Betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes

Welche Maßnahmen zur Arbeitssicherheit sind im Arbeitssicherheitsgesetz vorgeschrieben?

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt die betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes, indem Arbeitgeber Fachkräften für Arbeitssicherheit (FaSi) und Betriebsärzte bestellen müssen. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Bestimmungen des ASiG, die Pflichten für Unternehmen sowie mögliche Konsequenzen bei Verstößen.

Das ASiG legt fest, wer für die Arbeitssicherheit im Betrieb verantwortlich ist und welche Aufgaben diese Personen haben. Die eigentlichen Schutzmaßnahmen ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und ergänzenden Verordnungen.

Allerdings schreibt das ASiG indirekt Maßnahmen vor, indem es die Einsetzung bestimmter Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte vorschreibt.

Aufgaben für den Arbeitgeber

  • Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit (§ 5 ASiG)

  • Einsatz von Betriebsärzten (§ 2 ASiG)

Aufgaben für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder den Betriebsarzt

  • Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten
    (§ 10 ASiG)

  • Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und Beratung (§ 6 ASiG)

  • Überprüfung der Schutzmaßnahmen und Arbeitsplätze (§ 3 und § 6 ASiG)

  • Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen bzw.
    arbeitsbedingten Erkrankungen (§ 3 und § 6 ASiG)

  • Mitwirkung bei der Schulung von Sicherheitsbeauftragten bzw. Ersthelfern
    (Erste Hilfe) (§ 3 und § 6 ASiG)

Faustbegrüßung mit Arbeitshandschuhen

Was ist das Arbeitssicherheitsgesetz?

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bildet die gesetzliche Grundlage für ein strukturiertes Arbeitsschutzmanagement, das darauf abzielt, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Es verpflichtet Arbeitgeber dazu, Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi) und Betriebsärzte zu bestellen, um Gefahren am Arbeitsplatz zu minimieren. Diese Experten unterstützen Unternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung, der Prävention von Arbeitsunfällen und der Umsetzung gesetzlicher Schutzmaßnahmen.

Das ASiG wurde 1973 eingeführt, um die betriebliche Verantwortung für den Arbeitsschutz klar zu definieren und eine sichere Arbeitsumgebung zu fördern. Es ergänzt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), indem es festlegt, wer für die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb zuständig ist, während das Arbeitsschutzgesetz beschreibt, wie diese Maßnahmen durchgeführt werden müssen.

Arbeitssicherheitsgesetz &
DGUV Vorschrift 2

Der wichtigste Aspekt des Arbeitssicherheitsgesetzes ist die fachliche Beratung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Sie unterstützen Arbeitgeber bei der Unfallverhütung und der Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Das ASiG bildet jedoch nur den gesetzlichen Rahmen, um die Arbeitsplatzsicherheit zu organisieren, und definiert die Aufgaben sowie die erforderlichen Qualifikationen für Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte. Konkretisiert werden die Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes wiederum von der DGUV Vorschrift 2, die die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung regelt. Die Vorschrift gibt den benötigten Betreuungsumfang in Abhängigkeit von Betriebsgröße und spezifischen Gefährdungen vor.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber nach dem Arbeitssicherheitsgesetz?

Arbeitgeber sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, in ihrem Unternehmen für eine funktionierende Organisation des Arbeitsschutzes zu sorgen.

Dazu gehört insbesondere die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit (FaSi) und Betriebsärzten, die sie bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Unfallverhütung und Gesundheitsförderung unterstützen.

Diese Experten beraten den Arbeitgeber in allen Fragen der Berufssicherheit und des Gesundheitsschutzes, analysieren potenzielle Gefährdungen am Arbeitsplatz und entwickeln geeignete Präventionsmaßnahmen.

Zusätzlich müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass die eingesetzten Fachkräfte und Betriebsärzte ihre Aufgaben unabhängig und fachgerecht erfüllen können. Neben der Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen zur Beurteilung und Umsetzung der Arbeitssicherheit sind regelmäßige Schulungen und Fortbildungen wichtig, um aktuelle gesetzliche Anforderungen und technische Entwicklungen zu berücksichtigen.

Verstöße gegen das ASiG können erhebliche Konsequenzen haben. Neben Bußgeldern oder Haftungsrisiken kann es zu behördlichen Anordnungen kommen, die den Betrieb einschränken. Daher ist es im Interesse jedes Unternehmens, das Arbeitssicherheitsgesetz konsequent umzusetzen.

Wie wirkt sich das Arbeitssicherheitsgesetz auf die Arbeitsbedingungen aus?

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) trägt maßgeblich dazu bei, die Arbeitsbedingungen in Unternehmen zu verbessern. Es sorgt für:

1. Bessere Prävention von Arbeitsunfällen und Gesundheitsrisiken
Durch die Verpflichtung zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten und die damit verbundene Gefährdungsanalyse werden Risiken frühzeitig erkannt und für eine effiziente Prävention gesorgt.

2. Erhöhte Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz
Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte überprüfen Arbeitsplätze regelmäßig auf potenzielle Risiken und geben Empfehlungen, beispielsweise für ergonomische Maßnahmen oder sicherere Maschinen.

3. Reduzierung von Fehlzeiten und Produktivitätssteigerung
Anhand der Beratung durch einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kann der Arbeitgeber einen sichereren und gesünderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, was die Krankheitsausfälle reduzieren kann. Gesunde Mitarbeiter arbeiten motivierter und effizienter, was sich positiv auf die gesamte Unternehmenskultur auswirkt.

Das Arbeitssicherheitsgesetz sorgt dafür, dass Unternehmen Arbeitsschutz professionell organisieren müssen. Durch die Einbindung von Experten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz verbessert sich das Arbeitsklima, die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten, was wiederum die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität der Unternehmen steigert.

Das bietet B&K NRW-Arbeitsschutz

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Sicherheitstechnische Betreuung

Gefährdungsbeurteilungen

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Unterweisung

Betriebsanweisungen

SiGeKo nach RAB 30 B und C

Explosionsschutzbeauftragter

Gefahrstoffbeauftragter

Häufige Fragen zum Arbeitssicherheitsgesetz (FAQ)

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) unterscheiden sich in ihrer Ausrichtung:

  • Das ASiG regelt, wer für die Arbeitssicherheit im Betrieb verantwortlich ist, insbesondere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte.
  • Das ArbSchG legt fest, wie der Arbeitsschutz umgesetzt werden muss, etwa durch Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen.

Während das ASiG die betriebliche Organisation der Sicherheit vorgibt, schützt das ArbSchG direkt die Gesundheit der Beschäftigten. Beide Gesetze ergänzen sich, um sichere Arbeitsplätze zu gewährleisten und Unternehmen zur Einhaltung präventiver Maßnahmen zu verpflichten.

Für die Einhaltung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ist in erster Linie der Arbeitgeber verantwortlich. Er muss Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzte bestellen und sicherstellen, dass diese ihre Aufgaben erfüllen. Sie beraten den Arbeitgeber und unterstützen bei Maßnahmen zur Unfallverhütung.

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Kommt ein Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach oder ignoriert behördliche Anordnungen zur Arbeitssicherheit, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die zuständige Behörde hat das Recht, Maßnahmen anzuordnen und setzt eine Frist zur Umsetzung. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Vor einer Anordnung werden der Arbeitgeber und der Betriebsrat angehört, um mögliche Lösungen zu besprechen. So wird sichergestellt, dass der Arbeitsschutz im Betrieb eingehalten wird.