Betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes
Welche Maßnahmen zur Arbeitssicherheit sind im Arbeitssicherheitsgesetz vorgeschrieben?
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt die betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes, indem Arbeitgeber Fachkräften für Arbeitssicherheit (FaSi) und Betriebsärzte bestellen müssen. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Bestimmungen des ASiG, die Pflichten für Unternehmen sowie mögliche Konsequenzen bei Verstößen.
Das ASiG legt fest, wer für die Arbeitssicherheit im Betrieb verantwortlich ist und welche Aufgaben diese Personen haben. Die eigentlichen Schutzmaßnahmen ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und ergänzenden Verordnungen.
Allerdings schreibt das ASiG indirekt Maßnahmen vor, indem es die Einsetzung bestimmter Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte vorschreibt.
Aufgaben für den Arbeitgeber
Aufgaben für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder den Betriebsarzt

Was ist das Arbeitssicherheitsgesetz?
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bildet die gesetzliche Grundlage für ein strukturiertes Arbeitsschutzmanagement, das darauf abzielt, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Es verpflichtet Arbeitgeber dazu, Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi) und Betriebsärzte zu bestellen, um Gefahren am Arbeitsplatz zu minimieren. Diese Experten unterstützen Unternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung, der Prävention von Arbeitsunfällen und der Umsetzung gesetzlicher Schutzmaßnahmen.
Das ASiG wurde 1973 eingeführt, um die betriebliche Verantwortung für den Arbeitsschutz klar zu definieren und eine sichere Arbeitsumgebung zu fördern. Es ergänzt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), indem es festlegt, wer für die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb zuständig ist, während das Arbeitsschutzgesetz beschreibt, wie diese Maßnahmen durchgeführt werden müssen.
Arbeitssicherheitsgesetz &
DGUV Vorschrift 2
Der wichtigste Aspekt des Arbeitssicherheitsgesetzes ist die fachliche Beratung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Sie unterstützen Arbeitgeber bei der Unfallverhütung und der Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Das ASiG bildet jedoch nur den gesetzlichen Rahmen, um die Arbeitsplatzsicherheit zu organisieren, und definiert die Aufgaben sowie die erforderlichen Qualifikationen für Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte. Konkretisiert werden die Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes wiederum von der DGUV Vorschrift 2, die die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung regelt. Die Vorschrift gibt den benötigten Betreuungsumfang in Abhängigkeit von Betriebsgröße und spezifischen Gefährdungen vor.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber nach dem Arbeitssicherheitsgesetz?
Arbeitgeber sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, in ihrem Unternehmen für eine funktionierende Organisation des Arbeitsschutzes zu sorgen.
Dazu gehört insbesondere die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit (FaSi) und Betriebsärzten, die sie bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Unfallverhütung und Gesundheitsförderung unterstützen.
Diese Experten beraten den Arbeitgeber in allen Fragen der Berufssicherheit und des Gesundheitsschutzes, analysieren potenzielle Gefährdungen am Arbeitsplatz und entwickeln geeignete Präventionsmaßnahmen.
Zusätzlich müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass die eingesetzten Fachkräfte und Betriebsärzte ihre Aufgaben unabhängig und fachgerecht erfüllen können. Neben der Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen zur Beurteilung und Umsetzung der Arbeitssicherheit sind regelmäßige Schulungen und Fortbildungen wichtig, um aktuelle gesetzliche Anforderungen und technische Entwicklungen zu berücksichtigen.
Verstöße gegen das ASiG können erhebliche Konsequenzen haben. Neben Bußgeldern oder Haftungsrisiken kann es zu behördlichen Anordnungen kommen, die den Betrieb einschränken. Daher ist es im Interesse jedes Unternehmens, das Arbeitssicherheitsgesetz konsequent umzusetzen.
Wie wirkt sich das Arbeitssicherheitsgesetz auf die Arbeitsbedingungen aus?
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) trägt maßgeblich dazu bei, die Arbeitsbedingungen in Unternehmen zu verbessern. Es sorgt für:
1. Bessere Prävention von Arbeitsunfällen und Gesundheitsrisiken
Durch die Verpflichtung zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten und die damit verbundene Gefährdungsanalyse werden Risiken frühzeitig erkannt und für eine effiziente Prävention gesorgt.
2. Erhöhte Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz
Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte überprüfen Arbeitsplätze regelmäßig auf potenzielle Risiken und geben Empfehlungen, beispielsweise für ergonomische Maßnahmen oder sicherere Maschinen.
3. Reduzierung von Fehlzeiten und Produktivitätssteigerung
Anhand der Beratung durch einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kann der Arbeitgeber einen sichereren und gesünderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, was die Krankheitsausfälle reduzieren kann. Gesunde Mitarbeiter arbeiten motivierter und effizienter, was sich positiv auf die gesamte Unternehmenskultur auswirkt.
Das Arbeitssicherheitsgesetz sorgt dafür, dass Unternehmen Arbeitsschutz professionell organisieren müssen. Durch die Einbindung von Experten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz verbessert sich das Arbeitsklima, die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten, was wiederum die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität der Unternehmen steigert.