Für mehr Sicherheit in Ihrem Betrieb

Wir kennen alle Anforderungen an einen fachkundigen Sachverständigen für Explosions- und Brandschutz und können Ihnen eine geschulte Fachkraft zur Seite stellen.

Explosionen sind in vielen Unternehmen eine ernstzunehmende Gefahr. Sie können hohe Sachschäden verursachen und – was noch um einiges schwerer wiegt – Menschenleben fordern. Ein Explosionsschutzbeauftragter unterstützt Sie dabei, die Sicherheit in Ihrem Betrieb zu erhöhen und den beschriebenen Szenarien vorzubeugen.

Überall dort, wo explosive Anlagen und Stoffe wie entzünd- beziehungsweise brennbare Gase, Dämpfe und/oder Stäube eingesetzt werden, bedarf es verstärkter Maßnahmen für einen effektiven Explosions- und Brandschutz. Betroffen sind verschiedene Unternehmen – nicht nur große, sondern auch mittelständische und kleine.

Es gibt viele Betriebe, in denen eine Explosionsgefährdung ausgeschlossen werden kann. Grundsätzlich existieren jedoch viele Betrieb, in denen es potenziell explosive Quellen gibt. In diesem Sinne spielt Explosionsschutz in nahezu allen Unternehmen eine wesentliche Rolle.

Besonders hoch ist die Explosionsgefahr beispielsweise in folgenden Branchen

  • Chemiebetriebe

  • Lebensmittelverarbeitungsbetriebe

  • Bergwerke

  • Raffinerien

Explosionshinweis

B&K NRW-Arbeitsschutz kann diese wichtige Aufgabe für Ihr Unternehmen übernehmen. Wir kennen alle Anforderungen an einen fachkundigen Sachverständigen für Explosions- und Brandschutz und können Ihnen eine geschulte Fachkraft zur Seite stellen.

Rechtliche Grundlagen: GefStoffV, ArbSchG und BetrSichV

Gemäß § 6 Absatz 9 in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.

Das ist eine komplexe Aufgabe, die hohe Kompetenz auf diesem Gebiet erfordert. Sofern Sie die notwendigen Kenntnisse nicht selbst mitbringen, sollten Sie sich fachkundig beraten lassen. Wir von B&K NRW-Arbeitsschutz stellen Ihnen einen qualifizierten Explosionsschutzbeauftragten zur Seite, der Ihnen bei allen Fragen mit Rat und Tat zur Verfügung steht.

Des Weiteren sind Arbeitgeber unter anderem nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dafür verantwortlich, die Sicherheit in ihrem Unternehmen zu gewährleisten. Auch aus diesem Grund ist es elementar, verschiedene Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Ein Beauftragter für den Explosions- und Brandschutz muss nicht zwingend eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sein – wenn wir Ihnen jedoch einen Explosionsschutzbeauftragten zur Seite stellen, können Sie sich darauf verlassen, dass dieser bereits Erfahrung als Gefahrstoffbeauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit hat.

Warum sind Feuerlöscher Pflicht?
Warnung Explosion

Abhängig von den spezifischen Voraussetzungen im jeweiligen Unternehmen können die Tätigkeiten des Explosionsschutzbeauftragten konkretisiert und erweitert werden.

Welche Aufgaben hat ein Explosionsschutzbeauftragter?

Das Aufgabenfeld eines Explosionsschutzbeauftragten ist breit gefächert. Alle Maßnahmen dienen dazu, den Arbeitgeber dabei zu unterstützen, seiner Verantwortung in Sachen Arbeitssicherheit nachzukommen und gerecht zu werden. Typische Aufgabenbereiche sind:

  • Beratung zu allgemeinen und spezifischen Fragen rund um den Explosionsschutz

  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen

  • Erstellung und Fortschreibung von Explosionsschutzdokumenten (müssen alle 6 Jahre oder bei Änderungen an der Anlage aktualisiert werden)

  • Unterstützung des Unternehmers bei seinen Pflichten im Explosionsschutz

  • Aktualisierung von Explosionsschutzdokumenten

  • Regelmäßige Sicherheitsbegehungen und -analysen in Betrieben

  • Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern in Bezug auf richtige Verhaltens- und Handlungsweisen, vorbeugend und im Explosionsfall

  • Kommunikation mit der Feuerwehr und anderen relevanten Behörden

Wann und wie oft sind Gefährdungsbeurteilungen erforderlich?

Grundsätzlich sind Gefährdungsbeurteilungen hinsichtlich des Explosionsrisikos überall dort vorzunehmen, wo potenziell explosive Anlagen, Geräte und Materialien eingesetzt werden. Aus dieser Gefährdungsbeurteilung soll hervorgehen, ob eine Explosionsgefährdung sicher ausgeschlossen werden kann oder weitere Maßnahmen in einem Explosionsschutzdokument festgelegt werden müssen. Zwar gibt es keine festgelegten Fristen, allerdings bestimmte Anlässe, die eine Beurteilungsaktualisierung erfordern.

Anlässe die eine Beurteilungsaktualisierung erfordern

  • Einführung neuer Anlagen und/oder Materialien

  • Einrichtung neuer Arbeitsplätze

  • nach Arbeitsunfällen

  • nach Beinaheunfällen im Betrieb

Explosionsschutzbeauftragter für erhöhte Arbeitssicherheit

Das Erarbeiten und Umsetzen erforderlicher Maßnahmen zum vorbeugenden Explosionsschutz ist technisch sehr anspruchsvoll. Deshalb empfiehlt es sich, zu diesem Zweck eine befähigte Person zu engagieren. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, in denen eine Vielfalt und Vielzahl an entzündbaren Stoffen zum Einsatz kommt, sodass die Explosionsgefahr stark erhöht ist.

Ein Explosionsschutzbeauftragter hilft Ihnen, alle nötigen Vorkehrungen zu treffen, um das Risiko einer Explosion im Betrieb zu minimieren und auf diese Weise Personen- und Sachschäden zu verhindern.

Ihr Explosionsschutzbeauftragter von B&K NRW-Arbeitsschutz

Wenn es um einen zuverlässigen Explosionsschutz in Ihrem Unternehmen geht, ist B&K NRW-Arbeitsschutz der richtige Ansprechpartner. Unsere Explosionsschutzbeauftragten sind nachweislich hervorragend ausgebildet und bringen die nötige Erfahrung mit. Wir teilen Ihnen einen Experten zu, an den Sie sich bei Fragen rund um das Thema Explosionsschutz jederzeit wenden können. Dadurch haben Sie langfristig eine feste Kontaktperson, die Ihr Unternehmen kennt.

Bei allen Gefährdungsbeurteilungen und sonstigen Schutzmaßnahmen passen wir uns den spezifischen Gegebenheiten und Entwicklungen in Ihrem Unternehmen an. Dies impliziert auch, dass wir Ihre Abläufe respektieren, damit Ihr laufender Betrieb dabei so wenig wie möglich gestört wird. Übrigens berechnen wir keine Anfahrtsgebühr. Wir kommen gerne zu Ihnen, um Sie und Ihr gesamtes Team im Bereich der Arbeitssicherheit maximal zu entlasten. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf!

Fragen und Antworten (FAQ):

Es gibt keine rechtliche Grundlage, die ein Unternehmen dazu verpflichtet, einen Explosionsschutzbeauftragten zu bestellen. Wenn in der Gefährdungsbeurteilung eine Explosionsgefahr nicht ausgeschlossen werden kann, ist die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments jedoch vorgeschrieben. Des Weiteren muss der Arbeitgeber die Betriebssicherheit in seiner Firma gewährleisten. Aus diesen Gründen empfiehlt sich das Engagement einer fachkundigen Person.

Ein Explosionsschutzbeauftragter übernimmt in erster Linie beratende Tätigkeiten rund um das Thema Explosionsschutz. Er unterstützt Arbeitgeber beziehungsweise Unternehmen dabei, ihre Pflichten hinsichtlich der betrieblichen Sicherheit bestmöglich zu erfüllen. Des Weiteren führt der Explosionsschutzbeauftragte Gefährdungsbeurteilungen durch, erstellt Explosionsschutzdokumente und kommuniziert mit relevanten Behörden wie der Feuerwehr.

Das Anforderungsprofil an einen Explosionsschutzbeauftragten ist hoch. Um die anspruchsvollen Aufgaben meistern zu können, bedarf es einer entsprechenden Fachkunde. Neben einer technischen Ausbildung oder vergleichbaren Qualifikation wird eine ausreichende praktische Erfahrung sowie eine aktuelle oder nur kurz zurückliegende Tätigkeit im Bereich des Explosionsschutzes vorausgesetzt. Die Rechtsgrundlage für diese Anforderungen bildet die TRBS 1203.

Ob klein, mittel oder groß: Jedes Unternehmen, in dem potenziell explosive Anlagen und Gefahrstoffe wie Gase, Aerosole, Dämpfe oder Stäube zum Einsatz kommen, benötigt einen Explosionsschutzbeauftragten. Durch die fachkundige Umsetzung vorbeugender Schutzmaßnahmen können Menschenleben gerettet und Sachschäden verhindert werden.

Die Kosten für einen Explosionsschutzbeauftragten lassen sich nicht pauschal benennen. Die Anzahl der bestehenden Explosionsschutzdokumente ist ein guter Hinweis auf den Bedarf. Darüber hinaus haben unternehmensspezifische Parameter, etwa die Art des Betriebs sowie der Umfang der Anlagen, Geräte und Materialien, von denen eine Explosionsgefahr ausgeht, Einfluss auf die Kosten. Somit ist es unmöglich, genaue oder auch nur ungefähre Zahlen pauschal zu nennen. Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.