wie der Name schon sagt, gefährden Gefahrstoffe die Arbeitssicherheit der Mitarbeiter. Also gilt es, bestimmte Schutzmaßnahmen zu treffen, um das Unfallrisiko bei der Arbeit mit Gefahrstoffen zu minimieren. Ein Gefahrstoffbeauftragter hat im Wesentlichen zwei Aufgaben. Er führt Gefährdungsbeurteilungen durch und berät Arbeitgeber und Beschäftigte bei allen Fragen rund um den Umgang mit Gefahrstoffen.

Bei einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt und bewertet der Gefahrstoffbeauftragte systematisch alle relevanten Gefährdungen durch Gefahrstoffe, denen die Beschäftigten in ihrem Arbeitsalltag direkt oder indirekt ausgesetzt sind. Aus den im Rahmen des Evaluierungsprozesses gewonnenen Erkenntnissen leitet er Maßnahmen ab, die zum Arbeitsschutz beitragen, und unterstützt das Unternehmen bei der Umsetzung derselben.

Nur mit einer detaillierten Fachkunde kann ein Gefahrstoffbeauftragter Unternehmen nach bestem Wissen und Gewissen beraten und dabei unterstützen, ein Höchstmaß an Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten.

Diese Anforderungen muss ein Gefahrstoffbeauftragter erfüllen

Es sind in erster Linie umfangreiche Fachkenntnisse in allen relevanten Bereichen, die eine Person dazu qualifizieren, als Gefahrstoffbeauftragter aufzutreten. Hier die wichtigsten Themen in diesem Zusammenhang im Überblick:

  • geltende Vorschriften zum Chemikalienrecht (GHS, GefStoffV)

  • technische Regeln für Gefahrstoffe

  • sicherer Umgang mit Gefahrstoffen

  • innerbetrieblicher Transport von Gefahrstoffen

  • richtige Lagerung von Gefahrstoffen

  • korrekte Kennzeichnung von Gefahrstoffen

  • Erstellung von Betriebsanweisungen auf der Basis von Sicherheitsdatenblättern

  • korrektes Verhalten und wesentliche Maßnahmen bei Unfällen

  • arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Wann und wie oft sind Gefährdungsbeurteilungen erforderlich?

Grundsätzlich schreiben das Arbeitsschutzgesetz und die Gefahrstoffverordnung vor, dass Unternehmen in Deutschland Gefährdungsbeurteilungen durchführen müssen. Dies gilt auch in Bezug auf Gefahrstoffe. Da Letztere in nahezu jeder Firma fester Bestandteil im Betriebsalltag sind, ist eine entsprechende Evaluierung unumgänglich.

Im Gegensatz zu anderen Schutzmaßnahmen zur Arbeitssicherheit gibt es hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen keine festgelegten Intervalle oder Häufigkeiten. §6 GefstoffV schreibt eine Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeit vor und laut §7 (7) ist die Wirksamkeit der Maßnahmen aus der GBU mindestens jedes dritte Jahr zu prüfen.

Darüber hinaus gilt es, die Evaluierung bei jeder Veränderung der Arbeitsbedingungen zu aktualisieren.

Solche Veränderungen können sein

  • neue Arbeitsmittel und/oder -verfahren

  • Unfälle im Betrieb

  • neue Mitarbeiter

  • Gesetzesänderungen

Prinzipiell gilt: Führen Sie die Beurteilung lieber einmal zu oft als zu selten durch, um auf der sicheren Seite zu sein.

Der Begriff des Gefahrstoffbeauftragten im Arbeitsschutzgesetz

„Gefahrstoffbeauftragter“ ist kein offizieller Begriff im Arbeitsschutzrecht. Dennoch hat selbstverständlich jedes Unternehmen die Möglichkeit, seine Funktionsträger beliebig zu betiteln.

So spricht auch nichts dagegen, die Fachkraft, die das Gefährdungspotential von Gefahrstoffen beurteilt und beratende Tätigkeiten in diesem Bereich übernimmt, als Gefahrstoffbeauftragten zu bezeichnen. Der Begriff hat sich inzwischen im Sprachgebrauch etabliert.

Ihr Gefahrstoffbeauftragter von B&K NRW-Arbeitsschutz

Wenn es um einen zuverlässigen Explosionsschutz in Ihrem Unternehmen geht, ist B&K NRW-Arbeitsschutz der richtige Ansprechpartner.Deshalb sollten Sie die Beurteilung des Gefährdungspotentials von Gefahrstoffen unbedingt in professionelle Hände legen. Wir von B&K NRW-Arbeitsschutz stellen Ihnen einen festen Experten an die Seite, dem Sie vertrauen und an den Sie sich jederzeit wenden können.

Unser Gefahrstoffbeauftragter kommt direkt in Ihren Betrieb, um die Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und Sie und Ihr gesamtes Team rechtssicher zu informieren, zu beraten und bei der Umsetzung erforderlicher Schutzmaßnahmen zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail!

Fragen und Antworten (FAQ):

Ein Gefahrstoffbeauftragter führt Gefährdungsbeurteilungen zu den Gefahrstoffen im Betriebsalltag durch. Darüber hinaus berät er Arbeitgeber und auch die Beschäftigten bei allen Fragen zum Thema. Durch die enge Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit, beispielsweise dem Betriebsarzt, trägt er zum Schutz und zur Gesundheit der Menschen im Unternehmen bei.

Die wichtigste Anforderung an einen Gefahrstoffbeauftragten ist eine hohe Kompetenz im Bereich Gefahrstoffe. Er muss unter anderem mit den geltenden Vorschriften zum Chemikalienrecht vertraut sein, Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter lesen können und die Fähigkeit besitzen, Laien den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen zu vermitteln. Im Idealfall verfügt die Fachkraft zudem über ausreichend Erfahrung.

Da Gefahrstoffe in fast allen Betrieben zu finden sind, benötigt jedes Unternehmen einen Gefahrstoffbeauftragten. Alternativ genügt es, wenn die Führungskräfte selbst fachkundig sind im Bereich der Gefahrstoffe, z. B. Laborleiter. Bei der geringsten betriebsinternen Veränderung ist eine Überarbeitung der bestehenden Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Demnach gibt es keine festgelegten Zeitabstände; vielmehr entscheiden die spezifischen Gegebenheiten in der jeweiligen Firma darüber, wann und wie oft ein Gefahrstoffbeauftragter engagiert werden muss.

Die Kosten für einen Gefahrstoffbeauftragten hängen von verschiedenen Faktoren ab. Zu den wichtigsten gehören die Art und Größe des Betriebs. Diese Aspekte beeinflussen den Aufwand, der sich für die Fachkraft ergibt. In Anbetracht der Vielfalt an Unternehmen lassen sich weder pauschale noch ungefähre Angaben zu den Kosten machen. Schicken Sie uns gerne Ihre Anfrage. Wir unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.

Beim Gefahrstoffbeauftragten handelt es sich nicht um eine rechtlich geschützte Bezeichnung. Allerdings hat sich der Begriff im Sprachgebrauch etabliert. Er bezieht sich auf eine Person mit der nötigen Fachkunde, um Gefährdungen durch Gefahrstoffe beurteilen sowie Unternehmen rechtssicher beraten und bei der Umsetzung erforderlicher Schutzmaßnahmen unterstützen zu können.