Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten in NRW

Viele Unternehmen sind verpflichtet oder werden behördlich dazu angehalten, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen – insbesondere bei Sonderbauten, erhöhter Brandgefahr oder speziellen baurechtlichen Auflagen.

Damit diese Rolle fachgerecht und rechtskonform ausgefüllt werden kann, benötigen die Beauftragten eine fundierte Qualifikation nach DGUV Information 205-003 und der vfdb-Richtlinie 12-09/01. Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten vermittelt in 64 Lerneinheiten genau dieses Wissen und bereitet umfassend auf die verantwortungsvolle Aufgabe vor.

Die Vorteile für Betriebe und Teilnehmer:

  • praxisnahe Vermittlung aller Inhalte – ideal für den sofortigen Einsatz im Unternehmen

  • realistische Übungen und Vertiefung des theoretischen Wissens

  • kompetente Betreuung durch erfahrene Ausbilder

  • anerkanntes Zertifikat, das die Qualifikation gemäß DGUV und vfdb bestätigt

Ein Brandschutzbeauftragter übernimmt im Unternehmen eine umfassende fachliche Beratungs- und Unterstützungsfunktion. Seine Aufgaben decken alle Bereiche des vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes ab.

  • Termine

    • 03.03.2026 bis 12.03.2026
      Dienstag bis Freitag
    • 20.10.2026 bis 29.10.2026
      Dienstag bis Freitag
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  • Dauer
    64 LE

  • Kosten
    1980,00 EUR netto pro Teilnehmer

  • Seminarort
    B&K NRW-Arbeitsschutz
    Münsterstr. 5
    59065 Hamm

  • Das Seminar findet als Präsenzveranstaltung statt, an jeweils 4 Tagen über 2 Wochen verteilt. Pro Woche gibt es 32 Lerneinheiten.

Warum sind Feuerlöscher Pflicht?

Für wen ist die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten geeignet?

Die Ausbildung ist grundsätzlich für alle Mitarbeiter eines Unternehmens geeignet, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und bereit sind, Verantwortung für den Brandschutz zu übernehmen.

Wichtige persönliche Voraussetzungen sind zudem ein angemessenes technisches Verständnis, Kommunikationsstärke und eine hohe Zuverlässigkeit, da sie mit der Unternehmensleitung, Beschäftigten, Behörden und Versicherern kommunizieren müssen.

Seminarinhalte

  • Grundlagen des Brandschutzes, typische Brandgefahren und Löschprinzipien

  • Rechtsvorschriften und Verantwortlichkeiten

  • Organisatorischer, baulicher und anlagentechnischer Brandschutz

  • Maßnahmen der Löschwasserrückhaltung

  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zum Thema Brandschutz

  • Dokumentation und Berichtswesen

  • Evakuierungsübungen und Notfallorganisation

  • Übungen mit handbetätigten Feuerlöschgeräten

  • Ausbildung und Unterweisung von Beschäftigten

  • Strukturierte Prüfungsvorbereitung für den erfolgreichen Abschluss

Im Seminar erhalten Sie folgende Dokumente

  • Handout

  • Zertifikat/Teilnahmebescheinigung

  • Abschluss

    • Zertifikat „Brandschutzbeauftragter“ bei bestandener Prüfung
  • Voraussetzung

    • eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • Gültigkeit

    • Innerhalb von 3 Jahren muss eine Fortbildung in Summe von 16 LE für Brandschutzbeauftragte absolviert werden.
  • Zielgruppe

    • Mitarbeiter, die Verantwortung für den Brandschutz übernehmen möchten
  • Rechtliche Grundlage

    • Arbeitsschutzrecht (ArbSchG)
    • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2)
    • Bauordnungsrecht der Länder (Sonderbauten)
    • DGUV Information 205-003
    • VdS-Richtlinie 3111

Die DGUV-Information 205-003 sieht zusätzlich zur Präsenzphase auch eine Praxisphase vor. Es wird empfohlen, dass die Teilnehmer in einem Betrieb reale Tätigkeiten von Brandschutzbeauftragten ausüben.

Dauer und Ablauf der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten bei B&K NRW-Arbeitsschutz

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten in NRW umfasst nach Vorgabe der DGUV mindestens 64 Unterrichtseinheiten. Der Ablauf kombiniert Theorie, Praxis, realitätsnahe Fallbeispiele und vorbereitende Lernanteile. Am Ende des Lehrgangs erfolgt eine Abschlussprüfung, bestehend aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung, in der die erworbenen Kompetenzen nachgewiesen werden müssen. Beide Teile müssen bestanden werden, um das Zertifikat zu erhalten.

Unsere Trainer verfügen über tiefgehende Expertise in Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzmaßnahmen und der Bewertung von Brandrisiken – so können sie die Teilnehmer im Seminar optimal auf ihren späteren Einsatz vorbereiten. Zudem profitieren Sie von modernen Lernmaterialien und einer engen Betreuung, wenn Sie bei uns die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten absolvieren.

Fortbildung Brandschutzbeauftragter

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten (FAQ)

Formelle Vorkenntnisse im Brandschutz oder Arbeitsschutz sind nicht vorgeschrieben, aber eine abgeschlossene Berufsausbildung ist die Mindestvoraussetzung.

Vorteilhafte Hintergründe sind Berufe, die bereits ein hohes Maß an technischem Verständnis, Wissen über betriebliche Abläufe oder Vorerfahrung im Bereich Sicherheit mit sich bringen. Dazu gehören:

  • Techniker oder Ingenieure (insbesondere mit Fokus auf Bau, Sicherheit oder Anlagentechnik)
  • Mitarbeiter aus dem Bereich Facility Management oder Gebäudemanagement
  • Betriebsleiter oder Meister mit tiefem Einblick in die Produktionsprozesse
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Ja, man kann die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten auch ohne eine technische Ausbildung machen, sofern man eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzt.

In Deutschland gibt es keine einzelne, allgemeingültige gesetzliche Pflicht für die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Die Notwendigkeit ergibt sich vielmehr aus einem Zusammenspiel verschiedener Vorschriften und Regelwerke:

  • Arbeitsschutzrecht (ArbSchG, ASR A2.2): Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Maßnahmen gegen Brände zu treffen. Die ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) verlangt bei erhöhter Brandgefährdung oder einer großen Anzahl an Personen, dass eine Fachkraft (wie der Brandschutzbeauftragte) bestellt wird.
  • Bauordnungsrecht (Länder): Die Landesbauordnungen oder Sonderbaurichtlinien (z. B. Industriebaurichtlinie) können die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten zur Genehmigungsauflage machen (v. a. bei Sonderbauten, großen Verkaufsstätten, Krankenhäusern etc.).
  • Berufsgenossenschaften: Die DGUV Information 205-003 regelt die Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung des Brandschutzbeauftragten und dient als anerkannter Standard.
  • Versicherungsrecht (VdS-Richtlinien): Feuerversicherer, insbesondere die des Verbands der Sachversicherer (VdS), können in ihren Versicherungsbedingungen bei erhöhter Brandlast oder großen Flächen die Bestellung eines qualifizierten Brandschutzbeauftragten fordern (VdS 3111).

Eine zwingende Pflicht besteht hauptsächlich, wenn sie durch das Bauordnungsrecht (z. B. für Sonderbauten oder in der Baugenehmigung) oder durch Versicherungsauflagen (VdS-Richtlinien) vorgeschrieben wird.

Darüber hinaus wird die Bestellung aufgrund der Gefährdungsbeurteilung (nach ASR A2.2 oder DGUV) empfohlen oder erforderlich, insbesondere bei:

  • erhöhter Brandgefährdung (z. B. durch leicht entzündliche Stoffe, besondere Arbeitsverfahren)
  • großen Gebäudekomplexen oder Flächen
  • einer hohen Anzahl von Mitarbeitern oder ortsunkundigen/hilfsbedürftigen Personen (z. B. ab 100 bis 400 Mitarbeitern, je nach Branche und Risiko)

Der Unternehmer bzw. der Arbeitgeber ist für die Bestellung des Brandschutzbeauftragten verantwortlich.

Die Bestellung muss schriftlich erfolgen. Darin sollten der Zuständigkeitsbereich, die Aufgaben und die notwendigen Rahmenbedingungen (z. B. zur Verfügung gestellte Arbeitszeit, Zutrittsrechte, Fortbildungsmöglichkeiten) festgelegt werden (gemäß DGUV Information 205-003).

Die Kosten für die Grundausbildung zum Brandschutzbeauftragten können je nach Anbieter, Dauer (mindestens 64 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, oft 8 Tage) und Art (Präsenz oder Hybrid) stark variieren.

Die Preise liegen in Deutschland typischerweise in einer Spanne von etwa 1.800 € bis 3.000 € (netto).

In der Regel sind im Preis enthalten:

  • die Lehrgangsunterlagen (Skripte, Präsentationen)
  • Prüfungsgebühren (schriftliche und mündliche Prüfung)
  • das abschließende Zertifikat/Teilnahmebescheinigung (gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01 bzw. DGUV Information 205-003)

Darüber hinaus ist die Verpflegung während der Präsenzphase (Snacks, Mittagessen, Getränke) mit den Kosten abgedeckt.

Obwohl alle drei Rollen im Betrieb der Sicherheit dienen, unterscheiden sie sich stark in ihren Aufgabenbereichen, ihrer Qualifikation und ihrem rechtlichen Status.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) ist die zentrale, weisungsunabhängige Beratungsstelle des Unternehmers in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Ihre Qualifikation ist umfassend (meist technische Ausbildung plus mehrjährige Ausbildung zur SiFa) und ihr Aufgabengebiet deckt den gesamten betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ab, einschließlich Ergonomie, Gefahrstoffe, Unfallanalyse und eben auch den Brandschutz. Die SiFa ist eine spezialisierte Stabsstelle.

Der Brandschutzbeauftragte (BSB) ist demgegenüber ein Spezialist für ein konkretes Teilgebiet des Arbeitsschutzes: den vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz. Seine Bestellung erfolgt oft aufgrund bau- oder versicherungsrechtlicher Auflagen (z. B. VdS-Richtlinien oder Landesbauordnungen für Sonderbauten) oder einer erhöhten Gefährdungsbeurteilung. Die Qualifikation erfordert eine spezielle, mehrtägige Fachausbildung (mindestens 64 Unterrichtseinheiten). Der BSB berät die Unternehmensleitung und die SiFa dezidiert zu allen brandschutztechnischen Aspekten wie der Erstellung der Brandschutzordnung, der Organisation von Räumungsübungen und der Überprüfung von Brandschutzeinrichtungen.

Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) schließlich ist ein ehrenamtlicher Kollege ohne besondere formelle Ausbildung (einige Tage Schulung) und ohne Weisungsbefugnis. Seine Rolle ist es, seine Führungskraft im Arbeitsschutz in seinem unmittelbaren Arbeitsbereich zu unterstützen. Er soll Mängel oder Gefahrenquellen beobachten und diese als Multiplikator direkt an Vorgesetzte und die SiFa melden. Der SiBe ist somit eine wichtige Ergänzung im Kollegenkreis, um die Sicherheitsbemühungen an der Basis zu verankern, trägt jedoch keine Fachverantwortung wie die SiFa oder der BSB.

Zusammenfassend: Die SiFa ist der Generalist mit hoher formaler Qualifikation für den gesamten Arbeitsschutz, der BSB ist der formal qualifizierte Spezialist für das Thema Brandschutz und der SiBe ist der ehrenamtliche Beobachter und Melder an der operativen Basis.