Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Die DGUV Vorschrift 3, ehemals bekannt als „BGV A3“ oder „VGB 4“, ist eine zentrale Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Seit ihrer Einführung 1979 wurde sie stetig aktualisiert, zuletzt 2014. Die DGUV Vorschrift 3 regelt die Sicherheitsstandards für elektrische Anlagen und Betriebsmittel und legt fest, was bei deren Prüfung und Instandhaltung beachtet werden muss. Ziel der Vorschrift ist es, dafür zu sorgen, dass Unternehmen die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter beim Umgang mit elektrischen Installationen und Geräten gewährleisten können. Wir geben Ihnen hier einen umfassenden Überblick über die DGUV Vorschrift 3 und erläutern die Bedeutung, Anforderungen und praktische Umsetzung der Regelung.
Arbeitgeber sind verantwortlich für die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3. Sie müssen sicherstellen, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den technischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. Zudem müssen sie für eine regelmäßige Prüfung aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel durch eine qualifizierte Fachkraft sorgen. Diese Prüfungen sollen sicherstellen, dass alle Geräte und Systeme sicher sind und keine Gefahr für die Mitarbeiter darstellen.
Wird ein Mangel bemerkt, muss dieser unverzüglich behoben werden. Unter Umständen kann die Anlage bis zur Beseitigung des Mangels nicht genutzt werden, wenn dieser eine dringende Gefahr darstellt.
Die Hauptaufgaben im Rahmen der Vorschrift sind
Grundlegendes zur DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3 ist Teil der Unfallverhütungsvorschriften, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herausgegeben werden.
Sie zielt darauf ab, Unfälle und Berufskrankheiten zu verhindern, die durch elektrische Anlagen und Betriebsmittel verursacht werden können. Die Vorschrift legt die Mindestanforderungen für die Installation, den Betrieb und die Wartung elektrischer Anlagen und Geräte fest, um ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Zudem verpflichtet sie alle Unternehmer und Betreiber elektrischer Anlagen zu regelmäßigen Prüfungen und zur Instandhaltung ihrer elektrischen Installationen und Geräte.
Die Vorschrift bildet eine rechtlich verbindliche Grundlage für die Sicherheit im Umgang mit elektrischen Anlagen und ist für alle Mitglieder der Berufsgenossenschaften bindend. Verstöße gegen diese Vorschrift können zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen.
Anwendungs- und Geltungsbereich der DGUV V3
Alle Unternehmen, die elektrische Anlagen und Betriebsmittel betreiben, müssen sich an die DGUV Vorschrift 3 halten.
Dies umfasst eine Vielzahl von Betrieben und Branchen, von kleinen Handwerksbetrieben bis hin zu großen Industrieunternehmen. Die Vorschrift gilt sowohl für private als auch für öffentliche Einrichtungen, einschließlich Schulen und Verwaltungen, wobei letztere unter bestimmten Bedingungen auch der DGUV Vorschrift 4 unterliegen können.
Um sicherzustellen, dass Ihre elektrischen Anlagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, führt B&K NRW-Arbeitsschutz die DGUV V3 Prüfung durch und bietet fachkundige Unterstützung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wir überwachen für Sie die DGUV V3 Prüffristen und sorgen für eine rechtssichere Dokumentation. Nehmen Sie für eine unverbindliche Beratung gerne Kontakt zu uns auf!
Ablauf der Prüfung: Von der Sichtprüfung bis zum DGUV V3 Prüfprotokoll
Alle Unternehmen, die elektrische Anlagen und Betriebsmittel betreiben, müssen sich an die DGUV Vorschrift 3 halten. Die Prüfung umfasst typischerweise folgende Schritte:
Die Bedeutung der DGUV Vorschrift 3 für Unternehmen
Die DGUV Vorschrift 3 bietet einen umfassenden Rahmen für die sichere Handhabung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in deutschen Unternehmen. Durch die Befolgung dieser Grundsätze können Betriebe sicherstellen, dass ihre Einrichtungen sicher betrieben werden und das Risiko elektrischer Unfälle minimiert wird. Dies ist ein integraler Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements und schützt die wertvollste Ressource eines jeden Unternehmens – seine Mitarbeiter. Regelmäßige Überprüfungen nach der DGUV Vorschrift 3 sind somit nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Sicherheitsmanagements.
Welche Betriebsmittel werden nach DGUV Vorschrift 3 geprüft?
Bei der DGUV V3 Prüfung werden verschiedene Arten von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln geprüft, um deren Sicherheit und Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Es handelt sich nicht nur um große Maschinen, sondern auch Kleingeräte wie Laptops, Monitore und Kaffeemaschinen, die hinsichtlich möglicher Gefahrenquellen untersucht werden. Prinzipiell wird zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Geräten unterschieden. Folgende Betriebsmittel fallen unter diese Vorschrift:
Ortsveränderliche elektrische Geräte
Diese Kategorie beinhaltet alle elektrischen Geräte, die bewegt oder leicht transportiert werden können:
- Handwerkzeuge (Bohrmaschinen, Schleifmaschinen, etc.)
- Haushaltsgeräte und Bürogeräte (Kaffeemaschinen, Drucker, Computer etc.)
- tragbare Heizgeräte
- Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen
- Lampen
Ortsfeste elektrische Anlagen
Dies umfasst alle fest installierten elektrischen Systeme und Einrichtungen:
- Schaltanlagen und Verteiler
- feste Verkabelungssysteme
- fest installierte Maschinen und Geräte (Herd, Kühlschrank etc.)
- Beleuchtungsanlagen
Betriebsmittel mit speziellen Schutzanforderungen
Einige Anlagen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen und werden entsprechend ihrer Risiken geprüft:
- elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
- medizinische Geräte
- Notbeleuchtungs- und Sicherheitssysteme
Elektrische Betriebsmittel in speziellen Arbeitsbereichen
Dies betrifft Betriebsmittel, die in besonders anspruchsvollen Umgebungen verwendet werden:
- Baustellengeräte
- elektrische Installationen in feuchten oder nassen Bereichen
- elektrische Ausrüstungen in „Räumen besonderer Art“ (Saunen, Schwimmbäder, etc.)
Schutzeinrichtungen
Auch die Funktionsfähigkeit von Sicherheits- und Schutzeinrichtungen wird überprüft, dazu gehören:
- Fehlerstromschutzschalter (RCDs)
- Überstromschutzeinrichtungen (Sicherungen, Leitungsschutzschalter)
- Spannungsschutzgeräte
DGUV V3: Prüffristen und Prüfungsintervalle
Die DGUV Vorschrift 3 schreibt vor, dass die Prüfungsintervalle je nach Art und Nutzung der Anlage variieren.
Zudem sind die spezifischen Umstände des Betriebs zu berücksichtigen, die das Risiko eines elektrischen Defekts erhöhen könnten. Grundsätzlich ist eine Prüfung der Geräte, Anlagen und Maschinen immer dann erforderlich, vor der Erstinbetriebnahme, bei jeder Instandsetzung und zu vorgegebenen Prüfintervallen.
Um die Prüfungsintervalle zu bestimmen, braucht man eine Gefährdungsbeurteilung – unabhängig von der Größe des Betriebs. Sie ist laut Arbeitsschutzgesetz §5 verpflichtend und bildet die Grundlage für die DGUV Vorschrift 3 Prüfung. Es muss für jedes Gerät und jede Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden, sodass das Sicherheitsrisiko bewertet werden kann. Daraus ergibt sich für jedes Gerät eine individuelles Prüfintervall.
Als Orientierung für die DGUV V3 Prüffristen dienen folgende Angaben
Ortsfeste Betriebsmittel
Ortsveränderliche Betriebsmittel
Konsequenzen bei Nichteinhaltung der DGUV Vorschrift 3
Wer sich nicht an die DGUV Vorschrift 3 hält, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen – sowohl rechtlich als auch bezüglich der Sicherheit am Arbeitsplatz. Mit der Nichtdurchführung der Prüfung nimmt man das Risiko von Unfällen und Verletzungen am Arbeitsplatz in Kauf. Im Schadensfall ist das Unternehmen vollständig haftbar, wenn die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde oder die festgestellten Mängel nicht wie gefordert beseitigt wurden. Kommt es zu einem Brand einer elektrischen Anlage, kann es sein, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt, wenn die DGUV V3 Prüfung nicht durchgeführt wurde. Außerdem drohen Bußgelder, Schadensersatzansprüche und sogar eine strafrechtliche Verfolgung, wenn dem Unternehmen Versäumnisse nachgewiesen werden.
Ausbildung und Qualifikation der Prüfer
Eine zentrale Anforderung der DGUV Vorschrift 3 ist, dass die mit der Prüfung beauftragten Personen über eine geeignete Qualifikation verfügen müssen. Dazu gehört eine Ausbildung als Elektrofachkraft und Erfahrung in diesem Bereich.
Zudem ist es vorgeschrieben, dass sich die Elektrofachkraft regelmäßig weiterbildet, um auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben und um alle relevanten Sicherheitsbestimmungen zu kennen. Nur so können potenzielle Gefahrenquellen zuverlässig erkannt und dokumentiert werden.