Unfallverhütung bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

Die DGUV V4 legt fest, was bei der Instandhaltung und Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel von Unternehmen beachtet werden muss, um die Arbeitssicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.

Die DGUV Vorschrift 4, früher „GUV-V A3“ genannt, ist eine wichtige Unfallverhütungsvorschrift für den sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmittel und richtet sich an öffentliche und kommunale Institutionen, deren Verwaltung dem deutschen Staat obliegt.

Was ist der Unterschied zwischen DGUV V3 und V4?

Die DGUV V3 und V4 sind im Wesentlichen inhaltlich identisch und zielen auf einen sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ab. Dementsprechend läuft eine DGUV V4 Prüfung genauso ab wie eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3.

Der maßgebliche Unterschied zwischen diesen beiden Vorschriften liegt im Anwendungsbereich. Während die DGUV V3 für Unternehmen und gewerbliche Betriebe gilt, richtet sich die DGUV Vorschrift 4 an öffentliche Institutionen und kommunale Einrichtungen, deren Verwaltung durch den deutschen Staat erfolgt und nicht in privater Hand liegt.

Dementsprechend liegt die Verantwortung für die Erfüllung der Sicherheitsbestimmungen gemäß DGUV V4 bei der jeweiligen Leitung einer öffentlichen Einrichtung. Arbeitgeber sind verpflichtet, die notwendigen Prüfungen durchführen und ausführlich dokumentieren zu lassen.

Öffentliche Institutionen und kommunale Einrichtungen

  • Behörden und Ämter

  • Bildungseinrichtungen wie Schulen und Universitäten

  • Kitas und Kindergärten

  • Pflegeeinrichtungen

  • Schwimmbäder

  • Museen

Mann prüft ortsfeste Geräte

Warum ist die Einhaltung der DGUV Vorschrift 4 wichtig?

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel stellen in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Behörden oder Kindergärten ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, wenn sie nicht regelmäßig überprüft werden.

Die DGUV Vorschrift 4 schreibt deshalb verbindliche Prüfungen vor, um Unfälle durch elektrische Defekte zu vermeiden. Eine fehlerhafte Installation oder mangelnde Wartung kann zu Bränden, Stromschlägen oder anderen Gefahren führen. Regelmäßige Prüfungen gewährleisten nicht nur die Sicherheit der Mitarbeiter und Besucher, sondern schützen auch die verantwortlichen Institutionen vor rechtlichen Konsequenzen.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der DGUV V4

Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung der DGUV V4 und eine Missachtung dieser Vorschrift kann schwerwiegende Folgen haben.

Kommt es aufgrund mangelnder Prüfungen zu einem Arbeitsunfall oder einem technischen Defekt, kann die Leitung der Einrichtung haftbar gemacht werden. Zudem kann die Versicherung Leistungen verweigern, wenn keine gültigen Prüfprotokolle vorliegen. Behörden können bei Verstößen Bußgelder oder Auflagen verhängen, die zu zusätzlichen Kosten führen.

Noch gravierender sind die gesundheitlichen Risiken für Mitarbeiter und Besucher. Stromschläge oder Brände durch defekte elektrische Anlagen können schwere Verletzungen oder Sachschäden verursachen. Arbeitgeber sind laut § 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu sorgen, indem die Arbeitsplätze sicher gestaltet werden. Eine regelmäßige Prüfung nach DGUV Vorschrift 4 minimiert diese Risiken und sorgt für Rechtssicherheit.

Gesetzesbücher

Ablauf einer DGUV V4 Prüfung

Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 4 erfolgt in mehreren Schritten und stellt sicher, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen.

Grundlage sind neben der DGUV Vorschrift 4 auch die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201). Die Prüfung betrifft sowohl ortsveränderliche als auch ortsfeste Betriebsmittel und erfolgt in individuellen Prüfintervallen, je nach Anlagenart und betrieblichen Umgebungsbedingungen. Die DGUV V4 Prüfung umfasst folgende Schritte:

1

Vorbereitung

Zunächst werden alle prüfpflichtigen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in einem Prüfprotokoll erfasst sowie die jeweiligen Prüffristen gemäß BetrSichV bestimmt.

2

Sichtprüfung

In einer Sichtprüfung werden äußere Schäden, fehlende Kennzeichnungen oder eine unsachgemäße Nutzung identifiziert.

3

Messungen und Funktionsprüfungen

In der Messprüfung werden verschiedene Parameter wie der Isolationswiderstand, der Schutzleiterwiderstand oder der Berührungsstrom gemessen. Die Funktionsprüfung stellt sicher, dass alle elektrischen Betriebsmittel und Anlagen funktionstüchtig sind.

4

Zusätzliche spezifische Tests

Je nach Art der Anlage und den individuellen Anforderungen können zur Feststellung der Elektrosicherheit weitere spezifische Tests erforderlich sein.

5

Maßnahmen bei Mängeln

Defekte Geräte müssen sofort außer Betrieb genommen und instandgesetzt werden. Erst nach einer erfolgreichen Reparatur dürfen diese Anlagen oder Betriebsmittel wieder genutzt werden. Vor der Wiederinbetriebnahme ist eine erneut DGUV V4 Prüfung durchzuführen.

6

Dokumentation

Entsprechend § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt es, alle Ergebnisse der Prüfung ordnungsgemäß zu dokumentieren. Darin müssen Informationen über den Prüfer, das Datum der Prüfung, die festgestellten Mängel, die durchgeführten Maßnahmen und die Ergebnisse der einzelnen Tests enthalten sein. Ein solches Prüfungsprotokoll ist gesetzlich vorgeschrieben, bestätigt die aktuelle Betriebssicherheit und dient öffentlichen Institutionen als rechtliche Absicherung bei Unfällen oder Schäden. Zur Nachverfolgung werden alle erfolgreich geprüften Geräte mit einer Prüfplakette versehen.

Das bietet B&K NRW-Arbeitsschutz bei den DGUV Vorschrift 4 Prüfungen

Prüfung von ortsveränderlichen Geräten

Prüfung von ortsfesten Anlagen

Prüfung von ortsfesten Maschinen

Prüfung von Schweißgeräten

Prüfung von Medizingeräten

Prüfung von E-Ladestationen

Häufig gestellte Fragen zur DGUV Vorschrift 4 (FAQ)

Die DGUV Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3) ist eine zentrale Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie umfasst wichtige Vorschriften und Regeln für den sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in öffentlichen und kommunalen Einrichtungen. Dies betrifft auch das Arbeiten in der Nähe elektrischer Betriebsmittel. Regelmäßige DGUV V4 Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Arbeitsunfällen vorzubeugen und die Arbeitssicherheit gemäß ArbSchG zu gewährleisten.

Die DGUV V4 betrifft alle ortsfesten elektrischen Anlagen (z. B. Verteilersysteme, Beleuchtungsanlagen, Elektroinstallationen wie Steckdosen) und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (z. B. Steckdosenleisten, Kaffeemaschinen, Bohrmaschinen und andere Handwerkzeuge), die in öffentlichen oder kommunalen Institutionen betrieben werden.

Eine DGUV V4 Prüfung ist in folgenden Fällen gesetzlich vorgeschrieben:

  • vor der ersten Inbetriebnahme
  • bei der Wiederinbetriebnahme nach vorgenommenen Änderungen und Reparaturen
  • in regelmäßigen Abständen während des Betriebs

Die Prüfintervalle variieren je nach Art der elektrischen Anlagen oder Betriebsmittel und können nur wenige Monate oder sogar mehrere Jahre lang sein. Anhand einer gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) lassen sich die individuellen Prüfungsintervalle bestimmen, indem das Sicherheitsrisiko bewertet wird.

Ebenso wie bei der DGUV V3 Prüfung darf nur eine befähigte Elektrofachkraft die Prüfung der DGUV Vorschrift 4 vornehmen, die die Anforderungen der technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) erfüllt. Diese Person muss über eine technische Berufsausbildung oder ein technisches Studium sowie über eine mehrjährige Berufserfahrung mit den entsprechenden Arbeitsmitteln verfügen. Diese Erfahrung darf zudem nicht lange zurückliegen.

Bei der zur Prüfung befähigten Person muss es sich nicht zwingend um einen externen Prüfer handeln. Auch ein eigener Mitarbeiter kann die DGUV V4 Prüfung vornehmen, sofern sie gemäß TRBS befähigt ist. Allerdings empfiehlt es sich, die Expertise eines externen Prüfers in Anspruch zu nehmen, da dieser über die notwendigen Qualifikationen verfügt und sich zudem regelmäßig weiterbildet, um stets auf dem neuesten Stand der Technik zu sein.