Gesetze
Gesetze und Vorschriften im Arbeitsschutz sind entscheidend für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Wir helfen Ihnen, diese Regeln effizient umzusetzen und rechtssicher zu agieren.
Unsere Leistungsmodule
Unsere Lösungen sind auf die Anforderungen jedes Unternehmens abgestimmt. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und gestalten Sie Arbeitsschutz individuell und effizient.
Arbeitsschutzgesetz
Basis des Arbeitsschutzes
Sicherstellung der Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen durch gezielte sicherheitstechnische Betreuung. Wir bieten Ihnen eine professionelle Unterstützung zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben und schaffen durch individuell zugeschnittene Betreuungsmodelle die Basis für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung. Unsere Fachkräfte begleiten Sie Schritt für Schritt – von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Implementierung geeigneter Schutzmaßnahmen.
BGV A3
Funktionstüchtigkeit elektrischer Betriebsmittel
BGV A3 ist die veraltete Bezeichnung für eine Unfallverhütungsvorschrift – kurz UVV. Inzwischen heißt sie DGUV Vorschrift 3 und ist eine UVV, die Prinzipien zur Prüfung und Instandhaltung elektrischer Betriebsmittel konkretisiert. Diese Vorschrift ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit und legt fest, wie elektrische Anlagen und Betriebsmittel geprüft werden müssen, um den Schutz der Beschäftigten vor elektrischen Unfällen zu gewährleisten.
DGUV V1
Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten können schwerwiegende Folgen haben – sowohl für die betroffenen Personen als auch für das jeweilige Unternehmen. Um Unfällen und Krankheiten am Arbeitsplatz vorzubeugen, gibt es verschiedene Regelungen. Dazu zählt auch die DGUV Vorschrift 1. Wir erläutern die Inhalte sowie den Geltungsbereich der Vorschrift und gehen auf die Pflichten für Unternehmen und Arbeitnehmer ein.
DGUV V2
Sicherheitstechnische Betreuung
Die DGUV Vorschrift 2 gibt vor, in welchem Umfang ein Unternehmen einer betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung bedarf. Durch die Regelungen gelten für ähnliche Betriebe dieselben Anforderungen. Gleichzeitig gewährleistet die Vorgabe, dass der tatsächliche Bedarf der jeweiligen Firma berücksichtigt wird. Der benötigte Betreuungsumfang hängt in erster Linie von der Betriebsgröße ab, doch auch die spezifischen Gefährdungen im Unternehmen spielen eine ganz wesentliche Rolle.
DGUV V3
Elektroprüfung und Sicherheit
Arbeitgeber sind verantwortlich für die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3. Sie müssen sicherstellen, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den technischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. Zudem müssen sie für eine regelmäßige Prüfung aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel durch eine qualifizierte Fachkraft sorgen. Diese Prüfungen sollen sicherstellen, dass alle Geräte und Systeme sicher sind und keine Gefahr für die Mitarbeiter darstellen.